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TN

Thomas Niederberger

Activ
FDP.Die LiberalenFDP
Grosser RatKreuzlingen

Mandat
Partida
FDP.Die LiberalenFuntauna: FDP
Fracziun
FDP
Circul electoral
Kreuzlingen
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
18. April 1970
Professiun
Stadtpräsident
Contact
Adressa
Besmerstrasse 49c
8280 Kreuzlingen
Referenzas & funtauna
Gremi da funtauna
TG
Registraziun actualisada
24.07.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cartas d'access

Naginas cartas d'access emessas.

Discurs(9)
  1. Kantonsrat
    Discurs
    Grosser Rat
    Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion und trage das Votum von unserem Fraktionskollegen Attila Wohlrab vor, mit Ergänzungen von meiner Seite. Zuerst möchte ich dem Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung der Interpellation danken. Was noch hilfreich gewesen wäre, ist die prozentuale Erfassung nach Nationalitäten und sofern erfassbar, nach Religionen. Dies nicht aus wahlkampftaktischen Gründen, sondern aus Gründen der Klarheit, denn Gewalt gegen Frauen kommt in allen Bevölkerungsgruppen vor. Die Zahlen sind richtig ernst. Die beschriebenen Massnahmen sind breit abgestützt, sorgfältig koordiniert und zeigen, der Kanton Thurgau nimmt seine Verantwortung wahr: Im Bedrohungsmanagement, in der Opferhilfe, in der interdisziplinären Zusammenarbeit und mit dem neuen Aktionsplan zur Istanbul-Konvention. Und trotzdem, Gewalt geschieht weiterhin. Genug tun kann man wohl nie. Jede Gewalttat ist eine zu viel. Eines bleibt klar: Keine Strategie, kein Budget und kein Aktionsplan kann häusliche Gewalt allein verhindern. Gewaltprävention und Opferschutz sind staatliche Aufgaben. Der Schutz vor Gewalt, insbesondere im häuslichen Umfeld, gehört klar zu den Kernaufgaben des Staates. Aber sie sind auch gesellschaftliche Aufgaben – Aufgaben von uns allen, eine Frage der Zivilcourage. Denn jede Eskalation, jedes Tötungsdelikt beginnt mit Warnsignalen, und Gewalt beginnt nicht erst beim Schlag. Sie beginnt im Kleinen, mit abwertenden Kommentaren, Kontrolle, subtiler Demütigung, Isolation – oft ohne körperliche Übergriffe. Genau diese frühen Formen werden zu oft übersehen und verharmlost, auch von den Opfern und von ihrem Umfeld, das sich schämt oder nicht einzugreifen wagt. Wir als Gesellschaft müssen den Opfern den Mut geben, sich dagegenzustellen. Opfer sind nicht nur Frauen, sondern auch Kinder. Der Staat kann nur handeln, wenn wir nicht wegschauen. Häusliche Gewalt findet fast immer im Verborgenen statt. Umso wichtiger ist, dass wir hinsehen. Die Polizei sagt richtigerweise: Nicht selbst einschreiten, wenn es gefährlich ist. Doch wenn mehrere Menschen gemeinsam hinstehen, einschreiten und Solidarität zeigen, auch auf der Strasse, in der Öffentlichkeit, wird den Opfern – auch den zukünftigen - geholfen. Wenn aber eine einzelne Person hilft und alle anderen wegschauen – oder nur filmen für Facebook –, bringt das auch den Helfenden in Gefahr. Ohne eben diese Zivilcourage ist eine Gesellschaft verloren. Der Bund führt derzeit eine grosse Aufklärungskampagne durch, unter anderem mit diesem Handzeichen [zeigt das entsprechende Handzeichen], mit dem Betroffene still und unauffällig auf ihre Not aufmerksam machen können. Viele junge Frauen kennen es bereits aus Social Media, vor allem über Videos auf TikTok. Man kann TikTok in diesem Fall sogar etwas Positives abgewinnen. Lassen auch wir dieses Zeichen noch weiter bekannt machen. Jede Person, die es kennt, kann im Ernstfall Leben retten. Wir alle können ein klares Zeichen setzen, indem wir das Zeichen verbreiten, indem wir Betroffenen glauben, indem wir bei Verdacht nicht schweigen, indem wir Hilfe vermitteln, bevor etwas eskaliert, indem wir Wissen über Warnsignale und Hilfsangebote weitergeben, indem wir uns bewusst machen, dass Gewalt jede und jeden treffen kann, unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Bildung. Nebst den gesellschaftlichen und emotionalen Massnahmen ist es aus liberaler Sicht aber auch entscheidend, wie die Umsetzung erfolgt. Für die FDP ist es wichtig, dass folgende Themen geprüft werden. Erstens: Subsidiarität und Föderalismus. Der Kanton Thurgau erfüllt heute seine Verantwortung, indem er mit bestehenden Angeboten arbeitet, insbesondere über Leistungsvereinbarungen, zum Beispiel mit dem Frauenhaus Winterthur, und damit Schutzplätze sicherstellt. Gemäss Regierungsrat konnten bisher allen Betroffenen zeitnah Plätze vermittelt werden. Wir fordern die Regierung aber auch auf, Kosten für Aufenthalte zügig zu bezahlen. Zweitens: Strukturen. Neue kantonale Strukturen sollen aufgebaut werden, wenn ein klarer Mehrwert gegenüber bestehenden Lösungen nachgewiesen ist. Die FDP wird das unbedingt unterstützen, wenn der Bedarf ausgewiesen ist. Drittens: Gezielte, statt pauschale Ausgabenpolitik. Die bereits heutigen finanziellen Mittel für Prävention, Opferhilfe und Schutzangebote zeigen, dass der Kanton aktiv ist. Entscheidend ist, diese Mittel wirksam einzusetzen und bestehende Instrumente weiterzuentwickeln, bevor neue Verpflichtungen eingegangen werden. Auch die Prüfung von interkantonalen Lösungen, zum Beispiel mit Schaffhausen und St. Gallen, ist zwingend. Wir beauftragen den Regierungsrat mit einer konkreten Vorlage für eine Mitträgerschaft, inklusive Bedarfs- und Kostenanalyse sowie Variantenvergleich. Ziel ist, dass keine Thurgauerin und kein Kind aus Platz- oder Zuständigkeitsgründen abgewiesen wird respektive geschützte Unterkünfte durch den Kanton auch bezahlt werden.
  2. Mitglied GR
    Discurs
    Grosser Rat
    Ich spreche als Präsident des VTG. Der Finanzausgleich soll, wie es der Regierungsrat selbst in der Beantwortung festhält, einerseits die Entwicklung leistungsfähiger Gemeinden fördern und die Belastung der Politischen Gemeinden lindern. Andererseits soll eine ausgewogene Steuerbelastung das Ziel sein. Dieses Ziel wird im Kanton Thurgau, wenn man die Steuerfüsse vergleicht, ganz offensichtlich nicht erreicht. Kantonale Zentren, also die sechs grossen Städte im Kanton, haben einen durchschnittlichen Steuerfuss von 64 %, die regionalen Zentren einen von 56 % und die kleineren Gemeinden einen von rund 50 %. Da wird das Gefälle der Zentrumslasten ganz offensichtlich. Ländliche Gemeinden konnten in den letzten 20 Jahren die Steuerfüsse mehr reduzieren als die städtischen Gemeinden. Der VTG hat sich intensiv mit dem Finanzausgleich befasst. Dass die Meinungen auseinandergehen, erstaunt niemanden. Zu unterschiedlich sind die Interessen. Trotz dieser Differenzen haben die Gemeinden auch gemeinsame Nenner formuliert und dies im Rahmen der Vernehmlassung der Regierung mitgeteilt. Und an die Adresse von Ratskollege Reto Ammann: Die Belehrungen in Richtung VTG sind unnötig. Selbstverständlich beschäftigt sich der VTG intensiv mit der Materie und hat auch Vorschläge gemacht. Aber da hat es sich der Regierungsrat ganz einfach gemacht und die Unterstützung einzelner Gemeinden mit Hinweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage abgewürgt. Es wäre ein Leichtes gewesen, diese Grundlage zu schaffen. Es gibt Handlungsbedarf und diesen gilt es anzupacken. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar festhalten, dass nicht die Meinung besteht, dass die kleineren Gemeinden mit einem tieferen Steuerfuss einfach mehr an die Städte zahlen sollen. Nein, die Gebergemeinden zahlen teilweise schon heute einen sehr grossen Anteil des Steuersubstrats in den Finanzausgleichstopf. Das heutige System des Finanzausgleichs funktioniert grundsätzlich. Dies hat auch der VTG festgestellt. Es hat aber einige Fehler, wie zum Beispiel beim Ressourcenausgleich bei den Zentren, bei der IPV oder beim kantonalen Mindestbeitrag. Das muss angegangen werden, und die Fehler müssen korrigiert werden. Aus Sicht der Thurgauer Gemeinden ist der Kanton gefordert. Erstens: Kantonsbeitrag. Der Kantonsbeitrag hat sich über die Jahre prozentual reduziert und bewegt sich gemäss Wirkungsbericht mit einem Mitteleinsatz von durchschnittlich 2.1 % bis 2.3 % am unteren Ende der im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festgelegten 2 % bis 4 %. Teilweise wurde der Mindestwert gar unterschritten. Im Bewusstsein um die derzeit schwierige finanzielle Situation des Kantons geht es dennoch nicht an, dass der Kanton nur das Minimum beiträgt. Wie er das erreicht? Indem er weniger zentralistisch agiert, weniger reguliert und die Gemeinden ihre Aufgaben erledigen lässt, ohne dauernd mehr administrativen Aufwand bei sich selbst oder anderen zu produzieren. Zweitens: Punktuelle Reformen. Am 11. Juni 2024 hat der Regierungsrat nach einem Vernehmlassungsverfahren beschlossen, nichts zu machen und auf eine Revision des FAG zu verzichten. Mit diesem Entscheid wird die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs blockiert, obwohl klarer Handlungsbedarf besteht und dieser von den Gemeinden auch benannt worden ist. Diese Forderungen sind nun ernsthaft zu prüfen und nicht einfach beiseite zu schieben.
  3. Mitglied GR
    Discurs
    Grosser Rat
    Ich spreche als Stadtpräsident von Kreuzlingen mit einem Ausländeranteil von 57 % und einem sehr guten interkulturellen Zusammenleben in der Stadt. Ich bringe einen anderen Blickwinkel ein. In Kreuzlingen, wie auch in anderen Orten mit hohem Migrationsanteil, stellt die Schule Räumlichkeiten für den Islamunterricht zur Verfügung. Bereits bei der Einführung vor mittlerweile 15 Jahren war es das Ziel, dass der islamische Religionsunterricht in einem begleiteten und öffentlichen Raum und nicht irgendwo im Hinter- oder Untergrund stattfinden solle. Mit diesem Schritt wollte man schon damals einer Radikalisierung, wie sie beispielsweise in Winterthur geschehen ist, entgegenwirken – und das müsste eigentlich im Interesse der Motionäre liegen. Die Erfahrungen über die Jahre haben gezeigt, dass dieses Ziel erreicht werden konnte. Damit wurde und wird Vertrauen geschaffen und die gesellschaftliche Integration unterstützt. Der Religionsunterricht in der Schule erfolgt selbstverständlich in deutscher Sprache, der erarbeitete Lehrplan ist transparent und nachvollziehbar. Somit wird auch die Transparenz und die Zusammenarbeit mit der Schule gewährleistet. Zur Überprüfung und Beurteilung des Unterrichts erfolgen regelmässig Besuche, in Kreuzlingen zum Beispiel durch Dr. Mark Keller, einen emeritierten Dozenten der Pädagogischen Hochschule (PH) Thurgau. Er verfasst jährlich einen schriftlichen Bericht zuhanden der Schulbehörde. Basis für den Unterricht bildet der Lehrplan „Islamischer Religionsunterricht Thurgau“. Dessen Erarbeitung erfolgte in einem interreligiösen Arbeitskreis, in dem unter anderem auch die beiden Landeskirchen vertreten sind. Die Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Klasse besuchen den Unterricht. Dieser findet in zwei verschiedenen Schulzentren statt. Man kennt sich und kann so in einem guten Einvernehmen bei Bedarf Situationen klären. Der Imam wird als Kulturvermittler geschätzt und wahrgenommen. Von daher bitte ich Sie, auch aufgrund der guten Erfahrungen und im Sinne einer guten Integration, die Motion nicht erheblich zu erklären.
  4. Mitglied GR
    Discurs
    Grosser Rat
    Auslöser der Parlamentarischen Initiative ist, dass eine Ersatzwahl für ein Gemeindepräsidium innerhalb von sechs Monaten zu knapp bemessen sei. Ja, das kann in einzelnen Fällen zutreffen. Ein aufwendiger Prozess bei der Suche, zum Beispiel mit einer Findungskommission und Assessments, einer nochmaligen Ausschreibung sowie weitere Faktoren wie Ferienzeit, Blankoabstimmungstermine, administrative Vorgaben bzw. Termine usw. können dazu führen, dass es terminlich knapp wird oder die Vorgabe nicht eingehalten werden kann. Die betroffene Gemeinde steht aber nicht still oder ist handlungsunfähig. Mit dem Vizepräsidium und dem Gesamtgemeinderat ist die Gemeinde weiterhin handlungsfähig und kann wichtige und/oder notwendige Entscheide treffen. Und, und das ist ein sehr wichtiger Punkt, juristisch handelt es sich im Übrigen um eine blosse Ordnungsfrist, welche leitenden Charakter hat, deren Nichteinhaltung aber nicht unmittelbar rechtliche Konsequenzen hat. Im Weiteren kommt dazu, dass bei der Regelung der Ersatzwahl nicht nur die Gemeindepräsidien, sondern auch weitere Behörden betroffen sind. Mit der vom Vorstösser empfohlenen Ergänzung, dass eine Ausnahmebewilligung beantragt werden kann, wird aber auch wieder ein bürokratischer Mehraufwand produziert. Von daher braucht es eine schlanke Lösung, nicht nur für die Gemeindepräsidien, sondern für alle betroffenen Behörden. 2025, also in diesem Jahr, ist eine Teilrevision des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht vorgesehen. Und diese Teilrevision bietet die Gelegenheit für eine detaillierte und ordentliche Prüfung des Anliegens. So kann nämlich auch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren erfolgen und die betroffenen Behörden und Institutionen zu allfälligen Änderungen Stellung nehmen. Und so besteht die Chance, dass eine einfache und pragmatische Lösung ohne Bürokratie gefunden und eingeführt werden kann, wie sie vom Regierungsrat bereits in der Beantwortung angedeutet wurde. Die FDP-Fraktion bedankt sich beim Regierungsrat für die Beantwortung des Vorstosses und seine Ausführungen. Wir unterstützen einstimmig die Ablehnung der Parlamentarischen Initiative.
  5. Mitglied GR
    Discurs
    Grosser Rat
    Die FDP-Fraktion hat die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuer, die Entschädigungsregelung Gemeinden, beraten. Ich kann es vorwegnehmen: Die Fraktion steht einstimmig hinter der Fassung der Kommission. Im Kanton gibt es einen grossen Rückstau bei den Steuerveranlagungen. Eine Massnahme zur Behebung dieses Missstandes wurde vom Kantonsrat mit der Genehmigung von zusätzlichen Stellen bereits im Herbst des letzten Jahres verabschiedet. Eine weitere Massnahme soll jetzt mit der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes folgen. Die Aufgaben auf den Gemeindesteuerämtern sollen aufgewertet werden. Konkret soll unter anderem gefördert werden, dass auf den Gemeindesteuerämtern mehr Steuerveranlagungen vorgenommen und somit die kantonalen Mitarbeitenden entlastet bzw. unterstützt werden. Dabei sollen einerseits die Entschädigungen erhöht werden, andererseits können gemäss Entwurf der Entschädigungsverordnung Mitarbeitende der Gemeindesteuerämter auch gefördert und ausgebildet werden, was das Berufsbild nochmals stärkt und die Aufgabe noch attraktiver macht. Und schlussendlich stärkt es die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kanton mit dem gemeinsamen Ziel, den Rückstand bei den Steuerveranlagungen aufzuholen und so rasch wie möglich wieder in einen normalen Zustand zu gelangen. Zusammengefasst begrüsst die FDP-Fraktion die Änderungen und spricht sich einstimmig für Eintreten aus.
Contribuziuns(5)
Commembranzas(6)

Maletgs(2)

  • Versiun 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versiun 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0