Rudolf Joder
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Bern
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 10. Juni 1950
- Occupation
- Fürsprecher
- Address
- Belp
- Grosser Rat
- Schweizerische Volkspartei
- Wikidata
- Q118071
- Source body
- CHE
- Source updated
- 14.11.2025
- Record updated
- 03.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizResult: 60 Yes · 123 No · 2 Abst. · 15 Absent
- JaSchweizBiometrische Pässe und Reisedokumente. Bundesbeschluss (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 94 Yes · 81 No · 13 Abst. · 12 Absent
- JaSchweizMilitärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung der Militärgesetzgebung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 159 Yes · 0 No · 27 Abst. · 14 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 151 Yes · 0 No · 0 Abst. · 49 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 94 Yes · 70 No · 1 Abst. · 35 Absent
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- RedetextRegierungs- statt LegislaturprogrammNo. 12.432Schweiz
Bei diesem Geschäft geht es um das Verfahren, mit dem wir die Legislaturplanung hier im Parlament behandeln wollen. Zur Diskussion stehen zwei Konzepte: das Konzept des Ständerates und das Konzept des Nationalrates.
Der Ständerat hat jetzt zum zweiten Mal beschlossen, an seiner Fassung festzuhalten und unseren Beschluss abzulehnen. Im Ständerat sind keine neuen Argumente vorgetragen worden. In der Diskussion des Ständerates wurde gesagt, dass die parlamentarischen Initiativen, welche die aktuelle Debatte überhaupt erst ausgelöst haben, einen Bericht wollen, der zur Kenntnis genommen wird und nicht abgeändert werden kann. Die Legislaturplanung sei ausschliesslich ein Regierungsakt des Bundesrates. Diese Argumentation ist rechtlich äusserst ungenau, und sie steht im Widerspruch zu den ursprünglichen Zielen der parlamentarischen Initiativen, die zu diesem Thema eingereicht worden sind und mehr Effizienz verlangen.
Warum beantragt Ihnen die SPK unseres Rates zum zweiten Mal Festhalten?
1. Es braucht mehr Effizienz: Ausgangspunkt der Diskussion war die Unzufriedenheit mit der langen und ineffizienten Debatte anlässlich der Beratung des Legislaturplanungsberichtes am Anfang dieser Legislatur. Wenn wir die Version des Ständerates übernehmen, bedeutet dies, dass wir eine vorberatende Kommission einsetzen, im Plenum eine Diskussion durchführen und am Schluss nichts entscheiden. Das ist das genaue Gegenteil von mehr Effizienz. Die Version des Nationalrates sieht vor, dass im Sinne von mehr Effizienz nicht nur debattiert wird, sondern nach der Kenntnisnahme des Berichtes des Bundesrates Ergänzungen angebracht werden können.
2. Es braucht die Mitsprache des Parlamentes: Der Ständerat will nicht, dass das Parlament die Legislaturplanung mit eigenen Anträgen ergänzen kann. Der Ständerat will mit seinem Beschluss dem Parlament faktisch per Gesetz verbieten, Einfluss zu nehmen. Das ist abzulehnen. Wir sollten als gesetzgebende Behörde bei der Planung der Gesetzgebung auch mitreden können. Dies will die Version des Nationalrates.
3. Es braucht gleiche Verfahren für die Beratung des Finanzplans und der Legislaturplanung: Die Version des Nationalrates will, dass für die Beratung des Finanzplans und der Legislaturplanung das gleiche Verfahren angewendet wird. Gemäss Artikel 146 des Parlamentsgesetzes werden die Ziele und Massnahmen der Legislaturplanung und der Legislaturfinanzplan sachlich und zeitlich miteinander verknüpft. Im September des letzten Jahres sagte der Ständerat beim Finanzplan Ja zu diesem Konzept, das er jetzt für die Legislaturplanung ablehnt. Das ist absolut nicht logisch. Es ist nicht sachgerecht, wenn die beiden Planungswerke nicht nach dem gleichen Verfahren behandelt werden.
4. Die Bundesverfassung verlangt von uns ein aktives Mitwirken bei der Legislaturplanung. Gemäss Bundesverfassung soll das Parlament mitwirken: In Artikel 173 steht, dass die Bundesversammlung bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mitzuwirken hat. In diesem Sinne sollten wir uns bemühen, die Verfassung einzuhalten.
5. Das Engagement bei der Legislaturplanung ist freiwillig, es wird niemand gezwungen, Änderungen und Ergänzungen zu beantragen. Wer dies nicht tun will, muss nicht, wer es aber tun will, sollte die Möglichkeit dazu haben. Diese Möglichkeit wollen wir mit der Fassung unseres Rates schaffen. Es kann nicht sein, dass wir uns als Gesetzgeber per Gesetz verbieten, unsere parlamentarische Aufgabe wahrzunehmen.
Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, an der Fassung unseres Rates festzuhalten.
- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2014No. 15.001Schweiz
Für die Prüfung des Geschäftsberichtes des Bundesrates hat die GPK während drei Sitzungstagen alle Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin angehört. Zudem haben die zuständigen Subkommissionen unserer Kommission mit Vertretern der verselbstständigten Einheiten und Unternehmen des Bundes - SBB, Post, Swisscom, Skyguide, Ruag, Schweizerische Nationalbank, Finma und ETH - Aussprachen und Hearings durchgeführt. Dabei standen die Eignerstrategie des Bundes und die Erfüllung der strategischen Ziele im Vordergrund. Zusätzlich wurden durch die GPK-Subkommissionen Anhörungen zu spezifischen Themen wie beispielsweise Export von Kriegsmaterial, Personalreporting des Bundes und Risikomanagement durchgeführt.
Einen Schwerpunkt der Arbeiten der GPK stellten die Probleme im Beschaffungswesen dar. Auslöser dazu waren die Korruptionsaffäre beim Seco, das gescheiterte IT-Projekt Mistra, die Vorwürfe der Begünstigung im Bundesamt für Strassen, Probleme bei der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV in Genf sowie das gescheiterte Informatikprojekt Insieme. Aufgrund dieser Vorfälle bestimmte die GPK die Probleme des Bundes im öffentlichen Beschaffungswesen als Querschnittthema für die Anhörungen mit dem Bundesrat.
Zudem wurden im Februar 2014 in beiden Räten zwei gleichlautende Motionen mit dem Titel "Dringliche Kontrollmassnahmen betreffend die Vergabe von Aufträgen durch die Bundesverwaltung" eingereicht. Mit diesen Vorstössen ist der Bundesrat beauftragt worden, bis zum 1. Januar 2015 in der gesamten Bundesverwaltung das elektronische Vertragsmanagement einzuführen, um mit einem wirksamen Controlling die mit externen Unternehmen abgeschlossenen Verträge gezielt überprüfen zu können. Als Ergebnis der Anhörungen des Bundesrates konnte die GPK feststellen, dass das elektronische Vertragsmanagement in fast allen Ämtern [PAGE 928] der zentralen Bundesverwaltung innert Frist eingeführt worden ist. Nur in einigen Bereichen des VBS und im EDA ist es zu Verzögerungen gekommen. Das VBS begründete die Verzögerung mit abweichenden Prozessmodellen und komplexen Systemen. Es hat aber in Aussicht gestellt, dass bis Ende dieses Jahres alle Vorgaben umgesetzt werden. Das EDA wird seine Umstellung bis 2018 abgeschlossen haben, wobei die Schnittstellen so bereinigt sind, dass eine bundesweite Auswertung ab 2015 sichergestellt ist.
Die GPK begrüsst die im Jahre 2014 erreichten Fortschritte des Bundesrates im Bereich des Beschaffungswesens und anerkennt die von ihm vorgenommenen Verbesserungen. Die Prüfung des Geschäftsberichtes und die Auswertung der Hearings erlauben der GPK die Feststellung, dass die Bundesverwaltung und der Bundesrat im Jahre 2014 im Sinne der Prüfungskriterien der parlamentarischen Oberaufsicht insgesamt eine gute Arbeit geleistet haben, wofür wir bestens danken.
Auch danken möchte ich dem Sekretariat der GPK für die sehr professionelle Unterstützung und allen Mitgliedern unserer Kommission für die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit.
Ich beantrage Ihnen, den Geschäftsbericht des Bundesrates 2014 zu genehmigen.
- RedetextProtokollführung im BundesratNo. 15.3005Schweiz
Bereits 2010 kritisierte die GPK im Rahmen der Inspektion betreffend Finanzkrise die Protokollführung des Bundesrates. Damals musste festgestellt werden, dass die Beratungen von wichtigen Geschäften zum Teil bewusst nicht protokolliert worden waren. Als Folge davon beantragten die GPK mit zwei Motionen (10.3392, 10.3631) eine Verbesserung.
Am 1. Januar 2011 führte der Bundesrat mit dem sogenannten erweiterten Beschlussprotokoll ein neues Protokollierungssystem ein, und in einem Bericht vom Juli 2011 stellte die GPK fest, dass mit der neuen Protokollierung der Informationsgehalt der Aufzeichnungen nicht besser, sondern reduziert worden war. Diese Mangelsituation hat sich zum Beispiel im Fall des vorzeitigen Rücktritts des damaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2012 bestätigt, als die Bundeskanzlei im Auftrag des Bundesrates, nachträglich und gestützt auf Handnotizen, ausserhalb des Protokolls separat eine Chronologie erstellen musste. Auch die GPDel bestätigte, dass die erweiterten Beschlussprotokolle teilweise fehlerhaft und lückenhaft sind und wenig Inhalt vermitteln.
Erneut auf Antrag der GPK beschlossen die Räte im September 2012, die Protokollführung zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde in Artikel 13 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) ein Zusatz eingefügt mit folgendem Wortlaut: "Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates werden durchgehend schriftlich festgehalten. Das Bundesratsprotokoll gewährleistet deren Nachvollziehbarkeit; es dient dem Bundesrat als Führungsinstrument."
Im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen zu Insieme musste festgestellt werden, dass die Bundesratsprotokolle den neuen gesetzlichen Anforderungen noch nicht genügen. Deshalb haben die beiden Aufsichtskommissionen im Ständerat und im Nationalrat gleichzeitig die vorliegende gleichlautende Motion eingereicht. In Ziffer 1 dieser Motion wird verlangt, dass der Bundesrat den gesetzlichen Vorschriften betreffend Protokollführung jetzt definitiv nachkommt. Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 der Motion anzunehmen. Damit anerkennt er auch, dass die bisherige Protokollführung zum Teil mangelhaft war und noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Dass der Bundesrat dies in Zukunft berücksichtigen will, ist positiv zu würdigen.
In Ziffer 2 der Motion wird der Bundesrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Anpassung von Artikel 18 RVOG vorzuschlagen, sodass er für die Protokollierung der Bundesratssitzungen ein eigenes Protokollführungsteam beiziehen kann. Leider lehnt der Bundesrat Ziffer 2 ab. Er begründet dies mit dem Schutz der Vertraulichkeit der Verhandlungen. Betreffend Vertraulichkeit besteht bei Bundesratssitzungen eine ähnliche Situation wie bei vertraulichen Sitzungen eines Gemeinde- oder eines Regierungsrates, bei denen auch Protokollführer beigezogen werden können.
Die Motion fordert eine Kann-Bestimmung. Der Bundesrat hätte also die Möglichkeit, zur Entlastung der Vizekanzler eine oder zwei protokollführende Personen beizuziehen. Dass diese vorgängig einer umfassenden Sicherheitsprüfung unterzogen würden, ist selbstverständlich. Mit Ziffer 2 sollen die gesetzlichen Grundlagen und die personellen Ressourcen geschaffen werden, die es braucht, damit Ziffer 1 umgesetzt werden kann.
Im Namen der Geschäftsprüfungskommission unseres Rates, die einstimmig entschieden hat, bitte ich Sie, die Ziffern 1 und 2 der Motion anzunehmen, wie es der Ständerat bereits getan hat.
- RedetextRegierungs- statt LegislaturprogrammNo. 12.432Schweiz
Die Fahne sieht kompliziert aus, die Vorlage ist aber einfach. Es geht im Wesentlichen um Artikel 146 des Parlamentsgesetzes. Wir haben zwei Konzepte, das Konzept Ständerat und das Konzept Nationalrat. Der Ständerat will einen Bericht, dieser kann nicht zurückgewiesen werden. Es findet keine Differenzbereinigung statt, es wird eine Debatte durchgeführt, und am Schluss dieser Debatte wird der Bericht ohne Möglichkeit einer Ergänzung bloss zur Kenntnis genommen. Gemäss der Version des Nationalrates wird ein einfacher Bundesbeschluss diskutiert; Eintreten ist obligatorisch, es gibt keine Rückweisung, allenfalls ein Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat. Das Parlament hat die Möglichkeit, ergänzende Aufträge zu erteilen.
Die vorberatende Kommission bzw. die Mehrheit beantragt Ihnen, das Konzept des Nationalrates aufrechtzuerhalten, dies mit einem Verhältnis von 15 zu 8 Stimmen. Die Kommissionsminderheit beantragt die Unterstützung des Beschlusses des Ständerates. Warum beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, an unserem Beschluss festzuhalten?
1. Mehr Effizienz: Ausgangspunkt der Diskussion war die Unzufriedenheit mit der langen und ineffizienten Debatte bei der Beratung dieses Legislaturplanungsbeschlusses am Anfang der Legislatur. Wenn wir jetzt der Version des Ständerates folgen, bedeutet dies, dass wir im Plenum eine Diskussion führen, um am Ende nichts zu entscheiden. Nicht zu entscheiden ist genau das Gegenteil von Effizienz, Frau Schneeberger. Wenn Sie den ursprünglichen Geist der parlamentarischen Initiativen aufrechterhalten wollen, mit der Zielsetzung von mehr Effizienz, müssen Sie jetzt der Variante Nationalrat zustimmen.
2. Der Ständerat will eben nicht, dass das Parlament als gesetzgebende Behörde ergänzende Anträge stellen kann. Der Ständerat will uns praktisch per Gesetz verbieten, Einfluss zu nehmen. Das lehnen wir ab.
3. Unbeantwortet bleibt insbesondere die Frage, warum der Ständerat für die Beratung des Finanzplanes genau dem Verfahren zugestimmt hat, das er jetzt für die Beratung der Legislaturplanung ablehnt. Im September 2014 sagte der Ständerat für den Finanzplan Ja zum Konzept, das er jetzt für die Legislaturplanung ablehnt. Das ist nicht logisch und ist nicht nachvollziehbar. Sachgerecht ist, wenn beide Planungswerke nach dem gleichen Verfahren behandelt werden.
4. Gemäss Bundesverfassung soll das Parlament bei der politischen Planung aktiv mitwirken. Da genügt blosse Kenntnisnahme nicht. Artikel 173 der Bundesverfassung sagt klar, dass die Bundesversammlung bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mitzuwirken hat. Wir sollten als gesetzgebende Behörde, als oberste Staatsbehörde die Bundesverfassung respektieren.
5. Es kann niemand gezwungen werden, bei der Legislaturplanung Änderungen und Ergänzungen anzubringen, wenn er dies nicht will. Aber man sollte vorsehen, dass die Möglichkeit dazu besteht. Es kann nicht sein, dass diese im Gesetz praktisch ausgeschlossen wird, und es kann auch nicht sein, dass uns der Ständerat auf diesem Wege vorschreibt, wie wir in diesem Rat den Legislaturplanungsbericht zu behandeln haben. Wir als gesetzgebende Behörde sollten bei der Planung der Gesetzgebung etwas zu sagen haben.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
- RedetextJahresbericht 2014 der GPK und der GPDelNo. 15.004Schweiz
Mit dem vorliegenden Jahresbericht legen die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates Rechenschaft ab über ihre Aktivitäten im Jahre 2014. Die GPK nehmen im Auftrag beider Räte die Oberaufsicht wahr: über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundeskanzlei, der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte, der Bundesanwaltschaft sowie weiterer Träger von Aufgaben des Bundes. Gemäss Artikel 169 der Bundesverfassung ist die Oberaufsicht ein Verfassungsauftrag des Parlamentes. Für die GPK gelten als Handlungsgrundsätze die Überprüfung der Rechtmässigkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirksamkeit des Verwaltungshandelns. Die Prüfungen und Untersuchungen erfolgen in ständigen Subkommissionen und durch speziell eingesetzte Arbeitsgruppen. Zusätzlich werden unter Beizug der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) Verwaltungsbereiche vertieft untersucht, und es werden mit wissenschaftlich fundierten Evaluationen konkrete Empfehlungen zwecks Korrektur und Verbesserung gegenüber dem Bundesrat abgegeben.
Im Sinne einer wirksamen Oberaufsicht wird die Umsetzung der Empfehlungen regelmässig durch Nachkontrollen überprüft. So wurde 2014 eine Nachkontrolle zum Bericht über die Finanzkrise und die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA durchgeführt. Die Nachkontrolle ergab, dass die meisten Empfehlungen in der Zwischenzeit als umgesetzt gelten.
Die grösste Untersuchung der GPK war jene des Informatikprojektes Insieme. Eine Arbeitsgruppe aus beiden GPK und beiden Finanzkommissionen hat die Inspektion durchgeführt. Es ist für die GPK wichtig, die Umsetzung der 18 Empfehlungen durch den Bundesrat weiterzuverfolgen und der Umsetzung Nachachtung zu verschaffen. Zudem ziehen die GPK die Konsequenzen aus der Inspektion von Insieme, und zwar durch eine Verstärkung der parlamentarischen Oberaufsicht. Zu diesem Zweck haben sie beschlossen, sich regelmässig mit grossen IT-Projekten zu befassen und ihre Tätigkeit in diesem Bereich enger mit der Tätigkeit der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu koordinieren. Aus diesem Grunde haben die GPK die Motion 14.4009, "Aufsicht durch die EFK. Änderung des FKG", eingereicht. Dieser Vorstoss verlangt eine Stärkung der Rolle der Eidgenössischen Finanzkontrolle und eine engere Zusammenarbeit mit der GPK.
Eine weitere Folge der Inspektion Insieme ist die Motion 15.3006, "Protokollführung im Bundesrat". Die Untersuchung Insieme zeigte, dass insbesondere Artikel 13 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, wonach der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates durchgehend schriftlich festzuhalten seien und das Bundesratsprotokoll deren Nachvollziehbarkeit gewährleiste, nicht gelebt wird. Die Motion verlangt die definitive Umsetzung der erwähnten gesetzlichen Bestimmung.
Ein weiterer Schwerpunkt lag bei den Problemen des Beschaffungswesens. Neben Insieme gab es weitere Problemfälle im Seco, im Bundesamt für Strassen, in der Zentralen Ausgleichsstelle sowie im Bundesamt für Migration. Bei der Aufarbeitung dieser Vorfälle koordinieren die GPK ihre Tätigkeiten miteinander sowie mit denen der Finanzdelegation. Zudem haben die GPK in allen Departementen und in der Bundeskanzlei Datenerhebungen zu den laufenden Dienstleistungsbeschaffungen durchgeführt. Mit der Motion 14.3289, "Dringliche Kontrollmassnahmen betreffend die Vergabe von Aufträgen durch die Bundesverwaltung", die in der Sommersession von beiden Räten mit grossem Mehr gutgeheissen wurde, verlangten die GPK vom Bundesrat eine beschleunigte flächendeckende Einführung eines Vertragsmanagements. Dieses soll gewährleisten, dass die Beschaffungen des Bundes auf die rechtlich korrekte Vergabeart und auf die Einhaltung des Beschaffungsrechts hin kontrolliert werden können. Das Beschaffungswesen wird also die GPK weiterhin beschäftigen.
Ich bitte Sie, vom Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation Kenntnis zu nehmen. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive, zielführende und gute Zusammenarbeit.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeBerichterstattung
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- StändigSchweiz
- Mitglied25.11.2013 – 29.11.2015
- Präsident/in23.12.2011 – 24.11.2013
- StändigSchweiz
- Präsident/in25.11.2013 – 29.11.2015
- Vizepräsident/in15.12.2011 – 24.11.2013
- StändigSchweiz
- Mitglied25.01.2013 – 29.11.2015
- StändigGeschäftsprüfungskommission Arbeitsgruppe Risikomanagement Bund(GPK AG Risikomanagement)Schweiz
- Mitglied16.04.2012 – 29.11.2015
- ArbeitsgruppeArbeitsgruppe SNB der Geschäftsprüfungskommissionen(GPK-NS Agr SNB-V)Schweiz
- Mitglied16.04.2012 – 15.10.2015
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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