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Patrick Freudiger · SVP

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Grosser Rat (BE)11.03.2024
Patrick Freudiger, Langenthal (SVP), Antragsteller. Danke, Herr Präsident, ich habe es schon nach dem ersten Mal verstanden. (Heiterkeit / Hilarité) Gut, als Erstes möchte ich einfach auch noch von meiner Seite her transparent machen, dass ich persönlich Vorstandsmitglied des bernischen Hauseigentümerverbands (HEV) bin. Letzte Woche wurde ich zudem als Vorstandsmitglied des Bernischen Elektrizitätsverbands (BEV) gewählt. Ich werde dies jetzt nicht jedes Mal wieder sagen. Jetzt haben Sie dies einfach einmal gehört, und das muss reichen.

Danke für die gute Diskussion. Vielleicht zwei Inputs: Wir haben vorhin vom Energiedirektor gehört, es sei schwierig, die Ausnahmen zu definieren. Ja, das ist schon eine gewisse Herausforderung. Aber was ist denn die Lösung? Die Lösung des Gegenvorschlags der Regierung ist einfach, dass man es gar nicht schreibt. Man schreibt einfach mal «unverhältnismässig», «wirtschaftlich unverhältnismässig», «nicht geeignet». Man schreibt es mal ins Gesetz. Das ist die Wundertüte. Wenn wir dieses verabschiedet haben, kommt nachher die Verordnung mit der möglicherweise maximal scharfen Umsetzung davon, was wirtschaftlich unverhältnismässig sein soll, und die Gelackmeierten sind die Hauseigentümer, die es umsetzen müssten. Dass etwas schwierig zu definieren ist, heisst nicht, dass man es deswegen nicht machen muss, Kolleginnen und Kollegen. Es gibt auch so etwas wie ein Egalitätsprinzip, und das heisst, dass das Wichtige ins Gesetz gehört. Ob etwas unverhältnismässig oder ungeeignet ist, ist eine wichtige Frage, und deshalb sollte man dies auf Stufe Gesetz konkretisieren.

Danke auch für die vielen guten Hinweise zum Eigenverbrauch. Ich denke, die Rückweisung bietet genug Spielraum, um sich darüber näher unterhalten zu können. Wir haben auch bereits viele Vorgaben aus dem Bundesrecht – die 300-m2-Grenze im Energiegesetz (EnG) als eine Möglichkeit –, und die Beschränkung auf den Eigenverbrauch gilt ja grundsätzlich und primär bei den selbstgenutzten Liegenschaften, weil dort mit einer Solaranlage sowieso eine Lösung hergestellt wird, die plus-minus dem Eigenverbrauch entspricht. Bei den nicht selbstbewohnten, bei den unbewohnten Liegenschaften, vielleicht bei den Lagerhallen, muss man sich darüber unterhalten, ob der Eigenverbrauch eine vernünftige Grösse ist – wahrscheinlich nicht. Deshalb beschränkt sich der Antrag genau dort auch nicht auf den Eigenverbrauch.

Was ist die Konsequenz? Bei den grossen Gebäuden, z. B. bei Lagerhallen, bei denen es besonders sinnvoll ist, Solaranlagen zu installieren, kann man dies eben tun, auch mit dem Rückweisungsantrag. Aber dort, wo es zu einer unverhältnismässigen Belastung der Einfamilienhausbesitzer führt, will man restriktiver sein. Ich meine, dies ist doch ein Weg, der mehrheitsfähig sein könnte. Danke, wenn Sie dies unterstützen.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0