Katharina Bünter
Die Mitte/EVP
Grosser RatFrauenfeld
Mandato
- Partido
- Die Mitte
- Grupo parlamentar
- Die Mitte/EVP
- Parlamento
- Grosser Rat (TG)
- Círculo eleitoral
- Frauenfeld
- Página do Parlamento
- Perfil oficial
Dados pessoais
- Sexo
- Feminino
- Nascido/a em
- 6. Juli 1963
- Profissão
- Kindergärtnerin, eidg. Erwachsenenbildnerin FA
Contacto
- Correio eletrónico
- katharina.buenter@bluewin.ch
- Telefone
- 079 712 12 19
- Morada
- Im Weberlisrebberg 42
8500 Gerlikon
Referências e fonte
- Órgão de origem
- TG
- Registo atualizado
- 10.06.2026
- Primeira importação
- 14.08.2025
Comportamento de voto(6)
- JaGrosser RatResultado: 105 Sim · 9 Não · 3 Abst. · 13 Ausente
- NeinGrosser RatResultado: 3 Sim · 114 Não · 0 Abst. · 13 Ausente
- JaGrosser RatVerbesserungen für die Pflege sind dringend (Interpellation)Resultado: 102 Sim · 2 Não · 3 Abst. · 23 Ausente
- JaGrosser RatVerbesserungen für die Pflege sind dringend (Interpellation)Resultado: 102 Sim · 2 Não · 3 Abst. · 23 Ausente
- NeinGrosser RatResultado: 3 Sim · 114 Não · 0 Abst. · 13 Ausente
Interesses
Não há interesses registados.
Credenciais de acesso
Não foram emitidas credenciais de acesso.
Discursos(8)
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatBesten Dank für die sehr positive Rückmeldung und Beurteilung unseres Anliegens. Ich spreche für eine Mehrheit der Fraktion Die Mitte/EVP. Angesichts der Tatsache, dass Innovation neue Ideen und Erfindungen hervorruft, entspricht die Idee der Motion einer wichtigen gesellschaftlichen und sozialen Grundlage, die gerade in der aktuellen Thematik "Entspannung der Globalisierung" oder "Hin zu mehr Lokalität" von Bedeutung ist. Unser Land hat sich dank Engagement und dadurch verbundener Selbstständigkeit gegenüber anderen Ländern immer abgehoben, und es soll dies auch weiterhin tun. Das Engagement soll mit einer gut durchdachten Strategie angegangen werden, die nicht ausschliesslich durch eine Fachhochschule begleitet werden muss. Gute Konzepte und Innovationen dürfen sowohl niederschwellig als auch in einer Ausgangslage mit einer "Public-private-Partnership" Platz haben. Beim Thema der niederschwelligen Zugänglichkeit verbunden mit einem möglichst tief gehaltenen administrativen Aufwand ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass es sich um Steuergelder handelt. In Anbetracht der Ausgaben ist ein breit abgestütztes Gremium, das die Anforderungen mittels eines Kriterienkatalogs entsprechend kritisch begutachtet, ein wichtiger Faktor. So könnten beispielsweise Berufsverbände oder die Bürgschaftsgenossenschaft OSTSÜD zum Mitwirken einbezogen werden. Die Verwaltung des Fonds darf zudem nicht Aufgabe des Kantons sein. Mit Sicherheit soll immer auch über den Tellerrand hinausgeschaut und Erfahrungen anderer Kantone in die Strategie mitaufgenommen werden. Weshalb ein neues "Kässeli"? Mann und Frau kann über einen zusätzlichen Fonds unterschiedlicher Meinung sein. Ein Fonds kann mittels eines strategischen und nachhaltigen Kriterienkatalogs geäufnet und ausgeschöpft werden, muss es jedoch nicht. Dementsprechend können nicht benötigte Gelder auch zurück an den Kanton fliessen. Der Fonds darf sich nicht auf unbestimmte Zeit äufnen, sondern er sollte sich bei fehlenden Vorschlägen oder Projekten in einer festgelegten Kadenz wieder entleeren. Wenn man die Statistik der Zuzüger und Pendler berücksichtigt, besteht zwischen dieser Zunahme eine Kongruenz. Das heisst, dass immer mehr Personen in angrenzenden Kantonen arbeiten und bei uns im Thurgau wohnen. Von den aktuell 114'000 erwerbstätigen Pendlern fährt rund ein Drittel in naheliegende Kantone zur Arbeit. Es ist ein offensichtlich daraus resultierendes Ergebnis, dass sich die Staustunden innerhalb der letzten zehn Jahre verdoppelt haben. Eine Ansiedlung weiterer spannender Arbeitsplätze im Kanton Thurgau kann die Attraktivität des Kantons in Zeiten des Fachkräftemangels daher fördern. Der Thematik der Work-Life-Balance, die beispielsweise die "Generation Y" als wichtigen Teil ihrer Lebensgestaltung erachtet, kann so Rechnung getragen werden. Als familienpolitische Fraktion ist es uns ein Anliegen, dass es möglich ist, im selben Kanton zu wohnen und zu arbeiten. Familien, die das Mittagessen gemeinsam einnehmen, entlasten aus organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht zudem die Themen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Zur Kinderbetreuung: Ohne Anstossfinanzierung des Bundes gäbe es die fünf Standorte der Kindertagesstätte Bärenhöhle in Frauenfeld und Umgebung nicht. Unsere Non-Profit-Organisation ist mittlerweile selbsttragend. Die Anstossfinanzierung war somit eine sehr gute Investition. Ein Vergleich mit dem Anliegen von heute ergibt durchaus Sinn. Ich danke für die Unterstützung.
- KommissionspräsidentDiscursoGrosser RatIch freue mich, mitteilen zu dürfen, dass in der Kommission im Wesentlichen Einigkeit herrschte. Die Kommission hat dem Bericht einstimmig zugestimmt und beantragt dem Grossen Rat, davon Kenntnis zu nehmen. Ein kurzer Einstiegsgedanke: Die frühe Kindheit erlangte nicht erst mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmender Aufmerksamkeit. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden in unserem Land im Kontext der Industrialisierung die ersten Kindertagesstätten und Kindergärten gegründet – vorwiegend von Frauenvereinen. Friedrich Fröbel, der Erfinder des Kindergartens, meinte bereits damals, dass die wichtigsten Weichen in der Bildung in der frühen Kindheit gestellt werden. Damit beabsichtigte er nicht, einen unsinnigen Förderwahn zu aktivieren, sondern dass wir dieser Phase des Lebens die nötige Aufmerksamkeit schenken und die Umgebung so gestalten sollen, dass sich die Kinder altersgerecht entwickeln können. Auch die aktuelle Forschung weist darauf hin, wie wichtig die ersten sechs Jahre im Leben eines Menschen sind. Zum Bericht: Wir sind für die Recherchen und Ergebnisse des Berichtes insgesamt dankbar, beinhalten diese doch eine wesentliche Grundlage für weiteres Tun und zeigen auch die kritischen Aspekte auf. Gemäss einer prozentualen Hochrechnung können wir davon ausgehen, dass im Kanton Thurgau bereits 9'000 bis 10'000 Kinder teilbetreut werden. Dies entspricht bald der Hälfte der Kinder im Thurgau. In der Vorberatung zum Bericht haben sich im Wesentlichen drei Fragen herauskristallisiert. Zu diesen möchte ich kurz Stellung nehmen. Zu Frage 1: Ist das aktuelle Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung in der Praxis wirksam und wie verhält es sich aktuell und zukünftig in Bezug auf die Autonomie der kommunalen Instanzen? Die Kommission hielt mehrheitlich fest, dass der Ausbau des Angebots weiterhin entsprechend dem Bedarf und der Nachfrage gestaltet werden soll. Der Bericht zeigt auf, dass rund die Hälfte der Gemeinden im Kanton Thurgau keine Beiträge an Kindertagesstätten (Kitas) leisten. Wird hier seitens der Eltern wirklich keine Unterstützung gewünscht? Mit Bedauern stellen wir fest, dass sich, wie die Ergebnisse aus dem Bericht zeigen, einige Gemeinden bewusst der Nachfrage entziehen, indem sie den Bedarf nicht erheben und jene Eltern nicht unterstützen, die aufgrund ihres Einkommens den kostendeckenden Tarif der Kitas nicht bezahlen können und somit auch keine Wahlfreiheit haben. Da sich diese Gemeinden der Grundsatzdiskussion nicht stellen, kommen sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach. Zu Frage 2: Wie kann die finanzielle Unterstützung für Familien organisiert werden, beziehungsweise wie kann die Kostenverteilung zukünftig aussehen? Während der schulergänzende Betreuungsbereich eine grosszügige Unterstützung seitens der Schulgemeinden erhält, werden die Kosten im Bereich der Kitas zu 89 % von den Eltern getragen. Laut einer aktuellen Studie der Credit Suisse bewegt sich der Kanton Thurgau mit der damit verbundenen finanziellen Belastung für Eltern im Mittelfeld des interkantonalen Vergleiches. Ein Mitglied der Kommission erwähnte die sogenannten Betreuungsgutscheine, welche in verschiedenen Kantonen bereits eingesetzt werden. Unabhängigkeit und Subjektorientierung wären ein Überdenken der Finanzierung im Kanton Thurgau wert. Mit der Subjektfinanzierung könnten die Kosten aufgeteilt werden, ohne dass eine extreme Kostenentwicklung entsteht. Einige Gemeinden gehen diesen Weg bereits, indem sie den Eltern die direkte Unterstützung zusichern. Die Gemeinden haben ja auch Zugang zu allen Daten über die Einkommensverhältnisse. Zu Frage 3: Wo und wie sind sinnvolle Mehrleistungen im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung angebracht? Diesem Thema dürfte noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wie Sie den Ergebnissen des Berichtes entnehmen können, hat sich dieser Bereich in den vergangenen zwanzig Jahren so massiv verändert und so viele neue Institutionen haben ihre Tore geöffnet, dass sich auch der Kanton Thurgau für eine zusätzliche Begleitung und Unterstützung im Bereich Qualitätssicherung entscheiden könnte. Dabei möchten wir explizit darauf hinweisen, dass der Fokus auf die Praxis gelegt werden soll, beispielsweise auf die Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern, auf die ganzheitliche und anregungsreiche Lernumgebung und die Partizipation im Alltagsgeschehen. Auch betriebswirtschaftliche Aspekte können eine Rolle spielen. Solche Indikatoren entscheiden darüber, ob die ausserfamiliäre Betreuung dem Kindeswohl auch langfristig zuträglich ist. Gewünscht ist weder ein weiterer, administrativer "Papiertiger", noch möchte ich damit die Qualität der Arbeit in diesem Bereich anzweifeln. Persönlich denke ich, die Zeit ist reif, dass wir alle erkennen, wie wichtig dieser Bereich für Familien, Kinder, Staat und auch die Wirtschaft ist. Eltern erkundigen sich in der heutigen Zeit vor einem Hauskauf darüber, wie das Angebot an Kinderbetreuung in der Umgebung aussieht. Ein ganz wesentlicher Punkt ist, die Kinder profitieren von familien- und schulergänzenden Angeboten auf verschiedenen Kompetenzebenen. Dieses Feedback erhalte ich immer wieder von Lehrpersonen. Im Übrigen sind die Angebote familienergänzend und können und werden die Eltern nie in ihrer Verantwortung ersetzen. Mama und Papa bleiben in diesem Alter die wichtigsten Personen für die Kinder. Wie im Bericht erwähnt, profitieren Gemeinden mit entsprechenden Angeboten durch einen Standortvorteil, ein erhöhtes Steuersubstrat und Systemrelevanz. Dies zeigt sich insbesondere auch in Zeiten von Corona, in denen beispielsweise zusätzliche Betreuungsstunden für die Kinder des Personals im Gesundheitsbereich geleistet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Kinderbetreuung hatten stets offene Ohren für alle schwierigen Situationen und trugen dazu bei, dass der Staat und insbesondere auch die Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit der Pandemie trotzdem wirken konnten. Ich denke, auch dieser Bereich hätte den Applaus der Öffentlichkeit verdient. Und wussten Sie, dass jeder vierte Lernende in der Schweiz die Ausbildung im Betreuungsbereich absolviert? Dieser Bereich stellt auch wichtige Ausbilder und Arbeitgeber. Verschiedene Wirtschaftsvertreter im Kanton Thurgau unterstützen ihre Arbeitnehmer bereits auf freiwilliger Basis oder leisten einen finanziellen Beitrag an Kitas. Es empfiehlt sich die Nachahmung. Nicht zuletzt wird dadurch das Image eines familienfreundlichen Betriebes gefördert. Ich schliesse meine Ausführungen mit einem Zitat von Jean Paul: "Alles Erste bleibt ewig im Kinde – die erste Farbe, die erste Musik, die erste Blume – sie malen den Urgrund des Lebens."
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatEs ist an der Zeit, dass die Lernenden des Berufsbildungszentrums für Technik und die Schüler und Schülerinnen des Brückenangebots ein tolles und nahegelegenes Angebot für ihre sportlichen Aktivitäten erhalten. Bis anhin wurden die Lektionen in der ganzen Stadt durchgeführt. Dies war mit grösseren zeitlichen Einschränkungen verbunden. Die optimale Ausgangslage des Kaufes und der Standort der Parzelle einer Erbengemeinschaft könnte nicht besser gelegen sein und stellt einen Glücksfall für den Bau der zwei Einfachturnhallen dar. Es ist richtig, dass man in der Wohnzone des Oberwiesenquartiers keine grosse Sporthalle errichtet, da Konflikte aufgrund des grösseren Verkehrsaufkommens und der damit einhergehenden Lärmemissionen vorprogrammiert sind. Der Rubrik "Ökologische Aspekte" kann man die Überlegungen zum sorgfältig überdachten Energieverbrauch und der diesbezüglichen Materialisierung entnehmen. Wo immer möglich wird für den Bau verfügbares Holz aus dem Thurgauer Wald eingesetzt, was uns besonders positiv stimmt. Wir sind der Überzeugung, dass mit den Kosten von 614 Franken pro Kubikmeter beim Kreditbegehren auch die finanziellen Überlegungen durchaus ein wichtiges Thema waren. Wie dem Bericht der Kommission zu entnehmen ist, wurde dem Antrag mit 13:0 Stimmen zugestimmt. Auch die CVP/ EVP-Fraktion befürwortet diesen mit grosser Mehrheit und freut sich mit den Lehrbeauftragten, Jugendlichen und weiteren Nutzern auf das tolle Projekt. Wir danken dem Hochbauamt und Regierungsrätin Carmen Haag für die sorgfältige Vorbereitung und wünschen ihnen viel Freude bei der hoffentlich baldigen Umsetzung.
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatIch spreche im Namen der Motionäre. Mit grosser Freude nehmen wir das Wohlwollen des Regierungsrates, unsere Motion erheblich zu erklären, dankend zur Kenntnis. Ich formuliere einige weitere Argumente für eine breite Unterstützung im Grossen Rat: Der Regierungsrat beschreibt ein Kriterium der geltenden Abzüge, welche nicht in voller Höhe ausgeschöpft würden. Ich frage mich da, weshalb Eltern diese Abzüge nicht in Anspruch nehmen und ob sie sich dieser allenfalls nicht bewusst sind. Neu sprechen wir von einem Pauschalabzug in der Höhe von 10'100 Franken pro Kind und Jahr. Dadurch werden zwei Tage effektiver Betreuungskosten pro Kind begünstigt. Die Steuerreduktion fällt damit weit tiefer aus. Zudem soll der Aufwand im Detail ausgewiesen werden. Gerne trete ich auf einige kritische Diskussionspunkte ein, welche im Vorfeld an mich herangetragen wurden. Mit dieser Form der steuerlichen Begünstigung benachteiligen wir Familien, die sich die Betreuung ihrer Kinder in der Familie oder der Nachbarschaft aufteilen und damit dem Steuerzahler weniger Kosten verursachen, weil sie die Kinder selbst betreuen und sie nicht in eine staatlich subventionierte Kindertagesstätte (Kita) abgeben müssen. Dafür werden sie aber nicht belohnt, weil sie für die selbstorganisierte kostengünstige Betreuungsform dem Staat keine Rechnung präsentieren können. Hätte ich in der Nachbarschaft eine Kollegin, mit der ich die Betreuung der Kinder ausgleichen könnte, und es würde mir dadurch kein finanzieller Aufwand entstehen, würde ich bei zwei Tagen und zwei Kindern bei einer maximalen Steuerprogression auch nach Erheblicherklärung der Motion gegenüber einer Familie profitieren, die ihre Kinder in der Kita betreuen lässt. Wie kommt es dazu? Zwei Tage und zwei Kinder kosten die Familie gemäss der Kommission für Wirtschaft und Abgaben 20'000 Franken. Der durch die Motion geforderte Pauschalabzug von 10'100 Franken generiert weit weniger steuerliche Entlastung. Ich hoffe, dass dies der Grosse Rat auch so sieht. Also kann man in keiner Art und Weise von einer Begünstigung jener Familien ausgehen, die ihre Kinder in der Kita betreuen lassen. Plätze in der Kita sind für Eltern eine teure Investition. Wer kein Grosi und keinen Opi zur Seite hat, hat Pech. Die Betreuungskosten sind für viele junge Familien definitiv hoch. Rund 12% der Frauen in der Schweiz bezeichnen sich als unfreiwillig unterbeschäftigt. Diese Personen würden gerne mehr arbeiten, was ihnen nicht wirklich ermöglicht wird, weil unter anderem die Kinderbetreuung zu teuer ist und sich arbeiten schlicht nicht lohnt. Eine weitere Aussage: Die Familien, welche ihre Kinder in der Kita betreuen lassen, profitieren bereits von subventionierten Plätzen. Die Subventionen der Gemeinden sind unterschiedlich. Bei einem steuerbaren Einkommen von 80'000 Franken, von welchem wir in Frauenfeld ausgehen, bezahlen Eltern den kostendeckenden Tarif. Als langjährige Geschäftsführerin der Kita Bärenhöhle kann ich versichern, dass der grösste Anteil der Doppelverdiener dieses Einkommen generiert. Es sind vorwiegend Alleinstehende und Sozialhilfeempfänger, welche von Subventionen profitieren. Dort macht es sicher auch Sinn, dass wir ihnen den Weg zur Berufstätigkeit ebnen. Die grosse Mehrheit geht leer aus. Der Regierungsrat spricht von jährlichen Steuermindereinnahmen von insgesamt 700'000 Franken. Es ist also ein relativ marginaler Betrag, der hier ausfällt. Wir können davon ausgehen, dass sich der Ausfall relativ rasch ausgleicht, weil die betroffenen Leute, welche in unserem Kanton wohnen und arbeiten, wieder ein entsprechend volkswirtschaftliches Wachstum sicherstellen. Sind wir ehrlich: Ohne diese Familien hätten wir heute schon sehr viel weniger Steueraufkommen. Als weiterer Punkt spricht dafür, dass mit der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" bekanntlich eine "Fachkräfteinitiative" ausgelöst wurde. Diese "Fachkräfteinitiative" will möglichst bereits im Land vorhandene Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt integrieren und damit eine weitere Zuwanderung in die betreffenden Bereiche verhindern. Das bedeutet, dass die Erheblicherklärung der Motion ein Mobilisierungseffekt von gar nicht arbeitenden Eltern zur Folge haben kann, da sich die Erzielung von Erwerbseinkommen dank der erhöhten steuerlichen Begünstigung neu lohnen kann. Auch werden in den kommenden zehn Jahren die "Babyboomer" in Pension gehen. Vielleicht haben die Mitglieder des Grossen Rates eine Idee, wie wir diese Problematik ohne das Engagement der Familien lösen wollen. Wir sollten in diesem Zusammenhang nach Bern schauen. Die Schweizerische Depeschen Agentur schreibt zur Debatte im Nationalrat vom 12. März 2019: "Familienpolitik: Lassen Eltern ihre Kinder extern betreuen, sollen sie künftig bei der direkten Bundessteuer bis zu 25'000 Franken abziehen können. Heute sind es 10'100 Franken. Der Nationalrat hat am Dienstag dem höheren Abzug für die Kinderbetreuung deutlich zugestimmt." Dazu möchte ich gerne Bundespräsident Ueli Maurer zitieren. Er hat gesagt: "Es mag Sie erstaunen, aber der Bundesrat will für einmal nicht die Welt verbessern, er will nicht grosse Gesellschaftspolitik machen, er will nicht Familienpolitik machen, sondern er will ein ganz kleines Steuerproblem lösen." Weiter führt Bundespräsident Ueli Maurer aus: "Nehmen Sie die Vorlage, wie sie ist: Sie versucht, in einem kleinen Bereich nur gerade das Problem der Leute zu lösen, die tendenziell bestraft werden: weil sie Kinder haben und noch arbeiten; weil sie die Kosten selber bezahlen müssen und für die Kita keine Subvention erhalten; weil die Steuerbelastung steigt. Das kommt all jenen gutausgebildeten Frauen zugute, die gerne im Erwerbsleben bleiben und die heute eigentlich bestraft werden." Auch wir ermöglichen den Eltern im Thurgau mit der Umsetzung unserer Motion, weiter im Erwerbsleben zu bleiben und bestrafen sie nicht. Es gibt die Möglichkeit, berufstätig zu sein, aber es gibt weiterhin keine Verpflichtung dazu. In der Schweiz ist es immer noch ein grosses Privileg, dass wir darüber mehrheitlich frei entscheiden können. Dafür müssen wir uns auch einsetzen. Jede Familie kann ihr Modell tendenziell frei wählen. Wenn aber beide Elternteile gerne arbeiten und sie im Rahmen ihrer Ausbildung weiterhin tätig sein möchten, schaffen wir hier die Voraussetzung, um die falschen Anreize der Steuerbelastung in diesem Fall zu reduzieren.
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatIch danke dem Regierungsrat für seine Unterstützung unseres Anliegens. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem Kernbereich der ganzheitlichen, zukunftsgerichteten Familien- und Wirtschaftspolitik. Dieser Thematik muss eine zentrale Rolle beigemessen werden. Einige privatwirtschaftliche Betreuungsinstitutionen verfügen insbesondere im Bereich der Betreuung von Kindern im Vorschulalter nur über geringe oder keine finanzielle Unterstützung der Gemeinden und des Kantons. Jedoch benötigen alle Einrichtungen im Kanton Thurgau, die regelmässig fünf oder mehr Kinder unter zwölf Jahren tagsüber betreuen, eine Bewilligung des Kantons, beziehungsweise des Departements für Justiz und Sicherheit (DJS). Aufgrund eines jährlichen, institutionellen Berichts, der dem Kanton bereits heute ausgehändigt werden muss, verfügt der Kanton über Kenntnisse vieler Fakten. Ich bin sicher, dass diese unabhängigen Institutionen gerne zusätzliche Fragen beantworten würden. So könnten auch der Bereich der Qualitätssicherung und der Bedarf an kantonaler Unterstützung zusätzlich eruiert werden. Es darf und kann uns nämlich nicht egal sein, wie die Kinder der kommenden Generationen aufwachsen. Eine übertriebene Steuerung macht unseres Erachtens keinen Sinn. Hingegen ist eine regelmässige, kantonale Begleitung zwingend. Die Schweiz verfügt über sehr gute Systeme und optimale Personalschlüssel. Dennoch muss auch der Unterstützung eine zentrale Rolle beigemessen werden. Die Anzahl der Kindertagesstätten (Kitas) hat im Kanton Thurgau beachtlich zugenommen. Die vielen vorhandenen Plätze decken den Vorschulbereich weitgehend ab. Viele Eltern verfügen jedoch nicht über Wahlfreiheit und müssen Tagesfamilien vorziehen, wenn sie Unterstützung der Gemeinde beantragen. In manchen Situationen muss eine Kita gegenüber der Tagesfamilie aber bevorzugt werden können, oder umgekehrt. Dabei geht es nicht um "besser" oder "weniger gut", sondern um Situationen und Tatsachen aufgrund des Arbeitsortes oder der Arbeitszeiten. Die Gemeinden sollten den Bedürfnissen der Eltern nachkommen und für alle Beteiligten optimale Betreuungslösungen finden. Das kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Stand 1. Januar 2005) legt die diesbezüglichen Rahmenbedingungen fest. Eine Auflistung, wie wir sie fordern, ist gerechtfertigt und sinnvoll, da Gemeinden von Doppelverdienern profitieren. Einen weiteren Schwerpunkt möchten wir bezüglich der Betreuungssituation im Schulbereich setzen. Wir stellen fest, dass die Organisation für viele berufstätige Eltern schwierig wird, wenn die Kinder in den Kindergarten kommen. Wie steht es um die effektiven Dienstleistungen der Gemeinden? Sind Ansätze für Mittagstische und Randbetreuungsangebote vorhanden und wie wird der Bedarf in den Gemeinden eruiert? In der Praxis hat sich die diesbezügliche Situation massiv verbessert. Grosser Handlungsbedarf besteht teilweise aber noch immer. Der auszuarbeitende Bericht soll sich sinnvollerweise auf die institutionelle Betreuung beschränken. Die im statistischen Bericht des Bundes erwähnten über 33% der Kinder beider vollzeiterwerbstätigen Elternteile, die angeblich weder institutionelle, noch nicht-institutionelle, familienergänzende Betreuung beanspruchen, stimmen uns nachdenklich. Wir halten fest, dass auch diesem Graubereich die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Dabei geht es sicherlich nicht um privat organisierte Lösungen wie beispielsweise die Betreuung durch Grosseltern oder Nachbarn, sondern um öffentliche Angebote, die eigentlich bewilligungspflichtig sind. Wird diesbezüglich eine Liste geführt? Wie kann in solchen Fällen vorgegangen, kontrolliert und unter Umständen, wenn keine Professionalisierung angestrebt wird, auch gebüsst werden? Werden die Gemeinden über die entsprechenden Situationen informiert, damit eine Zusammenarbeit stattfinden kann? In diesen Überlegungen ist das Wohl der Kinder zentral, das in der Diskussion um familienergänzende Kinderbetreuung immer im Vordergrund stehen muss. Wir finden, dass im geforderten Bericht nur auf Kernthemen eingegangen werden sollte. Aufwand und Ertrag verfolgen das Ziel, notwendige Massnahmen aufzuzeigen. Mit einem derartigen Bericht können wir Grundsteine für die Weiterentwicklung dieser sehr wichtigen gesellschaftlichen Thematik legen. Daher bitte ich den Grossen Rat, unseren Antrag gemäss § 52 der Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR) erheblich zu erklären.
Contribuições(9)
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeAutismus-Spektrum-StörungenN.º 16/EA 128/392
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- Antrag nach § 52 bzw. § 46 der GeschäftsordnungErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- MotionErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinFinanzierung der familien- und schulergänzenden KinderbetreuungN.º 20/MO 22/230
Filiações(7)
Imagens
Não há imagens disponíveis.
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0