Stephan Tobler
SVP
Grosser RatArbon
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Arbon
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 4. Juli 1956
- Occupation
- dipl. Immobilienökonom FH NDS (pens.)
Contact
- Phone
- 079 620 79 47
- Address
- Rudwies 35
9322 Egnach
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(1058)
- NeinGrosser RatGesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) (Gesetz)Result: 15 Yes · 95 No · 7 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatVoranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 (Beschluss)Result: 47 Yes · 76 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 34 Yes · 76 No · 3 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 104 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(8)
- —Oberthurgau Immobilien AG, Amriswil · Verwaltungsrat, VizepräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —SVP Thurgau · MitgliedPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
- —Metropole CH, Zürich · Vorstand, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Espace Suisse NO, St. Gallen · Vorstand, VizepräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Schloss Luxburg AG · Verwaltungsrat, PräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(103)
- KantonsratSpeechGrosser RatIch freue mich, eine starke Minderheit der SVP-Fraktion hinter mir zu wissen. Eigentlich könnte es mir persönlich ja egal sein, ob Kinder heute ab der 5. oder 7. Klasse Französisch lernen. Ich bin schon im gesetzten Alter, und eigentlich geht es ja mich nichts mehr an. Wenn ich den Brief des Lehrerverbandes lese, dann müsste ich tatsächlich ruhig sein. Und trotzdem, wenn ich das Thema mit meiner Familie, meinen beiden Töchtern, diskutiere, dann bleibt mir ja nichts anderes übrig, als mich für das Französisch ab der 5. Klasse einzusetzen. Sie lieben die Sprache, waren alle länger im Sprachgebiet und haben mich schlussendlich in der Diskussion überzeugt. Und das Beste kommt noch: Mein ältester Enkel ist genau in der 5. Klasse, und letzten Sonntag hatte ich die Möglichkeit, ihn zu fragen, was er denn lieber mache, Englisch oder Französisch? Tatsächlich bevorzugt er Französisch. Das hat mich dann selber auch etwas überrascht. Es gibt tatsächlich Argumente, die für das Frühfranzösisch sprechen. Vorteile des frühen Lernens: Kinder im Primarschulalter haben oft weniger Hemmungen beim Sprechen und entwickeln ein besseres Gespür für Aussprache und Intonation. Von der kulturellen Brücke will ich gar nicht reden. Berufliche Perspektiven: Französischkenntnisse sind in vielen Branchen in der Schweiz von Vorteil und erhöhen die Karrierechancen. Sprachkompetenz: Trotz Kritik zeigen viele Schülerinnen und Schüler in der Primarschule gute Leistungen und eine positive Haltung gegenüber der Sprache. Fragen Sie bitte nicht nur die Lehrpersonen – die heute x-mal erwähnt wurden –, sondern auch die Schülerinnen und Schüler, und sie werden überrascht sein, ich durfte das bereits einmal machen. Grundlage für weitere Sprachen: Das Erlernen von Französisch erleichtert den Zugang zu weiteren romanischen Sprachen wie Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch. So, wie ich es verstanden habe, gibt es ein HarmoS-Konkordat. Der Kanton Thurgau ist Mitglied der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule, die seit 1. August 2009 in Kraft ist. Unter anderem schreibt das Konkordat eine erste Fremdsprache ab der 3. Klasse und eine zweite Fremdsprache ab der 5. Klasse vor. Die Überweisung der Motion wäre die Verletzung unseres eigenen Vertrages. Nur weil es die anderen machen, ist für mich kein Grund. Wir riskieren ja dann das Einschreiten des Bundesrates. Frühfranzösisch fördert den Spracherwerb durch ein besseres Gespür für Aussprache und gesteigertes Selbstvertrauen im Umgang mit der Sprache. Es stärkt die Kommunikationsfähigkeit und die Sprachbereitschaft. Lehnen Sie die Überweisung der Motion ab. Danke.
- KantonsratSpeechGrosser RatIch beantrage Ihnen im Namen der kleinstmöglichen Mehrheit der SVP-Fraktion, diesen Antrag abzulehnen. Dieser Antrag wurde eigentlich in der 1. Lesung relativ deutlich abgelehnt. Aus meiner Sicht ist das nicht eine Alternative, auch kein Antrag, der irgendwo auf halbem Weg steckengeblieben ist, sondern eine Verwässerung, die es zu verhindern gilt. Eine Mehrwertabgabe wird heute ja nicht eingeführt. Wir schaffen lediglich den Gemeinden die Kompetenzen, eine Mehrwertabgabe einzuführen. Die Gemeinden brauchen diese Lösung. Sie bringt vor allem auch die Möglichkeit für eine positive Entwicklung nach einer aufwendigen, schwierigen Ortsplanungsrevision. Weshalb sollen bei den einen Eigentümern Mehrwertabgaben abgeschöpft werden und bei anderen nicht? Das ist aus meiner Sicht willkürlich und staatspolitisch hässlich. Mit Blick auf das Gerechtigkeits- und Gleichbehandlungsprinzip ist es schlicht nicht nachvollziehbar, auf Um- und Auszonungen keine Mehrwertabgabe zu erheben. Die erzielten Mehrwerte – und da spreche ich aus Erfahrung – sind ähnlich hoch wie bei Einzonungen, teilweise sogar noch höher. Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Danke.
- KantonsratSpeechGrosser RatIn der SVP-Fraktion lief die Diskussion etwa gleich wie hier im Rat: mit Positivem und Negativem, für und gegen diesen Antrag. Ich glaube, ich kann darauf verzichten, hier nochmals alle Argumente, die dafür sprechen oder dagegen, hier noch einmal zu erwähnen. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass die SVPFraktion mit einer knappen Mehrheit beschlossen hat, diesen Antrag abzulehnen. Wenn der Antrag trotzdem genehmigt und der Paragraf gestrichen wird, dann wird ja dann vermutlich dieser Alternativantrag vorgeschlagen. Diesen würde die SVP-Fraktion dann unterstützen. In diesem Zusammenhang kann ich vielleicht noch erwähnen: Ich habe persönlich in meiner beruflichen Funktion eine ziemlich grosse und gute Erfahrung gemacht im Zusammenhang mit Aufzonungen und Umzonungen. Ich war Gemeindepräsident in der Gemeinde Egnach. Wir hatten dort das Thurella-Areal, etwa 2.5 Hektaren, mitten im Zentrum. Das war Gewerbezone, und die Eigentümerschaft beantragte eine Umzonung in eine Kernzone. Früher war das ein reines Gewerbegebiet, ein Mostereibetrieb usw. Heute stehen dort 180 Wohnungen. Die erste wird bezogen im April, alle anderen sind auch im Bau. Sie können sich vorstellen, wir haben rund zehn Jahre gestritten. Da war auch der städtebauliche Vertrag immer wieder Thema. Wir hatten einfach keine Druckmittel, um diesen durchzusetzen. An der Generalversammlung dieser Eigentümerschaft, an der ich anwesend war, wurde ich sogar persönlich – aber auch der Gemeinderat – als Verhinderer dargestellt, weil wir nicht Hand boten für ihre Lösungen, die sie einfach wollten. Sie wollten einfach das, was sie für gut befanden und was ihnen am meisten diente. Wir haben uns als Behörde dagegen gewehrt, weil wir der Meinung waren, dass das, was die Gemeinde für gut befindet, eben durchgesetzt werden soll. Wir haben tatsächlich zehn Jahre gestritten für einen städtebaulichen Vertrag. Ohne Druckmittel bekommen Sie keinen schlauen städtebaulichen Vertrag. Deshalb glaube ich, müssen wir hier diesen Paragrafen stehen lassen, wie ihn die Kommission vorgeschlagen hat, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, dieses Druckmittel aufzusetzen, damit eben Diskussionen zu so einem Vertrag geführt werden. Wenn ein Vertrag zustande kommt, dann muss man auch nicht unbedingt diese 20 % einsetzen, sondern man kann als Alternative den Vertrag umsetzen, und dann sind alle zufrieden. Danke.
- KantonsratSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion ist für Eintreten zu diesem Geschäft. Allerdings gab es auch einige kritische Stimmen zum Vorhaben, die Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen zu ergänzen. Insbesondere begrüssen wir eine vereinfachte Lösung der Mehrwertabgabe mit dem Verzicht auf Bagatellen und bei Kompensationsgeschäften. Weiter wird begrüsst, dass es im Bereich des Vollzugs Verbesserungen geben soll, die auf Rückmeldungen der Steuerverwaltung, die ja die grossen Erfahrungen damit gemacht hat, eingeflossen sind. Eine komplexe und diffizile Aufgabe darf nicht zusätzlich durch administrative Komplikationen und Schwierigkeiten verkompliziert werden. Dann soll die Gemeindeautonomie gestärkt werden, indem Erträge aus Auf- und Umzonungen alleine den Gemeinden zufliessen. Auch das wird sehr begrüsst, denn die Gemeinden tragen bei den Ortsplanungsrevisionen die Hauptlast und kommen – auch kleinere Gemeinden – bald einmal auf mehrere Hunderttausend Franken, die eine Ortsplanungsrevision kostet. Grössere Gemeinden oder Städte investieren bald Millionenbeträge. Das Hin und Her bei der Beratung der Revision Raumplanungsgesetz – 2. Etappe (RPG 2) auf eidgenössischer Ebene verdeutlicht nicht nur den Druck, sondern auch die Spannweite der Interessen beim Thema Mehrwertabgabe. Während das Bundesgericht, wir haben es auch schon gehört, eine Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen verordnete, ging die Diskussion in den Räten in eine andere Richtung. Nur wenn eine gesetzliche Grundlage auf kantonaler Ebene geschaffen wird, dürfen die Gemeinden Mehrwertabgaben auf Auf- und Umzonungen überhaupt erheben. Und hier beginnen dann auch die kritischen Überlegungen in unserer Fraktion. Einerseits sind wir sehr spät dran: Einzonungen gibt es praktisch keine mehr, vor allem nicht in mittleren und kleineren Gemeinden, und auch die Auf- und Umzonungen dürften sich schon bald erschöpft haben. Jedenfalls sind sie durchwegs sehr umstritten; auch das kommt noch dazu. Und wenn der Kanton die gesetzliche Grundlage schafft und den Gemeinden die Kompetenzen für die Erhebung einer Mehrwertabgabe auf Auf- und Umzonungen erteilt, wie sieht dann die Rechtsgrundlage für die Bemessung des Mehrwerts aus? Das haben wir auch schon gehört: Wir haben von Studien gehört, von Schätzungen. Wird dann in jeder Gemeinde anders gerechnet? Auch das ist eine komplizierte Sache. Es wird ganz schwierig, den Mehrwert bei Auf- und Umzonungen zu bestimmen. Mit aufwendigen Rechtsverfahren wird gerechnet werden müssen. Lohnt sich das dann wirklich? Es wurde in unserer Fraktion auch kritisch darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Abgabe auf Aufund Umzonungen grosse Nachteile mit sich bringe: zum Beispiel zusätzliche Schwierigkeiten, die noch komplexeren Ortsplanungsrevisionen innert nützlicher Frist und ohne umfassende Rechtsmittelverfahren durchzuführen, weitere unerwünschte Verteuerung von Bauland und Wohnraum, generelle Zurückhaltung bei der Schaffung von innerer Verdichtung, zusätzliche administrative und finanzielle Belastung für Kanton und Gemeinden bei der Berechnung wie auch bei Einsprache-, Rekurs- und Beschwerdeverfahren. Es gebe mit dem städtebaulichen Vertrag eine zweckmässige und pragmatische Alternative. Trotz dieser Bedenken sprach sich die SVP-Fraktion knappmehrheitlich für die Kommissionsfassung aus – insbesondere natürlich auch, um die Bagatellgrenze einzuführen. Vielen Dank.
- KantonsratSpeechGrosser RatIch spreche zum Tiefbauprogramm 2026–2030, b. Zu beschliessende Projekte, 4. Position, Egnach, Sanierung Kreisel Egnach, auf Seite 268 in der Botschaft. In Egnach besteht seit rund zwei bis drei Jahrzehnten ein Kreisel. Der Belag ist aus Teer, und es hat dort tatsächlich Rinnen. Ob eine Sanierung so dringend ist? Es ist ein zu beschliessendes Projekt, da will ich die Hand nicht ins Feuer legen. Aber man könnte vermutlich auch noch ein paar Jahre warten. Nun steht im Budget „Sanierung Kreisel“ mit einem Kredit von sage und schreibe 3.8 Mio. Franken. Sie hören richtig: „Sanierung Kreisel“, 3.8 Mio. Franken. Ein neuer Kreisel kostet ja nicht einmal die Hälfte. Was kann bei der Sanierung so teuer sein, dass die Kosten davongaloppieren? In meinem Umfeld werde ich oft kritisiert, die Strassen würden vergoldet. Ich versuche das zu entschärfen, weil ich meine, dass es wichtig ist, dass die Infrastruktur gut instand ist. Hier gelingt mir das aber definitiv nicht mehr. Wenn ich „3.8 Mio. Franken“ für die Sanierung eines Kreisels lese, dann muss es ein Verschreiber sein. In Müllheim kostet die Sanierung eines Kreisels, und das steht sechs Zeilen tiefer, 1.2 Mio. Franken. Hier kann ja etwas nicht stimmen. Werden hierüber also grosszügige Kreditsummen eingesetzt, um später noch ein paar Korrekturbauten zu finanzieren, wie in den letzten Tagen an der Bahnhofstrasse zwischen Neukirch und Egnach? Da wurde auch etwas zurückgebaut, ähnlich wie in Uesslingen. Ich warte mal die Begründung ab und behalte mir vor, einen Streichungsantrag für diese Position zu stellen. Danke.
Contributions(47)
- MotionErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinStopp den missbräuchlichen BaueinsprachenNo. 24/MO 41/335
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichnende
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichnendeAbschaffung der MinimalsteuerNo. 24/PI 5/262
Memberships(40)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
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