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Doris Leuthard · CVP

deRedetext
Schweiz08.03.2018

Doch, eben. Es steht weder im Gesetz noch in der Verordnung. Bei der Post ist es wie bei anderen Läden oder wie bei einem Bankschalter. Betriebszeiten gehören nicht in eine Verordnung, schon gar nicht in ein Gesetz. Es ist Sache des Unternehmens, sie zu definieren, nicht Sache des Parlamentes.

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0