Inge Abegglen · SP

deMitglied GR
Grosser Rat (TG)03.07.2019
Die Motion Auer verlangt, die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag für sämtliche Verkaufsstellen auf die Dauer von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu beschränken. Die deutliche Mehrheit der SP-Fraktion befürwortet die Motion. Im Kanton Thurgau gelten die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das sind maximal 16 Stunden pro Tag. Auch Öffnungszeiten von maximal 13 Stunden, wie es der Motionär fordert, können nur mit unregelmässigen Arbeitszeiten und Teilzeitangestellten bewerkstelligt werden, aber weniger drastisch. Es ist bekannt, dass sich unregelmässige Arbeitszeiten negativ auf die Gesundheit auswirken. Die immer häufiger auftretenden Burnout-Erkrankungen sind zwar nicht nur im Verkauf zu orten, stressige Arbeitsplätze und unregelmässige Arbeitszeiten stellen aber eine der häufigsten Ursachen dafür dar. Mit einer Studie der Universität Lausanne konnte nachgewiesen werden, dass ein Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen besteht. Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil unsichere Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Flexibilisierung deutlich zugenommen haben. Die dadurch entstehenden Gesundheitskosten sind nicht unwesentlich und müssen von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem glauben wir wohl kaum, dass aufgrund der langen Ladenöffnungszeiten mehr konsumiert wird, obwohl die Öffnungszeiten genau damit begründet werden. Erst gestern habe ich in der Zeitung gelesen, dass der Kanton Freiburg eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten samstags von 16.00 Uhr auf 17.00 Uhr abgelehnt hat. Die Freiburger werden deshalb kein schlechteres Leben haben als wir, aber vielleicht ein gesünderes. Genau genommen können dermassen lange Öffnungszeiten nur angeboten werden, weil die Löhne in dieser Branche so tief sind. Mein Fazit beinhaltet fünf Punkte und lautet wie folgt: 1. Es gibt weder Druck noch die Erwartung der Konsumentinnen und Konsumenten nach so langen Ladenöffnungszeiten. Es wird lediglich ein Angebot geschaffen, welches dann bei Bedarf genutzt wird. 2. Für Notfallkäufe haben wir die Tankstellenshops, die Getränke, Milch, Brot, Pampers und ähnliche Artikel im Angebot haben. 3. Eine Verkaufssteigerung durch längere Öffnungszeiten, die sich nur wegen der tiefen Löhne der Angestellten halten lassen, ist nicht bewiesen. 4. Wegen den bis zu 16-stündigen Öffnungszeiten der Läden und der damit einhergehenden ungesunden, unregelmässigen Arbeitszeiten fallen hohe Krankheitskosten an, die viel höher sind als die Summe, die dabei verdient werden kann. 5. Die Krankheitskosten aber schlagen sich in den hohen Krankenkassenprämien nieder und müssen von der Allgemeinheit und dem Staat übernommen werden. Darum gilt: Kürzere Ladenöffnungszeiten schädigen die Konsumenten nicht, schützen die Verkäuferinnen und Verkäufer, generieren keine Umsatzeinbussen und verringern die hohen Gesundheitskosten. Warum also keine Reduktion der Ladenöffnungszeiten um drei Stunden? Ich bitte den Grossen Rat, die Motion erheblich zu erklären.
Institution
Grosser Rat

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