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RF
Dr. rer. pol.

Roland Fischer

Former member
Grünliberale ParteiGLP
SchweizLuzern

Mandate
Party
Grünliberale ParteiSource: glp
Parliamentary group
GLP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Luzern
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
5. April 1965
Occupation
Dr. rer. pol., Dozent
Language
German
Contact
Address
Udligenswil
Also active in
Kantonsrat (LU)
Grünliberale Partei· GLP· Luzern-LandFormer
References & source
Wikidata
Q2798507
Source body
CHE
Source updated
26.06.2026
Record updated
29.08.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(10595)
  1. Enthalten
  2. +
    KantonsratSchlussabstimmung
    Result: 83 Yes · 30 No · 0 Abst. · 6 Absent+
  3. +
  4. +
    Kantonsrat
    Result: 43 Yes · 65 No · 0 Abst. · 11 Absent-
  5. Nicht Anwesend
    Kantonsrat
    Result: 30 Yes · 67 No · 0 Abst. · 22 Absent-
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Speeches(318)
  1. Redetext
    Schweiz

    Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist eine schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts, namentlich des in der UNO-Charta in Artikel 2 Absatz 4 festgeschriebenen Gewaltverbots.

    Wir Grünliberalen haben stets gefordert, dass die Schweiz die Sanktionen gegenüber Russland vollständig übernimmt, auch in der Zukunft. Das ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität gegenüber der Ukraine, aber auch gegenüber Europa und europäischen Werten, weil wir eben diese Sanktionen gemeinsam übernehmen. Diese Solidarität mit der Ukraine müssen wir auch nach dem Krieg aufrechterhalten, und dazu gehört, dass sich die Schweiz im Rahmen des Wiederaufbaus in der Ukraine engagiert. Es wird die grosse Aufgabe der Staatengemeinschaft sein, die Ukraine mit Know-how, aber auch mit umfangreichen Finanzmitteln zu unterstützen. Dazu gehören möglicherweise auch Reparationszahlungen.

    Reparationszahlungen haben neben ihrer Funktion als Finanztransfer die Aufgabe, die Ukraine für die von Russland begangenen Völkerrechtsverletzungen zu entschädigen. Reparationszahlungen, die auf das Staatsvermögen Russlands zurückgreifen - z.[NB]B. Vermögenswerte der russischen Zentralbank und von staatlichen Unternehmen -, brauchen aus unserer Sicht eine völkerrechtliche Grundlage und müssen international koordiniert werden. Das ist aus rechtsstaatlichen Gründen sehr wichtig.

    Mit der Organisation der Lugano-Konferenz und mit ihrem Engagement als Folge davon hat die Schweiz eine aktive Rolle im Wiederaufbau übernommen. Diese aktive Rolle soll sie weiterführen; sie soll bei der Ausarbeitung einer völkerrechtlichen Grundlage für die Reparationszahlungen aus russischem Staatsvermögen eine aktive Rolle übernehmen.

    Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Motionen zuzustimmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die grünliberale Fraktion hat sich an einer Delegiertenversammlung vor, glaube ich - ich bin mir nicht mehr ganz sicher -, rund zwei Jahren praktisch einstimmig dafür ausgesprochen, dass unser Ziel entweder ein Rahmenabkommen oder, wenn das nicht möglich ist, der EWR-Beitritt ist.

  3. Redetext
    Schweiz

    Zuerst möchte ich dem Bundesrat im Namen der grünliberalen Fraktion unseren Dank für diesen Bericht aussprechen. Er beinhaltet ja unter anderem auch die Beantwortung unseres Postulates mit dem Titel "Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt durch einen Beitritt zum EWR".

    Die Fragen im Postulat wurden leider nur teilweise und recht knapp beantwortet. Gleichwohl beinhaltet der Bericht aus unserer Sicht ein wertvolles Analyseschema für die Beziehungen der Schweiz zur EU. Das gilt insbesondere für die Definition der vier möglichen Optionen für die Schweiz: ein reines Freihandelsverhältnis, die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs, der Beitritt zum EWR oder der Beitritt zur EU. Aus Sicht des Bundesrates nicht mehr in der Auswahl ist der Status quo, d.[NB]h. der bilaterale Weg, so wie wir ihn bisher gekannt haben, also ohne dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegungsmechanismus. Wir teilen diese Einschätzung. Die EU ist nicht mehr bereit, diesen Weg weiterzugehen, weshalb er auch für die Schweiz keine Option mehr sein kann.

    Der Bundesrat analysiert die vier Optionen mit vier Kriterien: der Grad der Binnenmarktbeteiligung, die Möglichkeit von Kooperationen, der politische Handlungsspielraum und die aussenpolitische Machbarkeit. Wir unterstützen diese Herangehensweise zur Beurteilung der vier Optionen. Nicht nachvollziehen können wir jedoch, wie der Bundesrat gemäss diesen Kriterien zum Schluss kommt, dass der bilaterale Weg nach wie vor die beste Lösung für die Schweiz sei. Gemäss unserer Analyse ist heute, nach dem Scheitern eines institutionellen Rahmenabkommens, der Beitritt zum EWR der bevorzugte Weg. Der EWR ist heute der goldene Schlüssel zu Europa für die Schweiz, derweil sich der einstige Königsweg immer mehr als Sackgasse erweist.

    Bezüglich der Machbarkeit sagt der Bericht deutlich, dass der bilaterale Weg kritisch und unsicher ist. Beim politischen Handlungsspielraum betont er, dass es nicht nur auf den formellen, sondern auch auf den faktischen Handlungsspielraum ankommt. Und beim faktischen Handlungsspielraum der Schweiz liegen der bilaterale Weg, die EWR-Mitgliedschaft und auch die EU-Mitgliedschaft nicht wirklich weit auseinander. Schliesslich übernehmen wir schon heute grosse Teile des EU-Rechts. Beim Grad der Binnenmarktintegration und auch bei den Kooperationsmöglichkeiten ist es logisch, dass der EWR-Beitritt und der EU-Beitritt natürlich die Nase vorn haben. Zudem teilen wir die Haltung nicht, dass ein EWR- oder ein EU-Beitritt heutzutage nicht mehr machbar sei. Im Gegenteil, seien wir doch ehrlich: Unter den vier im Bericht beschriebenen Lösungswegen sind für ein Land im Herzen Europas letztendlich nur der EU- und der EWR-Beitritt stabile, rechtssichere und erfolgreiche Modelle für eine Integration in den Binnenmarkt.

    Der Paketansatz mit seinen sektoriellen Integrationsschritten bewirkt langfristig hingegen einen unendlichen Verhandlungsmarathon, da bei jedem Integrationsschritt wieder die institutionellen Fragen mitverhandelt werden müssen. Aber selbst hier agiert der Bundesrat sehr zaghaft: Statt mutig einen Schritt zu wagen und rasch ein Verhandlungsmandat zu präsentieren, verheddert er sich in den Details der einzelnen Verträge. Statt eine Führungsrolle wahrzunehmen und die Integration in den europäischen Binnenmarkt zum Wohle des ganzen Landes und der Schweizer Bevölkerung voranzutreiben, duckt er sich vor den Sonderinteressen von Verbänden und Gewerkschaften. Statt aktiv und[NB]mit[NB]einer[NB]positiven[NB]und[NB]optimistischen Grundhaltung aufzutreten, agiert der Bundesrat in seiner selbstgewählten Defensive.

    Meine Damen und Herren, die Schweiz muss endlich einen deutlich stärkeren Beitrag zur europäischen Integration und Solidarität leisten. Nur eine stärkere Beteiligung am und[NB]Mitwirkung im europäischen Binnenmarkt ist eines selbstbewussten Staates im Zentrum von Europa würdig, ja letztendlich auch notwendig, damit er langfristig seine Souveränität aufrechterhalten und ausüben kann.

    Die Schweiz teilt mit der EU grundlegende Werte wie Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Wir müssen für sie einstehen und für sie kämpfen - nicht alleine, sondern gemeinsam mit der europäischen Staatengemeinschaft, denn die Schweiz gehört zu Europa, ohne Wenn und Aber.

  4. Redetext
    Schweiz

    Bevor ich mit meinen Ausführungen zu diesen beiden parlamentarischen Initiativen beginne, möchte ich die Gelegenheit nutzen, als Präsident der Finanzkommission Kommissionssprecher Jean-Paul Gschwind, der heute seine letzte Intervention gemacht hat, im Namen der Finanzkommission ganz herzlich für seine langjährige, gute und konstruktive Arbeit in[NB]der[NB]Finanzkommission zu danken. Vielen Dank und alles Gute!

    Die beiden vorliegenden parlamentarischen Initiativen der Finanzkommission beinhalten Anpassungen des Parlamentsgesetzes in zwei unterschiedlichen Bereichen. Zum einen soll durch eine Änderung von Artikel 94a ParlG das Differenzbereinigungsverfahren harmonisiert werden. Zum andern soll mit einer Anpassung der Artikel 50 und 112 ParlG das Mitberichtsverfahren bei den verschiedenen Arten von Vorlagen vereinfacht und harmonisiert werden. Die beiden parlamentarischen Initiativen haben inhaltlich keinen Zusammenhang. Sie werden Ihnen von Ihrer Finanzkommission aus verwaltungsökonomischen Gründen in einer einzigen Vorlage unterbreitet.

    Kommen wir zuerst zum Differenzbereinigungsverfahren. Hier besteht das Problem, dass heute bei den verschiedenen Bundesbeschlüssen zum Voranschlag im Falle einer Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz unterschiedlich vorgegangen wird. Das ist eine Inkonsistenz, die zu unerwünschten Resultaten führen kann. Deshalb beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission, das Vorgehen zu harmonisieren. Mein Cosprecher, Jean-Paul Gschwind, hat Ihnen die Details bereits ausführlich erklärt.

    Die zweite parlamentarische Initiative betrifft das Mitberichtsverfahren. Heute bestehen grundsätzlich unterschiedliche Prozeduren bei den Mitberichten der Finanzkommissionen, und zwar je nachdem, ob es sich bei den Vorlagen um einen Zahlungsrahmen, einen Verpflichtungskredit oder ein Bundesgesetz handelt, und je nachdem, ob es sich um Vorlagen des Bundesrates oder um Vorlagen von Sachbereichskommissionen handelt. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen, das Verfahren bezüglich beider Punkte zu harmonisieren.

    Kommen wir zum ersten Punkt, der mit einer Anpassung von Artikel 50 ParlG neu geregelt werden soll: Heute richten sich die Mitberichte der Finanzkommissionen zu Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen sowohl an die zuständige Sachbereichskommission wie an den Rat, wo die Finanzkommission auch Anträge stellen kann. Bei Mitberichten zu rechtlichen Erlassen, die z.[NB]B. zu neuen gebundenen Ausgaben führen, richten sich der Mitbericht und die Anträge nur an die zuständige Kommission. Durch eine Anpassung von Artikel 50 ParlG und die Zusammenführung der Absätze 2 und 3 dieses Artikels beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission eine Harmonisierung des Verfahrens. Die Finanzkommissionen sollen inskünftig bei allen Erlassentwürfen von erheblicher finanzieller Bedeutung einen Mitbericht verfassen und entsprechende Anträge im Rat stellen können, allerdings neu - und das ist eine Einschränkung - nur noch finanzpolitische Anträge.

    Die Änderungen von Artikel 50 waren in der Kommission, aber auch in den konsultierten Sachbereichskommissionen nicht unbestritten. Eine Minderheit Gysi Barbara beantragt [PAGE 1986] Ihnen die Ablehnung dieser Änderungen und die Beibehaltung des geltenden Rechts. Die Mehrheit der Finanzkommission ist jedoch überzeugt, dass sie mit der von ihr beantragten Anpassung ihre Verantwortung und die Aufsicht über den Bundeshaushalt deutlich besser wahrnehmen kann als heute. Sie beantragt Ihnen deshalb, ihr zuzustimmen. Die[NB]Mehrheit[NB]kam[NB]mit[NB]18[NB]zu[NB]4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zustande.

    Insbesondere würden es die Anpassungen von Artikel 50 der Finanzkommission erlauben, auch bei Vorlagen, die zu neuen stark gebundenen Ausgaben führen, einen Antrag an den Rat zu stellen. Gerade die gebundenen Ausgaben im Voranschlag sind für die Finanzkommission heute ein Problem. Es bedeutet quasi, dass man sich bei Sparmassnahmen, z.[NB]B. im kommenden Voranschlag, auf die schwach gebundenen Ausgaben konzentrieren muss, also z.[NB]B. auf die Landwirtschaft, die Bildung, die Armee und den Zoll.

    Die zweite Änderung betrifft Artikel 112 ParlG, das Verfahren bei Erlassentwürfen von Kommissionen. Hier beantragen wir, dass die Finanzkommission bei Erlassentwürfen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen gleichzeitig mit dem Bundesrat zu einer Stellungnahme eingeladen wird. Das Verfahren wird somit etwas formalisiert, und es wird sichergestellt, dass die Finanzkommission bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen in jedem Fall mit einbezogen werden kann.

    Der Bundesrat begrüsst die Änderungen beim Differenzbereinigungsverfahren. Zu den Änderungen beim Mitberichtsverfahren hat der Bundesrat nicht Stellung genommen, da es sich um parlamentsinterne Prozesse handelt.

    Im Namen Ihrer Finanzkommission beantrage ich Ihnen Zustimmung zum gesamten Entwurf.

  5. Redetext
    Schweiz

    Mit meinem Postulat bitte ich den Bundesrat, im Rahmen eines Berichtes folgende Fragen zu beantworten: Inwieweit sind Schweizer Banken und Versicherer gegenüber klima- und umweltbedingten Finanzrisiken exponiert? Wie gehen sie damit um? Mit welchen unternehmerischen Vorkehrungen und regulatorischen Massnahmen, zum Beispiel Liquiditätsanforderungen oder Eigenmittelvorschriften, könnte ihre Resilienz, also ihre Widerstandskraft, gegenüber solchen Risiken gestärkt werden? Diese Auslegeordnung soll sowohl für den Finanzsektor als Ganzes als auch für die einzelnen Firmen vorgenommen werden.

    Der Bundesrat beteuert in seiner Stellungnahme zu meinem Postulat, dass schon sehr viel gemacht werde. Er verweist auf entsprechende Berichte und Untersuchungen der Finma und der Nationalbank. Die Arbeiten der Finma und der SNB sind zu würdigen; gleichwohl genügen sie noch nicht. So werden in den Dokumenten zwar die Prozesse beschrieben, es fehlen aber konkrete Resultate im Sinne der von meinem Postulat geforderten Auslegeordnung. Diese Resultate fehlen nicht nur für den Finanzsektor als Ganzes, sondern auch für die Firmen als einzelne. Des Weiteren fehlen Analysen zur Frage, mit welchen Massnahmen Schweizer Finanzinstitute ihre Resilienz gegenüber solchen Risiken stärken können; es geht zum Beispiel um Modelle für die Integration von Klimarisiken ins Risikomanagement oder die Berücksichtigung von Klimarisiken bei der Kreditvergabe. Es stellt sich auch die Frage, ob allenfalls regulatorische Massnahmen nötig sein könnten, eben zum Beispiel eine Anpassung der Liquiditätsanforderungen oder der Eigenmittelvorschriften. Wir wissen es aber nicht, weil wir noch keine Informationen darüber haben, wie sich das Bild genau präsentiert.

    Finanzielle Risiken, welche durch Veränderungen des Klimas und den Verlust an Biodiversität bedingt sein können, bergen [PAGE 1758] immer noch die Gefahr, unterschätzt zu werden. Es bestehen auch noch grosse Lücken, insbesondere bezüglich der Quantifizierung solcher Risiken und insbesondere im Finanzbereich.

    Damit unser Finanzplatz und unsere Finanzunternehmen nicht plötzlich vor neuen Überraschungen stehen, bitte ich Sie, meinem Postulat zuzustimmen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
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    04.10.2025 – 31.12.2199
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    04.10.2025 – 31.12.2199

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