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Cornelia Komposch · SP

deRegierungsrat
Grosser Rat (TG)14.02.2024
Das Vorgehen der Kantonspolizei Thurgau basiert auf den Vorgaben des Schweizerischen Jugendstrafprozessrechts und auf einer Absprache mit der Jugendanwaltschaft. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass andere Kantone die Nationalität einfach so bekanntgeben können. Im Jugendstrafverfahren sind die Persönlichkeitsrechte der beschuldigten Jugendlichen besonders zu achten. Deshalb findet das Strafverfahren grundsätzlich und im Unterschied zum Verfahren bei Erwachsenen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Medien werden nicht über Straftaten von Jugendlichen informiert. In Ausnahmefällen können die Untersuchungsbehörden die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über den Stand des Verfahrens orientieren. Das ist vielleicht der Umstand, dass in anderen Kantonen berichtet wird. Auf dieser Grundlage informiert die Kantonspolizei Thurgau in ihrer Mitteilung die Öffentlichkeit zurückhaltend. Nur bei Fällen, die in der Öffentlichkeit mediales Aufsehen erregen, wird sie kommunikativ aktiv. Auch in diesen Ausnahmefällen sind die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen, gemäss Jugendstrafprozessordnung, zu achten.
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0