Bernhard Hess · Schweizerische Volkspartei

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Stadtrat (BE)20.11.2025Bernhard Hess (SVP) für die Fraktion

Bernhard Hess (SVP) für die Fraktion: Das, was du jetzt da gerade am Schluss gesagt hast, Nik, das verstehe ich nicht ganz. Das muss ich jetzt ehrlich sagen. Die Logik kann ich nicht ganz nachvollziehen, aber das "en passant". Das vorliegende Postulat verlangt, dass auf Plätzen, die die Stadt für öffentlich zugängliche Veranstaltungen zur Verfügung stellt, das Zahlen mit Bargeld weiterhin uneingeschränkt möglich sein muss. Als Anschauungsobjekt für den aktuellen Vorstoss hat uns der Sternenmarkt gedient. Trotzdem möchte ich erwähnen, dass auch auf dem Bundesplatz und auf dem Waisenhausplatz diesen Sommer anlässlich der Frauenfussball-Europameisterschaft in der Fan-Zone ausschliesslich Cashless, also bargeldlos, bezahlt werden konnte. Sowohl auf dem Berner Sternenmarkt als auch in der Fanzone der Frauen-EM, die wirklich ein tolles Fussballfest war, konnte man ausschliesslich bargeldlos zahlen. Erlaubt waren nur Kartenzahlungen und Zahlungen mit dem Smartphone, zum Beispiel mit Twint. Sämtliche Zahlungen müssen ausschliesslich über ein Cashless-Kassensystem abgewickelt werden. Beim Sternenmarkt müssen sämtliche Händlerinnen und Händler ein eigenes Cashless-Kassensystem verwenden und täglich einen Tagesabschluss vorlegen. Kartenzahlungen, also Zahlungen mit Bargeldkarten, sind ab sofort, also ab diesem Jahr, auch nicht mehr möglich. Wie das Kassensystem bei der Frauenfussball-EM 2025 auf dem Bundesplatz und auf dem Waisenhausplatz genau war oder wie es funktioniert hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Die UEFA, also der europäische Fussballverband, lässt sich weniger tief in die Karten schauen als zum Beispiel der Sternenmarkt. Nach eigenen Angaben hat sich der Sternenmarkt für ein bargeldloses Zahlungssystem entschieden, um die Effizienz zu steigern und den Markt zu modernisieren. Aber auch bei der UEFA steht selbstverständlich die Gewinnmaximierung im Vordergrund. Cashless grenzt aus – oder anders ausgedrückt: Bargeldlos grenzt aus. Das bedeutet, dass Menschen, die keine digitalen Zahlungsdienste wie das Bezahlen mit Karte oder Mobiltelefon nutzen wollen oder können, vom Einkaufen und der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Auch viele ältere Menschen haben weniger Erfahrung mit der digitalen Technologie oder sind schlicht überfordert damit. Zudem hinterlassen bargeldlose Transaktionen auch immer digitale Spuren. Für Menschen, die Wert auf eine geschützte Privatsphäre legen, könnte dies ein unerwünschtes Mass an Überwachung bedeuten. Entscheidet sich ein Bäckermeister, seine Brötchen und Gipfeli künftig bargeldlos in seinem Geschäft zu verkaufen, trägt er sein unternehmerisches Risiko selber, handelt aber als Privatperson. Das Zahlen im öffentlichen Raum muss hingegen zwingend möglich sein. Wir empfehlen euch deshalb, zumindest unserem Postulat zuzustimmen.

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