Urs Forster · FDP
Grosser Rat (TG)05.03.2025
Ich spreche zu Ihnen für die SVP-Fraktion und danke der Regierung und allen Beteiligten für das Erarbeiten der Regierungsrichtlinien 2024−2028. Ein grosser Dank geht auch an Kommissionspräsident Andreas Zuber für den mit 19 Seiten sehr ausführlichen Kommissionsbericht. Laut Kantonsverfassung gehören die Regierungsrichtlinien zu den grundsätzlichen Planungen des Kantons. Sie legen die grossen politischen Linien des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung fest. Die Regierungsrichtlinien 2024−2028 bauen auf den Schlüsselthemen der "Strategie Thurgau 2040" auf. Beim Ausarbeiten der Massnahmen zu den Regierungsrichtlinien wurde erkannt, dass diese vermehrt departementsübergreifend umgesetzt werden sollten. Die SVP-Fraktion begrüsst die Reduktion der Massnahmen von 146 in den Regierungsrichtlinien 2020−2024 auf 68 Massnahmen in den Regierungsrichtlinien 2024−2028. Thematisch sind vier Schwerpunkte erkennbar. Sie sollen den "Lebensraum Thurgau vorausschauend und sicher entwickeln", die "Attraktivität als Wirtschaftsstandort sowie Bildungs- und Kulturraum stärken", die "Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung verbessern" und den "Zusammenhalt und die Aussenwahrnehmung fördern". Für jeden Schwerpunkt hat die Regierung Ziele gesetzt, welche sie mit den bereits erwähnten 68 Massnahmen erreichen will. In der vorberatenden Kommission wurden die Regierungsrichtlinien als sehr ansprechend beurteilt und gut aufgenommen. Wir wurden am Anfang der Diskussion in der Kommission von der Regierung darauf hingewiesen, dass wir an den vorliegenden Regierungsrichtlinien keine Änderungen vornehmen könnten und die Arbeit des Grossen Rates lediglich darin bestehe, diese nach der Diskussion im Rat zur Kenntnis zu nehmen. Unsere Voten im Rat seien aber wichtig, und die Regierung werde vor dem Erarbeiten der nächsten Regierungsrichtlinien aufgrund des Protokolls der heutigen Diskussion prüfen, welche Anliegen, die von Ihnen heute eingebracht werden, in den nächsten Regierungsrichtlinien Aufnahme finden werden. In der Diskussion in unserer Fraktion haben wir festgestellt, dass dem nicht ganz so ist, und dass Sie als Mitglied dieses Rates sehr wohl Änderungsanträge zu den Regierungsrichtlinien einbringen können. Die Fraktionspräsidien und der Präsident des Grossen Rates, Peter Bühler, wurden von unserem Fraktionspräsidenten mit einem entsprechenden Schreiben darüber informiert. Hier käme jetzt mein Vorschlag an Sie, Anträge zu stellen zu den Regierungsrichtlinien. Nach dem Hinweis des Präsidenten, dass keine Anträge gestellt werden können, hat sich dieser Vorschlag erledigt. Zum Schluss meines Votums möchte ich auf eine Anmerkung der Regierung hinweisen: Im Zuge der Digitalisierung möchte sie die Regierungsrichtlinien nur noch in digitaler Form herausgeben. Die aktuelle Ausgabe der Regierungsrichtlinien wäre somit die letzte in gedruckter Form. In der vorberatenden Kommission konnten sich nicht alle Mitglieder mit diesem Vorhaben anfreunden, und ich bitte die Regierung, auch die nächsten Regierungsrichtlinien nicht nur in digitaler Version, sondern auch in gedruckter Form herauszugeben. Dies, wie erwähnt, zuhanden des Protokolls, in der Hoffnung, dass die Regierung mein Votum vor der Erarbeitung der nächsten Regierungsrichtlinien im Protokoll lesen wird und mein Anliegen für die Herausgabe der Regierungsrichtlinien 2028−2032 ernst genommen wird.