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Fusionsgesetz

(00.052)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz13-06-2000
Discurs(267)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
267 Resultats
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 175 Stimmen

    Dagegen .... 12 Stimmen

  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Gian-Reto Plattner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Gian-Reto Plattner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Ruth Metzler-Arnold(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Es ist bei weitem nicht das erste Mal heute, dass ich feststelle, dass dieses Gesetz den falschen Namen trägt. Es geht nämlich wirklich - wie es auch Herr Schweiger gesagt hat - nicht primär und nur um Fusionen, sondern es geht ganz generell um Reorganisationen, Restrukturierungen. Es geht vor allem auch um kleinere Unternehmungen, und es geht auch darum, dass sich wachsende Unternehmungen in ihren Strukturen anpassen können, wenn es notwendig ist. Das ist das Ziel dieses Gesetzes! Es sind also nicht primär die Grossen und jene Fusionen gemeint, vor denen sich vielleicht auch zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fürchten. Wenn die Handänderungsgebühren bei Umstrukturierungen abgeschafft werden, sind die Auswirkungen finanzieller Natur sehr gering, weil diese Umstrukturierungen heute in der Regel eben nicht stattfinden oder andere Wege gefunden werden, damit diese Gebühren nicht ausgelöst werden. Es hat also nicht die gleichen Auswirkungen auf diese Kantone, die die Handänderungsgebühren noch kennen, wie es im Steuerpaket der Fall ist.

    Es geht hier in der Tat - und das wurde in den verschiedenen Voten sehr schön herausgestrichen - um eine Wertungsfrage: Ist hier die Verfassungsmässigkeit gegeben, um als Bundesgesetzgeber zur Durchsetzung von Bundesrecht [PAGE 732] einzugreifen? Sie wissen, dass sich der Bundesrat in der Botschaft mit dieser Frage nicht so intensiv auseinander gesetzt hat, und wir sind deshalb dankbar, dass das im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch einmal aufgenommen wurde. Herr Schweiger hat sehr schön einige Beispiele aufgezeigt, und wer die Praxis kennt, der weiss auch, dass Handänderungsabgaben in der Tat eben entscheidend sein können, ob dann eine Reorganisation, eine Umstrukturierung stattfindet oder nicht stattfindet. Aus diesem Grunde scheint es uns eben zulässig, dass die Kantone gestützt auf die Privatrechtskompetenz des Bundes - und entsprechend ist dann auch die Verfassungsmässigkeit gegeben - angehalten werden, bei Umstrukturierungen auf Handänderungsabgaben zu verzichten.

    Der Nationalrat reicht dem Ständerat hier ja eigentlich auch die Hand zum Kompromiss, in dem Sinne, dass eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen wird. Diese Übergangsfrist wäre aus meiner Sicht nicht notwendig, kann aber dem Rechnung tragen, was auch Herr Schmid gesagt hat: den Kantonen soll eine gewisse Frist eingeräumt werden, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass nach Ablauf dieser Übergangsfrist die Ziele dieses Fusionsgesetzes dann eben auch wirklich nicht nur bei Fusionen, sondern auch bei anderen Reorganisationen nicht durch Handänderungsabgaben torpediert werden.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

  • Redetext
    Rolf Schweiger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich möchte meine Replik mit zwei Vorbemerkungen beginnen:

    1. Machen wir heute ein Steuergesetz? Stehen in unserer Optik heute die Kantonsregierungen im Vordergrund? Oder machen wir ein Gesetz aus dem Blickwinkel der Wirtschaft? Und damit sind nicht primär die Grossen gemeint, sondern dazu gehört das Umfeld der gesamten Wirtschaft. Für mich ist das absolute Zentrum dieser Debatte: Wir müssen akzeptieren, rein wirtschaftspolitisch gesehen, dass wir unsere Wirtschaft von Strukturen entlasten müssen, die vernünftige wirtschaftliche Entscheide behindern können.

    2. Ich bin mir bewusst, dass Fusionen heute nicht unbedingt das Hohelied aller sein können. Aber: Beim Fusionsgesetz geht es nicht primär um die Grossen, die finden schon eine Lösung, wie am Beispiel von Ackermann und Veillon erwähnt. Es kommt doch niemandem in den Sinn, die Liegenschaften von Veillon zu kaufen. Die bleiben schön in der alten Gesellschaft, und Ackermann bezahlt Zinsen - mit der Folge, dass irgendwelche Gebäude herumstehen, wenn der Mietvertrag ausläuft, die niemandem mehr gehören.

    Aber ohne sarkastisch zu sein: Im Zentrum der Fusionsgesetzgebung, der Erleichterung stehen die Kleinen, weil vorab dort, aus durchaus vernünftigsten Gründen, Umstrukturierungen vorkommen. Ich verstehe gerade Herrn Kollege Schmid beispielsweise nicht. Seine ihm nahe stehenden Leute sagen, wir müssten die KMU von Ballast entlasten und, und, und. Es geht um Hunderte von Fällen, beispielsweise vor allem auch um die erbrechtliche Nachfolgeregelung. Wie viele Einzelfirmen werden in Aktiengesellschaften umgewandelt wegen der Nachfolgeregelung? Solche Fälle werden behindert. Oben findet man schon juristische Lösungen, die einigermassen funktionieren. Aber unten bremsen wir.

    Mein politisches Credo ist, es geht darum: Es muss uns gelingen, die Strukturbereinigung in der Schweiz voranzubringen, und wenn wir das Recht haben - meines Erachtens -, dies auch gegen den Willen der Kantone zu tun, sollten wir das tun.

    Dürfen wir, oder dürfen wir nicht? Ich habe gesagt: Ich bin auch nicht ein Professor oder ein "Weissnichtwas", der alles kennt. Ich stelle nur, ganz banal, fest, dass zwei im Aktien- und im Steuerrecht höchst angesehene Personen nicht etwa auf Veranlassung eines Unternehmerverbandes, sondern auf Veranlassung der Nationalratskommission Gutachten geschrieben und ganz klar gesagt haben: Es ist uns gestattet.

    Das fast noch Entscheidendere ist, dass unser Parlament früher selbst Regelungen getroffen hat, bei denen dieser Eingriff in die kantonale Hoheit gemacht worden ist. Wieso sollen Banken, die sich genossenschaftlich organisiert haben, keine Handänderungsgebühren bezahlen müssen - was heute gilt, was im Bankgesetz steht -, währenddem das einer Bank, die sich als Aktiengesellschaft qualifiziert, nicht möglich ist? Warum soll die Publica keine Handänderungsgebühren bezahlen müssen, während irgendeine Pensionskasse einer unter Umständen sehr grossen Unternehmung das tun muss?

    Das sind meines Erachtens Gründe, die uns - im Bewusstsein des Credos, das wir täglich ablegen - veranlassen sollten, endlich Strukturen zu bereinigen und den Weg zu gehen, dass man sich auch wirklich entwickeln kann, also diesen Weg zu bejahen. Ich glaube nicht, dass Regierungen das nicht verstehen würden, wenn sie die Sache aus dieser Optik heraus betrachteten.

  • Redetext
    Dick Marty(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Après l'intervention de M. Schmid Carlo, je peux vraiment exposer mon point de vue en style télégraphique. Ces droits de mutation ne sont pas un problème d'une importance énorme, mais ils touchent, comme l'a très bien dit mon préopinant, le problème du fédéralisme de façon très sensible.

    Il est tout de même étonnant de voir aujourd'hui un socialiste défendre l'autonomie fiscale des cantons, alors qu'en général, nous savons que le Parti socialiste est plutôt pour une centralisation et une harmonisation des impôts; d'autre part, on constate qu'un collègue de la droite économique, qui plus est du canton de Zoug, plaide pour une centralisation fiscale! J'aimerais quand même que M. Schweiger reste fidèle à ses principes. Nous avons toujours souligné l'importance et la valeur d'une concurrence fiscale entre les cantons. Laissons jouer tout tranquillement cette concurrence. Si les cantons qui connaissent ces droits de mutation voient les entreprises les quitter pour aller à Zoug peut-être, alors ils changeront leurs lois fiscales. Mais pourquoi voulons-nous empiéter sur les plates-bandes des cantons, alors que nous venons de les blesser assez sensiblement lors de la dernière session, comme l'a relevé M. Schmid?

    Je crois que la solution raisonnable aujourd'hui est de voter en faveur de la proposition de minorité.

  • Redetext
    Carlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Es gilt hier, zwei Fragen zu stellen und zu beantworten: Dürfen wir, und sollen wir?

    Dürfen wir den Kantonen, die noch Handänderungssteuern einziehen, das verbieten? Herr Schweiger hat die Situation geschildert. Wir sind hier wie der Buridansche Esel zwischen zwei Heuhaufen, zwischen zwei Professoren und dem Bundesamt für Justiz. Es ist an uns zu gewichten; es ist an uns zu sagen, welches Heu uns besser schmeckt. Ich kann zwar durchaus nachvollziehen, wenn man sagt, dass die Erhebung einer bescheidenen oder einer unbescheidenen Handänderungssteuer das eidgenössische Zivilrechtsinstitut der Fusion zum Teil behindert, aber ich könnte nicht nachvollziehen, wenn man sagen würde, dass es dieses verhindert. Mit anderen Worten: Für mich ist die Frage, ob der Bund das verbieten darf, eher mit Nein zu beantworten. Aber ich gestehe zu, hier hat es - wie in der Jurisprudenz meistens - eine bestimmte Unschärfe. Sie können mit guten Gründen auch das andere tun.

    Aber die zweite Frage - Sollen wir das tun? - ist für mich klar zu beantworten: Da sage ich Nein. Ich glaube nicht, dass es richtig ist, wenn wir den Kantonen jetzt verbieten, Handänderungssteuern einzuziehen. Und zwar glaube ich dies aus drei Gründen:

    Erstens einmal bin ich ganz klar der Auffassung, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz wegen dieser Handänderungssteuern per se nicht geschädigt wird. Zweitens bin ich der Auffassung, dass solche Fusionen - auch wenn dieses Fusionsgesetz Ende dieser Session bachab ginge, weil wir keine Einigung fänden - trotzdem weiterhin in grossem Ausmasse möglich wären, wie es die Vergangenheit bewiesen hat. Wir haben kein Fusionsgesetz gehabt, aber wir haben ein ganzes Jahrzehnt von Fusionen hinter uns, von denen doch manche besser nicht passiert wären. Mit anderen Worten: Ich bin nicht der Auffassung, dass dieses Fusionsgesetz jetzt eine unerhörte Notwendigkeit darstellt. Ich bin auch nicht der Auffassung, dass wir deswegen in der Differenzbereinigung jetzt mit einer absolut unchristlichen Hast dem Nationalrat folgen müssen.

    Es gibt einen dritten Grund, der mich davon abhält, dieses Verbot zu statuieren: Das ist auf eine bestimmte Art und Weise der Respekt vor den Kantonen. Herr Schweiger hat gesagt, es seien nur noch etwa eine Hand voll Kantone, die diese Handänderungsbestimmung im Bereich der Fusionen kennen. Lassen wir doch diesen auch ihre Zeit; sie werden schon kommen.

    Herr Schweiger, das beste Argument für meine Position haben Sie anlässlich der letzten Debatte gegeben. Sie haben da gesagt: "Ich möchte nun diejenigen Regierungen sehen, die zu verantworten bereit wären, dass eine ihrer Betriebsstätten nur wegen der Handänderungssteuer nicht in eine vernünftige Fusion aufgenommen wird. Es gibt Fusionen, die betriebsnotwendig sind und die der Schaffung von Wertschöpfungspotenzial dienen. Wenn gesetzliche Vorschriften im Einzelfall verhindern, dass beispielsweise eine kantonale Betriebsstätte in einer solchen Fusion übernommen wird - mit der Gefahr, dass diese Betriebsstätte dann schliessen muss -, dann ist das eine Konsequenz" - ich hänge an: eine Konsequenz, die nun in Gottes Namen von den kantonalen Regierungen der betroffenen Kantone zu verantworten ist. Sie haben gesagt: "eine Konsequenz, die der Bundesgesetzgeber vernünftigerweise nicht verantworten müssen sollte". Er muss es auch nicht, das dürfen wir doch bei Gott den Kantonen überlassen! Es wird sich zu einem Standortnachteil auswirken, wenn die Kantone hier nicht Vernunft walten lassen, aber wir müssen sie nicht dazu zwingen.

    Es kommt für mich der letzte Grund dazu - für mich persönlich subjektiv vielleicht der letzte und entscheidendste [PAGE 731] Grund, warum ich heute zu diesem Thema spreche -: Ich bin klarerweise Föderalist, aber der Föderalismus hat nicht überall seine gleiche Bedeutung. Es gibt Dinge, bei denen man durchaus auch eher zentralistisch denken kann. Aber nach der Geschichte mit dem Steuerpaket sollten wir etwas das Verhältnis zu unseren Kantonen pflegen. Ich weiss nicht, ob Sie sich eine zutreffende Vorstellung davon machen, wie in vielen Kantonsregierungen im Moment eine tiefe Frustration über diesen Rat herrscht. Was wir - aus guten Gründen, aus vernünftigen Gründen - mit dem Steuerpaket gemacht haben, ist in vielen Kantonsregierungen als eklatanter Verstoss gegen das "Verbot" der materiellen Steuerharmonisierung verstanden worden; man hat ihnen Geld weggenommen.

    Wir haben in der Spezialkommission Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt mit Datum vom 7. August einen Brief von den Kantonsregierungen erhalten. Ja, womit beginnt der? Genau wieder mit der gleichen, leicht hoffnungslosen Feststellung, dass die Kantonsregierungen die inkonsequente Bundesfinanzpolitik kritisieren: Auf der Einnahmenseite würden über das tragbare Mass hinaus Einnahmen preisgegeben. Sie müssen verstehen, dass ich als Mitglied einer Kantonsregierung ein bestimmtes Verständnis auch für diese Meinung habe. Ich glaube, wenn Sie nicht aus wirklich guten Gründen gezwungen sind, den Kantonen diese Freiheit zu nehmen, wenn Sie also nicht ohne Not handeln wollen, dann sollten Sie hier bei der Minderheit bleiben und als Ständekammer dafür sorgen, dass die verbleibenden fünf, sechs Kantone in einigen Jahren selber zu den anderen aufschliessen können - ohne ein Bundesdiktat, das für das wirtschaftliche Fortkommen dieses Staates nicht matchentscheidend ist.

    Ich bitte Sie daher, der Minderheit zuzustimmen.

  • Redetext
    Hermann Bürgi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich gestatte mir, nach diesen fulminanten Voten auch noch kurz etwas beizutragen. Insbesondere die Stellungnahme von Kollege Studer veranlasst mich, jetzt doch noch etwas beizutragen.

    Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass es einzig und allein um Handänderungssteuern im Rahmen von Fusionen nach Artikel 8 des Fusionsgesetzes gehen kann. Es dürfte auch unbestritten sein - das hat Kollege Schweiger einlässlich dargelegt -, dass eben solche Handänderungssteuern Fusionen erschweren oder verunmöglichen können. Das ist somit nicht nur eine Frage des Rechenschiebers.

    Aber es stellt sich nun trotzdem die gewichtige Frage, ob eine genügende Rechtsgrundlage vorliegt, die es dem Bund erlaubt, hier in die Steuerhoheit der Kantone einzugreifen. Es ist nicht so, dass das grundsätzlich einfach ausgeschlossen ist, sondern es ist unbestritten, dass die Privatrechtskompetenz des Bundes es erlaubt, in das kantonale Recht dann einzugreifen, wenn die Durchsetzung des Bundesrechtes es erheischt. Diese Fragen müssen wir jetzt beurteilen und abwägen. Nur darum geht es. Ich komme aufgrund einer Abwägung klar zum Schluss, dass es im vorliegenden Fall gestattet ist einzugreifen und dass wir hier nicht die Verfassung verletzen.

    Es geht doch in diesem Gesetz im Kern darum, dass wir die Einschränkungen der Gestaltungsfreiheit im Unternehmerrecht - sie wird durch einen Dschungel von Vorschriften beeinträchtigt - wegbringen wollen. Es widerspricht doch dem Grundgedanken des Rechtes unseres Landes, dass fiskalische Bestimmungen die Durchsetzung des Privatrechtes beeinträchtigen bzw. verhindern. Wenn wir also diesem neuen Fusionsrecht zum Durchbruch verhelfen und das Ziel dieses Rechts, eben Fusionen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, verwirklichen wollen und wenn wir dann sehen, dass das durch öffentlich-rechtliche Vorschriften der Kantone beeinträchtigt wird, dann müssen wir eine Abwägung vornehmen. Diese Abwägung führt mich dazu, dass wir dem Beschluss des Nationalrates folgen dürfen und dass hier keine Verfassungsverletzung vorliegt.

    Aus diesem Grunde komme ich zum Schluss, dass es verfehlt wäre, hier auf eine rein formalistische, juristische Argumentation einzugehen und nur diesen Gesichtspunkt zu würdigen, sondern wir müssen eben auch den Gesamtzusammenhang sehen. Vor diesem Gesamtzusammenhang komme ich zum Schluss, dass wir dem Nationalrat folgen sollten, auch wenn - und das ist noch als Klammerbemerkung beizufügen - im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens die Unschönheit vorliegt, dass man in dieser Frage die Kantone nicht konsultiert hat, aber das ist gegessenes Brot.

    Ich ersuche Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

  • Redetext
    Jean Studer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Nous parlons de la même chose, avec M. Schweiger, mais nous n'utilisons pas les mêmes outils. Lui, il a la machine à calculer, et moi, j'ai la constitution. En fait, le problème est là: c'est toujours plus simple de faire des affaires si on n'a pas d'impôts à payer. C'est vrai, mais la question à débattre n'est pas de savoir si c'est bien de payer des impôts; la question à débattre est celle des compétences de la Confédération et des cantons dans ce domaine.

    Nous avons affaire à un impôt indirect: la Confédération n'a aucune compétence pour légiférer sur les impôts indirects des cantons. Elle peut intervenir, parce qu'elle s'occupe du droit civil, si un canton prend des mesures qui empêchent une application efficace du droit civil. Et la question qu'il y a à résoudre ici est de savoir si les quelques pour cent d'impôt que représentent les droits de mutation, dans certains cantons, constituent ou non une entrave à l'application du droit civil. Les exemples de M. Schweiger sont parlants, mais vous pouvez prendre les mêmes exemples quand vous parlez des droits de succession. Moi, je préférerais décéder dans le canton du Valais: dans ce canton en effet, il n'y a pas de droits de succession. Et si quelqu'un peut programmer son décès, il ferait bien de s'installer rapidement dans le canton du Valais. Par contre, si je décède, comme je l'espère, dans mon canton de Neuchâtel, mes héritiers auront à payer des droits de succession assez importants - 10, 15, 20 pour cent - et personne ne viendra me dire que l'impôt sur les successions à 10, 15 ou 20 pour cent est contraire au Code civil et aux règles sur le droit d'hériter instituées par le Code civil. C'est ça, l'enjeu de notre discussion: ce n'est pas de savoir s'il est plus agréable, en cas de fusions, que la loi sur les fusions permette de percevoir des droits de mutation ou non.

    On vous l'a dit, il y a six cantons qui pour l'instant instaurent des droits de mutation. On admettra que s'il s'agit de six cantons, ça n'empêche pas encore, dans les 17 autres, une application de la loi sur les fusions. On a aussi évoqué le bénéfice qu'avaient certaines entreprises, notamment les banques ou les entreprises publiques. Ce sont des décisions qui ont été prises par les Chambres fédérales parce qu'on a considéré que, vu les compétences prévues dans la loi sur les banques et la réglementation des entreprises publiques, pour des raisons diverses, ces entreprises devaient être exonérées d'un tel droit. Cela ne signifie pas encore, parce [PAGE 730] qu'on a exonéré les banques et les entreprises publiques, qu'il faille décider désormais à la place des cantons.

    Le canton qui a le taux le plus élevé des droits de mutation, c'est le canton de Vaud avec 3,3 pour cent. Il y a de grandes entreprises dans le canton de Vaud: Nestlé, Ares, Renault, Philip Morris; ce sont toutes des entreprises qui ont, me semble-t-il, une certaine habitude des fusions. Il y avait aussi une autre grande entreprise, Veillon, qui a été reprise par Ackermann: des droits de mutation dans le canton de Vaud n'ont pas empêché une fusion qui semblait, en tout cas pour ces deux entreprises, justifiée sur le plan économique.

    Je vous invite à rester au niveau de la constitution et à constater que, depuis notre décision du 5 juin 2003, la constitution n'a pas changé. Par contre, deux choses ont un petit peu changé depuis le 5 juin.

    Tout d'abord, la commission du Conseil national s'était ralliée à la décision du Conseil des Etats, même si le plénum du Conseil national n'a pas suivi sa commission. Cela montre bien que les considérations qu'on a émises ici, par respect des cantons, ont trouvé une certaine écoute au niveau du Conseil national.

    Ensuite, une autre chose a un petit peu changé depuis le 5 juin, c'est qu'apparemment, les cantons ont montré depuis le 5 juin qu'ils étaient assez sensibles aux problèmes fiscaux.

    C'est pour cette raison que je vous invite à suivre la minorité et à maintenir la décision que nous avions prise le 5 juin 2003.

  • Redetext
    Rolf Schweiger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich habe einleitend eine Bitte: Das Fusionsgesetz ist für die Wirtschaft wichtig. Es wurde nun in unseren Beratungen schon mehrmals an den Rand der Debatte gedrängt, und dieses Schicksal erleidet es auch heute wieder. Ich hoffe, dass Sie bis zur Abstimmung zuwarten und dass der Film "Mais im Bundeshuus" allenfalls um einige Minuten verschoben wird, so es so lange dauern sollte.

    Zur Sache selbst: Es besteht noch eine Differenz zum Nationalrat, und wir sind bei der Differenzbereinigung in der dritten Runde. Wenn Sie heute dem Beschluss des Nationalrates zustimmen, ist das Differenzbereinigungsverfahren erledigt, und das Fusionsgesetz kann endlich zur Schlussabstimmung kommen. Worum geht es?

    Der Nationalrat hat beschlossen, dass bei Fusionen und Umstrukturierungen generell die Kantone nicht mehr berechtigt sind, Handänderungssteuern zu erheben. Die Kantone sind aber weiterhin befugt, eigentliche Grundbuchgebühren zu verlangen. Um das Ganze etwas zu mildern, soll diese Bestimmung erst in fünf Jahren gelten.

    Wie sieht die Situation heute aus? Heute haben noch sechs Kantone die Möglichkeit, auch bei Fusionen und ähnlichen Sachen Handänderungsgebühren zu verlangen. Es sind dies die Kantone Basel-Landschaft, Waadt, Genf, Jura und Tessin sowie der Kanton Graubünden; im Kanton Graubünden kommt als Spezialität hinzu, dass die Gemeinden für die Erhebung dieser Steuern befugt sind, sodass es diesbezüglich theoretisch 200 Gesetzgebungen gibt.

    Die heutige Rechtslage ist so, dass der Bund in einigen Bereichen den Kantonen verbietet, eine Handänderungssteuer zu erheben. Einer dieser Fälle liegt dann vor, wenn eine Bank, die sich als Genossenschaft qualifiziert, in eine AG übergeht bzw. mit einer AG fusioniert. Das heisst also, dass da der Bund bereits anerkannt hat, dass der Einführung und dem Einbringen des Privatrechtes Schwierigkeiten im Wege stehen könnten.

    Noch viel gewichtiger für die heutige Debatte scheint mir, dass der Bund und die ihm nahe stehenden Betriebe nicht verpflichtet sind, Handänderungsgebühren zu bezahlen. Ich möchte Ihnen anhand eines Beispiels erklären, was dies für Konsequenzen haben könnte: Zum Bund gehören auch seine Anstalten, und dazu wird in Zukunft auch die Publica gehören. Es kann nun so sein, dass die Pensionskasse des Bundes, also die Publica, Liegenschaften, die ihr gehören, in eine AG einbringt, um diese dann beispielsweise in Form von Aktien zu verkaufen, um Liquidität zu schaffen. Die Publica bezahlt keine Handänderungsgebühren. Jede andere Pensionskasse in der Schweiz würde aber anders behandelt, und das scheint mir nicht angängig zu sein.

    Der Grund, weshalb der Nationalrat beschlossen hat, den Kantonen Handänderungsgebühren zu verbieten, ist materiell gesehen eine Entscheidung, die wir in unserem Rat an sich auch gefällt haben. Auch wir waren der Meinung, dass die Kantone das nicht tun sollten. Wir haben hierfür einstimmig eine Empfehlung überwiesen, welche den Bundesrat einlädt, das so den Kantonen mitzuteilen und zu veranlassen.

    Nun hat aber der Nationalrat gesagt: Warum soll man etwas materiell richtig Erkanntes nicht durchsetzen, wenn hierfür die gesetzlichen Möglichkeiten allenfalls bestehen würden? Wir haben diese gesetzlichen Möglichkeiten noch nicht bejaht, und zwar deshalb, weil uns ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vorlag, welches sagte, die Verfassungsgrundlage würde hierfür nicht bestehen. Der Nationalrat hat zu Recht daran gezweifelt. Beim erneuten Durchlesen dieses Gutachtens ist mir auch aufgefallen, dass das Bundesamt für Justiz in weiten Teilen sagt, dass die Erhebung von Handänderungsgebühren Fusionen über Gebühr erschweren kann. Das Bundesamt für Justiz ist dann aber trotzdem zur Auffassung gekommen, dass es nicht so intensiv ist, dass gerade eine Verletzung der Durchsetzung des Privatrechtes erwogen werden könnte. Die Kommission des Nationalrates hat dann zwei Professoren, nämlich Herrn Professor Böckli und Herrn Professor Reich, beauftragt, diese Fragen zu klären. Ohne dem Bundesamt für Justiz zu nahe treten zu wollen, glaube ich doch, dass die beiden Professoren intensiver in der Praxis verankert sind, intensiver die Probleme der Wirtschaft in diesem Punkt auch kennen. Diese beiden Professoren sind unisono zur Auffassung gelangt, dass die Erhebung von Handänderungsgebühren in einer Art und Weise auf Fusions- und andere Umstrukturierungsentscheide einwirkt, dass man sagen kann, solche privatrechtlich vom Bund aus vorgesehenen Möglichkeiten, nämlich der Umstrukturierung, könnten durch solche kantonalen Vorschriften behindert oder gar verhindert werden.

    Solche Situationen geben dem Bund das Recht, in einen an sich dem Kanton zustehenden Kompetenzbereich einzugreifen. Es ist mir völlig klar, dass Sie hier im Plenum aufgrund der Zitierung der Gutachten oder der Erwähnung der Gutachter nicht entscheiden können, was nun richtig ist. Aber wie bei vielen Fragen ist es auch hier so, dass auch ein Nichtjurist oder einer, der sich mit der Materie nicht speziell vertraut gemacht hat, die Sache beurteilen kann, wenn man [PAGE 729] versucht, dies anhand von Beispielen zu erklären. Ich versuche dies zu tun:

    Beispiel 1: Herr Müller ist Bäcker und hat vier Kinder. Er besitzt in seinem Dorf eine Bäckerei in einer eigenen Immobilie, die einen Wert von 1 Million Franken aufweist. Die betrieblichen Aktiven betragen 200 000 Franken. Die Aktiven des Bäckereibetriebes Müller betragen total also 1,2 Millionen Franken. Wie bei Immobilien üblich sind diese belastet, in meinem Beispiel mit 600 000 Franken. Das Eigenkapital der Bäckerei Müller beträgt also 600 000 Franken. Nehmen wir einmal an, es gelänge Herrn Müller - was bei KMU gar nicht selbstverständlich ist -, eine Eigenkapitalrendite von 5 Prozent zu erwirtschaften. Er würde also in einem Jahr einen Ertrag von 30 000 Franken auf dem investierten Kapital erwirtschaften. Jetzt ist Herr Müller relativ schlau und sagt, er sehe Probleme auf sich zukommen, wenn es um die Erbschaft geht. Was tut er? Er bringt seine Liegenschaft in eine Aktiengesellschaft ein, in der Meinung, dass er später alle seine Kinder am Aktienkapital beteiligen, die betrieblichen Aktiven und den Betrieb selber aber seinem ältesten Sohn Fritz vermachen kann. Das garantiert die Fortsetzung des von ihm mit so viel Inbrunst aufgebauten Lebenswerks.

    Würde jetzt dieser Herr Müller in einem Kanton wohnen, der Handänderungsgebühren erhebt - der Maximalsatz, den wir in der Schweiz kennen, liegt bei 3 Prozent -, hiesse dies, dass dieser Herr Müller eine Handänderungsabgabe von 30 000 Franken bezahlen müsste, obwohl sich wirtschaftlich überhaupt nichts ändert. Er müsste also genauso viel bezahlen, wie er in einem Jahr verdient. Es muss auch Ihnen einleuchten, dass Herr Müller eine Umstrukturierung in einer solchen Situation nicht erwägt, mit der Konsequenz, dass bei der Erbschaftsteilung reihenweise Probleme auftreten.

    Beispiel 2, ein tatsächlich passiertes Problem: Die Schweizerische Volksbank kam in Schwierigkeiten, und die SKA hat sich bereit erklärt, die Volksbank zu übernehmen. Richtigerweise hat die SKA entschieden, dass man aus diesen Banken zwei Geschäftseinheiten macht, nämlich die eine für das Privat- und das Kundenkreditgeschäft, die andere für das Private Asset Management und Investment Banking. Nun hat man das Geschäft der SKA auf die Volksbank übertragen, konnte aber die Liegenschaften - und das sind eine Fülle von Liegenschaften - nicht auf die Volksbank übertragen; dies deswegen, weil die Handänderungsgebühren schlicht keinen Sinn ergeben hätten. Sie wären von der SKA zu tragen gewesen, aber jeder vernünftig denkende Mensch hätte sich gesagt: Wieso soll ich diese Handänderungsgebühren bezahlen, wenn ich es auch anders machen kann? Heute ist die Situation so, dass in der einen Gesellschaft x Liegenschaften drin sind, die an sich mit dem Geschäft überhaupt nichts zu tun haben, mit der Folge, dass komplizierteste Querverbindungen zwischen diesen beiden neuen Rechtseinheiten gemacht werden müssen: Das kostet Geld, das kostet Aufregung, das kostet Ärger - aber die Kosten, die dadurch entstehen, sind bedeutend geringer, als wenn damals diese Liegenschaften übertragen worden wären. Die Konsequenz: Eine wirtschaftlich unsinnige Situation allein deswegen, weil eine vernünftige Regelung aus gebühren- bzw. steuertechnischen Gründen nicht getroffen werden konnte.

    Das wohl einleuchtendste Beispiel - und damit komme ich zum Schluss - hat sich in der Tat, und zwar vor noch nicht allzu langer Zeit, ereignet: Die Furka-Oberalp-Bahn, unserem Kollegen Escher nicht allzu fern stehend, wollte mit der Matterhornbahn fusionieren. Man hat diskutiert, verhandelt und man kam zu einem Ergebnis, doch - oh Schreck! - es stellte sich heraus, dass die Handänderungsgebühren aus dieser wirtschaftlich völlig vernünftigen Situation ungefähr fünf Millionen Franken betragen hätten! Abbruch der Übung - Fusion wird nicht weiter diskutiert - wir haben kein Interesse, diese fünf Millionen einfach so hinzublättern!

    Man hat dann aber den Abbruch noch etwas aufgeschoben in der Meinung, man könne allenfalls mit dem Staatsrat des Kantons Wallis verhandeln - und siehe da, der Staatsrat des Kantons Wallis hat eingesehen, dass es eigentlich völlig unsinnig sei, eine wirtschaftlich völlig vernünftige Konstruktion, bei der sich wirtschaftlich nichts ändert, zu verhindern, nur weil dem Kanton allenfalls fünf Millionen zukämen - die ihm aber eben nicht zukommen, weil die Fusion gar nicht zustande gekommen wäre! Der weise Entscheid des Kantons Wallis bestand darin, diese Handänderungsgebühr zu erlassen, weil nur so eine vernünftige Fusion überhaupt ermöglicht werden konnte.

    Das ist meines Erachtens das erstaunlichste Beispiel, das uns überzeugen muss.

    Wenn der Staat selbst, nämlich der Kanton Wallis, der diese Handänderungsgebühren kennt, bei einer für ihn volkswirtschaftlich relevanten Fusion zur Überlegung kommen muss, dass man diesen Unsinn der Handänderungsgebühren nicht machen darf, dann darf meines Erachtens auch eine andere staatliche Einheit, nämlich der Bund, zur Auffassung gelangen, dass man den Kantonen dies auch tatsächlich vorschreiben kann. Es sind nur wenige Kantone davon betroffen; es geht nicht um Riesenmengen, und zwar schlicht deshalb, weil in der Wirtschaft fast niemand bereit ist, rechtliche Konstruktionen zu machen, die solche Handänderungsgebühren erfordern.

    Für die Wirtschaft ist es aber entscheidend, dass wir nun mit dem Fusionsgesetz endlich weitermachen. Ich hoffe, dass meine Beispiele, die bewusst nicht allzu konstruiert sind, Sie zu überzeugen vermögen, dass wir eine Lösung treffen, für die wir von Verfassung wegen, nämlich wegen der Durchsetzung des Privatrechtes, auch wirklich zuständig sind.

  • Redetext
    Gian-Reto Plattner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für den Antrag der Minderheit .... 85 Stimmen

    Für den Antrag der Mehrheit .... 63 Stimmen

  • Redetext
    Jost Gross(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Nur ganz kurz zu Ziffer 1: Wir sind bei der Frage der Wohnsitzpflicht von Verwaltungs- und Geschäftsführungsorganen in der Schweiz in verschiedenen Gesellschaftsformen dem Ständerat gefolgt. Dieser ist der Auffassung, angesichts der ungeklärten Rechtsfragen sei es richtig, die ganze Materie in das GmbH-Recht zu delegieren. Man muss auch noch die WTO-Kompatibilität abklären. Hier muss man den warnenden Stimmen in der letzten Nationalratsdebatte Recht geben; das ist verfrüht und nicht hinreichend abgeklärt.

    Deshalb möchten wir - wie der Ständerat - bei verschiedenen Bestimmungen des Obligationenrechtes beim bestehenden Recht bleiben und das in einer späteren Phase einer vertieften und sorgfältigen Prüfung unterziehen.

  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Ruth Metzler-Arnold(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Eigentlich sind ja auch die Kantone grossmehrheitlich der Auffassung, dass die Handänderungsabgaben bei den Umstrukturierungen kontraproduktiv sind, und deshalb haben mit Ausnahme von sechs Kantonen - das wurde jetzt verschiedentlich auch schon erwähnt - die anderen Kantone darauf verzichtet, bei Umstrukturierungen Handänderungsabgaben zu verlangen. Eine entsprechende Abgabe wird einzig noch in den Kantonen Basel-Landschaft, Graubünden, Waadt, Genf, Jura und Tessin erhoben.

    Strittig ist heute die Frage der Verfassungsmässigkeit. Diese Frage hat uns von Anfang an beschäftigt. Ich muss einräumen, dass der Bundesrat in seiner Botschaft den hindernden Charakter der Handänderungsabgaben vorerst zu wenig erkannt hat. Wir waren daher dem Nationalrat dankbar, dass er diese wichtige Frage nochmals aufgegriffen hat.

    Ich möchte kurz noch einmal auf das Gutachten des Bundesamtes für Justiz eingehen, das jetzt verschiedentlich angesprochen wurde. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeiten eines solchen Eingriffes gegeben sind. Am Schluss des Gutachtens heisst es dann auf drei Zeilen, die jetzt vorhandenen Handänderungssteuern seien aber nicht so [PAGE 1037] einschränkend, dass ein Eingriff zulässig sei. Man argumentiert also juristisch auf einer Schiene und kommt dann zu einem verfassungsrechtlich richtigen Schluss, um im letzten Absatz die Argumentationsschiene zu ändern und eine Wertung vorzunehmen, ohne die Wirkung sämtlicher Handänderungsgebühren praktisch zu analysieren. In diesem Sinne ist dieses Gutachten rein juristisch und macht keine verfassungspolitische Bewertung.

    Das Gutachten beurteilt auch nicht die Präjudizien, die im Bankengesetz oder bei den privatisierten Bundesbetrieben bestehen; dazu nimmt es keine Stellung. Insofern sind die Interpretationen von Herrn Gross und von Frau Leutenegger Oberholzer zu relativieren.

    Was die Verfassungsmässigkeit betrifft, gehen die Auffassungen auseinander - aber einzig und allein aus dem Grund, weil es sich beim Entscheid, ob die Handänderungsabgaben die Ziele des Zivilrechtes erheblich erschweren oder verhindern können, letztlich um eine blosse Wertungsfrage handelt. Diese Wertungsfrage muss der Gesetzgeber vornehmen, und deswegen müssen Sie heute diese Beurteilung vornehmen und einen entsprechenden Entscheid fällen. Sie haben zu beurteilen, ob eine Erhebung von Handänderungsabgaben bei Umstrukturierungen die Ziele des Fusionsgesetzes in wesentlicher Weise beeinträchtigen kann. Wenn Sie diese Frage bejahen, ist auch die Verfassungsmässigkeit gegeben.

    Wer die Praxis kennt - das wurde jetzt verschiedentlich dargelegt - weiss, dass die Erhebung von Handänderungsabgaben durchaus entscheidend dafür sein kann, ob eine bestimmte Umstrukturierung wie beabsichtigt durchgeführt werden kann oder nicht. Nach eingehender Abwägung scheint es mir deshalb klarerweise zulässig, die Kantone, gestützt auf die Privatrechtskompetenz des Bundes, anzuhalten, die Handänderungsabgaben bei Umstrukturierungen zu eliminieren, damit die Ziele des Fusionsgesetzes auch realisiert werden können.

    Deshalb bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag Vallender zu folgen.

  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Le groupe libéral et le groupe écologiste communiquent qu'ils soutiennent la proposition de la majorité à l'article 102a.

  • Redetext
    Felix Gutzwiller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Bei dieser wichtigen Differenz im Fusionsgesetz darf ich nochmals an das erinnern, was wir hier schon verschiedentlich gesagt haben, nämlich dass das Fusionsgesetz zum Ziel hat, Fusionen, Spaltungen, Neustrukturierungen zu erleichtern und nicht zu erschweren. Dazu gehört ohne Zweifel auch diese Bestimmung über die Handänderung. Ich möchte Ihnen im Namen der FDP-Fraktion beliebt machen, in diesem Punkt der Minderheit Vallender zu folgen.

    Kantonale Handänderungssteuern sind ein echtes Hindernis bei vielen Umstrukturierungen. Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer hat sich nach entsprechenden Firmen erkundigt. Sie wird nicht erwarten, dass ich Namen nenne, aber ich habe in den letzten Tagen mit verschiedenen Wirtschaftsanwälten, gerade auch solchen aus der Region Basel, gesprochen, und die Meinung ist klar: Gerade bei KMU sind oft die Grundstücke die einzigen wesentlichen Werte, und gerade bei KMU werden solche Fusionsprozesse - das haben verschiedenste Wirtschaftsanwälte bestätigt - enorm erschwert. Es werden Umwege gefahren; das kann nicht der Sinn des Gesetzes sein.

    Es kommt noch dazu, dass Veräusserungen im Rahmen einer Fusion wirtschaftlich gesehen keine Veräusserungen sind. Diese Klausel ist also unlogisch. Es kommt weiter dazu, dass Handänderungsgebühren den Willen des Gesetzgebers in diesem Punkt, der klar ist und der nach Steuerneutralität fragt, hintertreiben. Auch das möchten wir nicht.

    Alle diese Gründe führen uns dazu, dem Argument des Eingriffes in die kantonale Steuerhoheit zwar wohl die gebührende Beachtung zu schenken, aber es doch so zu werten, dass die Kantone für ihre Gesetze nur so lange Hoheit beanspruchen dürfen, als diese Vollzug und Anwendung von Bundesgesetzen nicht über Gebühr erschweren. Wir sind der Meinung - und das war auch die Argumentation im Ständerat -, dass dies diesen Eingriff rechtfertigen würde.

    Kollege Baumann hat zu Recht auf die verschiedenen Präzedenzfälle in diesem Zusammenhang hingewiesen, wo diese Handänderungssteuer nicht mehr erhoben wird. Zum Beispiel bezahlen die Eidgenossenschaft und ihre Anstalten keine solchen Steuern, wenn sie Liegenschaften erwerben. Die Swisscom muss diese nicht berappen, die Post und auch die SBB sind dieser Steuer enthoben. Aber das ist zukünftig auch im Privatrecht vorgesehen; so werden Genossenschaftsbanken bei der Umwandlung in juristische Personen gemäss Bankengesetz keine Handänderungssteuern mehr bezahlen müssen.

    Im Kontext dieses Gesetzes, das Fusionen erleichtern soll - gerade auch bei KMU, bei denen die Liegenschaften oft die wirklich relevanten materiellen Werte sind -, sehen wir klar, dass es in denjenigen Kantonen, in denen diese Steuer noch besteht, noch eine hohe Schwelle gibt.

    Ich bitte Sie deshalb, diese Schwelle gemäss Antrag der Minderheit zu beseitigen. Ich darf darauf hinweisen, dass dieser Beschluss, im Fusionsgesetz die Handänderungssteuer abzuschaffen, durch einen Antrag der WAK-NR zustande gekommen ist.

    Ich bitte Sie, dieser Minderheit zuzustimmen.

  • Redetext
    J. Alexander Baumann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Es geht in diesem Gesetz im Kern darum, die Gestaltungsfreiheit im Unternehmensrecht, die durch einen Dschungel von beengenden Vorschriften stark eingeschränkt worden ist, wieder zum Tragen zu bringen. Es widerspricht den Grundgedanken des Rechtes unseres Landes, dass fiskalische Bestimmungen die Durchsetzung des Privatrechtes beeinträchtigen bzw. verhindern. Nachdem wir in diesem Fusionsgesetz verschiedenste privatrechtliche Regelungen angepasst haben, sodass sie der Wahl der zweckmässigsten Rechtsform von Unternehmen nicht mehr entgegenstehen, muss es unsere Aufgabe sein, auch im fiskalischen Bereich dafür zu sorgen, dass künftig keine Hindernisse und Hemmnisse mehr bestehen, wenn die Unternehmensform der Entwicklung einer Unternehmung angepasst werden soll. Ohne steuerliche Folgen soll eine Unternehmung oder eine Unternehmensgruppe zweckmässig umstrukturiert werden können. Dazu machen wir dieses Gesetz.

    Bei der Handänderungssteuer geht es nicht darum, dass deren Erhebung in den Kantonen generell untersagt werden soll, es sollen lediglich die Fälle von Umstrukturierungen im Sinne des Fusionsgesetzes von der Handänderungssteuer [PAGE 1036] ausgenommen werden. Dabei bleibt die Erhebung von kostendeckenden Gebühren ausdrücklich vorbehalten. Diese Regel betrifft noch die letzten sechs Kantone, welche ihre Gesetzgebung über eine Handänderungssteuer noch nicht an den Trend zur Erleichterung von Umstrukturierungen angepasst haben.

    Sie können jetzt einwenden - Frau Leutenegger Oberholzer hat dies getan -, an der Handänderungssteuer könne eine vorgesehene Firmenumstrukturierung ja nicht scheitern. Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen: Der Kanton Baselland gehört zu den noch nicht so fortschrittlichen Kantonen, die an der Handänderungssteuer in Umwandlungsprozessen festhalten. Eine nicht ganz unbedeutende Firma der Chemie- und Pharmabranche, welche ihren Sitz im Kanton Basel-Stadt hat, hat vor einigen Jahren eine gross angelegte Studie durchgeführt, um die Konzernstrukturen zu straffen, anders zu gliedern, und siehe da: Die Handänderungssteuer - nicht jene des Kantons Tessin, sondern jene des Kantons Baselland - hat dazu geführt, dass man sagen musste: Die Geschichte wird uns zu teuer.

    Ich darf Ihnen auch zwei Beispiele von unterschiedlichem Stellenwert in der Grössenskala von Firmen erläutern:

    Eine Firma mit einer Anzahl von Ladengeschäften in verschiedenen Kantonen, die grösstenteils in eigenen Liegenschaften bzw. in firmeneigenem Stockwerkeigentum arbeitet, will die als Zweigniederlassungen geführten Läden als selbstständige Elemente in einer Holdinggesellschaft zusammenfassen. Das Grundeigentum soll in einer Immobiliengesellschaft zusammengefasst werden. Sie können sich leicht vorstellen, dass hier bei einem angenommenen Verkehrswert der Liegenschaften von 50 Millionen Franken in den Kantonen Genf, Graubünden, Tessin, Jura, Baselland und Waadt auf Basis eines Steuersatzes von 2 Prozent happige Handänderungssteuern von einer ganzen Million Franken in Anschlag kommen, obwohl die bisherige Eigentümerin die Liegenschaften an ihre eigene Tochtergesellschaft überträgt und de facto wirtschaftlich Verfügungsberechtigte bleibt.

    Das andere Beispiel ist der Bäcker- und Konditormeister, der aus Nachfolgegründen sein Geschäft samt Geschäftsliegenschaft in eine GmbH oder eine AG überführen will. Alles klappt wie vorgesehen, aber das Geschäftshaus am Dorfplatz hat einen Verkehrswert von zweieinhalb Millionen Franken. Eine Steuer von 2 Prozent darauf ergibt jedoch den Betrag von 50 000 Franken, welcher die geplante Umstrukturierung effektiv verhindert.

    Es wundert mich schon sehr, dass eine Fraktion, die sich stets als Interessenwahrerin der KMU zu verkaufen sucht, entgegen der Haltung ihrer Vertreterin im Bundesrat diese Handänderungssteuer beibehalten will.

    Diese beiden aufgeführten Beispiele zeigen, dass die Regelung von Artikel 102a in diesem Gesetz notwendig ist, und nicht nur die analogen Regelungen, wie Sie sie im Bankengesetz, bei der Post, bei den Telekommunikationsbetrieben des Bundes sowie bei den SBB mit den gleichen verfassungsrechtlichen Grundlagen beschlossen haben.

    Damit das Fusionsgesetz schliesslich einmal zielführend angewandt werden kann, bitte ich Sie, an unserer Regelung festzuhalten und den Minderheitsantrag Vallender zu unterstützen. Bezüglich der Differenzen in Artikel 109 Absatz 3 ersuche ich Sie ebenfalls festzuhalten, um eine Brüskierung der sechs Kantone zu vermeiden und um ihnen Zeit einzuräumen, den Einnahmenausfall zu kompensieren.

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