René Müller · EVP

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Grosser Rat (BE)27.11.2025
René Müller, Adelboden (EVP), Fraktionssprecher. Die EVP steht für eine Politik, welche die Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht die Marktlogik, keine kurzfristigen Effizienzargumente, sondern das Wohl der Bevölkerung, faire Arbeitsbedingungen und Sicherheit. Gemessen an diesen Grundwerten ist das von der Regierung vorgeschlagene Taxigesetz – RR I – nicht tauglich und wurde deshalb auch in der Kommission kritisch betrachtet.

Folgende Punkte wurden auch von der EVP sehr kritisch angeschaut. Erstens: die Ungleichheit zwischen Taxi- und Limousinendiensten. Das Gesetz würde zwei verschiedene Regimes für die genau gleiche Dienstleistung schaffen: Die Taxis bleiben streng reguliert, Limousinendienste dürfen weitgehend alles. Das Resultat ist kein fairer Wettbewerb, sondern eine systematische Verzerrung eines Traditionsgewerbes, das so geschwächt wird. Als EVP-Fraktion stellen wir uns gegen ein Gesetz, das bewusst Gewinner und Verlierer definiert, statt faire Rahmenbedingungen für alle zu schaffen.

Zweitens: der Schutz der Arbeitnehmenden. Wenn wir die Hürde für die Limousinendienste dermassen radikal senken, schaffen wir einen Markt, in dem die Fahrerinnen und Fahrer die Leidtragenden sein werden. Ohne Bewilligungspflicht, ohne Eignungsprüfung und ohne klare Mindeststandards drohen ein prekäres Arbeitsverhältnis, Lohndruck und die Verwässerung der sozialen Verantwortung. In einem Kanton, der sich zu einer sozialen und nachhaltigen Wirtschaft bekennt, darf das nicht der Weg sein. Die EVP-Fraktion sagt klar: Die Deregulierung darf nie zulasten der Schwächeren gehen.

Und drittens: die Sicherheit der Fahrgäste. Ein Taxi oder ein Limousinendienst ist kein beliebiger Privatservice. Es geht um die Beförderung von Menschen, von älteren Menschen, von Kindern, von Menschen mit Einschränkungen, von Touristen und Touristinnen, die auf Orientierung, Sprachkompetenz und Seriosität angewiesen sind. Ohne Eignungsprüfung und ohne klare Qualitätsstandards nehmen wir bewusst einen Sicherheits- und Qualitätsverlust in Kauf. Das ist nicht modern, sondern das ist einfach fahrlässig.

Die Rückmeldungen aus dem Kanton Genf haben mich besonders beeindruckt: Es wurde gesagt, ohne Bewilligung seien die Limousinendienste nicht regulierbar. Mit nur einer reinen Meldepflicht hat man zu wenig Handhabe, um schlechte Qualität und Unsicherheiten regulieren zu können, sprich, um die Bewilligung auch wieder zu entziehen.

Aus diesem Grund hat eine Mehrheit in der Kommission dem blauen Vorschlag den Vorzug gegeben. Zugegeben, es wird keinen grossen Liberalisierungswurf in der Taxiwelt geben und es wird nicht alles aus der Motion, die dieser Gesetzesrevision zugrunde liegt, umgesetzt. Aber wir können nicht liberalisieren, ohne zu schützen, und Märkte öffnen, ohne Verantwortung einzuführen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ein modernes Gesetz muss ausgewogen sein, es muss Innovationen ermöglichen, aber gleichzeitig die Sicherheit gewährleisten, Sozialstandards respektieren und faire Spielregeln schaffen. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit wird das sichergestellt – aber zugegeben, es ist kein radikaler Wechsel im Taxiwesen. Die EVP-Fraktion sagt klar: Wir wollen ein zukunftsfähiges, gerechtes und menschenorientiertes Taxigesetz. Wir unterstützen deshalb einstimmig den blauen Vorschlag, können aber auch dem Rückweisungsantrag mit den folgenden Einschränkungen zustimmen.

Die Vorgaben für Limousinenführer müssen auch einen Abschnitt erhalten, wie es der Antrag Karin Berger-Sturm fordert, damit die Sozialversicherungssicherheit gewährleistet ist. Die Bewilligung kann aus unserer Sicht fünf statt drei Jahre gültig sein, aber der Abs. 1 von Art. 12 muss zwingend beibehalten werden. Es kann nicht sein, dass wir die Einschränkungen zum Suchverkehr oder basarähnliche Situationen an den Bahnhöfen kommentarlos akzeptieren. Danke für die Aufmerksamkeit.

Institution
Grosser Rat

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