MD

Michèle Dünki-Bättig

Active
Sozialdemokratische ParteiFraktion S
SchweizZürich

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliamentary group
Fraktion S
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Chamber / sector
NR
Seat number
91
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
22. August 1989
Occupation
Head of Communications
References & source
Wikidata
Q122839819
Source body
CHE
Source updated
30.06.2026
Record updated
04.07.2026
First imported
17.04.2026
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    since 29.04.2026Schweiz
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  1. Redetext
    Schweiz

    Ich lehne die Initiative und den indirekten Gegenvorschlag entschieden ab. Meine Vorrednerinnen haben bereits dargelegt, weshalb neue Atomkraftwerke energiepolitisch, wirtschaftlich und sicherheitspolitisch der falsche Weg sind. Ich möchte eine andere Perspektive einbringen, diejenige einer Einwohnerin von Glattfelden, einer Standortgemeinde des geplanten geologischen Tiefenlagers in Nördlich Lägern, und die einer Person, die mehrere Jahre in der Regionalkonferenz Nördlich Lägern mitgearbeitet hat.

    Seit 2011 setzen sich die Mitglieder dieser Regionalkonferenz mit einer schwierigen Frage auseinander, die wir uns als Gesellschaft auch stellen müssen: Was geschieht mit dem radioaktiven Abfall, den wir bereits produziert haben? Unzählige Stunden wurden investiert. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Fachpersonen und Behörden haben sich mit Sicherheitsfragen, mit geologischen Gutachten, mit sozioökonomischen Auswirkungen und den Folgen eines Tiefenlagers für die betroffene Region auseinandergesetzt. Und eines wurde in all den Jahren deutlich: Schon die Entsorgung des bestehenden radioaktiven Abfalls ist eine enorme gesellschaftliche Herausforderung.

    Dabei gibt es in den Standortregionen selbstverständlich unterschiedliche Haltungen. Es gibt Menschen, die das Tiefenlager unterstützen, weil sie es auch als Chance für die Region sehen. Es gibt Menschen, die es entschieden ablehnen, weil sie die Gefahren sehen. Und es gibt noch viele, die dem Projekt kritisch gegenüberstehen und trotzdem bereit sind, sich konstruktiv mit den Fakten auseinanderzusetzen.

    Das geplante Tiefenlager basiert auf der klaren Annahme, dass es der Entsorgung der Abfälle aus den bestehenden Kernkraftwerken dienen wird. Die Nagra rechnet dabei mit einer Betriebsdauer von 60 Jahren. Die vorhandenen Reserven dienen dazu, Unsicherheiten bei den bestehenden Anlagen abzudecken, aber nicht dazu, den Abfall von neuen Atomkraftwerken aufzunehmen. Wer heute neue Atomkraftwerke ermöglichen will, entscheidet deshalb nicht nur über die Stromproduktion, er entscheidet auch über zusätzlichen radioaktiven Abfall, für den das heutige Entsorgungskonzept nicht ausgelegt ist. Und genau hier liegt für mich der zentrale Widerspruch: Wir verlangen von einer Region, dass sie sich mit den Folgen vergangener energiepolitischer Entscheidungen auseinandersetzt; gleichzeitig diskutieren wir seit gestern und vielleicht dann noch ein weiteres Mal darüber, ob wir neue Abfälle produzieren wollen, die bei der Planung des Tiefenlagers noch gar nicht berücksichtigt worden sind. Das halte ich gegenüber der betroffenen Region für unfair. Denn wer von einer Region erwartet, dass sie die Last eines nationalen Entsorgungsprojekts mitträgt, sollte zumindest nicht gleichzeitig die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Last weiter anwächst.

    Wir sprechen hier über hochradioaktive Abfälle, die über Hunderttausende von Jahren sicher gelagert werden müssen, als Folge von wenigen Jahrzehnten Stromproduktion. Es gibt kaum einen anderen Bereich unseres Handelns, in dem die Folgen einer Entscheidung so weit in die Zukunft reichen. Ich bin überzeugt, dass wir das Problem des bestehenden radioaktiven Abfalls lösen müssen. Sankt-Florian-Politik hilft hier nicht weiter. Aber gerade weil wir diese Verantwortung wahrnehmen müssen, sollten wir sie nicht leichtfertig vergrössern. Deshalb sage ich heute klar: Wer Entsorgungssicherheit ernst nimmt, darf nicht gleichzeitig neue Entsorgungsprobleme schaffen.

    Ich bitte Sie deshalb, die Blackout-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen sowie den indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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