DN

Dominic Nellen

Active
Sozialdemokratische Partei
StadtratIII - Mattenhof-Weissenbühl

Mandate
Party
Sozialdemokratische Partei
Parliament
Stadtrat
Electoral district
III - Mattenhof-Weissenbühl
Seat number
166
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
1984
Occupation
Rechtsanwalt und Dozent
Language
German
References & source
Source body
351
Record updated
04.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1941)
  1. Abwesend
    Stadtrat
    Result: 43 Yes · 5 No · 13 Abst. · 18 Absent
  2. Abwesend
    Stadtrat
    Result: 43 Yes · 20 No · 1 Abst. · 15 Absent
  3. Abwesend
    Stadtrat
    Result: 9 Yes · 48 No · 1 Abst. · 21 Absent
  4. Abwesend
    Stadtrat
    Result: 52 Yes · 6 No · 2 Abst. · 19 Absent
  5. Abwesend
    Stadtrat
    Result: 13 Yes · 38 No · 5 Abst. · 23 Absent
Interests(6)
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Speeches(12)
  1. Speech
    MitgliedStadtrat
    Agenda item 9: Tätigkeitsbericht 2025 der Geschäftsprüfungskommission der Stadt Bern
  2. Speech
    MitgliedStadtrat
    Agenda item 8: Teilrevision GRSR: Änderungsanträge des Büros des Stadtrats zur parlamentarischen Initiative; 1. Lesung
  3. Speech
    Dominic Nellen (SP) für die EinreichendenStadtrat
    Agenda item 4: Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO, AL/PdA, GFL/EVP (Lea Bill, GB/Mahir Sancar, JA!/Dominic Nellen, SP/Sofia Fisch, JUSO/David Böhner, AL/Michael Burkard, GFL): Demoverbot in der Stadt Bern — der Gemeinderat muss seinen Entscheid überdenken

    Dominic Nellen (SP) für die Einreichenden: Wir diskutieren jetzt über eine Motion, die eigentlich nicht nötig sein sollte. Die Versammlungsfreiheit gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber der Gemeinderat hat Ende 2023 gezeigt, dass dieses Grundrecht in der Stadt Bern verteidigt werden muss. Mit seinem Beschluss vom 8. November 2023 hat der Gemeinderat eine generelle Einschränkung des Demonstrationsrechts in der Innenstadt Berns verfügt. Ein faktisches Demoverbot, das über einen Monat lang gültig war. Betroffen war zu dieser Zeit, wer einen politischen Protest machen wollte. Und das war in dieser Zeit besonders wichtig, einer Zeit globaler Krisen, sozialer Spannungen und intensiven politischen Auseinandersetzungen. Wir erinnern uns. Und wieso der Entscheid? Offiziell wurde argumentiert, dass Weihnachtsmärkte und andere Grossanlässe den öffentlichen Raum bereits stark in Anspruch nehmen würden. Zudem sei eine angespannte Sicherheitslage der Grund. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und ein Grundrecht kann man nicht einfach nach Belieben gegen kommerzielle Interessen abwägen und eintauschen. Diese Rechte sind in der Bundesverfassung, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im UNO-Pakt II verankert. Auch Artikel 19 der Berner Kantonsverfassung stellt klar, dass Demonstrationen auf öffentlichem Grund zu bewilligen sind, wenn ein geordneter Ablauf gewährleistet ist. Weihnachtsmarkt, Lichtspiele und andere Veranstaltungen sind wichtig, aber sie sind kein Grundrecht. Wenn also kommerzielle Anlässe Vorrang vor politischen Kundgebungen bekommen, dann ist das demokratiepolitisch höchst bedenklich und eine Prioritätensetzung, die wir nicht verstehen. Der Gemeinderat behauptet auch in seiner Antwort, es sei kein absolutes Verbot gewesen, sondern es sei eine Richtlinie für die Bewilligungsbehörden gewesen. In der Realität hat das aber ein bisschen anders ausgesehen. Ich zitiere aus dem besagten Gemeinderatsbeschluss 2023-1283: "Grosskundgebungen können in der Innenstadt ab dem 17. November bis zum Ende der Adventszeit nicht bewilligt werden. Umzüge können in der Innenstadt ab dem 17. November bis zum Ende der Adventszeit nicht bewilligt werden. Auf Plätzen der Innenstadt, auf denen die Weihnachtsmärkte stattfinden, momentan Waisenhausplatz, Bärenplatz und Münsterplatz, können keine weiteren Veranstaltungen und Kundgebungen bewilligt werden." Das ist nichts anderes als ein komplettes Demoverbot in der Innenstadt; genau dort, wo Demos sinnvoll und auch wirksam sind. Die Sicherheitslage ist dabei als Vorwand genutzt worden. Der Gemeinderat begründet das Verbot auch mit der angespannten Weltlage, mit einer Reihe von Pro Palästina-Demonstrationen, die in der Woche vorher stattgefunden hätten. Aber die Stadt Bern hat auch in der Vergangenheit Demonstrationen bewältigt, und das auch in schwierigen Situationen. Wer Grundrechte schützen will, schränkt nicht Demonstrationen ein, sondern sorgt für Sicherheit bei der Durchführung. Es hat keine nachgewiesene generelle Gefährdungslage für alle Demonstrationen gegeben. Ein präventives Verbot ist deshalb nicht gerechtfertigt gewesen. Der Gemeinderat argumentiert, dass es in der Adventszeit eine Balance zwischen verschiedenen Nutzungen geben müsse. Aber wenn kommerzielle Veranstaltungen automatisch Vorrang bekommen und die politische Meinungsäusserung verdrängt und verboten wird, dann ist das keine Balance, sondern eine bewusste Entscheidung gegen die demokratische Nutzung des öffentlichen Raums. Wir können uns rhetorisch fragen, was wäre, wenn der Gemeinderat beschlossen hätte, aus Sicherheitsgründen keine Weihnachtsmärkte, statt Demonstrationen stattfinden zu lassen. Was wäre, wenn ein mehrwöchiges Verbot von Marktständen beschlossen worden wäre? Das wäre auch keine Option gewesen. Die Interessen der Veranstalter sind aktiv geschützt worden, während die Demonstrierenden systematisch ausgeschlossen wurden. Jetzt sagt der Gemeinderat natürlich, der Zeitraum sei bereits verstrichen, die Motion sei überholt. Das ist eine billige Ausrede. Hat der Gemeinderat seine Fehler eingestanden? Nein. Hat er versichert, dass das in Zukunft nicht mehr passiert? Nein. Gibt es eine Garantie, dass wir so ein Verbot nicht wieder haben werden? Nein. Und das heisst, ohne klares Zeichen des Stadtrats bleibt grundsätzlich die Tür offen für solche Einschränkungen in der Zukunft. Die Motion ist also nicht nur eine Korrektur der Vergangenheit, sondern ein Schutz und ein Signal für die Zukunft. Und ja, es läuft ein juristisches Beschwerdeverfahren. Das verhindert aber nicht, dass wir heute in diesem Rat ein klares politisches Zeichen setzen gegen die Einschränkung von Grundrechten in unserer Stadt. Die Antwort kann hier nur lauten: Nein zu dem Demoverbot auf Vorrat und Ja zu der Versammlungsfreiheit in Bern. Im Namen der Einreichenden bitte ich euch, die Motion zu unterstützen und anzunehmen.

  4. Speech
    Dominic Nellen (SP) für die FraktionStadtrat
    Agenda item 10: Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO, GFL (Lea Bill, GB/Mahir Sancar, JA!/Dominik Nellen, SP/Michael Burkard, GFL): Es braucht eine Unterscheidung zwischen kommerziellen und ideellen Flyern

    Dominic Nellen (SP) für die Fraktion: Die SP-Juso-Fraktion begrüsst die beiden vorliegenden Motionen ausdrücklich. Beide Vorstösse zielen darauf ab, den öffentlichen Raum als Ort für die Begegnung der demokratischen Teilnahme und des politischen Austausches zu stärken. Sie leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Förderung der demokratischen Kultur in der Stadt Bern. Die erste Motion befasst sich mit dem Unterschriften-Sammeln im öffentlichen Raum. Das Sammeln von Unterschriften für Initiativen, Referenden oder Petitionen ist eine zentrale Säule unserer direkten Demokratie. Es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Anliegen direkt und niederschwellig in politische Prozesse einzubringen. Laut dem Entscheid des Bundesgerichts ist das Sammeln von Unterschriften von bis zu drei Personen als schlichter Gemeingebrauch bewilligungsfrei. Die Praxis der Stadt Bern widerspricht jedoch diesen klaren rechtlichen Grundlagen, indem sie das Unterschriften-Sammeln bei bewilligten Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Das betrifft sowohl kleine Quartierfeste wie auch grössere Veranstaltungen, was in der Konsequenz die demokratische Basisarbeit erheblich einschränkt. Und hier, geschätzte Zuhörende, erklärt mir doch bitte, was in der Stadt Bern anders ist als in der Stadt St. Gallen. Das Urteil hat sich auf St. Gallen bezogen. Die SP-Juso-Fraktion ist der Überzeugung, dass ein solches Vorgehen nicht mit unseren demokratischen Werten vereinbar ist. Politisches Engagement darf nicht davon abhängen, ob eine Bewilligung erteilt wird oder nicht. Die Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Meinung äussern und für ihre Überzeugungen sich einsetzen können, und dass eben gerade im öffentlichen Raum. Einschränkungen beim Unterschriften sammeln müssen die absolute Ausnahme bleiben und dürfen nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit erfolgen. Drei Personen, die Unterschriften sammeln, stellen keinen gesteigerten Gemeingebrauch dar, der eine Bewilligungspflicht erst möglich machen würde. Die zweite Motion fordert eine klare und dringend notwendige Unterscheidung zwischen kommerziellen und ideellen Flyern. Bisher werden die kommerziellen Aktivitäten und politische Engagement im öffentlichen Raum gleichbehandelt, was dazu führt, dass das ideelle Flyern den gleichen Einschränkungen unterliegt wie die kommerziellen Promotionen. Das ist nicht nur stossend, sondern auch kontraproduktiv für eine lebendige Demokratie. Die Möglichkeit, politische Flyers zu verteilen, ist ein zentrales Mittel, um Bürgerinnen und Bürger direkt anzusprechen, über politische Anleger zu informieren und zu motivieren, sich an den demokratischen Prozessen zu beteiligen. Insbesondere für kleinere Gruppierungen und Bewegungen, die über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, ist Flyern essenziell, um ihre Position in den Öffentlichkeiten zu tragen. Eine Einschränkung oder eine Bewilligungspflicht für solche ideellen Aktivitäten steht klar im Widerspruch zum Ziel, Bern als Stadt der Beteiligung zu etablieren. Es darf nicht sein, dass politisches Engagement, das im Kern Dienst an der Gesellschaft und der Demokratie ist, durch bürokratische Hürden zu behindern. Die Motion fordert zu Recht, dass das Flyern im Zusammenhang mit Wahlen, Volksabstimmungen und Initiativen sowie Petitionen im ganzen Stadtgebiet bewilligungsfrei möglich sein muss. Und zwar unabhängig davon, wie viele Personen beteiligt sind. Einschränkungen sollen nur im begründeten Ausnahmefall zulässig sein. Diese Forderung ist für die SP-JUSO so eine notwendige Massnahme, um die demokratische Beteiligung in unserer Stadt zu stärken. Darum stimmen wir für die Annahme beider Motionen.

  5. Speech
    Dominic Nellen (SP) für die FraktionStadtrat
    Agenda item 12: Postulat Fraktion GB/JA! (Regula Bühlmann, GB/ Anna Leissing, GB): Einkommensabhängige städtische Gebühren statt Kopfsteuern

    Dominic Nellen (SP) für die Fraktion: Die SP/JUSO-Fraktion pflichtet dem Gemeinderat in seiner Einschätzung bei, dass die Einführung von einkommensabhängigen Gebühren rechtlich schwierig umzusetzen ist. Die Grundsätze des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben lassen Spielraum für einkommensabhängige Anpassungen der städtischen Gebühren nur in sehr engen Grenzen zu. Als Dozent für Öffentliches Recht attestiere ich dem Bericht des Gemeinderats, dass er die gesetzlichen Grundlagen für Gebühren absolut richtig – ja lehrbuchartig – wiedergibt. Doch anerkennt unsere Fraktion, dass die finanziellen Belastungen für Menschen mit geringem Einkommen durch städtische Gebühren ein reales Problem darstellen. Personen mit tiefem Einkommen werden durch das Verwaltungshandeln der Stadt Bern beispielsweise durch Gebühren für unverzichtbare Dienstleistungen wie Einbürgerungen, Bewilligungen oder die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen in besonderem Mass belastet. Diese Gebühren wirken oft als Hemmschwellen und erschweren die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und führen zu prekären finanziellen Situationen. Für uns muss Bern als Stadt für alle Menschen zugänglich und lebenswert sein und dazu gehört auch der faire Zugang zu städtischen Dienstleistungen, unabhängig von der individuellen wirtschaftlichen Situation.

    Armut ist nicht nur ein individuelles, sondern auch ein strukturelles Problem, das uns als Gesellschaft herausfordert. Gerade darum plädieren wir für Massnahmen, die auf städtischer Ebene eine spürbare Entlastung für die finanziell schwächeren Haushalte schaffen. Weil eine einkommensabhängige Anpassung bei vielen Gebühren rechtlich schwierig umzusetzen ist, sehen wir als SP/JUSO-Fraktion den Gebührenerlass und die Gebührenbefreiung als wirkungsvolle und pragmatische Instrumente. Hier kann der Gemeinderat eine sozialpolitisch sinnvolle Entlastung schaffen, ohne die Grenzen des rechtlich Machbaren zu überschreiten. Einen solchen Erlass sollte gezielt dort erfolgen, wo eine besondere finanzielle Belastung vorliegt oder wo es sich um essenzielle Dienstleistungen handelt, die für das soziale und kulturelle Leben der betroffenen Menschen notwendig sind. Auch ist generell zu prüfen, die Gebühren für Dienstleistungen tief anzusetzen. Die Einführung von zusätzlichen Ausnahmeregelungen und die regelmässige Überprüfung des Gebührenwesens, um mögliche Härtefälle zu identifizieren und zu entlasten, ist und bleibt ein zentrales Anliegen auch von unserer Fraktion. Die SP/JUSO-Fraktion nimmt den Bericht des Gemeinderats zusammengefasst zustimmend zur Kenntnis.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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