Adriano Imfeld
- Party
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Obwalden
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 4. Dezember 1954
- Wikidata
- Q375806
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- Hat nicht teilgenommenSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 116 Yes · 27 No · 3 Abst. · 54 Absent
- JaSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 156 Yes · 0 No · 0 Abst. · 44 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizResult: 160 Yes · 5 No · 6 Abst. · 29 Absent
- NeinSchweizStrafprozessrecht. Vereinheitlichung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007Result: 78 Yes · 79 No · 2 Abst. · 41 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizBundesgesetz über den Schutz von Pflanzenzüchtungen. Revision und internationales Übereinkommen (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007Result: 149 Yes · 26 No · 5 Abst. · 20 Absent
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- RedetextSpeechSchweiz
Als Ökonom und einer der wenigen praktizierenden Steuerexperten erlaube ich mir, den Fokus auf einige wenige Vorstösse und speziell interessierende Steuerthemen zu legen und die Vertretung der grossen politischen Linien den übrigen Vertretern meiner Fraktion zu überlassen.
In einem ersten Teil gehe ich auf die Mehrwertsteuerproblematik ein. Ich bitte Sie insbesondere, meine Motion 06.3733, "Vorsteuerabzug auch auf längerfristigen Investitionen", anzunehmen, denn die Unternehmen sollen auch dann vorsteuerabzugsberechtigt sein, wenn sachlich und zeitlich kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den steuerbaren Eingangs- und Ausgangsumsätzen besteht. Ein aktueller Bundesgerichtsentscheid führt dazu, dass viele Körperschaften, die in einem Sektor tätig sind, welcher hohe Investitionen verlangt, die nur mittel- bis langfristig nutzbar sind, nicht oder nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt sind; es geht dabei z. B. um die Forschung. Dies führt zu Mehrausgaben und zu massiven Wettbewerbsnachteilen, insbesondere im internationalen Vergleich. Mein Anliegen ist dringend und deshalb zwingend in der laufenden Revision des Mehrwertsteuergesetzes zu behandeln, im Interesse der Wirtschaft und unseres Landes.
Nicht zuletzt gestützt auf die eigenen Erfahrungen, unterstütze ich die Aussagen des Schweizerischen Gewerbeverbandes von letzter Woche, wonach der Mehrwertsteuervollzug nach wie vor zu kompliziert und zu aufwendig ist. Ich möchte dies am Beispiel der Publikationen zur Mehrwertsteuer im Umfang von insgesamt rund 3000 Seiten machen. Anfang 2004 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ihre Absicht bekanntgegeben, die Publikationen zur Mehrwertsteuer zu überarbeiten. Im November 2005 hat die ESTV dem auf Betreiben von alt Nationalrat Raggenbass installierten Mehrwertsteuer-Konsultativgremium erste Vorschläge zum Überarbeitungskonzept vorgelegt. Die ESTV hat dabei wiederholt bekräftigt, dass die Publikationen bis Ende 2007 lediglich mit den zwischenzeitlich erfolgten Praxisänderungen und Präzisierungen à jour gebracht werden sollten. Die Wirtschaftsvertreter im Konsultativgremium haben der ESTV zu den vorgelegten Entwürfen bisher mehrere Hundert Vorschläge eingereicht. Auf die von der Wirtschaft vorgeschlagenen und erforderlichen Praxisänderungen will die ESTV in dieser Phase aus Zeit- und Kapazitätsgründen konsequent verzichten. Damit ist meines Erachtens die Chance vertan, die Mehrwertsteuer auf der Basis des geltenden Gesetzes zugunsten der Wirtschaft weiter zu vereinfachen.
Das Mehrwertsteuer-Konsultativgremium verkommt damit zu einem Alibigremium, und der politische Wille kann nur teilweise umgesetzt werden. Die Überarbeitung der von alt Bundesrat Villiger am 28. August 2003 erlassenen Geschäftsordnung für das Gremium ist angezeigt. Dabei müssen diesem Gremium dringend mehr konkrete Mitsprache- und Gestaltungsrechte eingeräumt werden. Insgesamt zeigt sich der Mehrwertsteuerbereich als dringliche und wichtige Baustelle.
Es ist klar, dass ich als Obwaldner Volksvertreter zum Thema Steuerwettbewerb nicht einfach schweigen kann. Unser Land zeigt insbesondere im Vergleich zum Nachbarland Deutschland sehr schön, dass der Steuerwettbewerb Politik und Verwaltung zu einer attraktiven Kombination von öffentlichen Leistungen und fiskalischen Belastungen zwingt. Trotz Steuerwettbewerb ist aber der Steuerertrag auch in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, und unser föderalistisch organisierter Staat kann seine öffentlichen Aufgaben jederzeit erfüllen.
Insbesondere die Einführung des NFA hat dann meinen Kanton als bisher finanzausgleichsverwöhnten Kanton gezwungen, neue Wege zu gehen. Mein Kanton hat sich dabei für die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit entschieden und ist mit der sogenannten Steuerstrategie per 1. Januar 2006 auf den Weg gegangen. Der Bundesgerichtsentscheid vom Juni 2007 hat meinen Kanton zu kleinen Korrekturen in der Tarifgestaltung gezwungen, welche von Parlament und Volk demnächst verabschiedet werden und per 1. Januar 2008 in Kraft treten können. Die bei den natürlichen Personen erstmals zur Anwendung gelangende Flat Rate Tax wird Obwalden im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb noch besser als bisher positionieren und führt unter Berücksichtigung der stark progressiven Bundessteuer zu einer verfassungskonformen Besteuerung der Einkommen.
Insgesamt darf aufgrund der aktuellen Veranlagungsergebnisse schon heute festgestellt werden, dass die Steuerstrategie des Kantons Obwalden aufgeht und dass dieser Kleinstaat aufgrund der damit verbundenen Denkhaltung der Einwohner in eine bessere Zukunft geführt wird. Als kleiner Nischenplayer braucht mein kleiner Halbkanton nur einen sehr geringen Teil des schweizerischen Steuerkuchens und stellt damit für die grossen Kantone und auch für den Kanton Zug, insbesondere unter Beachtung aller übrigen standortrelevanten Faktoren, nämlich der Nähe zum Flughafen usw., keine Gefahr dar.
Nun komme ich zu einem ganz anderen Thema, zur Motion Leutenegger Filippo 07.3385, welche Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften verlangt. Dazu ist zu sagen, dass die aktuelle Umwelt- und Energiedebatte durch neue Abgaben und Umverteilungsmechanismen von viel Bürokratie und von einer insgesamt unsicheren Wirkung gekennzeichnet ist. Hier setzt der Vorstoss meines Kollegen Leutenegger an. Er will über die zeitlich begrenzte Verlustverrechnung bzw., gemäss seiner Formulierung, über die "Abschreibung der Investition" steuerliche Anreize schaffen, damit auch bei Liegenschaften im Privatvermögen vermehrt energietechnisch sinnvolle Gesamtsanierungen vorgenommen werden können.
- RedetextStandortförderung 2008-2011No. 07.024Schweiz
Die CVP-Fraktion begrüsst die vorgeschlagene Reorganisation, die die Zusammenführung der Export- und der Investitionsförderung respektive der Osec, der Location Switzerland und weiterer aussenwirtschaftlicher Instrumente, namentlich Sofi und Sippo, umfasst. Die Schaffung eines Hauses der Aussenwirtschaftsförderung wird von uns explizit gutgeheissen, auch wenn wir uns eine noch umfassendere Konzeption hätten vorstellen können, welche den Bereich Tourismus mitberücksichtigt hätte. Die bereits getroffenen Vorentscheide des Departementes geben jedoch kaum einen Freiraum, um jetzt einen weiteren Integrationsschritt unternehmen zu können. Weitere Schritte werden deshalb folgen müssen. Dennoch ist der heute beantragte Entscheid richtig und vor allem dringend notwendig, wollen wir doch einerseits im globalen Wettstreit der Unternehmen den Bereich Exportförderung fördern und andererseits die Finanzierungsbasis der verschiedenen Förderungsinstrumente sichern.
Wir teilten bereits 2005 mit, dass wir die Zusammenlegung forderten und den Krediten daher nur bei einer Befristung zustimmen würden. Wir wollten, dass die Frage der Standort- und Exportförderung detailliert und koordiniert angegangen würde, einerseits im Wissen darum, dass heute alle Länder ein aktives Marketing für ihren Unternehmensstandort betreiben; andererseits macht es auch Sinn, Sippo und Sofi in diesem neuen Verbund mitzuberücksichtigen. Dies wird es wiederum erlauben, sowohl die beim Sofi angesiedelten Investitionsförderungsaufgaben wie auch die Importförderungsaufgaben der Sippo zu koordinieren. Eine Zusammenführung erhöht das Wissen über die Märkte und Angebote, was auch für die Formulierung der Programme der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit von besonderer Bedeutung ist. Eine Zusammenführung erlaubt ferner - und das ist für uns zentral - eine gezielte Informationspolitik und somit den Zugang für Unternehmen zu den relevanten Informationen. Denn sowohl Location Switzerland als auch die Osec sind auf ein engmaschiges Netzwerk in der Wirtschaft angewiesen.
Daher ist diese Neuausrichtung entscheidend und wegweisend. Wir begrüssen sie und unterstützen die eingeleiteten Schritte. Wir erhoffen uns von der Überführung der verschiedenen Einheiten in die Osec mehr Transparenz, eine bessere Koordination und vor allem einen Synergiegewinn bezüglich der bisher separat geführten Programme. Selbstverständlich muss diese Zusammenführung noch die Überprüfung der Unternehmens- und Führungsstruktur zur Folge haben.
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Nachdem wir der Botschaft die Höhe der eingesetzten Mittel für die verschiedenen Bereiche der Aussenwirtschafts-, Wirtschafts- und Tourismusförderung entnehmen können, werden wir auch den vorgeschlagenen Krediten, die nicht höher ausfallen als in der Vergangenheit, zustimmen. Die CVP-Fraktion unterstützt auch den vorgeschlagenen Kreditrahmen für die Exportförderung von 68 Millionen Franken und für die Standortpromotion von 13,6 Millionen Franken; total sind dies 81,6 Millionen Franken.
Sie begrüsst vor allem die nun zeitlich koordinierte Finanzierung der verschiedenen Instrumente. Diese Parallelität der Finanzierung fördert das Zusammenspiel der Instrumente der Standortpromotion und der Exportförderung. Die Osec als Netzwerkkoordinatorin kann in ihrem neuen Kleid eine bessere Leistung für die verschiedenen Partner der Export- und Aussenwirtschaftsförderung erbringen. Sie wird aber wie bis anhin eng mit den privaten Partnern, den kantonalen Industrie- und Handelskammern, den bilateralen schweizerischen Aussenhandelskammern sowie weiteren privaten Exportberatungsanbietern zusammenarbeiten müssen, um ein Optimum an Synergie herausholen zu können. Wir bitten den Bundesrat, dieser Zusammenarbeit im Sinne der Subsidiarität eine besondere Beachtung zu schenken.
Die CVP-Fraktion begrüsst weiter die Verlängerung der tourismuspolitischen Instrumente der Standortförderung. Sie wird aber weder der Aufstockung der Kredite für die Tourismusförderung noch der Reduktion der Beiträge zustimmen und unterstützt somit die Mehrheit, d. h. einen Zahlungsrahmen von 186 Millionen Franken. Wir sind überzeugt, dass die Mittel für die Förderung von Innovationen und für die Zusammenarbeit im Bereich Tourismus genügen sollten, um es den Verantwortlichen zu ermöglichen, das touristische Angebot unseres Landes im Wettstreit der Länder an die neuen Weltmarktstrukturen anzupassen. Im Gegensatz zu anderen sehen wir in der Bereitschaft des Bundes zu einer Leistungsvereinbarung mit dem Tourismus eine Chance für unser Land, welches sich in einem harten Markt mit schwierigen Rahmenbedingungen - es sei hier lediglich auf die aktuelle Währungspolitik hingewiesen - bewähren muss. Wir erwarten von der Unterstützung von Innotour, dass neue Geschäftschancen im In- und Ausland überbetrieblich wahrgenommen und koordiniert werden. Wir erachten diese Unterstützung als sinnvoll, denn wir erwarten, dass Innotour weiterhin wichtige Grundlagen für den Tourismus bereitstellt und selber einen aktiven Beitrag zur Förderung der Innovation und der zwischenbetrieblichen Kooperation leistet. Auch schlagen wir Ihnen vor, den Finanzrahmen so abzudecken, dass die zur Verfügung gestellten Mittel es Innotour auch wirklich erlauben, den Auftrag zu erfüllen. Aufgrund der Diskussion innerhalb der WAK sind wir zur Überzeugung gelangt, dass der vom Bundesrat vorgegebene Rahmen unterstützt werden kann.
Wir treten auf die Vorlage ein und werden mit der Mehrheit respektive mit dem Bundesrat stimmen. Wir bitten Sie, den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion abzulehnen und mit den Minderheitsanträgen ebenso umzugehen.
- RedetextSchweiz
Herr Nordmann, Sie haben natürlich Recht mit Ihren Ausführungen. Ich habe die Bundessteuer nur als Beispiel genommen, weil ich gesagt habe, es gebe auch andere Steuergesetze, die degressive Elemente beinhalten. Ich habe nicht gesagt, die Bundessteuer sei degressiv. Wenn der Steuersatz irgendwo von 13,2 auf 11,5 Prozent runterfällt, dann ist das ein degressives Element. Das war meine Aussage.
- RedetextSchweiz
Wir wollten diese Steuerdebatte nicht, da es ja nichts Dringliches zu diesem Thema zu sagen oder zu entscheiden gibt, aber wir nehmen natürlich sehr gerne an dieser Debatte teil. Ich teile die Redezeit mit dem Präsidenten meiner Partei auf; er wird nachher eher die gesamtpolitische Schau vorstellen.
Wenn man in letzter Zeit die Schlagzeilen zum Thema Steuern gelesen hat, so hat man das Gefühl bekommen, dass wir hier in der Schweiz in einem steuerlichen Paradies leben und um uns herum die Menschen in Europa in der Steuerhölle schmoren - dies in Verkennung der Tatsache, dass wir die einzigen Steuerpflichtigen auf dieser Welt sind, welche gegenüber dem Fiskus auf der Stufe von Gemeinde, Kanton und Bund das gesamte Welteinkommen und Weltvermögen zu deklarieren haben. Verkannt wird auch die Tatsache, dass bei uns via Einkommen eine lückenlose Kontrollrechnung bezüglich der Vermögensentwicklung stattfindet, aber auch die Tatsache, dass bei uns neben dem Fahrzeug, das wir für die Fahrt zur Arbeit brauchen, auch der gesamte Hausrat als Vermögen besteuert wird, währenddem die Bundesrepublik Deutschland nicht einmal eine Vermögenssteuer kennt usw.
Wir haben in der Steuerpolitik in den letzten Jahren viel getan. Vieles bleibt noch zu tun, sonst werden wir bald einmal aus diesem "Steuerparadies" vertrieben werden. Da seit der erfolgreichen Unternehmenssteuerreform I immer mehr Firmen und Holdinggesellschaften ihren Sitz in die Schweiz verlegen oder in der Schweiz eine Niederlassung gründen, hat die EU-Kommission mit Unterstützung unserer Linksparteien zum Angriff auf die Steueroase Schweiz geblasen und will unser Land via Efta-Abkommen dazu zwingen, unsere speziellen kantonalen Steuerregimes zu beseitigen. Die EU-Kommission wirft uns im Wesentlichen vor, dass die kantonalen Steuerregimes gegen Artikel 23 des Freihandelsabkommens von 1972 verstossen und unzulässige staatliche Beihilfen darstellen, welche zu Wettbewerbsverzerrungen im bilateralen Warenverkehr führen würden. Die EU-Kommission verlangt von uns einseitig die Beseitigung dieser kantonalen Steuerregimes - dies in völliger Verkennung der Tatsache, dass die echten staatlichen Beihilfen in der EU, z. B. für Forschung und Entwicklung, ungleich höher sind als bei uns.
Warum, denken Sie, hat beispielsweise der Konzern OC Oerlikon kürzlich einen Ort im süddeutschen Raum und nicht in der Schweiz zu seinem Forschungszentrum gekürt? Dies geschah auch in Kenntnis der Tatsache, dass wir nicht Mitglied der EU sind und die Kantone zudem autonome Teilstaaten mit eigener Steuerhoheit darstellen. Alleine schon die Tatsache von Verhandlungen mit der EU zu diesem Thema würde unserem über viele Jahre mühsam aufgebauten guten internationalen Ruf schaden und ist deshalb strikte abzulehnen. Wir unterstützen allerdings Gespräche mit der EU-Kommission im Sinne von Konsultationen, welche dazu dienen, der EU einmal mehr unsere Sicht der Dinge darzulegen und unser föderalistisches Gebilde zu erläutern.
Zum hier und heute ebenfalls diskutierten Bundesgerichtsentscheid ist aus Obwaldner Sicht Folgendes nachzutragen: Ich bin stolz darauf, dass mein Kanton innert Kürze so schnell und so positiv vorwärts orientiert gehandelt hat. Es war richtig, dass unser Landammann, Hans Wallimann - er sitzt übrigens mit Gefolge auf der Angehörigentribüne, ich begrüsse ihn ganz herzlich -, am 1. Juni in Lausanne den Bundesgerichtsentscheid akzeptierte, zu Hause nicht lange lamentierte und stattdessen handelte. Den Kritikern rufe ich zu: Obwalden handelte stets verfassungskonform; auch 2005, als die degressiven Tarife via Volksabstimmung eingeführt wurden, waren sie verfassungskonform. Andere Kantone leben und lebten bereits seit Jahren mit diesen degressiven Tarifen. Wenn man genauer hinschaut, dann findet man im Detail da und dort degressive Tarife. Ich verweise dazu beispielhaft - weil ich damit keinen anderen Kanton anprangern muss - auf den Tarif der direkten Bundessteuer, welcher für Alleinstehende ab einem steuerbaren Einkommen von 712 500 Franken von 13,2 auf 11,5 Prozent sinkt. Nur weil der nationale Fokus auf Obwalden gerichtet war, heisst das nicht, dass andere nicht auch mit dem Stilelement der Degression arbeiten. Da bleibt mir nur, die Bibel zu zitieren: "Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein." Viele Akteure - als solche hier im Rat - haben sich nicht dementsprechend verhalten; das ist schade.
Der Kanton Obwalden handelte nicht zuletzt wegen Ihnen allen so, wie er handelte. Der Grund dafür ist der NFA. Obwalden gehört im Rahmen des NFA nicht zu den grossen Gewinnern; wir sind weder Stadtgebiet noch Agglomeration, noch Berggebiet. Obwalden nahm als staatlich autonome und eigenbestimmte Einheit der Schweiz sein Schicksal in die eigenen Hände und handelte entsprechend den Vorgaben des NFA. Obwalden Parasitismus vorzuwerfen ist der absurdeste und gleichzeitig auch der bornierteste Vorwurf von allen. Obwalden will seine Zukunft selber bestimmen und machte dabei mit seiner Steuerstrategie 2005 einen grossen Schritt vorwärts: Weg vom Tropf des Bundes und der anderen Kantone, das ist das Ziel. Obwalden will beim Finanzausgleich zum Nettozahler werden. Das ist ein ehrbares Ziel, auch wenn einige Stadtpräsidenten und Kolumnisten das nicht verstehen wollen.
In Richtung von Kollege Zisyadis schicke ich folgende Botschaft: Glaubwürdigkeit ist ein wichtiges Gut in der Politik. Durch Ihre Aktion in Obwalden hat Ihre und nicht unsere Glaubwürdigkeit stark gelitten. Den anderen auf der Nase herumzutanzen ist einfacher, als zu Hause vor der eigenen Tür zu kehren. Mal schauen, was Sie im eigenen Kanton politisch anstellen werden; genügend Aktionsfelder wären ja vorhanden.
Eine letzte Note an die Finanzdirektorinnen und -direktoren der Schweiz: Schaffen Sie Transparenz bei den Steuern! Wer nichts zu verbergen hat, kann auch alles zeigen. Obwalden arbeitet mit konkurrenzfähigen Tarifen; diese sind transparent und eindeutig. Ferner will Obwalden das Steuersystem mit einer Flat Rate Tax vereinfachen; das muss die zukünftige Stossrichtung sein. Die Zeit der Fiskalisten und Moralisten mit speziellen Hintertürchen für Einzelne ist endgültig vorbei.
- RedetextUnternehmenssteuerreformgesetz IINo. 05.058Schweiz
Wir sind hier tatsächlich bei einem Kernpunkt der Vorlage angelangt, bei einem Kernpunkt, der uns während der letzten Jahre ziemlich stark beschäftigt hat. Nach der Abstimmung über das Steuerpaket waren sich alle Akteure in diesem Spiel einig, dass man nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen und auch mit dem Bundesrat an eine solche Vorlage gehen und sie durchziehen kann. Ich für meinen Teil muss sagen: Wir sind ständig in Kontakt mit den Kantonen gewesen. Ich bin heute überzeugt davon, dass wir die Kantone immer noch im Boot haben. Der Bundesrat hat das soeben auch bestätigt.
Zum Inhaltlichen: Die Frage ist hier: Wieweit sollen den Kantonen Vorschriften bezüglich der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung gemacht werden?
Eine erste Frage betrifft Vorschriften in Bezug auf die Beteiligungsquote. Hier sind sich offenbar alle einig: Die Beteiligungsquote soll 10 Prozent betragen.
Eine zweite Frage stellt sich in Bezug auf das anzuwendende Entlastungsverfahren. Der Ständerat und die Minderheit I (Fässler) wollen den Kantonen vorschreiben, dass sie das Teilbesteuerungsverfahren des Bundes anzuwenden haben. Die Mehrheit will hier, dass den Kantonen freigestellt wird, mit welchem Verfahren sie die Entlastung bei der wirtschaftlichen Doppelbelastung vornehmen wollen.
Eine dritte Frage betrifft die Höhe der prozentualen Entlastung. Sie sehen, dass hier der Ständerat und die Mehrheit den Kantonen keine Vorschriften machen wollen. Die Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) will die Entlastung an die Regelung bei der direkten Bundessteuer koppeln. Die Mehrheit schlägt Ihnen zusammengefasst vor, den Kantonen eine Beteiligungsquote von 10 Prozent vorzuschreiben und den Steuerwettbewerb spielen zu lassen.
Die Minderheit III (Fässler) will den mehrmals diskutierten Vorbelastungstest via StHG einführen. Wir haben in der Kommission über diesen Vorbelastungstest an anderer Stelle in dieser Vorlage ausführlich diskutiert, wie Sie sich vielleicht erinnern, und haben ihn abgelehnt.
Die Minderheit IV (Rechsteiner Paul) schlussendlich will ein Anliegen aus dem Projekt der rechtsformunabhängigen Besteuerung wiederaufnehmen. Ich denke, zusammen mit der Mehrheit der Kommission, dass das hier der falsche Ort dafür ist.
Ich habe noch eine kleine Bemerkung persönlicher Art zu machen: Herr Fehr hat zum wiederholten Mal die Kantone und ihren lockeren Umgang mit der Verfassung angesprochen und insbesondere meinen Kanton, den Kanton Obwalden, einmal mehr erwähnt. Herr Fehr, ich möchte Ihnen hier einfach einmal sagen, dass mein Kanton nie einen degressiven Tarif gesucht hat. Dieser degressive Tarif ist einfach zufällig entstanden, weil man nicht genug Geld hatte, um auf der ganzen Tariflänge zu entlasten. Deshalb hat mein Kanton bei den Einkommen unten und oben entlastet, und dadurch ist dieser berühmte Knick entstanden. Im Übrigen wird ja in Obwalden jeder zusätzliche Einkommensfranken auch progressiv besteuert - unter Betrachtung der Gesamtsteuerbelastung zusammen mit der Bundessteuer. Auch die Bundessteuer selbst hat ja gewisse degressive Elemente. Und zuletzt kann ich Ihnen sagen, dass der Kanton Obwalden mit seiner Steuerstrategie Erfolg hat. Unser Regierungsrat hat bereits angekündigt, dass er im Jahre 2009 den Tarif auf der ganzen Länge so korrigieren wird, dass auch für die Kantons- und Gemeindesteuern wieder ein progressiver Tarif entstehen wird, aber auf einer tiefen Stufe.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)Feierliche Übergabe des Uno-BeitrittsgesuchsNo. 02.3141
- Ständig
- Ständig
- StändigSchweiz
- Mitglied01.12.2003 – 17.09.2006
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
- Parlament (Legislativrat)16.11.2001 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied01.12.2003 – 01.06.2005
- Mitglied26.11.2001 – 30.11.2003
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