Fredy Louis
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP-Fraktion 2024/2028
- Parliament
- Kantonsrat
- Electoral district
- Toggenburg
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Occupation
- Landwirt
- Language
- German
- fredi_louis@gmx.ch
- Source body
- SG
- Source updated
- 28.01.2026
- Record updated
- 27.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- Nicht abgestimmtKantonsratSystemwidrige Ergänzungsleistungen ohne Rentenanspruch (Interpellation)Result: 66 Yes · 1 No · 0 Abst. · 53 Absent
- NeinKantonsratII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsrechte) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
- Nicht abgestimmtKantonsratNachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 107 Yes · 0 No · 0 Abst. · 13 Absent
- JaKantonsratReduzierter Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung (Motion)Result: 99 Yes · 15 No · 0 Abst. · 6 Absent
- JaKantonsratReduzierter Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung (Motion)Result: 98 Yes · 16 No · 1 Abst. · 5 Absent
- —
- —Kantonsrat
- —Kantonsrat
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- Speech
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- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Louis Fredy-Nesslau (im Namen von Louis Fredy-Nesslau / Vogel-Bütschwil-Ganterschwil): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Ich lege meine Interessen offen: Ich war acht Jahre Präsident der Ortsgemeinde und war im Einbürgerungsrat unserer Gemeinde.
Einen Schweizer Pass zu haben, ist etwas vom Wertvollsten, das man besitzen kann. Zuverlässigkeit, Sicherheit, Wohlstand, direkte Demokratie, Mitspracherecht und einen lebenslangen Schutz vor Landesverweisen machen ihn so wertvoll. Der Schweizer Pass soll u.E. nur mit grossen Hürden und knallharten Anforderungen erlangt werden können. Als Mitglied des Einbürgerungsrates unserer Gemeinde habe ich eins zu eins erlebt, mit welchen teilweise laschen Voraussetzungen die gesetzlichen Grundlagen erfüllt wurden. Das Sprachniveau und die Integration in der Bevölkerung lassen vielfach zu wünschen übrig. Als Einbürgerungsrat habe ich mehrmals erlebt, wie unsere Einbürgerungswilligen ihre Integration aufgezeigt haben. Im Nachgang erlebte man jedoch nur selten, wie dieselben Leute am Dorfleben teilnehmen.
Im Kanton St.Gallen kann der Schweizer Pass auch erlangt werden, wenn kurze Zeit vorher noch Sozialhilfe bezogen wurde. In vielen anderen Kantonen sind langjährige Wartefristen nach dem Bezug von Sozialhilfe nötig, um den Pass zu erlangen. Die Regierung schreibt, dass dies nicht verschärft werden soll, es sei unverhältnismässig. Es kann doch nicht sein, dass der Schweizer Pass ausgehändigt wird, obwohl kurze Zeit vorher noch Sozialhilfe bezogen wurde und die Leute kaum auf eigenen Füssen stehen. Auch das Sprachniveau zu erhöhen erachtet die Regierung als nicht nötig, was uns enttäuscht. Wir dürfen den Schweizer Pass nicht zum Fenster rauswerfen, sonst werden wir fremd im eigenen Land.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Louis Fredy-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Landwirt und Bekannter der betroffenen Familie.
Was muss denn noch geschehen? Die Meldungen von Wolfssichtungen in bewohnten Gebieten sind an der Tagesordnung. Regelmässig werden Wölfe in der Nähe des Siedlungsgebiets beobachtet. Die Regierung schreibt vor wenigen Tagen in der Antwort zu einer Einfachen Anfrage, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität habe und dass in Zukunft die gesetzliche Grundlage vollumfänglich ausgeschöpft werde. Erst letzten Freitagmorgen um 7 Uhr spazierten drei ausgewachsene Wölfe direkt vor der Haustür eines Einfamilienhauses vorbei – dies trotz regem Alltagsbetrieb. Zwei Buben im Alter von fünf und sieben Jahren sind beinahe den Wölfen vor die Schnauze gelaufen. Nicht auszudenken, wie die Situation verlaufen wäre, wenn die Buben etwas früher das Haus verlassen hätten und die Wölfe erschrocken wären oder sich eingeengt gefühlt hätten.
Die Regierung betrachtet das Verhalten der Wölfe in der Antwort zu unserer Interpellation als natürlich. Damit weigert sich die Regierung gegen eine dringend notwendige Abschussfreigabe der drei Wölfe. Das ist für uns unverständlich. Die eidg. Jagdverordnung (SR 922.01; abgekürzt JSV) verlangt eine Gefährdung für Menschen und dass die Wölfe die Scheu verloren haben. Was, wenn nicht solche Situationen, ist denn eine Gefährdung für Kinder? Das kann es doch nicht sein, dass sich Kinder und Wölfe auf dem Schulweg kreuzen und dass der Schutz der Wölfe vor den Schutz unserer Kinder gestellt wird. Geschätzte Damen und Herren der Regierung, Sie stehen in der Verantwortung, wenn ein tragisches Ereignis passiert.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Louis Fredy-Nesslau: Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.
Die Dringlichkeit ist unserer Ansicht nach sehr hoch. Letzten Freitag hat sich in Nesslau eine äusserst heikle Situation zwischen zwei Schulkindern im Alter von sieben und fünf Jahren und drei ausgewachsenen Wölfen ereignet. Die Buben wollten gerade das Haus verlassen, als drei Wölfe unmittelbar an der Haustüre vorbeistreiften. Hätten die zwei kleinen Jungen das Haus nur eine halbe Minute vorher verlassen, wären sie den Wölfen direkt vor die Schnauze gelaufen. Wenn das kein Grund zur Dringlichkeit ist, verstehe ich die Situation nicht mehr. Die Wölfe könnten jederzeit wieder auftauchen und die Situation könnte diesmal anders verlaufen.
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/-in
- StandesbegehrenErstunterzeichner/-in
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/-in
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 08.06.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 02.03.2026
- Interessengruppe des Kantonsrates
- Vorberatende Kommission
- Mitglied01.12.2025 – 02.03.2026
- Interessengruppe des Kantonsrates
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- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
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