Karl Vogler
- Party
- Christlichsoziale Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Obwalden
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 24. März 1956
- Wikidata
- Q1514490
- Source body
- CHE
- Source updated
- 14.11.2025
- Record updated
- 29.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizDatenschutzgesetz. Totalrevision und Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2019 · 09.09.2019Result: 109 Yes · 87 No · 2 Abst. · 1 Absent
- JaSchweizMittel- und langfristige Planung bei Poststellen und Postagenturen (Motion)NationalratHerbstsession 2019 · 09.09.2019Result: 94 Yes · 85 No · 6 Abst. · 14 Absent
- JaSchweizResult: 113 Yes · 65 No · 2 Abst. · 19 Absent
- JaSchweizSmarte Industrie- und Gewerbezonen. Für eine verbesserte Planung der Industrie- und Gewerbezonen (Postulat)NationalratHerbstsession 2019 · 09.09.2019Result: 124 Yes · 64 No · 1 Abst. · 10 Absent
- JaSchweizAngabe der CO2-Emissionen beim Kauf eines Flugtickets (Motion)NationalratHerbstsession 2019 · 09.09.2019Result: 121 Yes · 63 No · 3 Abst. · 12 Absent
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- RedetextSchweiz
Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dieser in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.
Wir sprechen heute über die Anpassung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz. Das Gesetz bezweckt im Wesentlichen, die Natur und das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen und zu schützen sowie die biologische Vielfalt zu erhalten. Das sind - das wurde soeben auch gesagt - Anliegen, die heute wichtiger sind denn je. Denn wohl nie in jüngerer Zeit stand die Landschaft derart unter Druck wie heute. Ich erinnere nur an die ständige Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsflächen oder die dramatische Abnahme der Biodiversität. Gleichzeitig sehen wir uns mit einem gestiegenen Bedürfnis unserer Bevölkerung nach Ruhe und Erholung in intakten Landschaften konfrontiert; in Landschaften insbesondere, die weder touristisch grossartig erschlossen sind noch sonst wie intensiv genutzt werden, ganz einfach in Landschaften, die als solche bewusst durchwandert, erlebt und damit in ihrer Schönheit wahrgenommen und erfahren werden. Solche Landschaften mit möglichst geringen menschlichen Eingriffen stellen gleichzeitig ein grosses touristisches Potenzial dar.
Der Ständerat hat den Wert dieser Landschaften erkannt und aufgrund der Reaktionen der Kantone zu Recht darauf verzichtet, kantonale Eingriffsinteressen in diese zuzulassen. Das war umso weniger notwendig, als ja neu Artikel 12 des revidierten Energiegesetzes der Nutzung und dem Ausbau erneuerbarer Energien ein nationales Interesse zuweist und diese damit bei der Interessenabwägung als gleichwertig mit anderen Interessen zu betrachten sind. Ein wesentliches Anliegen der parlamentarischen Initiative Eder und der Energiestrategie ist damit erfüllt.
Richtig ist nach Meinung der CVP-Fraktion ebenfalls der Entscheid des Ständerates, Artikel 7 mit einem Absatz 3 derart zu ergänzen, dass die Gutachten der Kommission nur noch eine von mehreren Grundlagen für die korrekte Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde darstellen. Die Gutachten bilden bereits heute lediglich eine von mehreren Grundlagen für die Abwägung der Schutz- und Nutzinteressen durch die Entscheidbehörde. Das wird, wie gesagt, in der vorgeschlagenen Änderung ausdrücklich verankert. Die Entscheidbehörde würdigt alle Beweismittel frei nach ihrer Überzeugung und ist nicht an eine starre Vorgabe gebunden. Selbstverständlich aber hat sich die Behörde mit den Gutachten auseinanderzusetzen, und unter Hinweis auf Seite 355 des Berichtes muss die Entscheidbehörde ein Abweichen davon auch hinreichend begründen. Damit verdeutlicht die neue Bestimmung letztlich lediglich die heutige Praxis auf Stufe Gesetz und trägt damit zur Rechtssicherheit bei.
Zusammengefasst ersuche ich Sie namens der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen.
- RedetextJagdgesetz. ÄnderungNo. 17.052Schweiz
Ich spreche hier im Sinne der Effizienz gleich zu allen Differenzen.
Unser Rat diskutiert heute zum dritten Mal das Jagdgesetz. Entsprechend ist es Zeit, dass sich die beiden Räte annähern und wir am Schluss eine Vorlage verabschieden, die das angekündigte Referendum überstehen wird. Ich sage das vor allem auch an die Adresse derjenigen, die den Wolf ins Pfefferland wünschen und von einer wolfsfreien Schweiz reden. Solches ist nicht realistisch. Der Wolf wird künftig Teil sein und ist auch heute Teil unserer Fauna. Wichtig ist aber gleichfalls - ich betone das ganz ausdrücklich -, dass wir jetzt auch die Grundlage für eine vernünftige Regulierung des Wolfs schaffen. Dieses Ziel wird dann erreicht, ich habe es gesagt, wenn wir eine hoffentlich quasi referendumsresistente Vorlage verabschieden. Das verlangt nach Kompromissbereitschaft, andernfalls geht man das Risiko ein, auf Jahre hinaus keine Wolfsregulierung machen zu können. Einen wichtigen Schritt dazu machen wir, wenn wir heute bei den verbleibenden Differenzen den jeweiligen Mehrheiten folgen.
Weil wir bei Artikel 4, "Jagdberechtigung", eine Differenz zum Ständerat geschaffen haben, eine Minderheit aber nicht eingereicht worden ist, beginne ich mit der Differenz bei Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe c. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, weil der Wildschadenbegriff im allgemeinen Wildschadenbegriff, wie er im Zweckartikel des Gesetzes - also in Artikel 1 - angelegt ist, bereits enthalten ist. Entsprechend ist Buchstabe c zu streichen. Damit folgen wir auch dem Ständerat, welcher der Streichung diskussionslos zugestimmt hat.
Ich komme zu Artikel 11 Absatz 5, dem eigentlichen Pièce de Résistance der verbleibenden Differenzen, der Frage nämlich, ob neu auch in den Wildtierschutzgebieten - bisher "Jagdbanngebiete" - Wölfe zum Abschuss freigegeben werden dürfen. Auch hier bitte ich Sie, im Bewusstsein, dass auch in unserer Fraktion keine einheitliche Meinung besteht, jedoch unter dem Aspekt der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage, der Mehrheit zu folgen. In einem Abstimmungskampf dürfte es einigermassen schwierig sein zu erklären, dass in Wildtierschutzgebieten Wölfe geschossen werden dürfen. Denn Wildtierschutzgebiete sind per se Orte, die geschützten Tieren als Rückzugsgebiete zugedacht sind. In diesen zu jagen ist damit primär auch eine Frage der Jagdethik. Es kommt hinzu, dass die Streifgebiete des Wolfs viel grösser sind als die Wildtierschutzgebiete und deshalb ein Wolf ohne Weiteres auch ausserhalb eines Schutzgebietes geschossen werden kann.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Ich komme zur letzten Differenz, derjenigen in Artikel 13 Absatz 4, der Frage, ob im Rahmen der Entschädigung von Wildschäden neben den Kantonen auch die sogenannt betroffenen Kreise anzuhören sind. Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit und damit dem einstimmigen Ständerat zu folgen. [PAGE 1504] Es macht keinen Sinn, das Gesetz mit einer Selbstverständlichkeit zu belasten. Der Bundesrat hört die sogenannt betroffenen Kreise ohne Weiteres und selbstverständlich an. Zu meinen, hier solches festhalten zu müssen, ist im Übrigen gefährlich und kontraproduktiv, weil solches an anderen Orten auch nicht festgehalten wird. Das könnte zum falschen Schluss führen, dass, wenn solches nicht festgehalten wird, betroffene Kreise eben dann nicht anzuhören sind. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Zusammengefasst bitte ich Sie, jeweils immer der Mehrheit zu folgen.
- RedetextSchweiz
Am 4. Juni 2013 reichte Nationalrätin Natalie Rickli die parlamentarische Initiative 13.430 ein. Mit dieser verlangt die Initiantin - in Analogie zu Artikel 380a StGB - die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage dafür, dass das zuständige Gemeinwesen für einen Schaden haftet, der entsteht, wenn eine wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdeliktes verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und diese Person daraufhin erneut ein solches Verbrechen begeht.
Die RK-NR behandelte die Initiative erstmals an ihrer Sitzung vom 14./15. August 2014 und gab ihr mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die Kommission war mehrheitlich der Ansicht, dass bezüglich der Staatshaftung betreffend die im Kontext der parlamentarischen Initiative erwähnten Morde Klärungs- und Handlungsbedarf besteht. Die RK-SR stimmte dem Folgegeben an ihrer Sitzung vom 17. November 2014 knapp, mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten, ebenfalls zu.
In der Folge kam das Geschäft zurück in die Kommission für Rechtsfragen, zwecks Ausarbeitung eines Gesetzgebungsprojektes. An ihrer Sitzung vom 12./13. Mai 2016 beauftragte die Kommission das Sekretariat mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfes und beschloss gleichzeitig, vor der entsprechenden Prüfung eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren anzuhören. An der Sitzung vom 7. April 2017 hörte die Kommission für Rechtsfragen dann eine Delegation der KKJPD an. Die Vertreterinnen und Vertreter der KKJPD lehnten dabei die parlamentarische Initiative klar ab. Sie stellten unter anderem fest, dass es keine Nullrisikogesellschaft gebe und alle Untersuchungen zeigen würden, dass sich eine sukzessive Wiedereingliederung der Täter, bei aller Tragik von bedauerlichen Einzelfällen, bewährt habe. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative würde das Gegenteil erreicht. Eine Person freizulassen, ohne sie vorher auf die Freiheit vorzubereiten, wäre aus Sicht der Kantone unverantwortlich.
Die sehr klare Haltung der Kantone bewog dann die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben beziehungsweise Entsprechendes dem Nationalrat zu beantragen. Dieser Kommissionsentscheid vom 7. April 2017 wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt.
Der Nationalrat lehnte dann aber die Abschreibung in der Sommersession 2017 ab, und zwar mit 109 zu 77 Stimmen bei 10 Enthaltungen. In der Folge verabschiedete die Kommission für Rechtsfragen an der Sitzung vom 17./18. Mai 2018 einen Vorentwurf und führte in der Zeit vom 24. Mai bis zum 14. September 2018 eine Vernehmlassung durch. An der Sitzung vom 14./15. Februar 2019 nahm die Kommission Kenntnis vom Vernehmlassungsergebnis. Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten nahmen deren 46 Stellung. 40 Teilnehmende lehnten den Vorentwurf ab, darunter alle an der Vernehmlassung beteiligten Kantone, nämlich deren 25. Sie taten das im Wesentlichen mit der Begründung, welche die Vertreterinnen und Vertreter der KKJPD bereits anlässlich der besagten Anhörung geltend gemacht hatten.
Dieses sehr deutliche Vernehmlassungsergebnis führte dazu, dass die Kommission beschloss, Ihnen erneut die Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu beantragen, diesmal mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Weil es die Kantone sind, die gemäss Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung für den Strafvollzug zuständig sind, und diese die Vorlage unisono ablehnen, macht es keinen Sinn, an der parlamentarischen Initiative festzuhalten.
Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben und die Frist für die Umsetzung um zwei Jahre zu verlängern. Für die Minderheit zeigen die Argumente der Kantone, dass es viele gefährliche Täter gebe, denen heute eine Vollzugsöffnung gewährt werde. Entsprechend möchte sie die Umsetzung der parlamentarischen Initiative weiterverfolgen.
Ich bitte Sie, der klaren Kommissionsmehrheit zu folgen.
- RedetextJagdgesetz. ÄnderungNo. 17.052Schweiz
Die CVP-Fraktion bittet Sie, bei den aktuellen Differenzen zum Ständerat wie folgt abzustimmen:
Ich beginne mit Artikel 4 Absatz 1, der Jagdberechtigung. Geklärt wird bei dieser Differenz das Verhältnis zwischen der Jagdberechtigung und der Jagdprüfung. Die Jagdberechtigung ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem bestimmten Kanton. Deren Erteilung bleibt selbstverständlich weiterhin Sache der Kantone - das soll unbedingt auch so bleiben. Das Einzige, über was wir hier beschliessen, ist, dass die Kantone die Jagdprüfung gegenseitig anerkennen. Nachdem die klare Mehrheit der Kantone, die kantonalen Fachdirektoren und Fachstellen und insbesondere auch die Jägerinnen und Jäger die gegenseitige Anerkennung der Jagdprüfung verlangen und unterstützen, wird die Mehrheit unserer Fraktion der Kommissionsmehrheit folgen; dies im Bewusstsein, dass bei dieser Frage noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
Ich komme zu Artikel 7a Absatz 1 Litera bter, der Frage, ob die Kantone beim Biber eine Bestandesregulierung vornehmen können. Hier bitte ich Sie, den Einzelanträgen Müller-Altermatt und Girod und entsprechend dem Ständerat zu folgen. Damit wird - das sei natürlich auch gesagt - eine Regulierung nicht ausgeschlossen, sollte sie denn tatsächlich notwendig werden. Aber es verbleibt die Hürde, dass der Bundesrat die Biber als regulierbar bezeichnen müsste. Das macht Sinn und ist verhältnismässig.
Ich gehe weiter zu Artikel 7a Absatz 2 Litera c. Ich bitte Sie, hier der Minderheit Jans zu folgen, das insbesondere, weil die Wildbestände im allgemeinen Wildbestandsbegriff, wie er im Zweckartikel des Gesetzes - also in Artikel 1 - angelegt ist, bereits heute enthalten sind. Buchstabe c braucht es nicht. Entsprechend ist dieser zu streichen.
Ich gehe weiter zu Artikel 11 Absatz 5, der Frage, ob auch in Jagdbanngebieten Wölfe abgeschossen werden dürfen. Die Mehrheit unserer Fraktion ist hier der Meinung, dass die Wölfe ausserhalb dieser Gebiete reguliert werden sollen. Aufgrund der grossen Streifgebiete der Wölfe ist das ohne Weiteres auch möglich. Und wenn sich die Wölfe in den Jagdbanngebieten aufhalten, dann ist das der Ort, den ihnen der Mensch als Rückzugsort zugedacht hat. In den Jagdbanngebieten zu jagen ist somit auch eine Frage der Jagdethik, verbunden insbesondere und ebenfalls mit grosser Unruhe für die übrigen in diesen Gebieten lebenden Tiere. Ich bitte Sie somit, der Mehrheit zu folgen.
Ich komme zur letzten Differenz, derjenigen in Artikel 13 Absatz 4, und damit zur Frage, ob im Rahmen der Entschädigung von Wildschäden neben den Kantonen auch sogenannt betroffene Kreise anzuhören sind. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und das Gesetz nicht unnötig mit einer Selbstverständlichkeit zu belasten. Der Bundesrat hört sogenannt [PAGE 1202] betroffene Kreise ohne Weiteres und selbstverständlich an. Zu meinen, hier solches festhalten zu müssen, ist im Übrigen gefährlich und kontraproduktiv, weil solches an anderen Orten auch nicht festgehalten ist. Das könnte dann zum falschen Schluss verleiten, dass, wenn solches nicht festgehalten wird, betroffene Kreise eben nicht anzuhören sind. Das ist, wie gesagt, falsch. Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Anträgen zustimmen.
- RedetextOR. AktienrechtNo. 16.077Schweiz
Er betrifft beides: Menschenrechte und natürlich ebenfalls internationale Umweltstandards.
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- Spezial
- StändigSchweiz
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
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- Parlament (Legislativrat)30.11.2015 – 01.12.2019
- Parlament (Legislativrat)05.12.2011 – 29.11.2015
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