RH

Rolf Hegetschweiler

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizZürich

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
3. Dezember 1937
References & source
Wikidata
Q135978298
Source body
CHE
Source updated
14.11.2025
Record updated
18.06.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1472)
  1. Ja
    Schweiz
    Result: 189 Yes · 0 No · 1 Abst. · 10 Absent
  2. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 92 Yes · 64 No · 3 Abst. · 41 Absent
  3. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 124 Yes · 37 No · 1 Abst. · 38 Absent
  4. Nein
    Schweiz
    Bundesgesetz über die Landessprachen (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007
    Result: 90 Yes · 79 No · 1 Abst. · 30 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Result: 126 Yes · 66 No · 2 Abst. · 6 Absent
Interests

No interests recorded.

Access badges

No access badges issued.

Speeches(139)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich bin sehr froh, dass dieses Geschäft noch vor Abschluss der Legislatur zur Beratung kommt, und danke dem Büro unseres Rates, dass es die Vorlage auf die heutige Traktandenliste genommen hat.

    Dafür gibt es auch gute Gründe. Der Vorstoss stammt nämlich aus dem Jahr 2002. Zahlreiche Änderungen der Betriebsreglemente unserer Landesflughäfen haben während der letzten Jahre dazu geführt, dass völlig neue Situationen bezüglich des Fluglärms und der davon betroffenen Gebiete und Anwohner entstanden sind. Leider hat es der Gesetzgeber bisher unterlassen, das Problem der Änderung von Betriebsreglementen gesetzlich korrekt zu lösen. Im Gegensatz zu den zwingenden Planauflagen für Flughafen-Bauprojekte sieht das geltende Luftfahrtgesetz für Betriebsreglementsänderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt keine Regelung vor. Insbesondere muss für solche Änderungen keine öffentliche Planauflage erfolgen, obwohl sie wie Bauprojekte neuen Lärm nach sich ziehen. Dass im Bereich Fluglärm, Betriebsreglementsänderungen und Rechtssicherheit der betroffenen Anwohner gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, ist auch von Bundesstellen, insbesondere vom Bazl, mehrfach ausdrücklich bestätigt worden.

    Fünf Jahre lang hat sich eine Subkommission der UREK unter Beizug von vier externen Juristen intensiv mit der komplexen Materie auseinandergesetzt. In Hearings und einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren haben sich alle interessierten Kreise zur Vorlage äussern können. Die Einwendungen sind zum Teil auch berücksichtigt worden, beispielsweise bei der Rückwirkung. Es geht bei der Vorlage nicht um eigentliche Entschädigungen, sondern lediglich um das rechtsstaatliche Verfahren. Die beantragten Gesetzesänderungen sind fair und umsetzbar. Ausgewiesene Experten von Mieter- und Eigentümerseite haben die UREK bei der Ausarbeitung dieser Vorlage beraten.

    Zu den Anträgen: Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Vollmer abzulehnen. Die planerischen, verfahrensrechtlichen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind, vor allem in der Subkommission, auch für Bahn und Strasse ausführlich diskutiert worden. Sie sind im Bericht vielleicht etwas wenig zum Ausdruck gekommen. Bezüglich aller Verkehrsträger, insbesondere auch der Bahnen und Autobahnen, ändert die neue Regelung nichts an den strengen inhaltlichen Anforderungen des Bundesgerichtes an die Entschädigungsberechtigung. Damit redimensioniert sich das Problem massiv. Das haben Astra und BAV in ihren Stellungnahmen ausgeblendet, obwohl sie über die Arbeiten der UREK seit Längerem im Bilde waren. Es ist ja auch möglich, im Ständerat noch Detailkorrekturen an der Vorlage anzubringen, sofern sachlich wirklich begründete Einwände vorgebracht werden.

    Wenn Herr Vollmer jetzt einfach von enormen Auswirkungen und Milliardenforderungen spricht, passiert das aus dem hohlen Bauch heraus. Er hat keine Zahlen vorliegen, die das irgendwie belegen; er sagt das einfach so und ist ja in seiner zivilen Funktion in dieser Frage natürlich auch Partei; das hätte er vielleicht noch sagen sollen.

    Zum Antrag Thanei: Ich bitte Sie, auch diesen abzulehnen. Warum? Die vorliegende Regelung ist ein Kompromiss, um welchen man in der Kommission lange gefeilscht hat. Von Vermieterseite her hätte man lieber keine Bestimmungen hinsichtlich der Weitergabe von Enteignungsentschädigungen an die Mieter in die Vorlage aufgenommen. Im Interesse einer Gesamtlösung war man schliesslich bereit, hier einzulenken. Im Mietrecht wird ja bekanntlich nichts geändert; die bereits bestehenden Mängelrechte des Mieters werden also nicht eingeschränkt, darum ist der Antrag Thanei auch unnötig.

    [PAGE 1548]

    Die UREK hat dem Bericht der Subkommission und den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen einstimmig - ich muss das wirklich betonen: einstimmig! - zugestimmt und ausdrücklich den Wunsch geäussert, das Geschäft noch in der laufenden Legislatur hier im Rat zu verabschieden.

    Aus Gründen der Fairness und der Gleichbehandlung für die Betroffenen bitte ich Sie, den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen im Enteignungsgesetz und im Luftfahrtgesetz ohne Änderungen zuzustimmen. Diese Auffassung vertreten auch 18 Gemeinden rund um den Flughafen. Wir alle sind an wettbewerbsfähigen und gut funktionierenden Landesflughäfen interessiert. Längerfristig ist es auch für die Akzeptanz des Flughafens Zürich von grösster Bedeutung, dass stossende Verfahrenslücken geschlossen und nicht rund 20 000 Einsprachen über fünf und mehr Jahre einfach nicht behandelt werden. Das - und nur das - wollen wir mit dieser Vorlage ändern, und nichts weiter.

    Ich bitte Sie, der vorliegenden Lösung, die von der UREK einstimmig verabschiedet wurde, ebenfalls zuzustimmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Nein, auf den Wohnungsmarkt hat das natürlich wenig Einfluss. Es geht aber auch nicht darum. Es geht tatsächlich darum, dass Wohneigentümer, die eine Ersatzwohnung oder eine Ersatzliegenschaft beschaffen oder beschaffen müssen, weil sie umziehen [PAGE 1369] müssen, steuerlich nicht bestraft werden. Es geht nur darum.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich möchte nicht mehr in die Details dieser parlamentarischen Initiative gehen; Sie haben diese von den Kommissionssprechern gehört. Es geht mir darum, dass das Steuerharmonisierungsgesetz richtig interpretiert wird; das ist ein Teil meines Vorstosses. Im Steuerharmonisierungsgesetz steht in Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe e wörtlich, dass die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben wird, "soweit der dabei erzielte Erlös innert angemessener Frist zum Erwerb oder zum Bau einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird". Das Bundesgericht hat das in seinem Urteil, das ja Auslöser für diese parlamentarische Initiative war, so interpretiert, dass die Steuer nur aufgeschoben wird, soweit der Gewinn wieder investiert wird. Wenn also ein günstigeres Wohneigentum erworben wird, ist der Aufschub nicht mehr möglich. Das widerspricht der sogenannten proportionalen Methode, wie sie gewisse Kantone angewendet haben. Mit meiner parlamentarischen Initiative will ich erreichen, dass das Gesetz so angewendet wird, wie es tatsächlich wörtlich formuliert ist.

    Zur Argumentation von Frau Fässler: Ein Hauseigentümer wechselt sein Wohneigentum ja in der Regel nicht mehrmals. Er zieht, wenn er älter wird, vielleicht in eine kleinere Wohnung um; anstelle seines Einfamilienhauses kauft er eine Wohnung. Das ist der normale Fall, und genau der wird nach der jetzigen Praxis des Bundesgerichtes bestraft. Ich möchte, dass erstens der Wortlaut des Steuerharmonisierungsgesetzes eingehalten wird und dass zweitens - auch angesichts der neuen Bedürfnisse nach Mobilität, die auch von der Wirtschaft verlangt wird - die Wohneigentumsförderung tatsächlich durchgeführt wird und eine Wirkung entfalten kann.

    Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die FDP unterstützt die Bestrebungen, das Verbot von Rundstreckenrennen aufzuheben. Sicherheitstechnische Gründe, wie sie in den Fünfzigerjahren für das Verbot von Rundstreckenrennen geltend gemacht wurden, erscheinen heute als nicht mehr zeitgemäss. Für die Aufhebung des Verbotes spricht zudem das wirtschaftliche Potenzial solcher Grossveranstaltungen. Ein Hinweis auf Fussballveranstaltungen wie die Euro 2008 ist hier sicher erlaubt. Das wirtschaftliche Potenzial solcher Veranstaltungen und all dessen, was damit zusammenhängt, ist sicher nicht zu unterschätzen. Zu den Rennveranstaltungen selber kommen ja Testanlagen, Betriebe für Forschung und Entwicklung usw.

    Die Austragung von Rundstreckenrennen ist zwar mit gewissen Umweltemissionen verbunden, das Ausmass dürfte sich aber in relativ bescheidenem Rahmen halten. Die Gewässerschutzauflagen für Rennanlage, Parkierung usw. müssen ja auf jeden Fall erfüllt werden, das steht ausser Diskussion. Sowohl beim Bau der Rundstrecke wie beim Rennen selber müssen die Umweltvorschriften des Bundes integral eingehalten werden.

    Es ist klar, dass mit der Aufhebung des Verbotes nicht nur Formel-1-Rennen wieder zugelassen wären. Rundstreckenrennen würden grundsätzlich wieder zugelassen. Der Bundesrat lehnt die Aufhebung des Verbotes aus verschiedenen Gründen ab. Ich möchte hier nicht noch einmal im Detail darauf eingehen. Die FDP teilt diese Bedenken nicht in dem Masse, dass eine Aufhebung des Verbotes sich nicht rechtfertigen liesse.

    Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, der Gesetzesänderung zuzustimmen, das Verbot aufzuheben und natürlich den Nichteintretensantrag der Minderheit Vollmer abzulehnen.

  5. Redetext
    Speech
    Schweiz

    Ich möchte Ihnen eine kleine Umstellung auf der heutigen Traktandenliste beantragen, und zwar in dem Sinne, dass das letzte Geschäft nach vorne genommen und unmittelbar nach dem zweiten Geschäft behandelt wird. Ich beantrage also, das Geschäft 06.3624, "Motion Hofmann Hans. Sicherstellung einer raschen Abwicklung des Sachplanverfahrens für die Entsorgung radioaktiver Abfälle", gleich anschliessend an das Geschäft 06.081, "Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat", zu behandeln.

    Warum beantrage ich diese Umstellung? Zwischen den beiden Geschäften besteht ein gewisser sachlicher Zusammenhang, also ist es unter verfahrensökonomischem Gesichtspunkt sinnvoll, sie unmittelbar nacheinander zu behandeln. Weiter besteht bei der Motion Hofmann Hans eine zeitliche Dringlichkeit. Der Bundesrat hat ihre Annahme beantragt und ist an einer raschen Behandlung des Geschäftes in unserem Rat interessiert. Bleibt es jedoch am Schluss der heutigen Traktandenliste, besteht eine gewisse Gefahr, dass es nicht mehr behandelt werden kann und verschoben werden muss. Dies sollte unbedingt vermieden werden.

    Ich bitte Sie deshalb, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.

Contributions(591)
Memberships(3)

Images(1)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0