Saltar para o conteúdo principal

Katharina Bünter · Die Mitte

deMitglied GR
Grosser Rat (TG)09/01/2019
Ich danke dem Regierungsrat für seine Unterstützung unseres Anliegens. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem Kernbereich der ganzheitlichen, zukunftsgerichteten Familien- und Wirtschaftspolitik. Dieser Thematik muss eine zentrale Rolle beigemessen werden. Einige privatwirtschaftliche Betreuungsinstitutionen verfügen insbesondere im Bereich der Betreuung von Kindern im Vorschulalter nur über geringe oder keine finanzielle Unterstützung der Gemeinden und des Kantons. Jedoch benötigen alle Einrichtungen im Kanton Thurgau, die regelmässig fünf oder mehr Kinder unter zwölf Jahren tagsüber betreuen, eine Bewilligung des Kantons, beziehungsweise des Departements für Justiz und Sicherheit (DJS). Aufgrund eines jährlichen, institutionellen Berichts, der dem Kanton bereits heute ausgehändigt werden muss, verfügt der Kanton über Kenntnisse vieler Fakten. Ich bin sicher, dass diese unabhängigen Institutionen gerne zusätzliche Fragen beantworten würden. So könnten auch der Bereich der Qualitätssicherung und der Bedarf an kantonaler Unterstützung zusätzlich eruiert werden. Es darf und kann uns nämlich nicht egal sein, wie die Kinder der kommenden Generationen aufwachsen. Eine übertriebene Steuerung macht unseres Erachtens keinen Sinn. Hingegen ist eine regelmässige, kantonale Begleitung zwingend. Die Schweiz verfügt über sehr gute Systeme und optimale Personalschlüssel. Dennoch muss auch der Unterstützung eine zentrale Rolle beigemessen werden. Die Anzahl der Kindertagesstätten (Kitas) hat im Kanton Thurgau beachtlich zugenommen. Die vielen vorhandenen Plätze decken den Vorschulbereich weitgehend ab. Viele Eltern verfügen jedoch nicht über Wahlfreiheit und müssen Tagesfamilien vorziehen, wenn sie Unterstützung der Gemeinde beantragen. In manchen Situationen muss eine Kita gegenüber der Tagesfamilie aber bevorzugt werden können, oder umgekehrt. Dabei geht es nicht um "besser" oder "weniger gut", sondern um Situationen und Tatsachen aufgrund des Arbeitsortes oder der Arbeitszeiten. Die Gemeinden sollten den Bedürfnissen der Eltern nachkommen und für alle Beteiligten optimale Betreuungslösungen finden. Das kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Stand 1. Januar 2005) legt die diesbezüglichen Rahmenbedingungen fest. Eine Auflistung, wie wir sie fordern, ist gerechtfertigt und sinnvoll, da Gemeinden von Doppelverdienern profitieren. Einen weiteren Schwerpunkt möchten wir bezüglich der Betreuungssituation im Schulbereich setzen. Wir stellen fest, dass die Organisation für viele berufstätige Eltern schwierig wird, wenn die Kinder in den Kindergarten kommen. Wie steht es um die effektiven Dienstleistungen der Gemeinden? Sind Ansätze für Mittagstische und Randbetreuungsangebote vorhanden und wie wird der Bedarf in den Gemeinden eruiert? In der Praxis hat sich die diesbezügliche Situation massiv verbessert. Grosser Handlungsbedarf besteht teilweise aber noch immer. Der auszuarbeitende Bericht soll sich sinnvollerweise auf die institutionelle Betreuung beschränken. Die im statistischen Bericht des Bundes erwähnten über 33% der Kinder beider vollzeiterwerbstätigen Elternteile, die angeblich weder institutionelle, noch nicht-institutionelle, familienergänzende Betreuung beanspruchen, stimmen uns nachdenklich. Wir halten fest, dass auch diesem Graubereich die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Dabei geht es sicherlich nicht um privat organisierte Lösungen wie beispielsweise die Betreuung durch Grosseltern oder Nachbarn, sondern um öffentliche Angebote, die eigentlich bewilligungspflichtig sind. Wird diesbezüglich eine Liste geführt? Wie kann in solchen Fällen vorgegangen, kontrolliert und unter Umständen, wenn keine Professionalisierung angestrebt wird, auch gebüsst werden? Werden die Gemeinden über die entsprechenden Situationen informiert, damit eine Zusammenarbeit stattfinden kann? In diesen Überlegungen ist das Wohl der Kinder zentral, das in der Diskussion um familienergänzende Kinderbetreuung immer im Vordergrund stehen muss. Wir finden, dass im geforderten Bericht nur auf Kernthemen eingegangen werden sollte. Aufwand und Ertrag verfolgen das Ziel, notwendige Massnahmen aufzuzeigen. Mit einem derartigen Bericht können wir Grundsteine für die Weiterentwicklung dieser sehr wichtigen gesellschaftlichen Thematik legen. Daher bitte ich den Grossen Rat, unseren Antrag gemäss § 52 der Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR) erheblich zu erklären.
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0