Thomas Niederberger · FDP
Grosser Rat (TG)22-01-2025
Die FDP-Fraktion hat die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuer, die Entschädigungsregelung Gemeinden, beraten. Ich kann es vorwegnehmen: Die Fraktion steht einstimmig hinter der Fassung der Kommission. Im Kanton gibt es einen grossen Rückstau bei den Steuerveranlagungen. Eine Massnahme zur Behebung dieses Missstandes wurde vom Kantonsrat mit der Genehmigung von zusätzlichen Stellen bereits im Herbst des letzten Jahres verabschiedet. Eine weitere Massnahme soll jetzt mit der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes folgen. Die Aufgaben auf den Gemeindesteuerämtern sollen aufgewertet werden. Konkret soll unter anderem gefördert werden, dass auf den Gemeindesteuerämtern mehr Steuerveranlagungen vorgenommen und somit die kantonalen Mitarbeitenden entlastet bzw. unterstützt werden. Dabei sollen einerseits die Entschädigungen erhöht werden, andererseits können gemäss Entwurf der Entschädigungsverordnung Mitarbeitende der Gemeindesteuerämter auch gefördert und ausgebildet werden, was das Berufsbild nochmals stärkt und die Aufgabe noch attraktiver macht. Und schlussendlich stärkt es die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kanton mit dem gemeinsamen Ziel, den Rückstand bei den Steuerveranlagungen aufzuholen und so rasch wie möglich wieder in einen normalen Zustand zu gelangen. Zusammengefasst begrüsst die FDP-Fraktion die Änderungen und spricht sich einstimmig für Eintreten aus.