HF
lic. rer. pol.

Hugo Fasel

Former member
Christlichsoziale Partei
SchweizFreiburg

Mandate
Party
Christlichsoziale ParteiSource: CSP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Freiburg
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
4. Oktober 1955
References & source
Wikidata
Q125702
Source body
CHE
Source updated
28.03.2025
Record updated
18.06.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1860)
  1. Ja
    Schweiz
    Result: 148 Yes · 35 No · 5 Abst. · 12 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    Urheberrecht. Übereinkommen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007
    Result: 191 Yes · 5 No · 1 Abst. · 3 Absent
  3. Ja
    Schweiz
    Fluglärm. Verfahrensgarantien (Parlamentarische Initiative)Nationalrat
    Result: 89 Yes · 73 No · 5 Abst. · 33 Absent
  4. Nein
    Schweiz
    Result: 120 Yes · 72 No · 2 Abst. · 6 Absent
  5. Ja
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Speeches(193)
  1. Redetext
    Schweiz

    Zuerst einmal möchte ich festhalten, dass mit diesem Gesetz keine Fusion der Dienste stattfinden wird. Die Frage, um die es hier geht, ist, dass die mit je unterschiedlichen Aufträgen befassten Dienste einem Departement unterstellt werden. Wenn man das Gesetz ablehnt, wird der Beschluss, den der Bundesrat gefasst hat, die gemeinsame Führung beim VBS anzusiedeln, nicht rückgängig gemacht. Wer also mit diesem Entscheid des Bundesrates nicht einverstanden war oder ist, kann diesen Entscheid mit der Ablehnung dieser Gesetzesvorlage nicht rückgängig machen. Weiter haben wir im Gesetz auch das Inspektorat definitiv verankert. Das ist ein Beitrag dazu, dass auch die zivilen Nachrichtendienste eine bessere Überwachung erfahren.

    Was die Qualität der Dienste betrifft - und diese Bemerkung mache ich nicht als Kommissionssprecher, sondern als Präsident der Delegation und als persönliche Anmerkung -, werde ich natürlich im Augenblick nichts sagen, nachdem die Delegation beschlossen hat, das Verhalten des DAP in Bezug auf die Datenbank Isis genauer unter die Lupe zu nehmen. Das war unser erster Akt in der neuen Legislatur. Kurz danach kam die Frage von Basel. Wie wichtig es ist, diese Dinge dann genau anzuschauen, betone ich hier noch einmal. Umgekehrt möchte ich schon sagen: Die Unterlagen, die wir in der Delegation vom SND bekommen - auch Berichte beispielsweise über die Energieversorgung der Schweiz, darüber, welche Konzerne oder Konglomerate oder wie wir sie nennen wollen die Gasversorgung der Schweiz sicherstellen - sind qualitativ sehr gute Arbeit im Interesse des Landes.

    Was im ZNDG auch nicht gemacht wird, ich wiederhole es: Es wird nicht über Inhalte beschlossen. Persönlich würde ich es auch begrüssen, wenn man genau solche Bereiche wie Organhandel, Menschenhandel, Geldwäscherei wesentlich mehr ins Auge fassen würde. Aber das ist eben eine inhaltliche Diskussion, und diese muss man bei anderer Gelegenheit führen. Hier geht es einzig und allein darum, dass die beiden Nachrichtendienste besser miteinander arbeiten und dass sie nicht die grössten Geheimnisse, die sie kennen, dem anderen Nachrichtendienst verweigern, sondern dass damit eine vernünftige Beurteilung der Bedrohungslage für die Schweiz möglich wird.

    Im Namen der Kommission bitte ich Sie deshalb, auf das Gesetz einzutreten und anschliessend der Linie des Ständerates konsequent zu folgen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich beginne mit der Vorgeschichte zu diesem Geschäft: Über die Dauer von drei Legislaturen stellte die Geschäftsprüfungsdelegation, deren Präsident ich gegenwärtig bin, schwerwiegende Mängel bei der Zusammenarbeit zwischen dem Inlandnachrichtendienst (DAP) und dem zivilen Auslandnachrichtendienst (SND) fest. Auch der Bundesrat erkannte den Reformbedarf, konnte sich aber nicht zu wirksamen Massnahmen durchringen. Die Geschäftsprüfungsdelegation kritisierte diese Situation mehrmals, manchmal auch heftig. Mit seinem Reformversuch im Jahre 2005 verpflichtete der Bundesrat die Dienste zur Kooperation in sogenannten Plattformen. Dort sollten die Informationen für die gemeinsame Auswertung zusammenfliessen, insbesondere im Bereich der Gebiete Terrorismus und Proliferation. Aus der Sicht der Geschäftsprüfungsdelegation war das Resultat dieser Plattformen ernüchternd. Bei einem unangekündigten Besuch stand die Delegation vor leeren Büros, und die Anhörung der Mitarbeitenden ergab, dass die Probleme im Informationsaustausch weiterhin auf eine Lösung durch die zuständigen Departementschefs warteten. Die Plattformen waren, wie es der damalige Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation, Ständerat Hans Hofmann, im Februar 2007 vor der SiK-NR formulierte, ein Flop.

    Im März 2007 reichte Ständerat Hofmann deshalb im Namen der Geschäftsprüfungsdelegation die parlamentarische Initiative ein, über deren Entwurf des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) der Nationalrat heute zu befinden hat. Das ZNDG ist ein Organisationserlass, um den Bundesrat zu zwingen, die beiden Dienste einer gemeinsamen Führung zu unterstellen und dort zu einem verbesserten Funktionieren zu bringen. Es geht hier also um eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen SND und DAP. Das ZNDG ändert aber nichts - und das ist hier zu betonen - an den heutigen Kompetenzen der Dienste. Inhaltlich werden also keine Änderungen vorgenommen. Wir beschränken uns auf einen Organisationserlass. Allfällige Änderungen inhaltlicher Art würden in die BWIS-II-Revision gehören.

    Was sind die Anliegen des ZNDG? Das Gesetz definiert die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes. Für die Tätigkeiten im Ausland sind die Aufgaben im Militärgesetz festgehalten. Wegen der zunehmenden Ausrichtung auf die Bedürfnisse der zivilen Führung - Stichwort Energie oder Proliferation - hat sich die Tätigkeit des Auslandnachrichtendienstes über den inhaltlichen Rahmen des Militärgesetzes hinaus entwickelt. Es ist deshalb sinnvoll, diese Aufgaben im ZNDG und nicht mehr im Militärgesetz zu regeln. Das ZNDG verweist für die Aufgaben des Inlandnachrichtendienstes auf die relevanten Bestimmungen des heutigen BWIS. Dazu gehören beispielsweise die Informationsbeschaffung, Artikel 14 BWIS, mit den heute geltenden Schranken, Artikel 3 BWIS, und der Betrieb des Staatsschutz-Informationssystems Isis.

    Die organisatorische Unterstellung der Dienste unter das gleiche Departement soll es dem zuständigen Departement und dem Bundesrat erlauben, die Zusammenarbeit zwischen dem Inland- und dem Auslandnachrichtendienst besser zu regeln. Dazu erteilt das ZNDG dem Bundesrat konkrete Aufträge:

    1. Der Bundesrat muss die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch regeln, damit der Inland- und der Auslandnachrichtendienst für eine gemeinsame Beurteilung der Bedrohungslage sorgen können.

    2. Der Bundesrat muss die Verwendung von Informationen ausländischer Dienste für beide Dienste harmonisieren, damit eine unterschiedliche Praxis nicht zur gegenseitigen Informationsverweigerung missbraucht werden kann. Nebenbei möchte ich bemerken, dass wir in der Delegation öfters über Informationen verfügt haben, welche die beiden zivilen Nachrichtendienste einander nicht gegeben haben; es kann ja nicht sein, dass die Delegation mehr weiss als das, was die Dienste sich gegenseitig weiterzureichen bereit sind.

    3. Weiter muss der Bundesrat den Quellenschutz für beide zivilen Dienste einheitlich regeln - Artikel 7. Die Interpretation der geltenden Bestimmungen im BWIS führte bisher dazu, dass wichtige Informationen von ausländischen Partnerdiensten nicht für eine gemeinsame Lagebeurteilung zur Verfügung standen.

    4. Die beiden zivilen Nachrichtendienste müssen der gleichen Verwaltungskontrolle unterstellt werden - Artikel 8. Die heutige Gesetzgebung sieht für den DAP ein Inspektorat vor, das die Aufsicht zuhanden des Departementes vornimmt. Im Gegensatz dazu gehört die Kontrolle des SND direkt zur Aufsichtspflicht des Vorstehers VBS. Diese Aufsicht genügt unseres Erachtens nicht, wie die GPDel in ihrem letzten Bericht zum Satellitenaufklärungssystem Onyx festgestellt hat. Überdies schaffte das VBS letztes Jahr sein eigenes Inspektorat ab. Im neuen Gesetz wird das nun wieder klar und deutlich verlangt.

    5. Das funktionierende Inspektorat ist zudem für die Aufsicht über die Staatsschutzdaten in den Kantonen verantwortlich. Wie die GPDel in der laufenden Untersuchung der Staatsschutzdatenbank Isis festgestellt hat, ist dies auch die rechtliche Aufgabe des zuständigen Departementes. Der Bundesrat hat inzwischen bereits einen ersten Schritt unternommen und beschlossen, auf den 1. Januar 2009 den DAP ins VBS zu überführen. Der Nationalrat kann nun mit der Annahme des ZNDG sicherstellen, dass mit der Neuorganisation endlich auch die Mängel in der Zusammenarbeit zwischen dem Inland- und dem Auslandnachrichtendienst korrigiert werden. Sofern das ZNDG angenommen wird, sollte es der Bundesrat nach Ablauf der Referendumsfrist sofort - ich betone: sofort - in Kraft setzen.

    Wir bitten Sie, der Linie des Ständerates zu folgen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Herr Mörgeli, Sie haben richtigerweise auf die Spendefreudigkeit der Schweiz verwiesen. Diese ist grossartig, die Schweizerinnen und Schweizer sind tatsächlich ein spendefreudiges Volk. Mit diesem Argument haben Sie dann gefragt, warum man die Entwicklungszusammenarbeit verstärken soll. Ich stelle Ihnen eine einfache Frage: Wenn die Schweizerinnen und Schweizer mehr für die Berghilfe spenden, ist das dann ein Grund, die Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft zu kürzen?

  4. Redetext
    Schweiz

    Herr Stamm, Sie haben der Deza vorgeworfen, zu wenig gut zu kommunizieren. Sie waren sehr ehrlich, Sie haben gesagt, Sie hätten von dem, was die Deza mache, keine Ahnung. Gleichzeitig haben Sie das wunderbare Beispiel der Frau aus dem Aargau breit ausgelegt. Woher wissen Sie, dass die Deza nicht Gleichwertiges macht?

  5. Redetext
    Schweiz

    Zum Geschäftsbericht einige ausgewählte Aspekte, ich beginne mit der Finanzpolitik des Bundes, quasi direkt in Anknüpfung an die Debatte, die wir vorher geführt haben, zu Beginn des heutigen Nachmittags: Im letzten Jahr hat der Bundeshaushalt mit einem Überschuss von 4,3 Milliarden Franken abgeschlossen. Gleichzeitig schreiben wir Schulden in der Höhe von rund 120 Milliarden Franken. Wir haben jetzt eine während Jahren geführte Debatte hinter uns, in der wir immer sagten, es sei notwendig, [PAGE 526] sich antizyklisch zu verhalten. Und das war immer die Position der Grünen: Wenn die Konjunktur gut geht, sind entsprechend auch Schulden abzubauen, d. h., vereinfacht gesagt, die Schulden sind zurückzuzahlen. Entsprechend war die grüne Fraktion bitter enttäuscht, als der Bundesrat, kaum war die Unternehmenssteuerreform II unter Dach und Fach, noch am Sonntag der Abstimmung aus eigenem Antrieb wieder Steuervergünstigungen ankündigte; umgekehrt sagte der Bundesrat während der Rezession, als es konjunkturpolitisch notwendig gewesen wäre, zusätzliche Schulden zu machen, das gehe nicht. Das ist wirtschaftspolitischer Nonsens. Man kann in jedem vernünftigen Ökonomiebuch lesen, dass das nicht sinnvoll ist, und trotzdem macht man es immer wieder. Insofern kritisiert die grüne Fraktion diesen Aspekt einer falschen Wirtschaftspolitik, die zum heutigen Zeitpunkt vor allem zu zusätzlicher Inflation und zu Überhitzungstendenzen führt, sehr intensiv.

    Die zweite Bemerkung betrifft die Sozialpolitik: Die grüne Fraktion begrüsst es, dass sich der Bundesrat konsequent engagiert hat, was die Sanierung der IV betrifft; man soll auch dies hervorheben, Herr Bundespräsident. Womit wir aber unzufrieden sind, ist, dass der Bundesrat es bis heute nicht geschafft hat, die Revision der Arbeitslosenversicherung auf den Tisch des Parlamentes zu bringen. Die heute bestehende Arbeitslosenversicherung ist so aufgebaut, dass sie davon ausgeht, langfristig rund 100 000 arbeitslose Personen zu alimentieren, das heisst, sie wieder zu integrieren und Taggelder zu bezahlen, bis die Leute wieder eine Stelle finden. Wir wissen aber jetzt, bei blendender Konjunktur, dass wir kaum unter die Grenze von 100 000 kommen. Im letzten Monat hatten wir betreffend die Arbeitslosigkeit, trotz Frühjahr, trotz bester Konjunktur, nur eine praktisch stagnierende Zahl.

    Das heisst, die einst angenommenen Zahlen, die der Arbeitslosenversicherung zugrunde liegen, sind langfristig nicht zu halten. Entsprechend braucht es dringend eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung. Dass der Bundesrat bisher die Botschaft nicht verabschiedet und dem Parlament vorgelegt hat, ist zu kritisieren. Es kommt hinzu, dass dieses Geschäft bereits stehen sollte bzw. muss, wenn wir dann über die Personenfreizügigkeit abstimmen. Dann brauchen wir eine Arbeitslosenversicherung, die genau auf diesen wichtigen Abstimmungstermin hin bereitsteht, damit die Leute wissen, was sie abzustimmen haben, wenn im Lande, im Rahmen der Personenfreizügigkeit, die Diskussion über künftige Arbeitslosenzahlen losgeht.

    Der dritte Punkt betrifft die Umweltpolitik. Hier kann man die generelle Überschrift machen, dass der Bundesrat umweltpolitisch nur sehr schleppend vorankommt - nur sehr schleppend. Da wir in den nächsten Tagen darüber entscheiden werden, ob wir eine dringliche Debatte über die Benzinpreise brauchen, möchte ich in Erinnerung rufen, was die Grüne Partei in ihrem Grundlagenpapier zur Energiepolitik bereits im Mai 2005 festgehalten hat: "Langfristig ist auch der Ausstieg aus der fossilen Energie unvermeidlich. Nicht nur wegen des Klimas. Die maximale Ölförderleistung ist bald erreicht. Dies wird in den nächsten Jahren zu massiven Preiserhöhungen und zu einer Zunahme an geopolitischen Konflikten führen und macht einen Ausstieg unabdingbar. Für die Grünen muss die gesamte Energieversorgung der Schweiz bis 2050 auf einer dezentralen Produktion, erneuerbaren Energien und Energieeffizienz beruhen." Das haben die Grünen im Mai 2005 geschrieben, der Presse mitgeteilt - und dem Bundesrat dazu -, und sie haben bei umweltpolitischen Diskussionen hier im Rat darauf bestanden. Die angekündigten Dinge sind eingetreten. Man soll sich also nicht beklagen, man habe nicht reagieren können. Aber es ist klar: In diesen Dingen zieht der Bundesrat gemütlichen Schlaf vor.

    Einige Bemerkungen noch zur Klimapolitik: Die Massnahmen, die der Bundesrat zur Klimapolitik ergriffen hat, gehen zwar in die richtige Richtung. Sie sind jedoch vor allem für den Verkehrsbereich ungenügend. Dass die CO2-Abgabe bis 2012 weder erhöht noch ausgeweitet wird, ist eine Katastrophe. Eine Reduktion der CO2-Emissionen um 20 Prozent bis ins Jahr 2020 und um 50 Prozent bis ins Jahr 2050 genügt nicht, um die Klimaerwärmung umweltverträglich zu begrenzen. Es ist zu begrüssen, dass der Bundesrat die Abhängigkeit vom Erdöl abbauen will. Eine mutigere Haltung und effizientere Massnahmen würden diesen Prozess allerdings beschleunigen. Das wäre auch ein wichtiger Input für die Schweizer Wirtschaft. Mit einer Vorreiterrolle in Sachen Klima- und Energiepolitik könnte die Wertschöpfung insbesondere des lokalen Gewerbes erhöht und könnten Tausende zusätzlicher, zukunftsgerichteter Arbeitsplätze geschaffen werden. Herr Bundesrat, im Bereich des Klimas etwas mehr Mut, bitte!

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