Jeremy Stephenson
- Party
- Liberal-Demokratische Partei
- Parliamentary group
- Liberal-Demokratische Partei
- Parliament
- Grosser Rat (BS)
- Electoral district
- Grossbasel West
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Language
- German
- Source body
- BS
- Record updated
- 02.11.2026
- First imported
- 14.08.2025
No recorded votes.
No interests recorded.
No access badges issued.
- SpeechSpeechGrosser Rat
Wenn wir über SNUP reden, hat das nichts mit neuen Gummibärchen zu tun, sondern das ist die Abkürzung für Spezielle Nutzungspläne für den öffentlichen Raum. Wenn ich nun gefragt werde, weshalb die BRK und der Grosse Rat erst heute über dieses SNUP diskutiert und entscheidet, kann ich eine plausible Antwort geben. Der Ratschlag SNUP wurde der BRK im Dezember 2019 überwiesen, und die BRK hat sich gleich an die Arbeit gemacht. Gleichzeitig lag aber auch der Ratschlag zum LESP (Lärmempfindlichkeitsstufenplan) auf dem Tisch. Auf Anraten des damaligen Vorstehers des BVD wurde zunächst der Ratschlag LESP behandelt, unser entsprechender Bericht kam dann bald in den Grossen Rat und wurde verabschiedet. Gegen diesen Beschluss hat eine Person Beschwerde eingelegt, und es dauerte fast zwei Jahre, bis der Grossratsbeschluss zum LESP rechtskräftig wurde. Aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen LESP und SNUP hat die BRK erst in diesem Frühjahr die Arbeit an den SNUP wieder aufnehmen können. Gemäss §24 Abs. 1 des NöRG (Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums) kann mit speziellen Nutzungsplänen für den öffentlichen Raum die Nutzung näher geregelt werden, soweit das geltende Recht dafür Raum lässt und öffentliche Interessen wie beispielsweise ein hoher Nutzungsdruck es rechtfertigen. Die Projektverantwortlichen haben sich diese Kann-Bestimmung zunutze gemacht und für insgesamt sieben Plätze spezielle Nutzungspläne erstellt, nämlich für den Barfüsserplatz, Theaterplatz, Kasernenareal, Marktplatz, Münsterplatz, Oberer Rheinweg, Unterer Rheinweg und Schützenmattpark. Für die BRK wäre der einzig erkennbare Gewinn der Vorlage die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Die damit verbundene erhöhte demokratische Legitimation würde auf den ersten Blick mehr Verbindlichkeit schaffen. Dies wäre allerdings der einzige Vorteil. Eine eigentliche Praxisänderung würde dies nicht herbeiführen. Die erhoffte Erleichterung im Bewilligungsverfahren durch den Wegfall von administrativem Aufwand wie Einzelfallbeurteilung, Publikationspflicht, Einsprachemöglichkeiten usw. kann aufgrund von übergeordnetem, insbesondere eidgenössischem Recht nicht erreicht werden. Ein erhoffter Mehrwert für die Veranstalter ist nicht ersichtlich. In diesem Zusammenhang hat sich die BRK bei verschiedenen Veranstaltern in unserem Kanton über ihre Einschätzung der SNUP erkundigt. Es herrscht weitgehende Übereinstimmung, dass die SNUP in Ergänzung zur weiterhin bestehenden Bewilligungsebene wenig bis gar keine Verbesserung zur heutigen Situation darstellen würden. Ganz entscheidend ist die Erkenntnis, dass die Veranstalter mit den bestehenden Bespielungsplänen durchaus zufrieden sind und weiterhin mit der jetzigen Situation leben können, wenn die SNUP die erhofften Verbesserungen und Vereinfachungen nicht nach sich ziehen können, was eben nicht der Fall ist. Diese Einschätzung der Veranstalter darf durchaus auch als Anerkennung der bisherigen Arbeit der Allmendverwaltung verstanden werden. Die unter öffentlicher Mitwirkung eingeführten Bespielungspläne, die einen Ausgleich zwischen Bespielung und Ruhebedürfnis schaffen sollten, haben sich auch nach Auffassung der Verwaltung bewährt und sind in der Öffentlichkeit anerkannt. Die Einführung der SNUP würde nach Auffassung der BRK möglicherweise auch negative Folgen nach sich ziehen. Da nur sieben Plätze durch die SNUP geregelt werden sollten, können diese SNUP auch ein exkludierendes Element erzeugen. Die Behandlung von lediglich sieben Plätzen könnte zum Umkehrschluss führen, dass andere Plätze, zum Beispiel Margarethenpark oder Kannenfeldpark, zur Bespielung nicht geeignet wären oder dort andere Voraussetzungen für eine Bewilligung verlangt würden. Sodann darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass eine gesetzliche Verankerung der speziellen Nutzungspläne eine starre Vorgabe schafft und für Flexibilität oder Ausnahmefälle wenig Raum lässt. Schliesslich ist nicht zu übersehen, dass über die öffentliche Planauflage der sieben SNUPs insgesamt 31 Einsprachen eingereicht wurden. Alleine schon diese Tatsache zeigt, wie kontrovers eine gesetzliche Verankerung der Nutzungspläne in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Es wäre nicht ausgeschlossen, dass bei zwei bestimmten Plätzen die Opposition so gross geworden wäre, dass das Referendum ergriffen würde. Dies ist ein absolut legitimer demokratischer Schritt. Bei einem etwaigen Erfolg eines Referendums hätten wir dann aber das mögliche Szenario, dass ein Platz aus dem beabsichtigten Kontingent herausfallen und eine separate Regelung erfahren würde, eine sehr unbefriedigende Situation. Aus all diesen Gründen ist die BRK einstimmig zum Ergebnis gekommen, den Status Quo, mit dem alle Beteiligten leben können, beizubehalten und auf den Ratschlag betreffend SNUP nicht einzutreten. Immerhin kann die Allmendverwaltung aus der vorliegenden Diskussion und dem Bericht der BRK eine zwar nicht formelle, aber immerhin materielle Legitimation für ihr bisheriges Wirken ableiten. Die BRK beantragt Ihnen deshalb, auf den vorliegenden Ratschlag nicht einzutreten und die Einsprachen folglich abzuweisen.
- SpeechSpeechGrosser Rat
beantragt Überweisung als Motion. Ich bin ein bisschen anderer Meinung als David Jenny und möchte dies kurz begründen. Ich habe absolutes Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft Angst hat vor dieser Reorganisation. Diese Umstellung wird gross sein und es wird, David Jenny wird dann noch in der JSSK sein, längere Zeit dauern, bis wir diese Umstellungen über die Bühne gebracht haben. Aber diese Angst wird meines Erachtens auch abgefedert. Regierungsrätin Stephanie Eymann hat es schon erwähnt, die JUGA und die Wirtschaftsabteilung sollen auch meiner Meinung nach aus dieser Organisation, dieser Umstellung ausgeklammert werden. Zudem sind die schweren Delikte immer noch Sache der Staatsanwaltschaft. Ich zitiere hier aus Artikel 307 der eidgenössischen Strafprozessordnung: "Die Polizei informiert die Staatsanwaltschaft unverzüglich über schwere Straftaten sowie über andere schwerwiegende Ereignisse. Die Staatsanwaltschaft kann der Polizei jederzeit Weisungen und Aufträge erteilen oder das Verfahren an sich ziehen. In den Fällen von Absatz 1", eben den schweren Straftaten, "führt sie die ersten wesentlichen Einvernahmen nach Möglichkeit selber durch." Es wird nicht so sein, dass der Gefreite Meier auf dem Claraposten eine Vergewaltigung oder eine versuchte Tötung untersuchen wird, sondern dies bleibt immer noch bei der Staatsanwaltschaft. Es geht hier, und das hat Regierungsrätin Stephanie Eymann auch richtig gesagt, um die Massendelikte. Und hier bin ich der Meinung, dass die in Hitzkirch geschulten Polizeibeamten hier Abhilfe schaffen und die Staatsanwaltschaft entlasten können von diesen tausenden Massendelikten. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir hier durchaus den Schritt machen sollen und hier eine Reorganisation einläuten sollten. Ich bin auch der Meinung, dass wir dies als Motion tun sollten.
- SpeechSpeechGrosser Rat
Ich werde mich sehr kurz fassen. Als die BRK den 20-seitigen Ratschlag sowie den Entwurf eines dreiseitigen Grossratsbeschlusses vorgelegt bekam und ich noch ein nettes Telefon von einem Mitglied der Habitat-Stiftung, in dem er bat, dass wir dieses Thema prioritär behandeln, dachte ich, dass das ein ambitioniertes Vorhaben sei. Das genaue Studium des Ratschlags zeigte jedoch bald, dass der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 172 aus dem Jahr 2004, der im Jahr 2014 angepasst wurde, in einzelnen Punkten nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entspricht. Im Hinblick auf den Rückbau der Firma Ziegler AG im nördlichen Teil des Erlenmattgebiets entlang der Signalstrasse und da die Realisierung des neuen Campus für die Ballettschule Basel aus bekannten Gründen nicht realisiert wird, will die Stiftung Habitat mehr gemeinnützigen Wohnraum erstellen. Um das fragliche Baufeld zu verdichten möchte die Stiftung anstelle der gemäss des alten Bebauungsplans zulässigen vier Vollgeschosse neu fünf Vollgeschosse erstellen. Dadurch wird die gesamte Bruttogeschossfläche um 1'500 m2 erhöht. Im Hinblick auf die notorische Wohnungsknappheit in unserem Kanton und da die maximale Geschosshöhe der übrigen Bauten entlang der Signalstrasse ohnehin 18 Meter beträgt, heisst die BRK die geplante Verdichtung auf fünf Stockwerke ausdrücklich gut. Im Hinblick auf die Energieklausel im Grossratsbeschluss hat die BRK nach Rücksprache mit der Abteilung Städtebau, dem AUE und der Stiftung Habitat den Text im Sinne einer Gleichbehandlung ähnlicher Bebauungsgebiete geändert. Mit dieser Änderung bzw. Anpassung beantragt die BRK einstimmig, dem vorliegenden Grossratsbeschluss zuzustimmen.
- SpeechSpeechGrosser Rat
Zunächst möchte ich die Blumen zurückgeben an Barbara Heer, wir haben nicht nur in der Kommission gut zusammengearbeitet, sondern sie hat diese nicht ganz einfache Arbeit sehr gut geführt, danke vielmals. Nun zur Sache. Wenn ein neues Gesetz im Grossen Rat zur Diskussion gestellt wird, ist vor allem bei der LDP immer die erste Frage vorab, ist ein ernsthafter Missstand vorhanden, der wirklich nur mit einem neuen Gesetz behoben werden kann. Schauen wir schnell § 55 unserer Kantonsverfassung an, da steht: "Der Staat bezieht die Quartierbevölkerung in seine Meinungs- und Willensbildung ein, sofern ihre Belange besonders betroffen sind." Ende Zitat. Dieser sehr offen gefasste Verfassungsartikel kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden und bietet für die Bevölkerung nicht unbedingt die gewünschte Rechtssicherheit. Andererseits blicke ich nun auf sechseinhalb Jahre als Präsident der BRK auf viel Erfahrung zurück und muss feststellen, dass bis auf einen einzigen Fall die Mitwirkungsmöglichkeiten von der Quartierbevölkerung rege genutzt wurden. Ich erinnere zum Beispiel an den Ratschlag Nauentor oder an das Projekt klybeckplus, das Beat Jans erwähnt hat, wo jetzt schon Ideen, die die Bevölkerung eingebracht haben, umgesetzt werden. Ich kann auch vonseiten des BVD sagen, dass hier die Partizipation gefördert wird. Es stellt sich deshalb ernsthaft die Frage, ob ein Ermessensspielraum wie heute beim Regierungsrat belassen werden sollte oder ob hier die Partizipation in Stein, sprich Gesetz gemeisselt werden sollte. Der vorliegende Gesetzesentwurf hat meines Erachtens drei Schwächen. Er zielt sehr einseitig auf die Quartierbevölkerung ab, dabei werden Wirtschaftsinteressen der Investoren und Eigentumsrechte beinahe nicht gewichtet, was beim Bau insbesondere von dringend benötigtem Wohnraum stossend ist. Sodann spiegelt der Gesetzesentwurf in den ersten fünf Paragrafen eine tolle Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung vor, indem die Partizipation in Form einer Anhörung oder einer weitergehenden Partizipation erfolgen kann. Daraus könnte die Quartierbevölkerung den Schluss ziehen, dass ihre Ideen, wenn zum Beispiel stundenlange Arbeit und Workshops und Diskussionsabende damit verbunden werden, zwingend in das Projekt einfliessen müssen. Gemäss § 6 Abs. 1 informiert das zuständige Departement nach Abschluss der Partizipation die Quartierbevölkerung, inwiefern die von ihr vorgebrachten Anliegen berücksichtigt werden können. Und dann kommt der Hammer, im § 6 Abs. 2 steht: "Es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung eines Anliegens." Somit ist dieses Gesetz meines Erachtens ein Papiertiger, gut gemeint, aber ohne Zähne. Schliesslich darf nicht übersehen werden, dass die Mitwirkung der Quartierbevölkerung, auch wenn dies erwünscht ist, zu teils erheblichen Verzögerungen in der Planungs- und Bewilligungsphase führen kann, die je nach Projekt teuer, nicht erwünscht oder sogar kontraproduktiv ist. Die LDP beantragt Ihnen, auf diesen Gesetzesentwurf nicht einzutreten.
- SpeechSpeechGrosser Rat
Nur drei Punkte, die ich ansprechen möchte. Es sind Fehler passiert, ob man das als Debakel oder peinlich bezeichnen will, darüber kann man streiten, aber es macht ja keinen Sinn, diese Planer jetzt zu bestrafen, indem wir diese Fehler nicht beheben. Wir würden uns ja selber bestrafen und einige "Fehler" sind nicht in der Planung passiert, sondern das sind Erfahrungswerte, die wir in den letzten fünf Jahren gemacht haben, wo wir sehen, dass hier Verbesserungsbedarf vorhanden ist. Dann noch zum Thema selbsttragende Halle. Ich behaupte, es gibt auf dieser Welt keine Halle, die selbsttragend ist. Es gibt Hallen, die nicht staatlich unterstützt werden, sie heissen einfach Rolex, BMW oder Allianz Arena und das sind private Sponsoren, die diese Hallen unterstützen. Und noch ein Punkt, den ich zum Schluss anbringen möchte. Ich bin im OK für die U18-Eishockey-WM, die morgen in Basel stattfindet. Zehn Tage lang in der Eishockey-Arena, nicht in der St. Jakobshalle, und in der Planung sind die Sponsoren zu uns gekommen und haben gesagt, dieser Videowürfel ist zu klein, wir können unsere Werbebanner und Werbefilme auf diesem kleinen Videowürfel nicht anbringen, deshalb gibt es auch kein Geld, Sie müssen einen grösseren Videowürfel beschaffen. Das haben wir dann auch gemacht, dieser hängt jetzt und die Sponsoren sind zufrieden und wir haben Sponsorengelder eingenommen, damit wir diese WM durchführen können. So läuft das im professionellen Business und das ist auch bei Konzerten genau der Fall. Jetzt können wir uns fragen, bei einem Kaninchenzüchter-Wettbewerb brauche ich keine Videowürfel, also brauchen wir auch keine Modernisierungsmassnahmen. Ich möchte aber lieber eine Handball- oder Eishockey-WM sehen oder Coldplay spielen hören, als Kaninchenzüchter-Wettbewerbe anschauen und deshalb bin ich der Meinung, dass wir hier und heute Ja sagen müssen zu diesen Ausgaben, die wir hier geplant haben.
- InterpellationUrheber
- InterpellationUrheber
- InterpellationUrheber
- AnzugUrheber
- Anzug
- committee
- committee
- parliamentary_group
- council_legislative
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 16.04.2026
- Version 216.04.2026 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0