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TP
Professor (Titularprofessor)/Dr.iur. LL.M.

Thomas Pfisterer

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizAargau

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
Aargau
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
7. Mai 1941
References & source
Wikidata
Q106303704
Source body
CHE
Source updated
28.03.2025
Record updated
09.10.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(564)
  1. Redetext
    Schweiz

    Wir gehen davon aus, dass die Problematik der Unabhängigkeit der Postregulierungsbehörde im Zusammenhang mit der neuen Postgesetzgebung geordnet wird und dass die Geschichte dorthin gehört. Wir betonen bei dieser Gelegenheit, dass die Postregulierungsbehörde bereits heute gute, wesentliche Beiträge leistet. Ich verweise als aktuelles Beispiel auf ihren Bericht vom 10. Juli dieses Jahres; darin wird festgestellt, dass die postalische Grundversorgung in der Schweiz von guter Qualität ist. Sie weist aber auch darauf hin, dass es wichtig ist, dass die Dynamik des Postmarktes aufrechterhalten wird, weil es schlicht um die Problematik geht, dass sonst Arbeitsplätze verlorengehen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich benutze das Privileg, dass man im Ständerat auf Äusserungen antworten kann.

    Herr David, ich habe den Eindruck, dass Sie zwei Dinge durcheinanderbringen. Wir sind uns völlig einig, dass die Renaturierung ein ganz wichtiges materielles Anliegen ist. Ich habe mich als Richter und als Regierungsrat beruflich jahrelang mit diesen Fragen auseinandersetzen dürfen. Wir haben, glaube ich, im Kanton Aargau sehr viel erreicht; ich [PAGE 935] möchte vor allem das Auenschutzprogramm in Erinnerung rufen. Wir haben in Sachen Renaturierung sehr viel geleistet. Es ist nicht nur ein Thema der Alpenregion, sondern dies ist gerade auch im Mittelland ein zentrales Anliegen. Ich bin also mit Ihrer Priorisierung einverstanden.

    Aber jetzt diskutieren wir nicht über die Priorisierung dieser Sache, sondern nur über die Finanzierung, und die Finanzierung ist anders geregelt. Wir diskutieren in diesem Zusammenhang auch über die Hoheit der Kantone. Ich will nicht, dass der Bund uns dreinredet und sagt, welches Niveau wir erreichen und wie wir das alles finanzieren müssen. Es ist Sache der Kantone, dies zu bestimmen. Mit dem Paket NFA haben wir im Fischereigesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen, und mit dieser Rechtsgrundlage operieren wir. Es ist nun Aufgabe der Kantone, die verfügbaren, die freien Mittel eben mit Priorität auch für die Renaturierungen einzusetzen. Das tun sie auch. Ein gutes Beispiel ist der aargauische Grosse Rat, der vor ganz Kurzem beschlossen hat, dass 10 Prozent der Erträge aus dem Wasserzins eben - gegen den Willen der Regierung - für neue Renaturierungen reserviert werden. Das ist eine derartige Umsetzung im freien Bereich des NFA. Ich hoffe, das werde so auch Gesetz.

    Aber das, was Sie jetzt tun, ist, eine neue Finanzierungsordnung auf die Beine zu stellen, wenn ich das richtig verstehe. Wir haben im Stromversorgungsgesetz mit dem Strompreiszuschlag operiert, wir haben damit die erneuerbaren Energien finanziert. Jetzt wollen Sie, wenn ich Sie richtig verstehe, zusammen mit Herrn Epiney einen Zuschlag, einen weiter gehenden Finanzierungsmechanismus auch für Renaturierungen, einführen. Ich habe den Eindruck, dass wir der UREK diese Weisung nicht geben sollten. Solange ich in diesem Rat bin und bei diesen Sitzungen noch dabei bin, werde ich mich dagegen zur Wehr setzen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich begreife, dass der Bundesrat diese Volksinitiative negativ beurteilt. Ich schliesse mich im Kern der Argumentation von Herrn Epiney an, ohne sie wiederholen zu müssen.

    1. Es geht um eine von der Sache her unnötige Verschiebung der Kompetenzen. Ich habe auch mit einzelnen Bestimmungen der Initiative Mühe - denken Sie an die Stellung [PAGE 934] der Organisationen, aber auch an den Fonds von vornherein. Das ist ein finanzpolitisches Grundanliegen. Die Situation ist völlig anders als bei den Eisenbahn-Grossprojekten, bei denen wir langfristige, generationenüberschreitende Ausgaben finanzieren müssen. Ich sage also Ja zur Beurteilung des Bundesrates.

    2. Ist die Motion Epiney ein Ansatz für einen Gegenvorschlag? So, wie ich die Motion im Moment verstehe, habe ich Bedenken, und ich neige dazu, dem Bundesrat zu folgen. Ich bin mit dem Motionär einverstanden, dass die Renaturierung zu fördern ist, aber dieses Problem ist an sich heute schon geregelt. Ich erinnere Sie an die NFA-Diskussion: Im Paket NFA haben wir diesen Bereich diskutiert. Beispielsweise im Fischereigesetz ist eine Rechtsgrundlage enthalten. Die Mittel sind an sich auch dafür gedacht, dass man diese Renaturierungen finanzieren kann; wenn wir das herausbrechen, stellen wir nach meinem Verständnis den ganzen NFA wieder zur Diskussion. Das dürfte man nur herausbrechen, wenn man an einem anderen Ort einen Ausgleich schaffen würde. Ich glaube, das wäre die Konsequenz, so habe ich das jedenfalls im Kopf.

    Der in der Begründung angetönte Weg über den Fonds macht mir hier ebenso Mühe, wie das bei der Initiative der Fall ist. Ich glaube nicht, dass das ein sinnvoller Weg ist. Wir haben die Rechtsgrundlage, um die Mittel zu organisieren; im Übrigen ist es Sache des Ausgleichs, den wir schaffen müssen. Wir brauchen keinen neuen Zuschlag auf den Strompreis, und der Fonds ist nach meinem Verständnis finanzpolitisch gesehen sicher kein vernünftiger Weg. Darum scheint mir, dass wir dem Bundesrat folgen müssen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich darf Ihnen noch einmal das Hauptanliegen in Erinnerung rufen und danke Ihnen ganz herzlich für die zahlreichen Unterschriften. Es ist schon ein Privileg, hier eine derartige Motion vertreten zu dürfen.

    Das Grundanliegen besteht darin, einen Beitrag an den Konsens für die Eisenbahn-Grossprojekte zu leisten. Der Hintergrund ist die Vorlage, die im FinöV- und im HGV-Gesetz verlangt wird; sie dürfte im Dezember vorliegen. Es wird eine Gesamtschau in beiden Bereichen verlangt, ausdrücklich auch im HGV-Bereich. Diese Gesamtschau hat nur dann eine Zukunftschance, wenn wir uns auf ein Kernangebot und auf Ausgaben in der Grössenordnung von etwa 5 Milliarden Franken beschränken. Das Anliegen dieser Beschränkung ist zurzeit im Land breit abgestützt: Es ist offensichtlich in diesem Rat breit abgestützt - dafür danke ich Ihnen noch einmal herzlich -, es ist breit abgestützt durch die Zustimmung sämtlicher Kantonsregierungen, es ist abgestützt durch die Zustimmung der Städte- und Gemeindeverbände und auch vieler anderer Organisationen; ich will Ihnen die Liste jetzt nicht aufzählen. Dahinter steht die Einsicht, dass wir im HGV-Bereich eine - sagen wir einmal: - ungute Erfahrung gemacht haben und dass wir daraus lernen sollten.

    Jetzt kommt die konkrete Frage: Was soll denn in dieser Zusatzvorlage stehen? Ich versuche noch einmal, die Anliegen - auch jene, die seither an mich herangetragen wurden - zusammenzufassen. Es geht bei dieser Zusatzvorlage um drei Anliegen:

    1. Die Nachfinanzierung der Neat: Dort war das Problem, dass wir vor allem zu viele Ausgaben hatten. Es geht darum, so viel nachzufinanzieren, dass man die Mittel hat, wie man sich das ursprünglich vorgestellt hat, so viel nachzufinanzieren, dass für "Bahn 2000" so viele Mittel zur Verfügung stehen, wie sich das Volk und Stände 1998 vorgestellt haben. Das ist das Finanzierungselement.

    2. Weitere Projekte werden in Aussicht gestellt. Wir können auch in der nächsten Etappe nicht alles machen, sondern müssen uns beschränken. Nach all den Diskussionen, die Ihre KVF mit den Kantonsregierungen, mit dem UVEK und mit den SBB und der BLS geführt hat, müssen wir uns auf drei Gruppen beschränken: Die erste Gruppe sind die zurückgestellten und gesamthaft - das heisst primär im Hinblick auf die Neat - wichtigen und vom Volk bereits gutgeheissenen Projekte: Zimmerberg, Brütten, Wisenberg und das dritte Gleis Lausanne-Genf; das ist das "ethische Minimum". Die zweite Gruppe: die Komplettierung des Netzes möglichst rentabler Projekte, vorab rentabel aus der Sicht der SBB. Die dritte Gruppe sind, soweit es dann noch geht, die zwischen Bund, SBB und Kantonen ausgehandelten sogenannten Erweiterungsoptionen. Es geht nur um diese drei Gruppen, nichts weiter, sonst ist man auch mit der nächsten Etappe vollständig überfordert. Aber meine Liste ist selbstverständlich nicht abschliessend. [PAGE 923]

    3. Zu den Sachplänen für die Angebotskonzepte der Kantone: Hinter den Jastimmen der Kantonsregierungen stehen intensive Arbeiten der Bundesbehörden, der SBB und der Kantone. Da hat man Angebotskonzepte erarbeitet. Die Leute, die heute diese Angebotskonzepte erarbeiten, sind in zehn, zwanzig Jahren, wenn es um die Realisierung geht, nicht mehr dabei. Man hat es dann vergessen, oder die Verhältnisse haben sich geändert. Also muss man die Konzepte jetzt festhalten. Wir wollen doch nicht, dass man uns dann den Vorwurf macht, man habe die Kantone, die Bevölkerung, die Wirtschaft mit leeren Versprechen abgespiesen. Darum müssten wir diese Abmachungen eigentlich in Verträgen festhalten. Das geht nicht, das ist klar, wir können uns nicht so stark binden. Aber man muss sie wenigstens in Sachplänen festhalten, die man dann beispielsweise alle fünf Jahre anpasst. Die Konzepte dürfen nicht schubladisiert werden, sie dürfen nicht in den Papierkorb fallen.

    Jetzt stehen wir vor einer Diskussion im Bundesrat. Sie haben festgestellt, dass die Stellungnahme des Bundesrates - sagen wir mal: - vornehm zurückhaltend ist. Er sagt nämlich im Wesentlichen, er habe darüber überhaupt noch nicht beraten; er werde das künftig machen. Also haben wir die einmalige Chance, dem Bundesrat für diese Beratung, die in den nächsten paar Wochen stattfinden wird, einen Hinweis zu geben. Die Vorlage liegt ja jetzt praktisch auf dem Tisch des Bundesrates. Die Auseinandersetzung über die Finanzierungsproblematik wird also nächstens im Bundesrat stattfinden.

    Das Konzept dieser Motion, die Sie so zahlreich unterschrieben haben, besagt, dass wir das bisherige Finanzierungssystem beibehalten. Alle anderen Lösungen führen zu massiven Diskussionen und Verzögerungen. Beibehalten, durchziehen! Das heisst: Keine zusätzlichen Lasten für den Bundeshaushalt, keine Erhöhung der Bevorschussungslimite, Zinspflicht zugunsten der Bundeskasse, aber eine spätere Rückzahlung.

    Und nun kommen die Einwände aus der Verwaltung und in der Diskussion mit Mitgliedern des Bundesrates.

    1. Das Konzept einer Zusatzvorlage gemäss Motion führe zu höheren Gesamtausgaben. Dazu muss ich sagen: Es gibt nirgends eine Vorschrift, die besagt, wir dürften für die FinöV insgesamt nur 30,5 Milliarden Franken ausgeben. Das steht nirgends! Im Gegenteil: Das Volk hat Projektbündel beschlossen: Neat, HGV-Anschlüsse, "Bahn 2000", Lärmschutz. Diese Projekte kosten etwas, und dieser Preis entwickelt sich - Stichwort Neat. Es sind also nur die Projekte festgelegt, aber kein Höchstbetrag. Es gibt keinen Automatismus.

    2. Ein weiterer Einwand lautet, die Motion produziere masslose Ausbauwünsche und es entstehe eine neue Bundesverschuldung. Zugegeben: Das Risiko besteht, und wir müssen auch in Zukunft sorgfältig mit den Mitteln umgehen. Aber die nächste Generation darf doch auch einen Beitrag leisten! Unsere Generation stellt diese Werke auf die Beine. Bis in spätestens 20 Jahren sind die Neat-Schulden abbezahlt; dann wird sie nach heutiger Voraussicht schuldenfrei sein. Unsere Generation zahlt die Neat vollständig ab. Also ist es doch nicht unsozial, von der nächsten Generation, die auch und massiv davon profitieren wird - denn sie wird die Produktivitätsgewinne einfahren können -, auch einen Beitrag zu verlangen.

    Dem Bundesrat darf man sicher noch mitgeben, dass es letztlich auch darum geht, die Investition Neat auszuschöpfen. Wir haben ein milliardenschweres Projekt und sind im Begriff, es hoffentlich bis etwa in zehn Jahren fertigzustellen. Aber diese Neat ist nur noch eine Rest-Neat, von Arth-Goldau bis Lugano. Die Züge können in Arth-Goldau nicht abheben und über den Kanton Luzern, den Kanton Aargau und über die beiden Basel nach Deutschland fliegen. Sie werden sich irgendwo terrestrisch bewegen. Also muss man sich damit auseinandersetzen, was zwischen Arth-Goldau und der Schweizer Grenze, was zwischen Lugano und der Schweizer Grenze geschieht. Das will diese Motion, die Motion ist eben realistisch. Ich bitte Sie, auch hier Hand zu bieten. Es kann doch nicht sein, dass man wegen der Neat den gesamten Regionalverkehr verdrängt! Das wäre die Alternative, das kann doch nicht sein. Also müssen wir hier nach Lösungen suchen. Ich meine, das sei verantwortbar.

    Ich bitte Herrn Bundesrat Leuenberger, sich in der Diskussion im Bundesratskollegium als Fürsprecher dieser Anliegen einzusetzen. Ich habe nur versucht, Ihnen ein paar Argumente mitzugeben. Sie haben das zwar nicht nötig; aber es ist dennoch, glaube ich, sinnvoll.

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Motion mit einem möglichst guten Stimmenverhältnis annehmen könnten.

  5. Redetext
    Schweiz

    Herr Brändli, einfach so viel: Halten wir uns doch an den Titel der Vorlage: "Wiederzulassung von Formel-1-Autorennen." Darum geht es politisch.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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