Melanie Gasser · GLP
Ich bin auch der Auffassung, dass der Regierungsrat die Möglichkeit hat, im einzelnen Leistungsvertrag solche Notfallplätze einzukaufen, wenn wir es im Gesetz gar nicht regeln. Ich bin aber gleichzeitig auch überzeugt, dass wir es im Tarif widerspiegeln und die Leistungen der Institutionen entsprechend entschädigen müssen, wenn wir solche Notfallplätze in jeder Institution wollen. Das heisst, wir würden einkaufen, dass jede Person, die aus einem stationären Setting in ein ambulantes geht, einen Anspruch hätte.
So habe ich Kollegin Manuela Kocher verstanden. Sie hat gesagt: «Wünschenswert wäre in die gleiche Institution, oder dann zumindest in eine andere.» Aber gerade das – in die gleiche Institution – würde ja bedeuten, dass jede Institution 1 bis 2 Plätze freihalten müsste. Leerstand kostet einfach Geld. Wir wissen heute nicht – deshalb kommt dieser Antrag eben einfach zu spät –, von wie viel Geld wir reden und wie die Umsetzung genau angedacht wäre.
Deshalb stimmt die GLP dem Antrag nicht zu und vertraut dem Regierungsrat, dass er, wenn es wirklich nötig wäre, auf operativer Stufe die nötigen Massnahmen ergreift.