Ueli Keller · GRÜNE
Grosser Rat (TG)18.03.2026
Vielen Dank für die Einreichung der Motion und deren Beantwortung. Mir scheint es wichtig, zu erwähnen, dass Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung – also die Personengruppe, von der hier die Rede ist – nicht nach Sozialhilfeansätzen unterstützt wird. Wir haben das gehört. Wie es unter diesen Umständen möglich sein soll, Geld ins Ausland zu schicken, kann ich nicht nachvollziehen. Zudem handelt es sich um eine vergleichsweise kleine Personengruppe. Die Flüchtlingshilfe kommt darum zum Schluss, dass abgesehen von Einzelfällen nicht davon ausgegangen werden kann, dass Geld in nennenswertem Umfang von dieser Personengruppe ins Ausland fliesst. Der Effekt dieser Motion dürfte daher, abgesehen vom Ärger für die Betroffenen, eher symbolisch bleiben. Der Regierungsrat kommt in seiner Beantwortung aber zum Schluss, dass es durchaus andere, positive Nebeneffekte gibt: Zum Beispiel, dass es für die Sozialdienste einfacher ist, Geld elektronisch zu überweisen als bar auszuzahlen, und dass es für Betroffene hilfreich sein kann, wenn sie auch die Möglichkeit haben, elektronisch zu bezahlen. Doch genau dafür wäre doch die logische und sinnvollste Lösung, das Geld in Zukunft ganz einfach auf ein normales Konto zu bezahlen und nicht, wie hier vorgeschlagen, auf eine Bezahlkarte. Damit reduziert sich der Aufwand für den Sozialdienst, die Integration wird gefördert, und es wird verhindert, dass wir etwas unnötig kompliziert machen. Allerdings wurde das Motionsanliegen ja zu grossen Teilen schon umgesetzt. Die zu klärende Frage bleibt einzig, ob auch Gemeinden zur Nutzung der Bezahlkarte verpflichtet werden sollen. Wir GRÜNEN bleiben skeptisch, wenn es darum geht, Symbolpolitik auf Kosten von Geflüchteten zu machen und werden die Motion darum grossmehrheitlich ablehnen.