Dominic Nellen
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliament
- Stadtrat (BE)
- Electoral district
- III - Mattenhof-Weissenbühl
- Seat number
- 166
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1984
- Occupation
- Rechtsanwalt und Dozent
- Language
- German
- Phone
- 031 300 40 40
- Website
- dominicnellen.ch
- Source body
- 351
- Record updated
- 26.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaStadtratSicherung eines Nachfolgeangebots für den Aufenthaltsraum Postgasse: Leistungsvertrag 2026-2027 mit dem Verein Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Region Bern (AKiB) (Kredit)Stadtrat (SR) · 20.08.2026Result: 63 Yes · 0 No · 2 Abst. · 14 Absent
- JaStadtratAblösung Webshop Logistik Bern (Kredit)Stadtrat (SR) · 20.08.2026Result: 33 Yes · 8 No · 26 Abst. · 12 Absent
- JaStadtrat«Abriss auf Vorrat» an der Weissensteinstrasse 4/4a – die Stadt Bern und Freiräume, Kultur und nachhaltige Stadtentwicklung (Interpellation)Stadtrat (SR) · 20.08.2026Result: 55 Yes · 12 No · 0 Abst. · 12 Absent
- JaStadtratDienstleistungen ausserhalb des Monopolbereichs, Abholdienst für Sperrgut, weitere Leistungen auf Ersuchen hin, Dienstleistungen für andere Gemeinden, Gebühr für beanspruchte Fahrzeuge und weitere Anpassungen: Abfallreglement vom 25. September 2005 (AFR; SSSB Nr. 822.1); Teilrevision (Erlass)Stadtrat (SR) · 20.08.2026Result: 55 Yes · 14 No · 0 Abst. · 10 Absent
- JaStadtratDienstleistungen ausserhalb des Monopolbereichs, Abholdienst für Sperrgut, weitere Leistungen auf Ersuchen hin, Dienstleistungen für andere Gemeinden, Gebühr für beanspruchte Fahrzeuge und weitere Anpassungen: Abfallreglement vom 25. September 2005 (AFR; SSSB Nr. 822.1); Teilrevision (Erlass)Stadtrat (SR) · 20.08.2026Result: 54 Yes · 16 No · 1 Abst. · 8 Absent
- —Berufliche Tätigkeiten (Anstellung; eigenes Unternehmen)Stadtrat
- —Berufliche Tätigkeiten (Anstellung; eigenes Unternehmen)Stadtrat
- —Ausübung wichtiger politischer ÄmterStadtrat
- —Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichts-Gremien in- und ausländischer Unternehmen, Körperschaften Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechtes einschliesslich solche, die von der Stadt subventioniert werdenStadtrat
- —Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichts-Gremien in- und ausländischer Unternehmen, Körperschaften Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechtes einschliesslich solche, die von der Stadt subventioniert werdenStadtrat
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- SpeechEnergie Wasser Bern (ewb); Überarbeitung Eignerstrategie 2025No. 2025.SUE.0024MitgliedStadtrat
- SpeechTätigkeitsberichte der GPK 2025 - 2028No. 2026.SR.0044MitgliedStadtrat
- SpeechTeilrevision des Geschäftsreglement des Stadtrats: Änderungsanträge des Büros des Stadtrats zur parlamentarischen InitiativeNo. 2022.SR.000093MitgliedStadtrat
- SpeechDominic Nellen (SP) für die EinreichendenStadtratAgenda item 4: Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO, AL/PdA, GFL/EVP (Lea Bill, GB/Mahir Sancar, JA!/Dominic Nellen, SP/Sofia Fisch, JUSO/David Böhner, AL/Michael Burkard, GFL): Demoverbot in der Stadt Bern — der Gemeinderat muss seinen Entscheid überdenken
Dominic Nellen (SP) für die Einreichenden: Wir diskutieren jetzt über eine Motion, die eigentlich nicht nötig sein sollte. Die Versammlungsfreiheit gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber der Gemeinderat hat Ende 2023 gezeigt, dass dieses Grundrecht in der Stadt Bern verteidigt werden muss. Mit seinem Beschluss vom 8. November 2023 hat der Gemeinderat eine generelle Einschränkung des Demonstrationsrechts in der Innenstadt Berns verfügt. Ein faktisches Demoverbot, das über einen Monat lang gültig war. Betroffen war zu dieser Zeit, wer einen politischen Protest machen wollte. Und das war in dieser Zeit besonders wichtig, einer Zeit globaler Krisen, sozialer Spannungen und intensiven politischen Auseinandersetzungen. Wir erinnern uns. Und wieso der Entscheid? Offiziell wurde argumentiert, dass Weihnachtsmärkte und andere Grossanlässe den öffentlichen Raum bereits stark in Anspruch nehmen würden. Zudem sei eine angespannte Sicherheitslage der Grund. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und ein Grundrecht kann man nicht einfach nach Belieben gegen kommerzielle Interessen abwägen und eintauschen. Diese Rechte sind in der Bundesverfassung, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und im UNO-Pakt II verankert. Auch Artikel 19 der Berner Kantonsverfassung stellt klar, dass Demonstrationen auf öffentlichem Grund zu bewilligen sind, wenn ein geordneter Ablauf gewährleistet ist. Weihnachtsmarkt, Lichtspiele und andere Veranstaltungen sind wichtig, aber sie sind kein Grundrecht. Wenn also kommerzielle Anlässe Vorrang vor politischen Kundgebungen bekommen, dann ist das demokratiepolitisch höchst bedenklich und eine Prioritätensetzung, die wir nicht verstehen. Der Gemeinderat behauptet auch in seiner Antwort, es sei kein absolutes Verbot gewesen, sondern es sei eine Richtlinie für die Bewilligungsbehörden gewesen. In der Realität hat das aber ein bisschen anders ausgesehen. Ich zitiere aus dem besagten Gemeinderatsbeschluss 2023-1283: "Grosskundgebungen können in der Innenstadt ab dem 17. November bis zum Ende der Adventszeit nicht bewilligt werden. Umzüge können in der Innenstadt ab dem 17. November bis zum Ende der Adventszeit nicht bewilligt werden. Auf Plätzen der Innenstadt, auf denen die Weihnachtsmärkte stattfinden, momentan Waisenhausplatz, Bärenplatz und Münsterplatz, können keine weiteren Veranstaltungen und Kundgebungen bewilligt werden." Das ist nichts anderes als ein komplettes Demoverbot in der Innenstadt; genau dort, wo Demos sinnvoll und auch wirksam sind. Die Sicherheitslage ist dabei als Vorwand genutzt worden. Der Gemeinderat begründet das Verbot auch mit der angespannten Weltlage, mit einer Reihe von Pro Palästina-Demonstrationen, die in der Woche vorher stattgefunden hätten. Aber die Stadt Bern hat auch in der Vergangenheit Demonstrationen bewältigt, und das auch in schwierigen Situationen. Wer Grundrechte schützen will, schränkt nicht Demonstrationen ein, sondern sorgt für Sicherheit bei der Durchführung. Es hat keine nachgewiesene generelle Gefährdungslage für alle Demonstrationen gegeben. Ein präventives Verbot ist deshalb nicht gerechtfertigt gewesen. Der Gemeinderat argumentiert, dass es in der Adventszeit eine Balance zwischen verschiedenen Nutzungen geben müsse. Aber wenn kommerzielle Veranstaltungen automatisch Vorrang bekommen und die politische Meinungsäusserung verdrängt und verboten wird, dann ist das keine Balance, sondern eine bewusste Entscheidung gegen die demokratische Nutzung des öffentlichen Raums. Wir können uns rhetorisch fragen, was wäre, wenn der Gemeinderat beschlossen hätte, aus Sicherheitsgründen keine Weihnachtsmärkte, statt Demonstrationen stattfinden zu lassen. Was wäre, wenn ein mehrwöchiges Verbot von Marktständen beschlossen worden wäre? Das wäre auch keine Option gewesen. Die Interessen der Veranstalter sind aktiv geschützt worden, während die Demonstrierenden systematisch ausgeschlossen wurden. Jetzt sagt der Gemeinderat natürlich, der Zeitraum sei bereits verstrichen, die Motion sei überholt. Das ist eine billige Ausrede. Hat der Gemeinderat seine Fehler eingestanden? Nein. Hat er versichert, dass das in Zukunft nicht mehr passiert? Nein. Gibt es eine Garantie, dass wir so ein Verbot nicht wieder haben werden? Nein. Und das heisst, ohne klares Zeichen des Stadtrats bleibt grundsätzlich die Tür offen für solche Einschränkungen in der Zukunft. Die Motion ist also nicht nur eine Korrektur der Vergangenheit, sondern ein Schutz und ein Signal für die Zukunft. Und ja, es läuft ein juristisches Beschwerdeverfahren. Das verhindert aber nicht, dass wir heute in diesem Rat ein klares politisches Zeichen setzen gegen die Einschränkung von Grundrechten in unserer Stadt. Die Antwort kann hier nur lauten: Nein zu dem Demoverbot auf Vorrat und Ja zu der Versammlungsfreiheit in Bern. Im Namen der Einreichenden bitte ich euch, die Motion zu unterstützen und anzunehmen.
- SpeechDominic Nellen (SP) für die FraktionStadtratAgenda item 10: Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO, GFL (Lea Bill, GB/Mahir Sancar, JA!/Dominik Nellen, SP/Michael Burkard, GFL): Es braucht eine Unterscheidung zwischen kommerziellen und ideellen Flyern
Dominic Nellen (SP) für die Fraktion: Die SP-Juso-Fraktion begrüsst die beiden vorliegenden Motionen ausdrücklich. Beide Vorstösse zielen darauf ab, den öffentlichen Raum als Ort für die Begegnung der demokratischen Teilnahme und des politischen Austausches zu stärken. Sie leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Förderung der demokratischen Kultur in der Stadt Bern. Die erste Motion befasst sich mit dem Unterschriften-Sammeln im öffentlichen Raum. Das Sammeln von Unterschriften für Initiativen, Referenden oder Petitionen ist eine zentrale Säule unserer direkten Demokratie. Es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Anliegen direkt und niederschwellig in politische Prozesse einzubringen. Laut dem Entscheid des Bundesgerichts ist das Sammeln von Unterschriften von bis zu drei Personen als schlichter Gemeingebrauch bewilligungsfrei. Die Praxis der Stadt Bern widerspricht jedoch diesen klaren rechtlichen Grundlagen, indem sie das Unterschriften-Sammeln bei bewilligten Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Das betrifft sowohl kleine Quartierfeste wie auch grössere Veranstaltungen, was in der Konsequenz die demokratische Basisarbeit erheblich einschränkt. Und hier, geschätzte Zuhörende, erklärt mir doch bitte, was in der Stadt Bern anders ist als in der Stadt St. Gallen. Das Urteil hat sich auf St. Gallen bezogen. Die SP-Juso-Fraktion ist der Überzeugung, dass ein solches Vorgehen nicht mit unseren demokratischen Werten vereinbar ist. Politisches Engagement darf nicht davon abhängen, ob eine Bewilligung erteilt wird oder nicht. Die Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Meinung äussern und für ihre Überzeugungen sich einsetzen können, und dass eben gerade im öffentlichen Raum. Einschränkungen beim Unterschriften sammeln müssen die absolute Ausnahme bleiben und dürfen nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit erfolgen. Drei Personen, die Unterschriften sammeln, stellen keinen gesteigerten Gemeingebrauch dar, der eine Bewilligungspflicht erst möglich machen würde. Die zweite Motion fordert eine klare und dringend notwendige Unterscheidung zwischen kommerziellen und ideellen Flyern. Bisher werden die kommerziellen Aktivitäten und politische Engagement im öffentlichen Raum gleichbehandelt, was dazu führt, dass das ideelle Flyern den gleichen Einschränkungen unterliegt wie die kommerziellen Promotionen. Das ist nicht nur stossend, sondern auch kontraproduktiv für eine lebendige Demokratie. Die Möglichkeit, politische Flyers zu verteilen, ist ein zentrales Mittel, um Bürgerinnen und Bürger direkt anzusprechen, über politische Anleger zu informieren und zu motivieren, sich an den demokratischen Prozessen zu beteiligen. Insbesondere für kleinere Gruppierungen und Bewegungen, die über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, ist Flyern essenziell, um ihre Position in den Öffentlichkeiten zu tragen. Eine Einschränkung oder eine Bewilligungspflicht für solche ideellen Aktivitäten steht klar im Widerspruch zum Ziel, Bern als Stadt der Beteiligung zu etablieren. Es darf nicht sein, dass politisches Engagement, das im Kern Dienst an der Gesellschaft und der Demokratie ist, durch bürokratische Hürden zu behindern. Die Motion fordert zu Recht, dass das Flyern im Zusammenhang mit Wahlen, Volksabstimmungen und Initiativen sowie Petitionen im ganzen Stadtgebiet bewilligungsfrei möglich sein muss. Und zwar unabhängig davon, wie viele Personen beteiligt sind. Einschränkungen sollen nur im begründeten Ausnahmefall zulässig sein. Diese Forderung ist für die SP-JUSO so eine notwendige Massnahme, um die demokratische Beteiligung in unserer Stadt zu stärken. Darum stimmen wir für die Annahme beider Motionen.
- Kleine AnfrageErstunterzeichnende/r
- PostulatErstunterzeichnende/r
- MotionErstunterzeichnende/r
- InterpellationMitunterzeichnende/r
- InterpellationMitunterzeichnende/r
- Kommission
- KommissionStadtrat
- Stellvertretendes Mitglied12.01.2023 – 31.12.9999
- Fraktion
- Partei
- Parlament (Legislativrat)
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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