Hansjakob Leutenegger
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zug
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 9. Dezember 1944
- Wikidata
- Q138870248
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 06.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextNeugestaltung des FinanzausgleichsNo. 01.074Schweiz
Es geht mir um zwei Dinge in diesem Geschäft:
1. Ich stimme mit der Minderheit IV (Scherer Marcel) damit überein, dass der Anteil der Leistungen der Geberkantone grundsätzlich kleiner zu sein hat als jener des Bundes. Sie kennen alle das altbewährte, zumindest aber altbekannte Sprichwort: Wer zahlt, befiehlt. Davon sind wir aus Sicht eines Geberkantons natürlich weit entfernt, trotz aller Beteuerungen, die föderalistischen Strukturen würden gestärkt und die Ausgabenentscheide dort gefällt, wo sie zu bezahlen wären. Es scheint vielmehr, dass man das Sprichwort neu schreiben müsste, etwa: Wer zahlt, befiehlt nicht - oder vielleicht noch deutlicher: Wer nichts zu befehlen hat, hat wenigstens zu zahlen.
Wenn wir, d. h. das Parlament, hier über die Leistungen des Bundes befinden, ist es nicht ganz korrekt, mit jedem Bundesfranken gleich noch überproportional über die Beiträge der Geberkantone zu beschliessen. Angesichts der Minderheit der Geberkantone bedeutet jeder Bundesfranken dort ein Mehrfaches an Belastung. Auf diese Art würden wir hier als Parlament direkt die Steuersätze der Geberkantone beeinflussen, was eben der gelobten Förderung des Föderalismus widerspricht. Es ist deshalb nur richtig, den Kantonsanteil tiefer zu halten, damit nicht einfach das Parlament hier befiehlt und die Kantone bezahlen.
2. Es geht mir darum, den Anteil der Kantone nicht in einem weiten, in der Beschlussfassung dann doch recht willkürlichen Bereich zu fassen, sondern klar festzuhalten. In einem kleinen Geberkanton wie dem Kanton Zug wird die Belastung durch den Finanzausgleich, wie es Herr Scherer gesagt hat, zur dominanten Steuergrösse. Dort, wo die internationale Wettbewerbsfähigkeit wichtig ist, also vor allem in den finanzstarken Geberkantonen, ist die Planbarkeit der Steuern von grösster Bedeutung. Spielräume, wie sie der Antrag der Kommissionsmehrheit vorsieht, wirken hier äussert schädlich. Wenn sich neue Unternehmen ansiedeln, wenn internationale Firmen Standortentscheide fällen, geht es immer auch um die Steuern. Mindestens so wichtig sind aber deren Planbarkeit, die Kontinuität. Gerade diese ist in hohem Masse gefährdet, wenn wir bedürfnisgesteuerte, ausgabenorientierte Spielräume der Belastung zulassen. Wir dürfen ja davon ausgehen, dass gerade die Empfängerkantone daran interessiert sein müssen, die Finanzkraft der Geberkantone zu erhalten; das hat auch unser Finanzminister schon so ausgeführt. Diese resultiert bekanntlich vor allem aus dem internationalen Wettbewerb, nicht aus den interkantonalen Unterschieden.
Ich bitte Sie deshalb, im Interesse einer attraktiven Wirtschaftsposition unseres ganzen Landes meinem Antrag zuzustimmen.
- RedetextNeugestaltung des FinanzausgleichsNo. 01.074Schweiz
Der Bundesrat schlägt in seiner Fassung dieses Artikels eine formale Steuerharmonisierung vor und will damit den materiellen Steuerwettbewerb ausdrücklich und bewusst offen halten. Die FDP-Fraktion unterstützt diese Haltung und lehnt den Minderheitsantrag Strahm entschieden ab.
Unser kleines Land ist auf eine international verflochtene Wirtschaft angewiesen, sowohl bei der Industrie und beim Tourismus als aber insbesondere auch im Bereich der Dienstleistungen. Dies bedeutet, dass der wirtschaftlichen Attraktivität unseres Landes besonderes Augenmerk zu schenken ist; dies in der Erkenntnis, dass wir als Binnenmarkt zu klein sind. Wir müssen also darauf achten, auch in der steuerlichen Belastung tief zu bleiben, damit international tätige, vom Standort unabhängig funktionierende und operierende Unternehmen hier Fuss fassen, und wir müssen dafür sorgen, dass sie hier bleiben. Nur der Steuerwettbewerb sichert, dass die wirtschaftlich attraktiven Standorte im internationalen Vergleich auch attraktiv bleiben. Standortentscheide von Firmen fallen bekanntlich aufgrund lokaler Gegebenheiten, welche durch den Steuerwettbewerb mitgeprägt werden.
Die materielle Steuerharmonisierung, wie sie die Minderheit Strahm fordert, würde dafür sorgen, dass unsere starken Wirtschaftsstandorte unattraktiv würden, Mittelmass würden. Damit wäre niemandem geholfen, denn die weniger attraktiven Standorte würden deswegen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit noch keineswegs entscheidend verbessern können; sie könnten kaum zu Magneten werden. Nur dank Steuerwettbewerb attraktive Standorte ziehen ausländische Firmen an, was wiederum dem ganzen Land zugute kommt.
Der Ansatz des Bundesrates trägt mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs diesem Umstand durchaus Rechnung. Man will an geeigneten Standorten attraktiv bleiben, damit die finanzstarken Kantone als solche erhalten bleiben und die anderen Kantone über den NFA am Nutzen teilhaben. Gerade diese Kantone tragen ja auch einen überdurchschnittlichen Anteil zur direkten Bundessteuer bei. Dies ist wesentlich effektvoller, als mit einer materiellen Steuerharmonisierung nach oben zu nivellieren und damit als ganzes Land die Magnetwirkung zu verlieren. Wenn eine Luftseilbahn die Gäste nur an der Mittelstation einsteigen liesse, hätte sie nicht nur weniger Gäste, sondern auch weniger Einnahmen. Behalten wir also unsere Talstationen im internationalen Steuerwettbewerb, damit die Gäste bei uns einsteigen. Mit der materiellen Steuerharmonisierung würden wir genau das Gegenteil bewirken.
Eine materielle Steuerharmonisierung führt aber auch zu einer weiteren Verlagerung der Kostenverantwortung von den lokalen zu den zentralen Behörden - und dies würde sicherlich wieder zu steigenden Steuern führen. Unsere Nachbarstaaten - Herr Zuppiger hat es gesagt - machen uns dies ja schon vor. Die Identifikation des Bürgers mit den Leistungen des Gemeinwesens geht zurück. Die Bereitschaft, Steuern zu zahlen, sinkt. Mit einer materiellen Steuerharmonisierung würden wir einen der besten Vorteile unseres Landes im internationalen Wettbewerb aufgeben, entgegen unseren föderalen Strukturen.
Diese Überlegungen, die Nachteile eines fehlenden Steuerwettbewerbs und die kostensteigernden Auswirkungen einer materiellen Harmonisierung, veranlassen uns, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen. Der Minderheitsantrag Strahm ist aus Sicht der FDP-Fraktion ebenso abzulehnen wie der dazugehörige Minderheitsantrag in den Übergangsbestimmungen zu Artikel 197 Ziffern 5 und 6.
- RedetextSchweiz
Seit der letzten Beratung dieses Geschäftes hat sich eigentlich keine neue Beurteilung ergeben. Nur ist die Vorlage mit der Zustimmung im Ständerat natürlich im Grundsatz jetzt unbestritten. Aber auch im Ständerat ist im Wesentlichen die gleiche Kritik laut geworden wie hier auch. Herr Kunz hat es bereits ausgeführt: Es geht um die unerträglich hohe Steigerung der Kosten und auch um die Tatsache, dass man sich einer vollendet verhandelten Situation gegenübersieht.
Die Mehrheit der Vertreter der FDP-fraktion in der Kommission stand dem Geschäft positiv gegenüber, aber doch mit dem deutlichen Hinweis, dass die Situation so unbefriedigend ist, dass Bundesrat und Verwaltung aufgefordert werden, künftig andere Voraussetzungen zu schaffen.
Schauen wir auch, was unser Handlungsbereich ist: Wer zustimmt, schafft vielleicht nach aussen Klarheit, allerdings unter dem Vorbehalt der Budgetkürzungen, und wer ablehnt, wird wohl zu neuen Verhandlungen zwingen, was vielleicht auch nicht einfach, aber wohl auch nicht unmöglich ist. Die FDP-Fraktion ist hier nicht einer einheitlichen Meinung.
- RedetextNeugestaltung des FinanzausgleichsNo. 01.074Schweiz
Mit Überraschung und Bedauern habe ich dem Sessionsprogramm entnommen, dass die Debatte zur Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) lediglich in Kategorie IV und nicht wie für ein solch gewichtiges Geschäft üblich in Kategorie III geführt werden soll. Vielleicht haben Sie dies gar noch nicht bemerkt. Damit wird den Vertretern der sich ohnehin in einer Minderheit befindenden Geberkantone jede Möglichkeit genommen, hier im Rat die Anliegen ihrer Kantone vorzubringen, es sei denn, sie können einen Minderheitsantrag der Spezialkommission vertreten.
Für einen Vertreter des Kantons Zug, der pro Kopf am meisten zu belasten sein wird, ist dies nicht akzeptabel. Der NFA wurde seitens des Bundesrates, aber auch seitens zahlreicher Parlamentarier immer wieder als äusserst wichtiges Geschäft bezeichnet, als Geschäft, welches für die Stärkung der föderalen Struktur unseres Landes und für dessen Zusammenhalt grösste Bedeutung habe. Entsprechend wurden für die Vorberatung Spezialkommissionen eingesetzt. Entsprechend hat auch der Ständerat als Erstrat diesem Thema rund acht Stunden gewidmet, was von einer intensiven Beratung zeugt. Umso unverständlicher ist es, dass einer so zentralen Vorlage nur eine Kurzdebatte zukommen soll. Dies besonders auch angesichts der Tatsache, dass die Kommission von den Beschlüssen des Erstrates teilweise doch erheblich abweichen will.
Beachten wir auch, dass von diesem Geschäft mehrere Verfassungsbestimmungen erheblich betroffen werden. Normalerweise behandeln wir solche Themen sogar in Kategorie I.
Mit der Zuordnung zu Kategorie IV wird den Parteien und den Vertretern, insbesondere aus den Geberkantonen, zu wichtigen Bestimmungen das Wort entzogen, was gerade in diesem kantonsorientierten Geschäft kaum zur Steigerung des föderalen Geistes beiträgt. Gerade wir aus den Geberkantonen sind immer wieder aufgerufen worden, dem NFA Unterstützung angedeihen zu lassen. Wir können dies tun, weil wir den Handlungsbedarf sehen und weil wir den NFA als Lösung betrachten, die anderen vorzuziehen ist. Wir können dies aber nur tun, wenn das Ausmass tragbar und vor allem auch planbar bleibt. Die Planbarkeit ist gerade dann wichtig, wenn Steuererhöhungen drohen und gleichzeitig die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit entscheidend ist.
Für unsere Wirtschaft ist die internationale Wettbewerbsfähigkeit lebenswichtig. Um das zu erreichen, sind in der Vorlage Anpassungen nötig. Für die Bevölkerung der Geberkantone wäre es deshalb unverständlich, wenn ihre Vertreter sich zu diesen Anliegen hier nicht äussern könnten, um für eine akzeptable Lösung zu sorgen.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Ordnungsantrag zu unterstützen. Die Detailberatung des NFA ist in Kategorie III vorzunehmen. Wir haben für weit weniger wichtige Themen wirklich schon mehr Zeit aufgewendet.
- RedetextWolfskonzept SchweizNo. 02.3393Schweiz
Über die Emotionen, die hier mitspielen, haben wir ja schon mehr als genug gehört, wir haben sie gespürt. Mit etwas Distanz stellen wir aber fest, dass es weder darum geht, wer hier mit den Wölfen heulen darf, noch darum, wer hier Märchen erzählen darf. Auch davon war ja schon genug die Rede. Es stellt sich vielleicht eher die Frage, was hier im Schafspelz daherkommt, das Wolfskonzept des Buwal oder die Motion Maissen. Wir haben es jedenfalls mit stark divergierenden Interessen zu tun. Die einen wollen den Wolf schützen, die anderen das Schaf. Den Interessen der Schafzüchter, der Schafhalter und Jäger stehen jene der Tierschützer und der offensichtlich eher urbanen Kreise gegenüber.
Der Wolf ist aufgrund der Berner Konvention geschützt, und es geht ja auch nicht darum, ihn hier anzusiedeln. Vielmehr ist und bleibt er ein seltener, aber auch nicht gerade erbetener Gast. Zwischenfälle sind sehr selten, die Schäden eher gering. Anderseits verlangt das "Konzept Wolf Schweiz" des Buwal ein doch mehr als fragwürdiges Schadenausmass, bevor ein Wolf bejagt werden darf. Dieser Interessenkonflikt wird von materiellen Fragen überlagert. Kostet das "Konzept Wolf Schweiz" des Buwal nach Schätzungen beträchtliche 10 Millionen Franken, vielleicht auch mehr, würden anderseits die Entschädigungen des Bundes an Schafhalter infrage gestellt, wenn der Wolf nicht geschützt wäre.
[PAGE 743] Auch auf der rechtlichen Seite bestehen leider Unklarheiten, die nicht beseitigt worden sind. Nach Aussagen des EDA können wir die Berner Konvention nicht einfach anpassen, sondern nur kündigen, was nicht angemessen erscheint. Diese Aussage steht im Widerspruch zur damaligen Botschaft des Bundesrates, wonach Änderungen auf der Liste der geschützten Tiere möglich seien. Die Situation ist also reichlich verworren.
Das Kommissionspostulat schafft hier die Gelegenheit, alle möglichen Spielräume festzustellen und zu nutzen. Wenn Sie dem Postulat zustimmen, kann das "Konzept Wolf Schweiz" nicht einfach umgesetzt werden, ohne die berechtigten Interessen der betroffenen Kreise besser zu berücksichtigen; anderseits ist nach Wegen zu suchen, unseren internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Mit dem Postulat erhält der Bundesrat den Auftrag, mehr Licht in das Dunkel der Jagdgründe des Wolfs und in die abgelegenen Weiden der Schafe zu bringen.
Die Mehrheit der FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, die Motion des Ständerates nicht zu überweisen, dafür aber das Kommissionspostulat zu überweisen.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Mangel an IT- und E-Commerce-SpezialistenNo. 00.3027
- MotionMitunterzeichner(-in)Alternative zur KehrichtsackgebührNo. 00.3113
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Stiftung solidarische Schweiz. Wie weiter?No. 00.3149
- MotionMitunterzeichner(-in)Anreize für die LehrlingsausbildungNo. 00.3334
- MotionMitunterzeichner(-in)
- StändigSchweiz
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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