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Erwin Jutzet · SP

deRedetext
Schweiz22.09.2003

Herr Bundesrat Schmid, Sie haben die Frage gestellt, was literarische Schriften sind. Ich möchte Sie bitten, uns zu präzisieren, was religiöse Schriften sind. So wären beispielsweise Schriften von Falun Gong und von Scientology zugelassen, irgendwelche Literatur von Goethe hingegen nicht. Gibt es dafür einen Rechtfertigungsgrund?

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Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0