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Stopp dem Gewaltextremismus. Tatbestand Landfriedensbruch erweitern

(26.455)Parlamentarische InitiativeEingereicht
Schweiz01/09/2026
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.455
Início
01/09/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20260455
Contribuições(5)
  • Sicherheitspolitische Kommission NRUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Sicherheitspolitische Kommission SRZuständige Kommission
  • Sicherheitspolitische Kommission NRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Cronologia(3)
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
  • Eingereicht
  • Angemeldet
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Stopp dem Gewaltextremismus. Tatbestand Landfriedensbruch erweitern
  • Eingereichter TextTEXT

    Artikel 260 des Strafgesetzbuches «Landfriedensbruch» wird um einen Absatz 1bis ergänzt:

     

    1bis Kommt es zu einer erheblichen Gefährdung der körperlichen Integrität von Menschen oder zu erheblichen Sachschäden, werden die Teilnehmer mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft.

  • BegründungTEXT

    Anlässlich von unbewilligten gewalttätigen Kundgebungen werden gegenüber den Einsatzkräften immer wieder Gegenstände eingesetzt, welche zu schweren Verletzungen führen können. Das Mitführen solcher Gegenstände soll verboten und bestraft werden, weil sie den offensichtlichen Willen zur Gewalteskalation dokumentieren.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0