Erwin Jutzet · SP
Schweiz22.09.2003
Herr Bundesrat Schmid, Sie haben die Frage gestellt, was literarische Schriften sind. Ich möchte Sie bitten, uns zu präzisieren, was religiöse Schriften sind. So wären beispielsweise Schriften von Falun Gong und von Scientology zugelassen, irgendwelche Literatur von Goethe hingegen nicht. Gibt es dafür einen Rechtfertigungsgrund?