Beat Leuthardt
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- 06.09.2026
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- —MV Basel 1891 · Mitglied VorstandFührung und AufsichtGrosser Rat
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Ich teile die Befürchtung, dass in sämtlichen Rechtsgebieten querulatorische Einsprachen erfolgen können, aber hier nicht besonders. Und im Absatz 3, den wir vorschlagen, haben wir dieses trölerische Verhalten beiseitegeschoben, die Regierung hat darauf verwiesen, dass das schwierig nachzuvollziehen sei. Das ist wahrscheinlich so, aber jawohl, das ist der Preis für die Demokratie, dass man halt auch trölerische und nervige Angelegenheiten dulden muss, das ist hier im Ratschlag genauso wie mit den Einsprachen.
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beantragt die Motion als Anzug zu überweisen. Im Namen der Fraktion beantrage ich, die Motion in einen Anzug umzuwandeln und werde nachher noch einen Formulierungsvorschlag vorlegen in der Meinung, dass das zu einem Kompromiss beitragen könnte, die Anliegen der Regierung aufnehmen und vor allem die Anliegen von Ihnen oder jenen unter Ihnen, die skeptisch sind. Sie wissen, ich habe mit einigen gesprochen, es ist ein sehr wichtiger Anzug für uns oder ein wichtiges Anliegen. Es geht, ich will nicht sagen, um die kleinen Leute, es geht um das öffentliche Interesse, wir haben da durchaus vielleicht auch unterschiedliche Auffassungen. Der Anzug soll dazu dienen, dass wir von der Regierung eine Antwort bekommen als Basis, auf der wir dann weiter überlegen können, was ist richtig und was ist falsch. Und ich erinnere noch daran, dass die ursprüngliche Motion und der jetzige Anzug, wenn das durchkommt, ein Altparteien-Vorstoss ist, da haben sich auch Leute von links bis rechts dazu geäussert im positiven Sinne und ich kann Ihnen versichern, es geht jetzt nicht darum, das Bau- und Bodenrecht auszuhebeln oder was ähnliches, sondern es geht um ein einfaches Quartieranliegen oder um das Unrechts- bzw. Rechtsempfinden. Ich komme grad noch darauf. Es ist ein kleiner historischer Moment. Ich bin, wie Sie ja wissen, selten einig mit der Regierung, ich muss aber zugeben, dass in der Begründung, die vorliegt, sicher nicht ganz, aber teilweise Dinge erwähnt sind oder die jetzt auch vorhin gesagt wurden, denen ich zustimmen kann oder die ich nicht von vorneherein abweisen kann. Eenn es in Richtung Popularbeschwerde gegangen wäre mit der Motion, das ist ein gewisses Risiko, das hätten wir in Kauf genommen, aber wir akzeptieren, dass das jetzt etwas moderater aufgegleist werden soll. Soweit die Einigkeit. Wir haben aber uns Gedanken dazu gemacht, wie kann man die berechtigten Anliegen oder Einwände der Regierung auffangen, ohne das Anliegen an sich zu bodigen. Ich bin nicht einverstanden mit der Schlussbemerkung von Regierungsrätin Stephanie Eymann, dass es gar nichts bringt, es würde sehr viel bringen. Ich möchte ganz kurz darauf verweisen, was der Anlass war. Der Anlass war und ist, das Da Gianni, die Pizzeria, die jetzt seit ein paar Tagen verrammelt ist und aussieht wie ein Spekulationsobjekt. Ich möchte aber gleichzeitig auch vor einem Missverständnis warnen, es geht uns jetzt weder in der Motion noch jetzt im beantragten Anzug, es geht uns nicht darum, einen materiellen Entscheid zu bekommen, dass jetzt das Da Gianni nicht abgerissen worden wäre, dass dieser Stockwerk-Luxusbau mit Fr. 1'200'000 für die billigste Wohnung, dass die nicht gebaut würde, Natürlich wäre das ein politisches Ziel, aber darum geht es gar nicht, es geht hier nur darum, dass man überhaupt in einem Rekursverfahren berechtigte Einwände überprüfen lassen kann durch gerichtliche Instanzen, es geht nur um das Kostenrisiko. Und ich erinnere nochmals darum, warum das Da Gianni hier jetzt eine Rolle spielt, wie gesagt, nicht wegen den Pizzen, sondern weil Leute aus dem Quartier berechtigterweise das Baugesuch überprüfen wollten und sich dann von der potenten global agierenden Immobilienlobby, also von der Gegenseite sagen lassen mussten, sie können den Rekurs schon machen, aber Sie müssen dann mit zehntausenden Franken rechnen. Selbst wenn das überzeichnet worden wäre, selbst, wenn der damalige Gegenanwalt uns einfach hätte einschüchtern wollen, es hat gewirkt, niemand kann das Risiko eingehen. Wir haben jetzt dankenswerterweise aus der Regierungsantwort gehört, dass die Baurekurskommission im allgemeinen Ansätze von Fr. 1'700 für die Verfahren und Fr. 1'800 für den Gegenanwalt bei Unterliegen ansetzt, das ist aber in der Regel so, das ist okay, das wusste niemand bisher. Aber das Problem, das grosse Risiko ist ja dann beim Verwaltungsgericht, was auch die Regierung zugestehen muss, dass das Verwaltungsgericht natürlich unabhängig agiert und ich erinnere daran, wir sind trotz allem im Bauverfahren. Für das Quartier ist es ein Quartieranliegen, für den Bauherrn ist es aber ein Immobilienprojekt und da rechnet man ja mit Millionen, mit dutzenden Millionen und das prägt auch die Denkweise, selbst bei den Kostenvorschüssen. Da gibt es Ungleichgewichte, deswegen trägt ja der neue Anzug auch den Titel "gleich lange Spiesse in allen Quartieren", er heisst nicht, wehren Sie sich gegen die Immobilienkonstrukte, sondern er heisst "gleich lange Spiesse in den Quartieren". Es geht um ein demokratisches Grundrecht, nur darum, überprüft zu haben, wie es in der Verfassung und im Gesetz ja übrigens steht, nur in der Praxis ausgehebelt wird, weil David gegen Goliath vorgeht. Es geht auch nicht übrigens um das Da Gianni, es soll jetzt niemand sagen, das Da Gianni ist ein Spezialfall, das kann jederzeit überall geschehen in allen Quartieren. Und damit eben diese populistischen Werte vom Tisch sind, wie die Regierung das angeregt hat, haben wir einschränkende Formulierungen gewählt. Ich gebe das nur zu Protokoll zur Vereinfachung. Die Formulierung, es ist ein Formulierungsvorschlag, das Ratsbüro hat mich darauf hingewiesen, dass wir das natürlich jetzt nicht verpflichtend einbringen können, aber als Wunsch können wir sicherlich einschränkend sagen, dass nicht jeder und jede den Gegenanwalt nicht mehr bezahlen muss, also den teuren Anwalt der SFP oder wer auch immer auf der anderen Seite als Immobilienkonstrukt, den nicht mehr bezahlen muss, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, das ist klar, das gibt es häufig, und um das noch etwas einzuschränken, hätten wir auch den Wunsch, dass die Regierung beim Anzug, wenn er denn durchkäme, entlang der Linie argumentieren würde, dass das besondere öffentliche Interesse sich dadurch manifestiert, dass Leute in den Quartieren, Quartierorganisationen im Quartier, die aktiv sind, sich für ein bestimmtes Projekt einsetzen oder gegen ein Projekt, jetzt beispielsweise beim Da Gianni die Quartierkontaktstelle, die ja nicht monetär gut besetzt ist, aber die so eine Art moralisches Gewissen darstellen könnte. Das ist, glaube ich, auch bei den Bürgerlichen nicht bestritten im Unterschied zu anderen Quartieren. Wir haben eine konkrete Formulierung bezüglich dieser gesetzlichen Formulierung, die wir Sie bitten, das mitzuberücksichtigen. Und um noch gewisse Bedenken, die ich vorhin noch gehört habe, zu zerstreuen oder zu kontern, das eine ist das Argument, aber bei der KESB müsste man das dann auch machen, bei Führerausweisentzügen müsste man das auch machen. Das ist möglichweise sehr richtig, ich wäre auch gar nicht dagegen. Ich bin immer dafür, dass das Gericht niederschwellig zugänglich ist und nicht schon die hohen Hürden des Bäumli, das wir ja schon seit hundert Jahren kennen, auf immer und ewig bestehen bleibt. Nur überlegen Sie sich, wenn ich jetzt ein Gesamtpaket gebracht hätte, habe ich auch schon gemacht in anderen Dingen und bin auf die Nase gefallen, wenn ich jetzt mal komme und versuche, ein moderates singuläres Anliegen, trotzdem aber wichtig und von öffentlichem Interesse, einzubringen, wirft man mir umgekehrt vielleicht das vor, also hätte ich eigentlich gar keine Chance. Also ich bitte Sie da etwas grosszügig zu sein, es gibt andere Bereiche, wo die Gerichtsgebühren auch zu hoch sind. Kümmern wir uns darum, ich bin gerne bereit auch einen Vorstoss zu unterstützen, könnte vielleicht auch von bürgerlicher Seite kommen, ich bin gerne dazu bereit. Und ein letztes Bedenken, das ich ausräumen möchte, ich habe mir vorgenommen, den Herrn scharf anzublicken, der das eingebracht hat, es verlängert sich überhaupt nichts. Das koordinierte Verfahren gemäss Raumplanungsrecht bleibt genauso bestehen, die drei Monate im Grunde genommen für Entscheidungen und so weiter, also es geht nicht, und ich bitte Sie, das ernst zu nehmen, dass ich das auch so meine, es geht nicht um Verzögerungstaktikten oder ähnliches, es geht wirklich jetzt hier nur um ein basisdemokratisches Recht, man kann auch ein Rekursverfahren, egal, ob der Gegenanwalt zu bezahlen ist oder nicht, einfacher machen. Ich hätte sogar etwas boshaft gesagt, die Anwälte und die Anwältinnen mögen bitte weghören, wenn Sie von vornherein auf keine Parteientschädigung mehr hoffen können und keine hohen Eingaben machen können, keine hohe Honorarnote einreichen können, dann beschleunigt und vereinfacht das vielleicht sogar etwas Ihre ganze Arbeit. Bitte streichen Sie das wieder aus dem Protokoll, aber ich versichere Ihnen, es geht nicht um Verzögerungstaktik, es geht darum, ein demokratisches Grundrecht wahrzunehmen am konkreten Beispiel von Überbauungen oder Bauvorhaben in Quartieren, die bei der Bevölkerung umstritten sind, und die ohne diese Regelung von der Bevölkerung nie überprüft werden könnten, was sie aber sollten nach unserem gesunden Menschenempfinden.
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Ich habe zwei kleine Bemerkungen. Felix Wehrli hat ein Spezialgesetz zitiert, wir sprechen hier aber über eine allgemeine Grundlage. Ich stehe aber hier, weil Jeremy Stephenson mich dazu verleitet hat. Ich finde, es ist nicht korrekt, den Vorwurf in den Raum zu stellen, dass die BRK an Vereinfachungen arbeiten würde, während die Linke Komplizierungen des Bauverfahrens erreichen möchte. Ohne Kommissionsgeheimnisse zu verletzen darf ich sagen, dass wir gemeinsam versucht haben, Vereinfachungen zu finden, auch im sozialen Bereich von Wohnschutz, auch im ökologischen Bereich. Wir sind sehr weit fortgeschritten und haben eine Einigkeit hinbekommen. Es lag dann aber die Obstruktion des Bau- und Gastgewerbeinspektorats, dass es zu neuen Verzögerungen kommt. Das BGI will nicht vorwärts machen, das BGI möchte den Vorstoss der BRK nicht umsetzen. Das möchte ich zur Korrektur anbringen. Das hat nicht direkt mit dem Bebauungsplan zu tun, aber es darf nicht einfach so im Raum stehen. Die Linke hat versucht, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, wir sind für Vereinfachungen im Bauverfahren. Das hat aber nichts mit der berechtigten Forderung in dieser Motion zu tun.
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- Kommission09.12.2021 – 11.06.2022
- Stv. von Michelle Lachenmeier10.03.2021 – 14.06.2021
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