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Renaturierung von Fliessgewässern. Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser"

(07.3311)MotionErledigt
Schweiz06/06/2007
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
07.3311
Início
06/06/2007
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20073311
Contribuições(8)
  • Marianne SlongoMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Theo MaissenMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Madeleine AmgwerdMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Rolf EscherMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Hansruedi StadlerMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
Cronologia(6)
  • Erledigt
  • Angenommen
  • Annahme
    Nationalrat
  • Motion an 2. Rat
  • Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    Bundesrat
Textos(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Renaturierung von Fliessgewässern. Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser"
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat hat am 8. Juni 2007 beschlossen, die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" ohne Gegenentwurf dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Am 27. Juni 2007 hat er eine entsprechende Botschaft an das Eidgenössische Parlament verabschiedet. Damit liegt die Behandlung der Initiative nun bei den eidgenössischen Räten.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag namentlich zur Änderung von Artikel 15b des Stromversorgungsgesetzes zu unterbreiten: Auf die Übertragung der Hochspannungsnetze soll ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde erhoben werden. Dieser Zuschlag soll für die Finanzierung von Projekten zur Renaturierung von Fliessgewässern eingesetzt werden und als Gegenentwurf zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" vorgelegt werden.

  • BegründungTEXT

    Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" ist, wie zu erwarten war, zustande gekommen. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der biologischen Funktionen der Fliessgewässer dank der Schaffung naturnaher Lebensräume und der Umgestaltung der Uferbereiche.

    Der Initiative muss angerechnet werden, dass sie die besondere Bedeutung der Fliessgewässer für Wasser- und Energieversorgung, Landschaft, Freizeitbeschäftigungen und Transportmöglichkeiten deutlich zum Ausdruck bringt.

    Dennoch gefährdet die Initiative in erheblichem Mass die Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle, die sich durch Sauberkeit, Zuverlässigkeit und Erneuerbarkeit auszeichnet.

    Jede verlorene aus Wasserkraft erzeugte Kilowattstunde muss ersetzt werden - und zwar mit einer Kilowattstunde, die entweder aus Kernenergie oder aus Energie, deren Gewinnung CO2-Emissionen herbeiführt, erzeugt wurde.

    Es gilt nun, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen dem Renaturierungsbedarf einiger Fliessgewässer und der Notwendigkeit, die Erzeugung von Energie aus Wasserkraft nicht zu beeinträchtigen.

    Die laufende Revision des Gewässerschutzgesetzes geht in diese Richtung. Trotzdem scheint es erforderlich, das Gesetz mit der Einrichtung eines Renaturierungsfonds zu ergänzen, der aus einer Abgabe auf der Übertragung der Hochspannungsnetze gespeist wird.

    Daher wird der Bundesrat dazu aufgefordert, einen Schritt in Richtung dieser Initiative zu unternehmen, die an sich übertrieben und unannehmbar ist.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0