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Dominik Diezi

Former member
Die MitteDie Mitte/EVP
Grosser RatArbon

Mandate
Party
Die Mitte
Parliamentary group
Die Mitte/EVP
Electoral district
Arbon
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
27. August 1973
Occupation
Stadtpräsident, Rechtsanwalt
Contact
Address
Niederfeld 31 A
9320 Stachen
References & source
Source body
TG
Record updated
10.06.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(219)
  1. Regierungsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Vielen Dank für die Frage. Seit Beginn der Programmvereinbarung mit dem Bund im Jahr 2012 wurden im Kanton Thurgau insgesamt rund 11.2 km Fliessgewässer revitalisiert, davon rund 10.7 km in der ersten strategischen Planungsperiode von 2015 bis 2025. In dieser Zeit konnten insgesamt rund 57 Revitalisierungs- oder Kombiprojekte in verschiedenen Gemeinden umgesetzt werden. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Aufzählung. Die Umsetzung liegt mit durchschnittlich rund 1.1 km pro Jahr unter dem ursprünglich vorgesehenen Zielwert von durchschnittlich 2.4 km pro Jahr. Gründe hierfür sind insbesondere die hohe Komplexität der Projekte, Nutzungskonflikte – die Stichworte sind hier Landwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur – sowie begrenzte personelle Ressourcen. Zur Beschleunigung der Umsetzung wurden im Rahmen der kantonalen Biodiversitätsstrategie die personellen Kapazitäten im Fachbereich Revitalisierung erhöht. Dadurch konnten zusätzliche Projekte initiiert und bestehende Vorhaben vorangetrieben werden.
  2. Regierungsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich stelle sehr erfreut fest, dass wir uns in der Sache ja völlig einig sind. Auch wir sind der Auffassung, dass die Kreislaufwirtschaft das Gebot der Stunde ist. Hier sind wir alle gefragt: die öffentliche Hand, der Kanton, die Gemeinden, die Wirtschaft, aber natürlich dann auch die Konsumenten. Verschiedenes wurde bereits aufgegleist, aber hier ist noch ganz viel zu tun. In gewissen Bereichen stehen wir auch noch ziemlich am Anfang – gerade, wenn wir auch an den „Re-Use“, den Wiedergebrauch, denken. Es geht ja nicht nur um Recycling – wobei das natürlich zentral ist –, sondern auch darum, dass wir dafür sorgen, dass Verschiedenes wiederverwendet werden kann und gar nicht recycelt werden muss. Hier gibt es also noch sehr viel zu tun, gerade auch auf unserer Seite. Das ist völlig unbestritten. Das ist aber heute nicht die Frage. Die Frage ist einfach, ob es jetzt noch eine Doppelung in der Thurgauer Kantonsverfassung braucht. Was wird damit erreicht? Da muss man die Vorbemerkung machen, dass eine Verfassungsänderung eine obligatorische Volksabstimmung braucht. Wir müssen die Thurgauer Bevölkerung an die Urnen rufen. Dafür muss es dann schon per se gute Gründe geben. Die sehen wir klar nicht. Wenn das Thurgauer Volk eine solche Verfassungsbestimmung annehmen würde, dann würde sie am Tag der Annahme durch das Umweltschutzgesetz des Bundes verdrängt – oder juristisch ausgedrückt: derogiert. Das ergibt nach unserer Auffassung nun wirklich keinen Sinn. Es macht die Sache auch nicht besser, dass aufgrund der historischen Entwicklung verschiedene Bestimmungen in unserer Verfassung mittlerweile durch Bundesrecht derogiert werden. Aber wir müssen jetzt hier nicht noch weitere Symbolbekundungen aufnehmen und dafür extra noch unsere Bevölkerung aufbieten, wenn eigentlich alles schon klar ist. Daran fehlt es nicht. Da herrscht ja eigentlich auch Konsens. Wir haben klare Vorgaben vom Bundesrecht. Als der Kanton Zürich seine Verfassungsbestimmung erlassen hatte, war das noch nicht der Fall. Jetzt sind wir weiter. Der Bund hat ja klar legiferiert – am Auftrag fehlt es nicht. Wir sind in der Umsetzung gefordert, und auf unserer Seite sind auch die Ressourcen eine Herausforderung. Dem müssen wir uns widmen – und nicht hier noch Symbolpolitik betreiben. In diesem Sinne bitte ich Sie, diese vorläufige Unterstützung nicht vorzunehmen.
  3. Regierungsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich bitte Sie im Namen der Regierung, diesen Antrag Stähelin abzulehnen. Was heute seitens der Regierung zur Diskussion steht, ist ein Kompromiss, es ist eben nicht mehr der Vorschlag von 2019, der zur Diskussion steht. Wir wollen den Gemeinden diese Kompetenz einräumen. Das ist auch folgerichtig. Wie ich schon letztes Mal gesagt habe: Die eigentliche Kernkompetenz der Gemeinden ist die Ortsplanung. Sie haben den Auftrag, die Innenverdichtung voranzutreiben, und sie sollen jetzt auch die Möglichkeit erhalten, wenn sie das für sinnvoll erachten, Auf- oder Umzonungen abschöpfen zu können. Die Ausgestaltung, wo und wie man das dann genau macht, ist kommunale Kompetenz, es entscheidet die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament. In diesem Sinn besteht der Kompromiss jetzt darin, dass wir auf eine kantonale Regelung verzichten. Aber das soll in beide Richtungen gelten. Wir sollten jetzt wirklich den Gemeinden die volle Freiheit geben und sie nicht dazu zwingen, dass im ganzen Kanton nach unseren Massstäben die Mehrwerte für Auf- und Umzonungen abgeschöpft werden. Aber wir sollten umgekehrt jetzt auch nicht ihnen, quasi aus kantonaler Optik gerade schon im Vornherein – und das tut natürlich der Antrag Stähelin –, weitgehend verbieten, Mehrwerte, die durch Auf- und Umzonungen entstehen, abschöpfen zu können. Die Sachdiskussion, die jetzt hier teilweise schon wieder angeklungen ist, soll auf kommunaler Ebene geführt werden. Wie gesagt, das ist auch stimmig, weil die Ortsplanung eine Kernkompetenz der Gemeinden ist. Sie sollen letztlich darüber entscheiden können, wie sie es jetzt mit der Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen halten wollen. Von daher lege ich Ihnen sehr ans Herz, am Entscheid der 1. Lesung festzuhalten – der im Übrigen nicht so knapp, sondern sogar relativ deutlich war –, und auch an dem, was die Kommissionsmehrheit mit sehr deutlichem Mehr vorgeschlagen hat, nämlich, dass wir bei der Regierungsratsfassung bleiben. Der Antrag Stähelin ist letztlich aus meiner Sicht wirklich kein Kompromiss. Wenn das verabschiedet wird, wird es also grad gar niemanden glücklich machen. Das macht wirklich nur Sinn, wenn man grundsätzlich dagegen ist und sozusagen den Schaden minimieren will. Halten wir am Kompromiss fest, den Ihnen die Kommission mit grosser Mehrheit vorschlägt und den Sie auch letztes Mal mit deutlichem Mehr unterstützt haben. Vielen Dank.
  4. Regierungsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich bedanke mich auch für die angeregte Diskussion. Ich möchte vielleicht hier zuerst noch einmal festhalten, dass wir heute, auch wenn wir diesen § 70a jetzt so beschliessen, nicht für den Thurgau die Einführung einer Mehrwertabgabe auf Auf- oder Umzonungen beschliessen, sondern lediglich den Gemeinden diese Möglichkeit einräumen. Und diese Diskussion, die jetzt heute geführt wurde, ist dann – nach meinem föderalen Verständnis – vor allem auf der Gemeindeebene zu führen. Zuerst hat natürlich die Behörde ihre Arbeit zu machen, seriös abzuklären, ob das Sinn macht, ob sie das überhaupt will oder braucht. Und nachher, wenn sie zum Schluss kommt, ja, dann beantragt sie das dem zuständigen Gremium, das wird die Gemeindeversammlung oder das Parlament sein. Da ist dann diese Diskussion im Detail zu führen. Es braucht dann auf der Gemeindestufe sinnvolle Lösungen, die vor Ort Sinn machen. Wenn Sie jetzt das hier quasi auf kantonaler Ebene schon abwürgen wollen, dann erscheint mir das wirklich nicht sehr föderalistisch, ja, man kann sagen, nicht sehr thurgauisch, oder man kann auch sagen, reichlich ideologisch. Das fände ich eigentlich schade, wenn man hier den Gemeinden diese Möglichkeit gerade schon im Vornherein überhaupt nicht ermöglichen will. Die Ortsplanung ist doch nun wirklich eine Kernkompetenz der Gemeinden. Da haben wir einen Flickenteppich, auch ohne, dass wir jetzt noch zusätzlich diese Möglichkeit eröffnen, die dann unterschiedlich genutzt wird oder nicht. Da haben wir einen Flickenteppich, und das ist auch richtig so. Es soll wirklich möglichst so sein, wie die Bevölkerung vor Ort das wünscht und nachher die Behörde entsprechend auch umsetzt. Da macht es doch auch Sinn, wenn wir, wie gesagt, diesen Köcher an Möglichkeiten erweitern. Aber ich muss jetzt natürlich trotzdem noch etwas auf die Sachebene eintreten und mich nochmals mit gewissen Argumenten auseinandersetzen, warum es eben doch unter Umständen Sinn machen könnte für eine Gemeinde, zum Schluss zu kommen, dass sie teilweise – wie auch immer, die Ausgestaltung ist dann wirklich kommunal – von dieser Möglichkeit, wenn sie dann der Grosse Rat einräumt, Gebrauch machen will. Der städtebauliche Vertrag wurde – insbesondere von Kantonsrat Markus Bürgi – sehr hervorgehoben. Da gehe ich ganz einig, das ist wirklich ein sehr gutes Instrument, und es ist zu wünschen, dass gerade in diesem Bereich das eigentlich vor allem mit städtebaulichen Verträgen geregelt wird. Das wird teilweise jetzt schon so gemacht. Hier haben wir einfach wirklich das Problem – und das hat wiederum Kantonsrat Stephan Tobler sehr schön auf den Punkt gebracht –, dass es dann eben wirklich zwei Seiten braucht. Und wenn halt die eine Seite partout nicht will, dann ist die Frage, was denn die Gemeinde für ein Druckmittel hat. Heute hat sie schon auch Druckmittel. Man kann dann einfach so weit gehen und sagen, gut, dann machen wir halt diese Umzonung oder diese Aufzonung nicht – Ende der Übung. Aber das ist schon sehr grenzwertig, grenzt dann an Erpressung und ist ja schon nicht die Weise, wie die Gemeinde vorgehen sollte. Am Schluss haben wir eigentlich nur einen Scherbenhaufen und kommen nicht weiter. Darum kann schon aus kommunaler Sicht eine Überlegung sein, grundsätzlich einmal diese Mehrwertgabe einzuführen. Dann ist einmal die Grundordnung klar, und vor diesem Hintergrund wird nachher die Verhandlung über den städtebaulichen Vertrag geführt. Ich meine, da liegt es ja auf der Hand, dass das die Motivation der Gegenseite doch recht steigern wird. Man weiss dann, dass, wenn die Gespräche scheitern, die Gemeinde dieses Instrument zur Hand hat. Das kann doch durchaus Sinn machen, und dann blockiert es eben gar nichts. Was am meisten blockiert, ist, wenn wir am Schluss nicht zu Auf- und Umzonungen kommen, weil die eben gar nicht bewilligt oder genehmigt werden. Darum kann aus Sicht einer Gemeinde diese Mehrwertabgabe eben als Schmiermittel erscheinen, damit überhaupt dieses zusätzliche Baupotenzial auf den Markt kommt. Und das finde ich schon auch noch einmal wichtig: Es ist keine Steuer, sondern von diesem Mehrwert, der sowieso entsteht, wird ein bisschen abgeschöpft. Nach einer Studie von Wüest Partner sind das nicht 10 % der Erstellungskosten der Liegenschaften, die dann gestellt werden. Da kann man ja nicht ernsthaft davon reden, dass dadurch die Bautätigkeit irgendwie gehemmt würde. Und wozu ich halt auch gar nichts gehört habe von den Exponenten der Streichungsanträge: Was sind denn Ihre Lösungen? Wir haben hier ein Problem, ich habe es schon gesagt: Diese Innenverdichtung ist quasi jetzt Programm, das hat das Schweizer Volk und das Thurgauer Volk so beschlossen. Sie ist anspruchsvoll, Behörden stehen an. Wir haben teilweise – im Thurgau ist es noch nicht ganz so dramatisch, aber im Westen durchaus auch – zu wenig Wohnungen. Ja, wie kommen wir denn jetzt hier weiter? Das ist immerhin ein Instrument, das man den Gemeinden zur Verfügung stellen kann, das sie seriös prüfen und – wenn sie dann zum Schluss kommen, es mache Sinn und dann auch noch die Legislative oder das Volk dabei ist – einführen können. Es ist immerhin eine Möglichkeit, die man da eröffnet. Wenn Sie das jetzt einfach ganz oder teilweise streichen, dann sind wir natürlich keinen Schritt weiter. Ich habe wirklich nicht gehört, was denn Ihr Thurgauer Weg ist, um hier in diesem dornenvollen Gebiet weiterzukommen. Also summa summarum: Wir beschliessen heute hier nicht die Einführung einer Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen. Aber es wäre in gut thurgauisch, föderalistisch und pragmatischer Art und Weise ein Weg für diejenigen Gemeinden, die das nach eingehender Prüfung als sinnvoll erachten – in der Ausprägung sind sie völlig frei, so wie sie das für richtig befinden –, das wirklich umsetzen zu können. Darum beantragt Ihnen der Regierungsrat, beide Streichungsanträge abzulehnen. Klar, der Antrag Stähelin wäre immerhin besser, als was wir heute haben, aber er bleibt auch relativ willkürlich wieder auf halbem Wege stehen.
  5. Regierungsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich möchte mich eigentlich in erster Linie für die insgesamt doch sehr positive Aufnahme dieses Revisionsvorhabens bedanken, möchte mich auch wirklich beim Kommissionspräsidenten und den Kommissionsmitgliedern bedanken. Ich glaube auch, diese Beratung und die entsprechenden Änderungen haben wirklich das Vorhaben nochmals verbessert. Wie schon erwähnt wurde, geht es hier um verschiedene Punkte: zum einen um die Umsetzung der von Ihnen erheblich erklärten Motion, dann um einen gewissen Revisionsbedarf aus der gelebten Praxis, dann um den Planungsausgleich, der jetzt ein halblegales Dasein fristet und schliesslich auch um den Mehrwertausgleich. Dazu hatten wir eine sehr bewegte Entwicklung am Bundesgericht in Bern; am Schluss war es dann klar. Wir schlagen Ihnen hier jetzt eine aus unserer Sicht sehr pragmatische, föderalistische Lösung vor. Soweit ich das sehe, ist eigentlich nur noch der letzte Punkt wirklich umstritten. Da werden wir nachher in der Detailberatung mit diesen beiden angekündigten Anträgen darauf zurückkommen. Ich möchte an dieser Stelle schon darauf hinweisen: Hier geht es letztlich um die Innenverdichtung. Das ist das Thema, das ist klar der Volkswille, eidgenössisch wie kantonal. Wir sollen nicht mehr in die Breite wachsen, sondern wir sollen möglichst im bestehenden Bestand verdichten. Und es ist hoffentlich auch denjenigen klar, die sich hierzu bereits kritisch geäussert haben: Das ist wirklich ein sehr schwieriges Geschäft. Für die Gemeinden ist das eine grosse Herausforderung, weil es ja dann Mehrheiten braucht, entweder direkt im Volk oder in Parlamenten. Dazu besteht jetzt die Idee, dass wir auf wirklich thurgauische Art – pragmatisch, föderalistisch – den Gemeinden quasi im Köcher der möglichen Massnahmen oder Hilfsmittel ein weiteres Hilfsmittel zur Verfügung stellen wollen. Und wenn hier bereits ausgeführt wurde, das sei letztlich hinderlich, verteuere etc., dann muss ich dazu sagen: Nein, das widerspricht der Fachposition – so fachlich waren wir dann doch unterwegs –, es widerspricht der Fachmeinung. Das hilft den Gemeinden, die das als nötig erachten. Wie gesagt, völlig föderalistisch – es werden die Gemeinden entscheiden, ob sie davon überhaupt Gebrauch machen wollen. An vielen Orten wird es wieder direkt die Gemeindeversammlung sein, die hier das letzte Wort hat. Aber Gemeinden, die hier einen Nutzen darin sehen, werden den auch haben, weil sie so die nötigen Mittel generieren können, um gezielt Verbesserungen zu erreichen, nicht nur in der Dichte, sondern insbesondere auch bei Freiräumen, Grünräumen, vielleicht sogar bei Infrastrukturen. Es ist schon schwierig, vor die Bevölkerung zu treten mit Vorlagen, die zu einer Verdichtung führen, wenn dann der Eindruck entsteht, dabei würden letztlich einzig die Investoren profitieren. Die Bevölkerung sollte schon den Eindruck haben, hier mache die Gemeinde jetzt wirklich auch für sie ganz konkret etwas Positives. Darum geht es hier letztlich. Wir wollen denjenigen Gemeinden, die das als sinnvolles Instrument ansehen, dieses auch wirklich zur Verfügung stellen können.
Contributions(13)
Memberships(15)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

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