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Ruedi Aeschbacher · EVP

deRedetext
Schweiz24.09.2009

Ich beantrage Ihnen, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.

Die Hauptanliegen dieses Geschäftes sind unter Dach und Fach und beschlossen: Der Beitritt zum Media-Abkommen ist beschlossen worden und bald rechtskräftig. Die nicht unbeträchtlichen Mittel von über 40 Millionen Franken sind bewilligt, stehen nicht mehr zur Diskussion. Offen und zu entscheiden ist lediglich noch ein Nebenpunkt in der ganzen "Media-Geschichte", der mit der Filmförderung an und für sich nichts zu tun hat, nämlich die Frage: Müssen, sollen wir unsere Gesetze ändern, um auf Geheiss des Auslandes hin das teilweise Verbot bezüglich Alkoholwerbung im Fernsehen bei uns ganz aufzuheben und in allen Fernsehkanälen Alkoholwerbung zuzulassen? Ständerat und Nationalrat haben darüber je dreimal diskutiert. Der Ständerat hat sich auf ein allgemeines Verbot der Alkoholwerbung im Fernsehen festgelegt. Dreimal hat er das bestätigt, dreimal hat der Nationalrat die Alkoholwerbung zulassen wollen.

Die Entscheide in den Kommissionen und nun auch in der Einigungskonferenz fielen sehr knapp aus und wurden zum Teil von Zufälligkeiten wie Abwesenheit von Mitgliedern, Ersatzmitgliedern usw. geprägt. Die Einigungskonferenz, Sie haben es gehört, beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, die bisherigen Einschränkungen betreffend Alkoholwerbung im Fernsehen aufzuheben. Der Ständerat hat den Antrag der Einigungskonferenz angenommen. Es ist gesagt worden, der Beschluss sei einstimmig erfolgt. Natürlich, niemand von der ständerätlichen Delegation hat einen Antrag gestellt.

Unser Rat hat nun, nachdem der Ständerat diesen Entscheid getroffen hat, noch zwei Möglichkeiten: Entweder stimmen wir dem knappen Mehrheitsbeschluss der Einigungskonferenz zu und lassen uneingeschränkt auf unseren TV-Kanälen diese Alkoholwerbung zu, oder wir lehnen den Antrag der Einigungskonferenz ab. Das beantrage ich Ihnen aus folgenden Gründen: Stimmen wir der Einigungskonferenz zu, haben wir Alkoholwerbung auf unseren Fernsehkanälen in der Wohnstube. Alles, was in der Suchtprävention Rang und Namen hat - Alkohol ist bei uns nach wie vor die Droge Nummer eins und bereitet uns ausserordentlich grosse Sorgen -, warnt dringend davor, weil die Werbung am Fernsehen nicht nur die teuerste, sondern auch die wirksamste ist. Sie ist insbesondere wirksam bei Kindern und Jugendlichen.

Lehnen wir den Antrag der Einigungskonferenz ab, so wird das Radio- und Fernsehgesetz nicht geändert, und das hat folgende zwei Vorteile:

1. Wir belassen es bei der bisherigen Ordnung. Diese ist austariert und erst vor wenigen Jahren von unserem Parlament beschlossen worden. Sie ist insofern austariert, als die SRG, die gebührenfinanziert ist, keine solche Werbung senden darf, hingegen die nicht über dicke finanzielle Polster verfügenden Privaten eine beschränkte Möglichkeit dazu haben. Der Vorteil ist: Es ist immer noch besser, wenn wir allenfalls bescheidene Werbung in kleinen Medien, aber nicht im SRG-Medium Fernsehen haben, denn dieses ist in allen Wohnstuben präsent und prägt in diesem Land am allermeisten.

2. In Österreich, Frankreich, Italien und zahlreichen weiteren europäischen Ländern ist Alkoholwerbung nicht zugelassen. Die EU geht genau in diese Richtung. Bleiben wir bei unserem Recht, das wir vor wenigen Jahren gesetzt haben, dann müssen wir nicht in wenigen Jahren allenfalls wieder umkehren. Sonst würden wir in die falsche Richtung gehen. Die EU geht in die Richtung, überall Alkoholwerbeverbote im Fernsehen einzuführen.

Diejenigen, die sagen, sie möchten ja die Alkoholwerbung eigentlich nicht, aber sie möchten den eigenen [PAGE 1782] Fernsehanstalten die Alkoholwerbung erlauben, damit kein Werbenachteil gegenüber den deutschen Fernsehstationen entstehe, damit also diese Werbegelder in der Schweiz blieben, kann ich nur fragen: Was ist denn wichtiger, meine Damen und Herren Volksvertreter, das Werbegeschäft oder die Volksgesundheit, die Alkoholprävention und der Jugendschutz sowie die Reduktion der volkswirtschaftlichen Schäden, die sich auf weit über 6 Milliarden Franken pro Jahr belaufen? Mensch oder Geld - das ist hier die Entscheidung.

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