LH
Eidg. dipl. PR-Berater

Lorenz Hess

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Die MitteFraktion M-E
SchweizBern

Speeches(287)
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  1. Redetext
    Schweiz

    Es geht darum, die bundesrechtlichen Minimalansätze bei den Kinderzulagen auf 250 und bei den Ausbildungszulagen auf 300 Franken heraufzusetzen. Sie haben es gehört: Der Entscheid zwischen Abschreibung und Verlängerung wurde in der Kommission mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin gefällt, was zumindest vermuten lässt oder belegt, dass der Handlungsbedarf im Grundsatz erkannt worden ist.

    Ich möchte Sie im Namen dieser hälftigen Minderheit bitten, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben, sondern einer Verlängerung bis 2028 zuzustimmen. Die Gründe sind klar; zum Teil wurden sie auch schon erwähnt:

    Erstens ist der Kaufkraftverlust im Verhältnis zu den unangepassten Zulagen augenscheinlich und nicht bestreitbar. Man muss wissen, dass die Sätze seit der Einführung der Familienzulagen nie angepasst wurden - im Gegensatz zu anderen ähnlichen Sätzen, die jeweils in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden.

    Zweitens - das ist ebenfalls nicht bestreitbar - steigt die Familienarmut, und dem gilt es entgegenzuwirken.

    Drittens ist zu erwähnen, dass wir mit dieser Investition auch Prävention betreiben. Man kann natürlich sagen, die knapp 360 Millionen Franken seien kein kleiner Betrag. Ich würde einmal sagen, dass dieser Betrag gut investiert ist, denn andernfalls werden Familien, die in die Armut geraten, einfach über andere Kanäle unterstützt und der Steuerzahler und die Steuerzahlerin genauso belastet. Deshalb ist das eine gute Investition.

    Der Handlungsbedarf ist klar: Es gilt, die Familien zu stützen, vor allem die Familien, die in prekären finanziellen Verhältnissen unterwegs sind. Ich glaube, das ist eine Pflicht, die wir hier haben. Die Hälfte der Kommission hat das ebenfalls so beurteilt. Ich bitte Sie, dieser Hälfte zu folgen.

    Noch ein paar letzte Worte zu den erwähnten Vernehmlassungsergebnissen: Es ist nicht verwunderlich, dass die Haltungen der Kantone unterschiedlich ausfallen, weil in den Kantonen unterschiedliche Verhältnisse herrschen. Genau da setzen wir an, wenn wir hier nicht abschreiben, sondern die Verlängerung machen. So können wir eine gewisse Harmonisierung realisieren, die dem Land gut anstehen würde.

    Deshalb ist das mit Vorsicht zu geniessen. Anders gesagt: Gerade weil die Verhältnisse unterschiedlich sind, kann hier eine gewisse Harmonisierung herbeigeführt werden. Ich bitte Sie, hier zugunsten der Familien zu entscheiden, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben und der Verlängerung der Behandlungsfrist bis 2028 zuzustimmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die SGK empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, auf diese Vorlage einzutreten und ihr im Sinne des Entwurfs auch zuzustimmen. Konkret geht es darum, dass wir eine befristete Verlängerung der Ausnahme von der dreijährigen Tätigkeitspflicht beschliessen.

    Die dreijährige Tätigkeitspflicht wurde eingeführt, um die Zulassung zu steuern. Konkret wurde sie so umgesetzt, dass in verschiedenen Fachbereichen die Ärztinnen und Ärzte eine dreijährige Tätigkeit an einer zertifizierten Ausbildungsstätte nachweisen müssen. Von dieser Pflicht haben wir bereits eine Ausnahme beschlossen. Heute geht es darum, diese Ausnahme für bestimmte Bereiche zu verlängern.

    Im Jahr 2020 wurde Artikel 37 KVG revidiert, und die Zulassungsvoraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte wurden so definiert, dass für die Zulassung unter anderem drei Jahre Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte nachgewiesen werden müssen. Nach der Inkraftsetzung 2022 hat sich gezeigt - und das kam namentlich aus den Kantonen, die ja für die Versorgung zuständig sind -, dass sich regional und auch fachgebietsbezogen Unterversorgungen ergeben können. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2023 eine entsprechende Verlängerung beschlossen. Eben eine Verlängerung gilt es jetzt nochmals befristet bis zum Jahr 2032 zu beschliessen - so lautet der Antrag des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission.

    Die zwei Minderheitsanträge werden ja dann noch vorgestellt.

    Die Minderheit de Courten beantragt Nichteintreten. Sie lehnt der Entwurf der Mehrheit ab, weil sie ihn für eine falsche Signalgebung hält und weil sie es auch für eine Tatsache hält, dass schon genügend Massnahmen für die Grundversorgung ergriffen werden.

    Die Mehrheit empfiehlt Ihnen ebenfalls, den Antrag der Minderheit Hässig Patrick abzulehnen, dies bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 12 und mit Stichentscheid der Präsidentin. Die Mehrheit ist hier der Meinung, dass Psychiatrie und Psychotherapie nicht auch ausgenommen werden sollten von dieser dreijährigen Tätigkeitspflicht. Die Mehrheit ist der Meinung, dass das eben nicht nötig ist und dass das in einem gewissen Sinne zu einer "Mengenausweitung" führen könnte. Die Minderheitsanträge werden Ihnen ja gleich noch vorgestellt.

    Wir empfehlen Ihnen, der Mehrheit zu folgen, das heisst einzutreten und der Vorlage zuzustimmen; das heisst auch, den Minderheitsantrag de Courten auf Nichteintreten und den Minderheitsantrag Hässig Patrick abzulehnen. Die Vorlage wurde insgesamt mit 17 zu 7 Stimmen in der Kommission angenommen. Diese Mehrheit beantragt Ihnen Zustimmung.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich vertrete die Minderheit Rechsteiner Thomas.

    Gemäss geltendem Recht sind die Leistungen der AHV und IV mit jenen der obligatorischen Unfallversicherung sowie der Militärversicherung zu koordinieren. Mit der Einführung der Pflicht zur elektronischen Kommunikation zwischen den Sozialversicherern muss auch die heutige Praxis des Melde- und Verrechnungsverfahrens gesetzlich verankert werden. Nur so kann eine medienbruchfreie und durchgängige elektronische Kommunikation gewährleistet werden, die den Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) entspricht. Artikel 50a AHVG, Artikel 97 UVG und Artikel 95 MVG sind entsprechend zu ergänzen, um die heutige Praxis des Melde- und Verrechnungsverfahrens gesetzlich zu verankern.

    Dieser Konzeptantrag gibt quasi einen gesetzlichen Anker, damit die Datenbekanntgabe zwischen AHV, IV, UVG und MVG für die Koordination der Leistungen, der Abklärung der Versicherungspflicht, das Festsetzen der Versicherungsprämien oder der Rente vorhanden ist. Nur so ist eine medienbruchfreie und durchgängige elektronische Kommunikation gewährleistet. Damit es mit dem Datenschutzgesetz konform ist, braucht es eben die genannte gesetzliche Verankerung. Damit kann z. B. die Mitteilung eines IV-Entscheids neu auch auf elektronischem Weg von der IV an den UVG-Versicherer gemacht werden. Dieser benötigt das zur Festsetzung seiner Leistungen. Ich bitte Sie, dieser Minderheit zuzustimmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Man kann es nicht anders sagen: Ich glaube, noch selten wurde eine solche Menge an Zeit, Personalressourcen und finanziellen Mitteln in einen Rohrkrepierer investiert.

    Vor knapp zehn Jahren hat es mein damaliger Kollege Weibel gut gemeint und eine gute Idee gehabt. Der Titel seines Vorstosses hiess "Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme". Das war das Thema. Jetzt, nach zehn Jahren Irrfahrt in diesem Geschäft, sprechen wir tatsächlich nicht mehr von einer Gebühr für Bagatellfälle, sondern wir sprechen von einer Notfallgebühr ohne Unterscheidung zwischen Bagatelle und Nichtbagatelle. Wir sind also weitestgehend vom ursprünglichen Zweck des Vorstosses entfernt.

    Die einzige Unterscheidung, die man noch macht, das ist die Unterscheidung, ob man mit einer schriftlichen Überweisung auf den Notfall kommt oder nicht. Diese Überweisung, so ist es vorgesehen, würde durch Ärztinnen und Ärzte, durch telemedizinische Dienste oder Apotheken erteilt. Vorhin habe ich vom Kommissionssprecher noch gehört, dass offenbar bereits das Auflesen einer Person auf der Strasse, die man in den Notfall bringt, eine Überweisung ist. Wir hatten eigentlich immer von den schriftlichen Überweisungen gesprochen.

    Jetzt steht eine gute Frage im Raum: Wie stellt z.[NB]B. ein Telemedizinanbieter eine schriftliche Überweisung aus? Wie bringt man diese dann mit? Oder zeigt man auf dem Handy, dass man telefoniert hat? Es reicht ja, dass ich telefoniert habe. Eine zweite gute Frage, auch ungelöst, ist: Wie werden die Apothekerinnen und Apotheker entschädigt, die eine Fallaufnahme machen und dann entscheiden müssten, ob es sich um einen Notfall handelt oder nicht? Ja, Sie denken vielleicht, die machen das gratis, es braucht ja nur eine Viertelstunde oder 20 Minuten, um diesen Patienten anzuschauen.

    87 Prozent, das wurde heute schon mehrfach gesagt, der Direktbetroffenen lehnen die Vorlage ab. Wenn wir jetzt die Rolle der Verbände zu hinterfragen beginnen, dann gilt das dann überall, dann gilt das von Economiesuisse bis zum Arbeitgeberverband und den Arbeitnehmerverbänden. Ich glaube, es ist schon nicht unwesentlich, dass 87 Prozent der betroffenen Verbände und Interessenvertreter das ablehnen, inklusive Spitälern, aller Anbieter und der Kantone. Warum? Es funktioniert nicht. Wenn man sagt, man hätte mit Menschen aus der Praxis gesprochen, dann entgegne ich: Ich bin in einer frühen Phase einmal zu einem Chef eines Notfalldienstes gegangen. Er hat mir kurz erklärt, warum das nicht funktioniert. Wenn man sagt, die Leute würden es gut finden, man habe mit Leuten gesprochen, dann ist diese Haltung klar. Denn diese meinen, das wirke, es gebe dann weniger Leute auf dem Notfall.

    Die abschreckende Wirkung bleibt aus. Der ursprüngliche Ansatz, dass fast am Eingang hätte bezahlt werden müssen, hätte vielleicht abgeschreckt. Aber ohne grosse Informationskampagne, und von der wurde in der Kommission auch schon gesprochen, kriegt das gar niemand mit, oder ein grosser Teil der Versicherten weiss es nicht. Die abschreckende Wirkung dieses Selbstbehalts ist also absolut unrealistisch.

    Nur am Rand erwähnt seien die rechtlichen Folgen, z.[NB]B. im Bereich Patientensicherheit oder Haftung, insbesondere der Haftung für die Apothekerinnen und Apotheker. Man kann sich die Rechtshändel ausmalen, wenn ein Apotheker eine falsche Fallbeurteilung mit gravierenden Folgen für die Person macht. Das wären dann auch noch interessante Fragen. Interessant wären auch die Wahrnehmung der Aufsicht durch die Kantone und der Verwaltungsaufwand.

    Aber eigentlich sind die Worte eines Kommissionsmitgliedes zutreffend, das die Vorlage befürwortet. Es hat am Schluss gesagt: Ja, ich gebe zu, das bringt nichts, aber man muss es jetzt einfach machen, weil die Leute das gut finden. Es ist eigentlich so, wie wenn man bei einer Quartierstrasse diskutiert, ob man Tempokontrollen machen sollte, und am Schluss erhebt man eine Gebühr für das Befahren der Quartierstrasse. Oder noch ein bisschen plakativer gesprochen, Sie kennen das sogenannte Indianersprichwort: Von einem toten Pferd gilt es abzusteigen und ihm nicht einen neuen Sattel zu kaufen.

    Nichteintreten ist dringend geboten, so ziehen wir bei diesem Rohrkrepierer die Handbremse. Es ist halt so: Was gut tönt, ist nicht zwingend gut. [GZ]

    Ich bitte Sie, nicht einzutreten.

  5. Redetext
    Schweiz

    Faktisch geht es bei der Motion Engler um eine Gleichbehandlung bei der Überwachung der Kostenentwicklung, konkret bei den Tarifen. Bei den von den Tarifpartnern verhandelten Tarifen werden die Tarifpartner aufgrund der gesetzlichen Grundlagen stärker in die Verantwortung genommen. Es erfolgt ein Monitoring, und Fragen der Kostenentwicklung oder unberechtigte Mengenausweitungen müssen analysiert und begründet werden.

    Die Motion Engler möchte, dass im Bereich der sogenannten Amtstarife dieselbe Überwachung der Kostenentwicklung stattfindet wie bei den verhandelten Tarifen. Zu den Amtstarifen gehören Medikamente, Laboranalysen sowie Mittel und Gegenstände; sie machen fast drei Zehntel der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aus. Es geht also darum, dass für die Amtstarife das gleiche System, das gleiche Monitoring und die gleiche Form der Überwachung angewandt werden.

    Der Bundesrat hat zwar zu Protokoll gegeben und auch so dargestellt, dass die Bereiche der Amtstarife allgemein überwacht würden und dass Massnahmen ergriffen werden. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist jedoch klar der Meinung, dass dennoch Handlungsbedarf besteht. Man könnte sogar sagen, dass mit der Annahme der Motion die Bestrebungen des Bundesrates für eine neue Auslegeordnung unterstützt würden.

    Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion anzunehmen.

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