Bürgerrechtsregelung. Revision
(01.076)- AbstimmungDiscursSchweiz
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Annahme des Entwurfes .... 140 Stimmen
Dagegen .... 41 Stimmen
- Redetext
- RedetextFulvio Pelli(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die FDP-Fraktion unterstützt alle fünf Vorlagen zur Neuregelung des Bürgerrechtes. Für die [PAGE 1747] FDP-Fraktion stand beim Revisionspaket von Beginn weg im Vordergrund, dass unser Staat ein Interesse daran hat, dass eine möglichst grosse Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner auch in die politische Verantwortung einbezogen wird. Wer verantwortliche Mitbürger will, muss auch bereit sein, diesen Mitbürgern Rechte und Pflichten zu verleihen. Dem trägt die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten und dritten Generation Rechnung.
Die fünf Vorlagen haben jedoch ein Problem nicht gelöst: Die diesen Sommer ergangenen Bundesgerichtsurteile im Fall Emmen haben nochmals die Frage aufgeworfen, ob ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung und deshalb auch ein Beschwerderecht gegen Verweigerungsentscheide besteht. Das Bürgerrechtsgesetz sagt nicht ausdrücklich aus, dass kein Rechtsanspruch besteht. Das Bundesgericht hat jedoch mehrmals aufgrund der Materialien der parlamentarischen Debatte die Existenz eines solchen Rechtsanspruchs verneint.
Die FDP-Fraktion ist überzeugt davon, dass diese offene Frage eine gesetzliche Regelung braucht und dass die Revision des Bundesrechtspflegegesetzes die Gelegenheit geben wird, Klarheit zu schaffen. Nachdem das Bundesgericht das Beschwerderecht für grobe Verfahrensverletzungen anerkannt hat und sich gegen die Durchführung der Einbürgerungsentscheide per Urnenabstimmung ausgesprochen hat, herrscht in den betroffenen Gemeinden Verwirrung. Die Politik muss deshalb die Grenzen des Beschwerderechtes festsetzen: nur Willkür- und Diskriminierungsverbot, nur Rechtsanspruch auf Begründung eines ablehnenden Entscheides oder anderes mehr? Da kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht - das ist die Überzeugung der FDP-Fraktion -, muss die Beschwerdemöglichkeit auf die Verletzung von verfassungsmässigen Grundrechten begrenzt werden.
- RedetextBernhard Hess(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die Schweizer Demokraten wenden sich vehement gegen den Vorschlag, dass Ausländer der dritten Generation bereits bei der Geburt automatisch eingebürgert werden sollen. Inakzeptabel ist auch der Vorschlag der Einbürgerungserleichterungen für Ausländer der zweiten Generation, auch dann, wenn sie den grössten Teil der Schulzeit in der Schweiz verbracht haben.
Im Gegensatz zur SVP werden die Schweizer Demokraten die vorerwähnten Vorlagen ganz sicher mit einem Referendum bekämpfen.
- RedetextUlrich Schlüer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Im Namen der SVP-Fraktion stelle ich fest, dass wir heute ein Gesetz verabschieden, zu dem die beiden Räte in einem ganz wesentlichen Punkt, nämlich in jenem des Beschwerderechtes, diametral gegensätzliche Beschlüsse gefasst haben. Es sind diametral gegensätzliche Standpunkte, die im gleichen Gesetz zum Ausdruck kommen. Zusätzlich "gelingt" es mit dem jetzt vorliegenden Wortlaut, die zentrale Frage dem Votum des Volkes zu entziehen, indem diese Frage in der Gesetzesformulierung ausgespart wird. Wir sind der Auffassung: Das ist unzumutbare Gesetzgebung. Sie lässt der Auslegung je nach Stimmung freien Raum. Sie bekommt bezüglich Auslegung geradezu willkürlichen Charakter. Und ausgerechnet auf einem Fundament, das von Willkür nicht frei ist, soll ein anderes Gremium - das Bundesgericht - über Willkür bei Einbürgerungsentscheiden befinden. Es handelt sich übrigens um ein Gremium, zu dessen Wahl gelegentlich auch das Reglement noch etwas willkürlich ausgelegt wird.
Das ist etwas viel der Willkür zum gleichen Sachverhalt. Wir wissen, das Referendum kann gegen das Beschwerderecht nicht ergriffen werden. Es hätte lediglich deklamatorischen Charakter, weil der zentrale Punkt, den wir nicht akzeptieren, in diesem Gesetz gar nicht ausformuliert ist.
Die SVP-Fraktion stimmt bei allen fünf Vorlagen, die das Bürgerrecht betreffen, mit Nein. Sie wird die beiden Verfassungsartikel auch in der Volksabstimmung bekämpfen. Sie wird das auch deshalb tun, weil die Definition der zweiten und dritten Ausländergeneration in den beiden Verfassungsvorlagen noch einmal ein Stück Willkür darstellt: Niemand in der ganzen Schweiz definiert die zweite und die dritte Ausländergeneration so, wie diese beiden Generationen in Gesetzes- und Verfassungsartikeln definiert werden. Wir wissen, es gibt nur ein Mittel, die unhaltbaren Missstände zu korrigieren: Das Mittel heisst Volksinitiative. Diejenige der SVP liegt bereit, sie wird demnächst gestartet werden.
- Redetext
- RedetextCarlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Nach dem Votum von Herrn Pfisterer möchte ich Sie an das Votum von Herrn Brändli erinnern. Wenn Sie eine Parlamentarische Initiative unterstützen und dieser im Ständerat Folge gegeben wird, haben Sie angesichts des Stimmverhaltens des Nationalrates keinerlei Chance, mit dieser Initiative zu obsiegen. Wir sind - im Gegensatz zur normalen Courtoisie zwischen den Räten - leider gezwungen, die gleichen Methoden anzuwenden, die der Nationalrat uns gegenüber angewendet hat. Wenn wir den Nationalrat heute nicht mit einem Nein dazu zwingen, auf eine Regelung einzutreten, können Sie mit der Initiative Pfisterer Thomas überhaupt nichts erreichen.
Ich bitte Sie daher, bei Ziffer 5 jetzt Nein zu sagen.
- RedetextThomas Pfisterer(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Wenn diese Initiative schon erwähnt worden ist, eine kurze Bemerkung dazu: Wir haben ein gesetzgeberisches Malaise. Es besteht Handlungsbedarf, ob Sie nun Nein oder Ja sagen. Ich persönlich stimme allen fünf Vorlagen zu, und dennoch besteht [PAGE 1033] Handlungsbedarf: Es geht meines Erachtens darum, eine Regelung im Bürgerrechtsgesetz zu erreichen, die sicherstellt, dass die Kantone das Volk - sei es an der Gemeindeversammlung, an der Urne oder in anderer entsprechender Form - oder die kantonale Volksvertretung, das Parlament, zum Zuge kommen lassen können. Selbstverständlich müssen die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Einbürgerungen sollen - wie heute - weiterhin nicht durch das Bundesgericht vorgenommen werden können, aber man soll beim Bundesgericht die Verfahrensgarantien überprüfen lassen können. Es geht also darum, Lösungen zu suchen, welche die traditionelle Einbürgerungsdemokratie mit dem Rechtsstaat abstimmen: Das ist der Gehalt dieser Initiative, die ich unmittelbar nach der Schlussabstimmung einreichen möchte.
Ich danke dem Büro sehr, dass heute noch eine Sitzung für die Zuweisung stattfinden kann.
- RedetextGian-Reto Plattner(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich füge als Präsident des Büros hinzu, dass sich das Büro im Anschluss an diese Sitzung treffen wird, um - falls es so beschliesst - diese Initiative sofort der SPK zuzuweisen.
- RedetextFranz Wicki(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich gestatte mir, als Präsident der SPK ein Wort dazu zu sagen. Was ist der Inhalt der Vorlage 5? Die Vorlage 5 enthält vor allem folgende Elemente:
1. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Schweizerinnen durch Abstammung, Adoption und Einbürgerung sowie Schweizerinnen durch Heirat.
2. Diese Vorlage regelt den Erwerb des schweizerischen Bürgerrechtes durch Geburt für ausserhalb der Ehe geborene Kinder eines schweizerischen Vaters besser.
3. Sie regelt die Wiedereinbürgerung.
4. Sie behebt diverse Rechtsungleichheiten bei der Behandlung von Spezialfällen, so bei erleichterten Wiedereinbürgerungen für Kinder mit einem schweizerischen Elternteil.
5. Sie sagt etwas über die Gebühren. Kantone und Gemeinden sollen höchstens kostendeckende Einbürgerungsgebühren erheben dürfen.
Das Beschwerderecht ist in dieser Vorlage nicht enthalten. Unser Rat hat dies abgelehnt, und der Nationalrat hat sich unserem Rat angeschlossen. Mit der Zustimmung zu dieser Vorlage sagt das Parlament auch nichts zu den seit unseren Beratungen in der Sommersession ergangenen Bundesgerichtsurteilen. Wenn unser Rat zustimmt, heissen wir die Gesetzesvorlage gut, und zwar das Gesetz so, wie es heute im Text vorliegt. Mit dieser Zustimmung heissen wir nicht Interpretationen und angebliche Gründe gut, welche im Nationalrat allenfalls die Motivation wahren. Das heisst aber nicht, dass das Parlament, der Gesetzgeber, die Hände in den Schoss legen kann. Ich habe bereits am ersten Tag dieser Session darauf hingewiesen, dass es Sache des Gesetzgebers ist, die Rechtslage zu klären. Wir dürfen dies nicht dem Gericht überlassen.
Mir scheint es daher richtig zu sein, dass sich die SPK unseres Rates baldmöglichst umfassend mit der ganzen Problematik des Beschwerderechtes, der Beschwerdemöglichkeiten im Bürgerrechtswesen, auseinander setzt, und zwar aufgrund des Bundesgerichtsurteils, aufgrund der von unserem Rat im Bundesgerichtsgesetz eingefügten Regelungen und aufgrund der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse, insbesondere des angekündigten Vorstosses von Kollege Pfisterer, sowie auch aufgrund verschiedener Standesinitiativen, die bereits beschlossen sind. Ich werde prüfen, ob sich die SPK noch vor Beginn der neuen Legislatur mit dieser umfassenden Problematik befassen kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Vorlage 5 anzunehmen. Eine Ablehnung wäre eine Demonstration am falschen Objekt!
- RedetextChristoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Wir haben in einer Schlussabstimmung eine Vorlage zu verabschieden, bei der zwischen National- und Ständerat kein Konsens besteht, zumindest was die Absicht betrifft. Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass man die Vorlage 5 ablehnt, weil nur damit Gewähr geboten ist, dass wir nachher die Verhandlungen zusammen mit dem Vorstoss Pfisterer wieder aufnehmen und diese Frage bereinigen können. Allein mit der Parlamentarischen Initiative ist dem nicht Genüge getan, weil der Nationalrat auf diese nicht eintreten kann. Dann ist die Frage erledigt.
Damit wir diese Frage sauber bereinigen können, bitte ich Sie, die Vorlage 5 abzulehnen.
- RedetextChristiane Brunner(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Au sujet de la loi fédérale sur l'acquisition et la perte de la nationalité suisse, une minorité des membres de notre Conseil, dont les socialistes, avait défendu l'inscription du droit de recours en cas de naturalisation ordinaire dans la loi précitée. Le Conseil en a décidé autrement le 17 juin de cette année. Entre-temps, le Tribunal fédéral a décidé, le 9 juillet 2003, qu'il était possible de recourir contre un refus de naturalisation pour violation de l'interdiction de discriminer sur la base de notre droit ordinaire de procédure. Cela a, par ailleurs, été confirmé par les décisions que nous avons prises dans notre Conseil lors de nos délibérations du 22 septembre dernier sur la révision de la loi fédérale sur le Tribunal fédéral.
C'est donc en ce sens que nous pouvons approuver ce projet de loi en votation finale.
- RedetextErika Forster-Vannini(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Gestatten Sie mir eine Erklärung zum Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes. Materiell enthält die Vorlage drei relevante Neuerungen:
1. Kantone und Gemeinden sollen höchstens kostendeckende Einbürgerungsgebühren erheben dürfen.
2. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Schweizerinnen durch Abstammung, Adoption und Einbürgerung sowie Schweizerinnen durch Heirat.
3. Diverse Rechtsungleichheiten bei der Behandlung von Spezialfällen wurden behoben.
Das Beschwerderecht gegen kantonale Einbürgerungsentscheide, wie es ursprünglich im Entwurf vorgesehen war, ist in der heute vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Beide Räte haben sich in den Beratungen gegen die Aufnahme des Beschwerderechtes in die Gesetzesvorlage ausgesprochen, dies allerdings - und hier liegt die Brisanz - mit sich diametral entgegenstehenden Begründungen. Der Nationalrat lehnte eine Beschwerderegelung mit dem Hinweis auf die zwischenzeitlich ergangenen Bundesgerichtsentscheide ab. Diese Entscheide, so der Nationalrat, machten eine Regelung im Gesetz überflüssig.
Der Ständerat hingegen, der zur Auslegung der Bundesgerichtsentscheide nie Stellung nehmen konnte, war in seiner Mehrheit der Meinung, dass ein generelles Beschwerderecht nicht infrage komme. Die FDP-Fraktion vertritt deshalb die Auffassung, dass selbst bei Annahme des Gesetzes in dieser Frage nach wie vor gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Im Falle der Annahme wird Kollege Pfisterer eine Parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung einreichen, die verlangt, dass das Bürgerrechtsgesetz für die ordentliche Einbürgerung zu ergänzen sei.
- AbstimmungDiscursSchweiz
Erste Abstimmung - Premier vote
[NAM]
Für den Antrag Fischer .... 89 Stimmen
Für den Antrag Maurer .... 48 Stimmen
- Redetext
- RedetextRuth Metzler-Arnold(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Herr Mörgeli, ich muss hier im Nationalratssaal nicht mit Ihnen über die in einem Zeitungsartikel vom Juli erschienene Aussage meines Parteikollegen debattieren. Diese Diskussionen haben wir auch zusammen geführt. Ich habe vorhin aber deutlich darauf hingewiesen, dass wir hier in einem Spannungsfeld zwischen der Demokratie und dem Rechtsstaat sind und dass sich auch innerhalb der CVP, nicht nur innerhalb der SVP, gewisse Meinungen manchmal vielleicht nicht ganz decken. Das ist durchaus möglich.
Mein Standpunkt ist klar: Auch das Volk hat sich an die Grundrechte der Bundesverfassung zu halten, und dem entspricht eben auch, dass Einbürgerungsentscheide, welche vom Volk getroffen worden sind, nicht diskriminierend und nicht willkürlich sein dürfen.
- RedetextChristoph Mörgeli(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ja, Frau Bundesrätin, Sie haben Herrn Kollege Schlüer sehr engagiert geantwortet. Was aber sagen Sie Ihrem Parteikollegen und Luzerner Landsmann Ruedi Lustenberger, der in der "Berner Zeitung" vom 16. Juli dieses Jahres im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsentscheid in Sachen Einbürgerung von einer "radikalen und unnötigen Beschneidung der Volksrechte" gesprochen hat?
- RedetextRuth Metzler-Arnold(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Wenn ich mich auf die Verfassungs-, die Justizreform berufen habe, geht es nicht um die Nachführung der Bundesverfassung, sondern es geht darum, dass ich gesagt habe - und das hat der Ständerat gestern anerkannt -, dass die Rechtsweggarantie mit der Justizreform eingeführt worden ist. Man hat die Justizreform eben gerade separat als Verfassungsreform vors Volk gebracht, nicht zusammen mit der Nachführung der Bundesverfassung. Und das ist der Weg, der vom Ständerat gestern anerkannt worden ist, dass Beschwerden auch im Bereiche der Einbürgerung möglich sein sollen.
Ich bitte Sie, Herr Schlüer, wenn Sie von Respekt vor dem Souverän sprechen: Der Souverän hat die Bundesverfassung angenommen; die Kantone haben die Bundesverfassung angenommen. Mir kommt es hier manchmal schon so vor, als ob der Respekt vor dem Souverän zwar gelte, aber Entscheide betreffend die Bundesverfassung dann wieder etwas stiefmütterlich behandelt werden. Die Bundesverfassung ist die Grundlage unseres Staates und die Grundlage unserer Gesetzgebung.
- RedetextUlrich Schlüer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Frau Bundesrätin, Ihr Vorgänger, alt Bundesrat Arnold Koller, hat den Prozess der Schaffung der nachgeführten Verfassung von A bis Z und bis zu seinem Rücktritt genauestens verfolgt und begleitet - erst nach seinem Rücktritt wurden bundesrätliche Besuche in der Kommission seltener. Er hat in einem Interview im "Facts" klar gesagt, dass die neue Verfassung keineswegs die Grundlage für das abgebe, was man mit dem Bundesgerichtsurteil jetzt machen wolle, nämlich den politischen Entscheid über Einbürgerung zu einem blossen Verwaltungsakt zu reduzieren, womit ein Beschwerderecht eingeführt werden kann, ohne den Souverän darüber zu befragen. Versteht Herr alt Bundesrat Arnold Koller denn nichts von Verfassungsrecht?
- RedetextRuth Metzler-Arnold(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Die Ausgangslage hat sich aufgrund der beiden Bundesgerichtsurteile von diesem [PAGE 1473] Sommer tatsächlich grundlegend geändert. Dazu - und das ist seit gestern bekannt, seit der Debatte des Ständerates zum Bundesgerichtsgesetz - kommt ein weiterer Entscheid in der Sache der Einbürgerungsbeschwerde; ich komme darauf zurück. Ich habe den Eindruck, dass verschiedene Votanten diesen Entscheid des Ständerates für ein Beschwerderecht etwas verkannt haben.
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid ganz klar betont, dass das Einbürgerungsverfahren kein Vorgang in einem rechtsfreien Raum sei und dass auch hier die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an die Grundrechte gebunden seien. Die Einbürgerungsentscheide dürfen nicht diskriminierend sein. Damit steht auch unmissverständlich fest, dass auch die Volksrechte Schranken haben, Schranken, die von der Bundesverfassung gegeben werden. Diese Auffassung haben übrigens Bundesrat und Parlament bereits 1996 im Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Volksinitiative ebenfalls vertreten.
Dass wir uns hier in einem Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaat befinden, ist uns allen bewusst. Das ist heute nicht neu, darüber diskutieren wir, seit die ersten etwas schwierigen Entscheide zu Einbürgerungen getroffen wurden. Dieses Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaat zeigt sich z. B. auch darin, dass das Bundesgericht kantonale und kommunale Gesetze und Beschlüsse, sogar Kantonsverfassungen aufheben kann, sofern sie ein verfassungsmässiges Recht verletzen, selbst wenn diese kantonalen und kommunalen Entscheide und Gesetze in einer Volksabstimmung oder in einer Gemeindeversammlung getroffen wurden. Die Bundesverfassung ist von der schweizerischen Bevölkerung und von den Kantonen angenommen worden und hat damit demokratisch noch eine höhere Legitimation als kantonale und kommunale Erlasse. Das, Herr Schlüer, ist auch der Respekt vor dem Souverän: vor dem Souverän, der die Bundesverfassung angenommen hat.
Was bedeuten nun diese Entscheide des Bundesgerichtes für die Bürgerrechtsvorlage? Diese beiden Entscheide machen deutlich, dass der Bundesrat und der Nationalrat mit dem Vorschlag, ein Beschwerderecht gegen willkürliche und diskriminierende Entscheide einzuführen, auf dem richtigen Weg waren. Die Frage der Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde ist jetzt also geklärt; d. h., es gibt keine Dringlichkeit mehr, die staatsrechtliche Beschwerde über die Einbürgerungsvorlage einzuführen, weil es sie eben gibt.
Im Weiteren möchte ich jetzt auch noch auf die gestrige Beratung des Ständerates zum Bundesgerichtsgesetz verweisen. Die Einbürgerungsvorlage, wo wir das Beschwerderecht einführen wollten, stützt sich auf das heute geltende Recht, d. h. auf das heutige Bundesrechtspflegegesetz, insbesondere also auf das Rechtsmittel der staatsrechtlichen Beschwerde. Das neue Bundesgerichtsgesetz stützt sich aber auf die revidierte Bundesverfassung, und zwar nicht auf die Nachführung, sondern auf die Justizreform, die separat auch von Volk und Ständen mit grossem Mehr angenommen worden ist. Dort ist die Rechtsweggarantie verankert, d. h. die Garantie, dass überall dort, wo es um Rechtsanwendung geht, der Zugang zu einem unabhängigen Gericht gewährleistet werden muss.
Es geht also in der heutigen Debatte nicht darum, dass man eine Alternative hat - entweder in der Einbürgerungsvorlage oder im Bundesgerichtsgesetz -, sondern es geht jetzt eigentlich darum, dass man die Ausgangslage der Rechtspflegegesetzgebung zum Anlass nimmt, das dort zu regeln, wo es eigentlich auch hingehören würde.
Im Zusammenhang mit diesem Bundesgerichtsgesetz hat der Ständerat nun entschieden, dass gegen Entscheide über die ordentliche Einbürgerung die Beschwerde an das Bundesgericht zwar grundsätzlich nicht zulässig ist, sie aber wegen Verletzung der Rechtsweggarantie, auch an das Bundesgericht, zulässig ist, das heisst:
1. wenn kein unabhängiges Gericht über die Einbürgerung hat entscheiden können;
2. wenn es um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht;
3. wenn es offensichtliche Anhaltspunkte gibt, dass der angefochtene Entscheid auf der Verletzung eines verfassungsmässigen Rechtes beruht.
Zudem gewährt das Bundesgerichtsgesetz ein Beschwerderecht an ein kantonales Gericht, bei welchem nicht nur die Anwendung von Bundesrecht, sondern auch diejenige von kantonalem Recht gerügt werden kann. Der Ständerat geht mit seinem gestrigen Entscheid zum Bundesgerichtsgesetz also weiter als das Beschwerderecht, wie es in der Einbürgerungsvorlage vorgesehen ist. Das heisst, der Ständerat sieht ein Beschwerderecht vor, allerdings im Grundsatz nicht bis vor das Bundesgericht.
Wenn wir jetzt die ganze Situation betrachten, heisst das, dass die Entscheide des Bundesgerichtes eine neue Ausgangslage geschaffen haben. Wenn das Bundesgericht diese Rechtsprechung schon vor längerer Zeit gehabt hätte, nämlich bevor der Bundesrat seine Botschaft zur Einbürgerung verabschiedet hat, hätte überhaupt keine Dringlichkeit bestanden, dieses Beschwerderecht in die Einbürgerungsvorlage aufzunehmen.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass die Verankerung des Beschwerderechtes, so wie sie jetzt im Bürgerrechtsgesetz vorgesehen war, gegenüber der Rechtslage, wie sie vom Bundesgericht festgestellt wurde, bloss eine geringe Verbesserung bringen würde. Das Streichen der Bestimmung über das Beschwerderecht ist eine Folge der Feststellung, dass nach der neuen Rechtsprechung die staatsrechtliche Beschwerde gegen negative Einbürgerungsentscheide im Rahmen des geltenden Rechtes gewährleistet ist.
Ich möchte noch einmal betonen, dass mit diesen Bundesgerichtsentscheiden die Sache nicht erledigt ist. Die Bundesgerichtsentscheide stützen sich auf das heute geltende Recht. Die Politik, d. h. der Gesetzgeber, kann nun bestimmen, wie es in Zukunft, gestützt auf die Rechtspflegegesetze, aussehen soll. Diese Diskussion, eine politische Diskussion, hat der Ständerat gestern geführt. Der Entscheid ist Ihnen bekannt.
Dieses Vorgehen, nämlich eine solche Regelung in den Rechtspflegegesetzen, entspricht übrigens auch der bisherigen Philosophie und der konstanten Praxis.
Noch eine Bemerkung zu Herrn Fehr Hans: Der Direktor des Imes, des zuständigen Amtes, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass bei ihnen keine solche Anfrage wegen eines Antrages im Differenzbereinigungsverfahren eingegangen sei. So viel noch zur Klarstellung.
Zum Antrag Maurer: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen - nicht nur in der Sache selber, weil nicht in diesem Bundesgesetz verankert werden soll, wie die Zuständigkeiten sein sollen, sondern auch deshalb, weil dieser Antrag nicht ausgereift ist. Es fehlt nämlich nicht nur, dass auch die Zuständigkeit eines Parlamentes möglich wäre, wie es in meinem Kanton - allenfalls auch in anderen Kantonen - üblich ist, sondern man sollte, wenn man schon von der Urdemokratie spricht, keine Möglichkeiten ausschliessen. Und dann sollte man hier eigentlich sogar noch die Möglichkeit der Landsgemeinde finden. Zu einem weiteren Punkt des Antrages Maurer: Sie wollen Artikel 100 Absatz 1 Buchstabe c des geltenden Bundesrechtspflegegesetzes streichen. Ich weiss nicht, ob Sie beachtet haben, dass Sie neu die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen negative Entscheide des Bundes in Sachen ordentliches Einbürgerungsverfahren zulassen, wenn Sie diesen Artikel streichen. Ich nehme an, das ist ein Versehen, denn Sie streichen hier eine Ausnahme, wo eine Beschwerde nicht zulässig ist; wenn Sie diese Ausnahme streichen, dann wird es in diesem Bereich wieder zulässig. Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Antragstellers ist.
Zum Antrag Fischer: Dieser Antrag lässt Beschwerden wegen Diskriminierung und Willkür nicht zu, sie wären grundsätzlich nicht enthalten. Das geht also hinter den Entwurf des Bundesrates und hinter den Entscheid des Bundesgerichtes zurück. Deshalb bitte ich Sie, auch diesen Antrag abzulehnen.
Ich bitte Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.
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