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Katharina Bünter · Die Mitte

deMitglied GR
Grosser Rat (TG)24/04/2019
Ich spreche im Namen der Motionäre. Mit grosser Freude nehmen wir das Wohlwollen des Regierungsrates, unsere Motion erheblich zu erklären, dankend zur Kenntnis. Ich formuliere einige weitere Argumente für eine breite Unterstützung im Grossen Rat: Der Regierungsrat beschreibt ein Kriterium der geltenden Abzüge, welche nicht in voller Höhe ausgeschöpft würden. Ich frage mich da, weshalb Eltern diese Abzüge nicht in Anspruch nehmen und ob sie sich dieser allenfalls nicht bewusst sind. Neu sprechen wir von einem Pauschalabzug in der Höhe von 10'100 Franken pro Kind und Jahr. Dadurch werden zwei Tage effektiver Betreuungskosten pro Kind begünstigt. Die Steuerreduktion fällt damit weit tiefer aus. Zudem soll der Aufwand im Detail ausgewiesen werden. Gerne trete ich auf einige kritische Diskussionspunkte ein, welche im Vorfeld an mich herangetragen wurden. Mit dieser Form der steuerlichen Begünstigung benachteiligen wir Familien, die sich die Betreuung ihrer Kinder in der Familie oder der Nachbarschaft aufteilen und damit dem Steuerzahler weniger Kosten verursachen, weil sie die Kinder selbst betreuen und sie nicht in eine staatlich subventionierte Kindertagesstätte (Kita) abgeben müssen. Dafür werden sie aber nicht belohnt, weil sie für die selbstorganisierte kostengünstige Betreuungsform dem Staat keine Rechnung präsentieren können. Hätte ich in der Nachbarschaft eine Kollegin, mit der ich die Betreuung der Kinder ausgleichen könnte, und es würde mir dadurch kein finanzieller Aufwand entstehen, würde ich bei zwei Tagen und zwei Kindern bei einer maximalen Steuerprogression auch nach Erheblicherklärung der Motion gegenüber einer Familie profitieren, die ihre Kinder in der Kita betreuen lässt. Wie kommt es dazu? Zwei Tage und zwei Kinder kosten die Familie gemäss der Kommission für Wirtschaft und Abgaben 20'000 Franken. Der durch die Motion geforderte Pauschalabzug von 10'100 Franken generiert weit weniger steuerliche Entlastung. Ich hoffe, dass dies der Grosse Rat auch so sieht. Also kann man in keiner Art und Weise von einer Begünstigung jener Familien ausgehen, die ihre Kinder in der Kita betreuen lassen. Plätze in der Kita sind für Eltern eine teure Investition. Wer kein Grosi und keinen Opi zur Seite hat, hat Pech. Die Betreuungskosten sind für viele junge Familien definitiv hoch. Rund 12% der Frauen in der Schweiz bezeichnen sich als unfreiwillig unterbeschäftigt. Diese Personen würden gerne mehr arbeiten, was ihnen nicht wirklich ermöglicht wird, weil unter anderem die Kinderbetreuung zu teuer ist und sich arbeiten schlicht nicht lohnt. Eine weitere Aussage: Die Familien, welche ihre Kinder in der Kita betreuen lassen, profitieren bereits von subventionierten Plätzen. Die Subventionen der Gemeinden sind unterschiedlich. Bei einem steuerbaren Einkommen von 80'000 Franken, von welchem wir in Frauenfeld ausgehen, bezahlen Eltern den kostendeckenden Tarif. Als langjährige Geschäftsführerin der Kita Bärenhöhle kann ich versichern, dass der grösste Anteil der Doppelverdiener dieses Einkommen generiert. Es sind vorwiegend Alleinstehende und Sozialhilfeempfänger, welche von Subventionen profitieren. Dort macht es sicher auch Sinn, dass wir ihnen den Weg zur Berufstätigkeit ebnen. Die grosse Mehrheit geht leer aus. Der Regierungsrat spricht von jährlichen Steuermindereinnahmen von insgesamt 700'000 Franken. Es ist also ein relativ marginaler Betrag, der hier ausfällt. Wir können davon ausgehen, dass sich der Ausfall relativ rasch ausgleicht, weil die betroffenen Leute, welche in unserem Kanton wohnen und arbeiten, wieder ein entsprechend volkswirtschaftliches Wachstum sicherstellen. Sind wir ehrlich: Ohne diese Familien hätten wir heute schon sehr viel weniger Steueraufkommen. Als weiterer Punkt spricht dafür, dass mit der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" bekanntlich eine "Fachkräfteinitiative" ausgelöst wurde. Diese "Fachkräfteinitiative" will möglichst bereits im Land vorhandene Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt integrieren und damit eine weitere Zuwanderung in die betreffenden Bereiche verhindern. Das bedeutet, dass die Erheblicherklärung der Motion ein Mobilisierungseffekt von gar nicht arbeitenden Eltern zur Folge haben kann, da sich die Erzielung von Erwerbseinkommen dank der erhöhten steuerlichen Begünstigung neu lohnen kann. Auch werden in den kommenden zehn Jahren die "Babyboomer" in Pension gehen. Vielleicht haben die Mitglieder des Grossen Rates eine Idee, wie wir diese Problematik ohne das Engagement der Familien lösen wollen. Wir sollten in diesem Zusammenhang nach Bern schauen. Die Schweizerische Depeschen Agentur schreibt zur Debatte im Nationalrat vom 12. März 2019: "Familienpolitik: Lassen Eltern ihre Kinder extern betreuen, sollen sie künftig bei der direkten Bundessteuer bis zu 25'000 Franken abziehen können. Heute sind es 10'100 Franken. Der Nationalrat hat am Dienstag dem höheren Abzug für die Kinderbetreuung deutlich zugestimmt." Dazu möchte ich gerne Bundespräsident Ueli Maurer zitieren. Er hat gesagt: "Es mag Sie erstaunen, aber der Bundesrat will für einmal nicht die Welt verbessern, er will nicht grosse Gesellschaftspolitik machen, er will nicht Familienpolitik machen, sondern er will ein ganz kleines Steuerproblem lösen." Weiter führt Bundespräsident Ueli Maurer aus: "Nehmen Sie die Vorlage, wie sie ist: Sie versucht, in einem kleinen Bereich nur gerade das Problem der Leute zu lösen, die tendenziell bestraft werden: weil sie Kinder haben und noch arbeiten; weil sie die Kosten selber bezahlen müssen und für die Kita keine Subvention erhalten; weil die Steuerbelastung steigt. Das kommt all jenen gutausgebildeten Frauen zugute, die gerne im Erwerbsleben bleiben und die heute eigentlich bestraft werden." Auch wir ermöglichen den Eltern im Thurgau mit der Umsetzung unserer Motion, weiter im Erwerbsleben zu bleiben und bestrafen sie nicht. Es gibt die Möglichkeit, berufstätig zu sein, aber es gibt weiterhin keine Verpflichtung dazu. In der Schweiz ist es immer noch ein grosses Privileg, dass wir darüber mehrheitlich frei entscheiden können. Dafür müssen wir uns auch einsetzen. Jede Familie kann ihr Modell tendenziell frei wählen. Wenn aber beide Elternteile gerne arbeiten und sie im Rahmen ihrer Ausbildung weiterhin tätig sein möchten, schaffen wir hier die Voraussetzung, um die falschen Anreize der Steuerbelastung in diesem Fall zu reduzieren.
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0