Dominik Blunschy · Die Mitte
Die Frage ist deshalb nicht, ob sich der Arbeitsmarkt verändert, sondern wie gut wir die Menschen in diesem Wandel begleiten.
Genau hier setzt die Motion an. Sie beauftragt den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den relevanten Bildungsakteuren eine nationale Strategie zu erarbeiten, damit präventive Weiterbildung und Umschulung dort ansetzen, wo berufliche Tätigkeiten voraussichtlich erheblich verändert oder verdrängt werden. Das Ziel ist, berufliche Umorientierung rechtzeitig zu ermöglichen und einen Übertritt in die Arbeitslosenversicherung nach Möglichkeit zu vermeiden.
Für die Kommissionsmehrheit ist zentral, dass diese Motion bewusst technologieoffen und systemverträglich ausgestaltet ist. Sie schafft kein neues, individuelles, gesetzlich einklagbares Recht auf Weiterbildung. Das ist der entscheidende Unterschied zur parlamentarischen Initiative Revaz, die in der Kommission behandelt und anschliessend an das Einreichen dieser Kommissionsmotion zurückgezogen wurde.
Ein individueller Rechtsanspruch hätte erhebliche systemische und rechtliche Fragen aufgeworfen. Wer gilt als erheblich betroffen, und wer entscheidet das nach welchen Kriterien? Wie verhindern wir neue Abgrenzungsprobleme, hohen Verwaltungsaufwand und Mitnahmeeffekte? Die Kommission wollte deshalb einen pragmatischeren Weg wählen, nicht einen neuen Rechtsanspruch, sondern einen strategischen Rahmen schaffen, der vorausschauendes Handeln ermöglicht.
Die Mehrheit ist überzeugt: Antizipieren ist besser als Reparieren. Wenn wir erst reagieren, wenn Arbeitslosigkeit bereits eingetroffen ist, kommen Weiterbildung und Umschulung zu spät. Die Motion folgt deshalb einer einfachen Logik: Menschen sollen sich weiterqualifizieren können, bevor sie aus dem Arbeitsmarkt herausfallen. Das stärkt die Beschäftigungsfähigkeit, entlastet mittelfristig die ALV, sichert Einkommen und stärkt zugleich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Die Begründung der Motion hält genau dies fest und verbindet Eigenverantwortung mit gezielter staatlicher Unterstützung.
Die Kommissionsmehrheit verkennt dabei die Stärken des bestehenden Systems keineswegs. Im Gegenteil: Die Schweiz verfügt über ein stark arbeitsmarktorientiertes Bildungssystem, über flexible Berufsbildung, über Weiterbildung, informelles Lernen und über branchennahe Lösungen. Auch die Verwaltung hat in der Kommission zu Recht darauf hingewiesen, dass dieses System vieles leistet und sich in der Vergangenheit bewährt hat. Sie hat betont, dass die Schweiz europaweit hohe Teilnahmequoten an Weiterbildung kennt und dass Arbeitgeber bereits heute Verantwortung übernehmen. Aber genau daraus folgt aus Sicht der Mehrheit nicht, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht, denn die bestehenden Instrumente sind stark auf laufende Anpassung und teilweise auf reaktive Korrektur ausgerichtet.
Die Motion verlangt etwas anderes, nämlich einen koordinierten, präventiven Ansatz. Anlässlich der Diskussion in der Kommission wurde deutlich, dass die Herausforderung breit, dynamisch und schwer prognostizierbar ist. Gerade deshalb braucht es einen Rahmen, der Entwicklungen systematisch beobachtet, Risiken früh erkennt und die zuständigen Akteure besser zusammenführt. Diese Motion ist kein zentralistisches Projekt. Sie will den Branchen ihre Verantwortung abnehmen. Die Branchen kennen die konkreten Veränderungen in ihren Berufsfeldern am besten Unterstützen wir sie auf ihrem Weg!
Die Mehrheit der Kommission ist deshalb der Auffassung, dass diese Motion dem Schweizer Weg entspricht - subsidiär, partnerschaftlich, föderal und arbeitsmarktnah. Sie setzt auf Eigenverantwortung, aber nicht auf Gleichgültigkeit. Sie setzt auf Kooperation mit der Wirtschaft, aber nicht auf das Prinzip Hoffnung.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der WBK-N, die Motion anzunehmen.