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Hans-Rudolf Merz · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz03.06.2010

Die finanzielle Entwicklung beim Zivildienst ist die Folge der Abschaffung der Gewissensprüfung per 1. April des letzten Jahres, die Folge der Revision des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst, die Sie als Parlament beschlossen haben. Als Folge dieser Entscheidung - das hat eine aktualisierte Hochrechnung ergeben - steigt die Zahl der Neuzulassungen für dieses Jahr auf 8500, und somit wird die Zahl der Zivildienstpflichtigen auf rund 26 300 oder um etwa 6 Prozent steigen. Die Kosten, die entstehen, sind die Kosten für das Behandeln von zusätzlichen Gesuchen. Sollte die Zahl der Zivildienstpflichtigen in Zukunft wieder sinken, muss auch der Personalbestand des Zivildienstes wieder nach unten angepasst werden. Würde der Antrag von Herrn Hurter aber heute schon angenommen, könnte das Gesetz, das Sie zu ändern beschlossen haben, nicht ordentlich vollzogen werden, weil man in der entsprechenden Zeit nicht alle Gesuche behandeln könnte und, was noch mehr ins Gewicht fällt, weil man nicht genügend Einsatzbetriebe finden könnte. Es käme zu Wartelisten, und es käme zu Pendenzen.

Deshalb bitten wir Sie, der Kommission und dem Bundesrat zu folgen.

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0