Stopp dem Gewaltextremismus. Tatbestand Landfriedensbruch erweitern
(26.455)Schweiz01/09/2026
Textos(3)
Ordenado por Data do discurso, Descendente
Ordenar por
Formato
3 Resultados
- Begründung
Anlässlich von unbewilligten gewalttätigen Kundgebungen werden gegenüber den Einsatzkräften immer wieder Gegenstände eingesetzt, welche zu schweren Verletzungen führen können. Das Mitführen solcher Gegenstände soll verboten und bestraft werden, weil sie den offensichtlichen Willen zur Gewalteskalation dokumentieren.
- Eingereichter Text
Artikel 260 des Strafgesetzbuches «Landfriedensbruch» wird um einen Absatz 1bis ergänzt:
1bis Kommt es zu einer erheblichen Gefährdung der körperlichen Integrität von Menschen oder zu erheblichen Sachschäden, werden die Teilnehmer mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft.
- Titel des GeschäftesStopp dem Gewaltextremismus. Tatbestand Landfriedensbruch erweitern
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0