Martin Schlup · SVP

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Grosser Rat (BE)28.11.2024
Martin Schlup, Schüpfen (SVP), FiKo-Sprecher, Fraktionssprecher. Knapp ein Drittel unserer ganzen Kantonsfläche ist mit Wald bedeckt. Die bernische Waldpolitik ist darauf ausgerichtet, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, damit die Waldwirtschaft das Ökosystem Wald nachhaltig sichern und die gesellschaftlichen Bedürfnisse nach Gütern und Dienstleistungen selbstinitiativ, nachfragegerecht und eigenwirtschaftlich erfüllen kann. Das steht so in Art. 2 des Kantonalen Waldgesetzes (KWaG).

Die Entwicklung leistungsfähiger Forstbetriebe und anderer Organisationen, der Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen – sogenannte Waldunternehmen –, ist gewünscht und erforderlich. Sie wird vom Kanton mit Unterstützung des Bundes gefördert. Es haben sich auch Betriebe vergrössert oder neu gebildet. Die Gesetzgebung sieht weiter vor, dass die Organisationen der Waldeigentümer die übertragbaren, kantonalen Aufgaben nach Art. 40 des KWaG übernehmen können, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen können. Das Amt für Wald und Naturgefahren (LANAT) schliesst dazu mit den geeigneten Trägerschaften Leistungsvereinbarungen ab, und das regelt sie in den Revierverträgen. Diese definieren die Leistungen an die Trägerschaft und die entsprechenden jährlichen Beitragszahlungen des LANAT.

Die Revierbeiträge sind die pauschale Abgeltung für die kantonalen Aufgaben, die an Dritte übertragen sind. Die vorliegenden Ausgabenbewilligungen dienen dazu, bereits bestehende und bewährte Revierbeiträge weiterzuführen. Bisher wurden diese Revierbeiträge als neue, einmalige Ausgaben behandelt und gemäss den entsprechenden Ausgabenbefugnissen durch das Amt und die Direktion direkt bewilligt.

Entsprechend den Empfehlungen der Finanzkontrolle werden diese Beiträge neu als «neue, wiederkehrende Ausgaben» qualifiziert. Das hat zur Folge, dass neu mehrere Revierbeiträge, die jetzt über 200’000 Franken sind, in die Ausgabenkompetenz des Grossen Rat kommen. Gemäss Empfehlung der Finanzkontrolle werden die Ausgabenbewilligungen in Sammelbeschlüssen pro zuständige Stufe zusammengefasst. Vorliegend sind die Beiträge für 6 Revierbeiträge in der Zuständigkeit des Grossen Rates für 4 Jahre, also von 2025 bis 2028.

Das Ganze ist kostenneutral, es wird jetzt verschoben. Vorher konnte es die Direktion direkt bewilligen. Das waren eigentlich vor allem Löhne von Förstern; heute übernehmen das eben Revier- oder Waldorganisationen. Aber das Ganze ist in diesem Sinn kostenneutral. Die FiKo empfiehlt Ihnen diesen Kredit einstimmig zur Annahme.

Ich kann auch gleich für die Fraktion der SVP reden: Auch die SVP stimmt hier einstimmig zu.

Institution
Grosser Rat

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