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Dr. iur. HSG

Martin Schmid

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FDP.Die LiberalenFraktion RL
SchweizGraubünden

Speeches(660)
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660 Results
  1. Redetext
    Schweiz

    Das DBA mit Simbabwe soll uns die Gelegenheit geben, uns über ein paar Fragen zu unterhalten. Die erste Frage in der Kommission war natürlich folgende - der Berichterstatter hat darauf hingewiesen -: Ist es aus Sicht der Schweiz sinnvoll, mit diesem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen einzugehen?

    Wir alle wissen es, und der Bundesrat hat es offengelegt: In früheren Jahren wurden schweizerische Staatsbürger in Simbabwe enteignet. Bisher sind noch nicht alle entsprechenden Entschädigungszahlungen geleistet worden; in der Botschaft ist das ausgewiesen und transparent gemacht. Gleichzeitig haben wir keinen grossen Handel mit diesem Land. Die volkswirtschaftliche Bedeutung in Bezug auf die Zahlungsbilanzstruktur ist äusserst gering. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz nicht mehr um jeden Preis weitere DBA abschliessen sollte; jedenfalls sollte sie bei weiteren DBA nicht vom OECD-Musterabkommen abweichen. Wir haben die Abwägung unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Gesichtspunkte vorgenommen. Sie sehen, dass die Kommission letztlich trotzdem entschieden hat, Ihnen Eintreten und Zustimmung zu beantragen.

    Es gibt aber diesen aus schweizerischer Sicht extrem kritischen Punkt im Bereich des Abkommens - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen -: Die Schweiz hat es verhandlungstaktisch nicht geschafft, die Elemente des OECD-Musterabkommens in allen Bereichen durchzusetzen, sondern die Schweiz war in diesen Verhandlungen bereit, Simbabwe die Quellenbesteuerung der Vergütungen für technische Dienstleistungen zuzugestehen. Das ist die entscheidende Frage: Sollen wir solche Zugeständnisse machen? Ziehen wir aus diesem Abkommen einen genügend grossen Nutzen, sodass eine solche Abweichung vom OECD-Musterabkommen gerechtfertigt ist?

    Das ist letztlich die Kernfrage. Auch für den Dienstleistungsbereich ist das Handelsabkommen schwach. Aber umgekehrt kann man auch sagen, dass der grenzüberschreitende Finanz- und Dienstleistungsverkehr mit Simbabwe nicht gross ist. Insofern kann man sagen, dass es nach dieser Abwägung passt. Bei anderen Staaten aber, und hier möchte ich schon in die Zukunft schauen, könnte das dann schon sehr viel anders aussehen. Ich melde hier sehr grosse Zurückhaltung an, ob die Schweiz zukünftig afrikanischen, asiatischen und anderen Entwicklungsländern weiterhin solche Zugeständnisse machen soll. Ich zweifle daran, dass das die richtige Strategie der Zukunft ist.

    Wir haben in der Kommission auch die Anfrage von Nationalrat Pamini vom 19. Juni 2025 diskutiert; an dieser Sitzung hat der Bundesrat eine Auslegeordnung vorgenommen. Der Bundesrat behält sich vor, dies einfach situativ zu verhandeln. Aber das gibt uns Räten auch die Möglichkeit, in Zukunft diese DBA abzulehnen und zu sagen, dass es aus Sicht des Parlamentes nicht im Interesse unseres Landes ist, wenn man vom OECD-Musterabkommen abweicht.

    Um was geht es ganz konkret auch? Es geht darum, dass schweizerische Unternehmen, die in diesen Ländern Dienstleistungen erbringen, letztlich dort Registrierungspflichten erfüllen und Compliance-Vorschriften eingehen müssen. Das ist selbstverständlich. Die Verwaltung hat argumentiert, dass sie das so oder so tun müssten, wenn sie in diesen Ländern tätig sind. Diese Argumentation ist richtig, aber das müssen sie heute schon. Ich habe aber meine grossen Zweifel, ob es die richtige Strategie ist, dass man als Staat in einem Doppelbesteuerungsabkommen mithilft, Simbabwe quasi mit einem Sondertatbestand in einem DBA bei der Steuereintreibung zu helfen.

    Es könnte auch umgekehrt gehen: Die Schweiz hätte die Möglichkeit, diese unklaren Verhältnisse mit einem Doppelbesteuerungsabkommen zu regeln. Damit wäre der Sinn eines völkerrechtlichen Vertrags erfüllt, in der Beziehung zu einem anderen Staat mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Das müsste gerade das Ziel sein und eben nicht, diese Sondertatbestände mit dem Doppelbesteuerungsabkommen quasi gesetzlich zu legitimieren. Man macht die Situation also fast noch schlimmer als heute. In dieser Abwägung werden wir höchstwahrscheinlich weitere Doppelbesteuerungsabkommen in unseren Rat bekommen. Ich möchte hier einfach andeuten, dass meine Zustimmung zum DBA mit Simbabwe nur unter grösster Zurückhaltung erfolgt und nicht so interpretiert werden soll, dass ich eine solche Abkommenspolitik der Schweiz unterstütze.

    Ausnahmsweise bin ich - in der Abwägung, auf die der Kommissionspräsident hingewiesen hat - nochmals bereit, dem zuzustimmen. Ich möchte nicht weiter auf die von Kollege Rieder auch in der Kommission eingebrachten Argumente eingehen; sie waren genereller Natur zu den Entwicklungsbereichen. Mir geht es hier vor allem um den Bereich der Quellenbesteuerung von Dienstleistungen. Insoweit bin ich überzeugt, dass der Bundesrat es richtig gemacht hat, er hat hier abgewogen. Er hat gesagt, weil die grenzüberschreitenden Dienstleistungen gering sind, weil auch die Handelsströme gering sind, kann man hier ausnahmsweise nochmals ein DBA schliessen. Zukünftig gehe ich aber davon aus, dass man bei anderen, grösseren Staaten, die mehr Volumen haben, aus Sicht der Schweiz lieber darauf verzichten sollte, ein DBA zu schliessen, als diese Konzessionen zu machen.

    Auch ich beantrage Ihnen Eintreten und Zustimmung zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege Rieder, Sie haben insoweit recht, als Sie darauf hinweisen, dass es Swissgrid in den letzten Jahren nicht gelungen ist, das Netz genügend auszubauen. Leider können wir das Rad nicht zurückdrehen. Sie wissen es genau: Die Netze gehörten früher den Überlandwerken, den Produzenten, und im Zuge der damaligen Strommarktliberalisierungs-Debatte wurde das dann aufgetrennt. Es war natürlich einfacher, wenn jemand vom Bündner Elektrizitätswerk einem Bündner Bauern zu erklären hatte, dass eine Leitung gebaut wird. Wenn heute jemand aus Laufenburg kommt, um dies den Bauern im Tal zu erklären - ich glaube, man versteht schnell, dass dies natürlich schwieriger ist, wenn die lokale Verankerung fehlt. Ich gebe aber offen zu, dass das Geschichte ist.

    Wir haben in diesem Rat vor einiger Zeit ja schon einmal eine Netzvorlage beschlossen, in der wir diese Änderungen teilweise vorgenommen haben. Diese haben sich dann in der Praxis als unwirksam erwiesen. Ich glaube, da muss der Bundesrat, da müssen wir als Parlament auch selbstkritisch sein. Wir haben bereits einen Versuch unternommen, und wir sehen: In der Praxis kommen wir nicht zum Ziel. Die Interessenabwägungen sind bei Freileitungsprojekten extrem schwierig. Ich glaube, das wissen wir alle. Es gibt sehr viele Interessen, die zu berücksichtigen sind.

    Der Bundesrat will am geltenden Recht festhalten; der Nationalrat hat nur den Freileitungsgrundsatz ins Gesetz geschrieben, und die Kommissionsmehrheit unternimmt aus meiner Sicht einen Versuch, zwischen diesen Positionen eine Lösung zu finden, die möglichst vielen Interessen gerecht wird, indem sie nämlich sagt, dass die Freileitungen ausserhalb der Bauzone erstellt werden sollen. Dort soll der Freileitungsgrundsatz gelten. Sehen Sie: Über 90 Prozent aller Leitungskilometer befinden sich ausserhalb der Bauzone. Das heisst, bei über 90 Prozent der Sachverhalte lösen wir einen Teil des Problems.

    Es ist zugegebenermassen zu berücksichtigen, dass auch beim Antrag der Mehrheit in der Bauzone - und da habe ich eine andere Interpretation als Kollege Rieder - bei einer sachgerechten Anwendung des Gesetzes die Erdverkabelung trotzdem einmal angeschaut werden muss. Denn sonst würde die Erwähnung in Absatz 1, dass die Leitung auch als Erdverkabelung geführt werden kann, gar keinen Sinn machen. Das wäre obsolete Gesetzgebung. In diesem Sinne haben wir dort eine Verankerung, dass eben auch in den Bauzonen Erdverkabelungen möglich sind. Das ist ein Entscheid. Im Unterschied dazu gilt ausserhalb der Bauzone beim Antrag der Mehrheit das Freileitungsprinzip. Hier haben wir dann zu entscheiden.

    Der Antrag der Minderheit geht natürlich noch viel weiter. Es ist richtig, sie gibt weitere Pflichten vor. Sie erwähnt weitere Sachverhalte, das NHG wird erwähnt, die Erhaltung von Biotopen, die Bündelung mit anderen Infrastrukturvorhaben. Die Minderheit geht einfach noch weiter und schreibt diese Interessenabwägung ins Gesetz. Aus meiner Sicht kann diese entfallen. Solange die privaten Dienstbarkeiten, Rechte vorhanden sind, ist diese Interessenabwägung natürlich nicht mehr vorzunehmen.

    Herr Kollege Rieder, dort wo aber keine Rechte mehr bestehen, muss gemäss Bundesgerichtsurteil 2011, 2012 sowieso ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Innerhalb der Bauzone ist dann aus meiner Sicht bei einem Plangenehmigungsverfahren weiterhin diese Interessenabwägung vorzunehmen, weil das ein Vorverfahren ist.

    Die Kommissionsmehrheit macht einen Schritt in Richtung Nationalrat, geht aber nicht so weit, geht allerdings weiter als der Bundesrat in seinem Vorschlag und nimmt auch Teile der Vernehmlassungskritik auf.

    Ich persönlich bin der Überzeugung, dass der Antrag der Mehrheit eine gute Lösung ist, weil er in der Praxis in über 90 Prozent der Fälle das Problem löst. Zugegebenermassen wird es innerhalb der Bauzone auch in Zukunft vermehrt Abklärungen brauchen. Aber das sind viel weniger Leitungskilometer als im übrigen Gebiet.

    Aus diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, hier mit der Kommissionsmehrheit zu stimmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Die Motion Cottier, "Stärkung der Schweizer Absicherung von Exportrisiken vor dem Hintergrund der neuen internationalen Herausforderungen", beauftragt den Bundesrat, die Gesetzgebung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) zu revidieren. Ziel ist es, den Handlungsspielraum der Serv zu erweitern, ihre Instrumente zu flexibilisieren und damit die Schweizer Exportwirtschaft besser gegen die zunehmenden Unsicherheiten im Welthandel abzusichern.

    Der Hintergrund der Motion ist ein deutlich schwieriger gewordenes internationales Umfeld. Geopolitische Spannungen, zunehmender Protektionismus, Sanktionen, regulatorische Unsicherheiten in wichtigen Märkten sowie fragilere Lieferketten stellen die Exportwirtschaft vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig verfügen verschiedene Konkurrenzländer über Exportgarantie- und Exportkreditsysteme, die teilweise breiter und flexibler ausgestaltet sind als das heutige Schweizer System.

    Die Motion will deshalb sicherstellen, dass die Serv auch künftig über die notwendigen rechtlichen Mittel verfügt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft zu unterstützen. Dies gilt insbesondere auch für KMU. Im Zentrum stehen die Erweiterung der Produktpalette und flexiblere Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen der Serv. Im Übrigen hat der Ständerat in der Wintersession 2025 eine gleichlautende Motion Broulis (25.4098) oppositionslos angenommen.

    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Er hat bereits Ende Oktober 2025 beschlossen, eine Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes einzuleiten. Eine aktuelle internationale Vergleichsstudie hat nämlich gezeigt, dass die Serv effizient und leistungsstark arbeitet. Sie hat gleichzeitig aber auch aufgezeigt, dass die Serv im Vergleich zu anderen Exportrisikoversicherungen in ihrer Flexibilität heute zu stark eingeschränkt ist, etwa bei der Anpassung oder der Einführung von Produkten.

    Erstens sollen die Versicherungsvoraussetzungen so angepasst werden, dass die administrative Belastung für Exporteure, insbesondere für die KMU, aber auch für Banken und die Serv selbst verringert und der Zugang zu Leistungen der Serv erleichtert wird. Zweitens soll die rechtliche Flexibilität erhöht werden, damit Versicherungsprodukte bei Bedarf leichter und schneller eingeführt oder angepasst werden können. Dabei sollen die bewährten Grundsätze der Serv unverändert bleiben. Dazu gehört der Bezug zu einer Exporttätigkeit, der für jede Versicherung nötig ist, die Subsidiarität, die Gleichbehandlung der Branchen sowie auch das Vermeiden von übermässigen Risiken oder Kosten für den Bund.

    Der Nationalrat hat die Motion am 15. Dezember 2025 oppositionslos angenommen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat das Geschäft am 24. März 2026 vorbereitet und beantragt dem Rat einstimmig, die Motion ebenfalls anzunehmen.

    Die Kommission erachtet die Serv als ein wichtiges Instrument der Exportförderung und damit der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Sie unterstützt im Grundsatz eine Modernisierung der Rahmenbedingungen und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Serv. Mit der Annahme der Motion wird auch die bereits eingeleitete Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes politisch unterstützt. Die Revision geht aus Sicht der Kommission in die richtige Richtung. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, die Motion anzunehmen, wie es auch der Bundesrat beantragt.

  4. Redetext
    Schweiz

    Auch ich melde mich, da wir vom Präsidenten aufgefordert wurden, einen Beitrag zu leisten, damit die Delegationen der Kantonsparlamente, die noch nicht hier sind, uns aber bald besuchen werden, noch etwas mitbekommen. Einer dieser Kantone hat das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung unterstützt. Die Kantone haben darauf hingewiesen, dass die Individualbesteuerung Nachteile habe. Diese wurden jetzt auch wieder erwähnt. Nun, das Volk hat anders und gegen die Kantone entschieden.

    Das Volk kannte alle Argumente. Gerade die Finanzdirektoren haben ihre Argumente in der FDK eingebracht, haben uns ellenlange Briefe geschrieben, warum man die Individualbesteuerung nicht einführen soll. Ich erinnere daran, dass auch die Mitglieder der WAK diese Briefe bekommen haben. Wir haben sie gelesen. Nach einer intensiven demokratischen Auseinandersetzung gab es einen Entscheid: Das Volk hat sich für einen Systemwechsel ausgesprochen. Es hat gesagt, dass es jetzt die Heiratsstrafe, die jahrzehntelang bestanden hat, abschaffen will. Das Volk hat, das war das zentrale Element, einen Systemwechsel angenommen. Für mich ist das wie bei einem Entscheid in einem Landsgemeindekanton: Es gibt einen Entscheid. Auch wenn er nicht nach meinem Gusto ist, akzeptiere ich ihn. Das ist aus meiner Sicht die Ausgangslage.

    Ich habe mich auch deshalb gemeldet, um festzuhalten: Kollege Hegglin hat recht, wenn er sagt, dass die neue Individualbesteuerung kleinste systemische Mängel habe. Da bin ich gleicher Meinung. Ich habe damals in einigen Detailpunkten bei der Individualbesteuerung mit ihm gestimmt. Nur, damals gab es Kollegen - auch zu meiner Linken -, die diese Verbesserungen abgelehnt haben, damit die Individualbesteuerung dann vom Volk abgelehnt werde. Man hat politisches Kalkül in den Rat getragen, hat Systemmängel eingebaut, die für diejenigen Ratsmitglieder, die jetzt die Initiative unterstützen, contre coeur sind.

    Ich bin grosszügig, auch in der politischen Auslegung. Ich möchte nicht weiter in der Wunde stochern. Ich mache aber beliebt, dass Sie mit uns versuchen, Mängel zu beheben. Ich bin der Meinung - ich habe mich dazu auch schon geäussert -, dass das, was wir im Detail gemacht haben, gerade bei den Kinderabzügen falsch war; da haben Sie recht, Herr Hegglin. Ich biete für Verbesserungen Hand und werde für Verbesserungen stimmen. Ich nehme solche Mängel auf. Der Systemwechsel aber ist vollzogen. Die Kantone sind an der Umsetzung. Die Kantone können mit der Flat Tax, die gewisse Kantone wie Basel-Stadt, Ob- und Nidwalden oder Uri schon haben, all diese Probleme lösen. Es besteht sogar die Chance, die Steuersysteme neu aufzustellen, sodass jede Familienform unabhängig vom Zivilstand berücksichtigt werden kann. Unser Horizont ist die Einführung 2032. Alle sind am Arbeiten. Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung nun sagt, machen wir doch wieder eine Umkehr, kehren wir wieder in ein anderes System zurück. Mich überzeugt das nicht. Entschieden ist entschieden. Das gilt auch für diese Vorlage.

    Der Bundesrat könnte hier noch Klarheit schaffen. Der formelle Beschluss der Einführung per 2032 ist meines Erachtens noch nicht gefasst - Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter kann das bestätigen oder, sollte das schon lange klar sein, mich korrigieren. Es wäre wichtig, dass man Klarheit schafft und sagt: Das ist so entschieden. Damit würden auch die Kantonsparlamente unter Druck gesetzt. Bei der Abschaffung des Eigenmietwerts hat man das auch kommuniziert.

    Ich möchte noch ein weiteres Detail aufnehmen. Wird die Initiative trotzdem angenommen, wird es interessant, weil ja dann das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das StHG in Kraft sind und gleichzeitig die Kantone den bundesgesetzlichen Auftrag umsetzen müssen. Angenommen, die alternative Steuerberechnung gemäss der Initiative käme zur Anwendung: Intellektuell kann man eine einfache Lösung finden, wie bei Ehepaaren trotz angenommener und umgesetzter Individualbesteuerung eine alternative Steuerberechnung gemacht werden kann. Ehepaare könnten eine individuelle Besteuerung wählen, sofern das zu ihrem Vorteil ist - da gehen Sie sicher mit mir einig. Die Frage ist dann: Gibt man den Ehepaaren noch die Möglichkeit, ihre beiden individuellen Steuerberechnungen zusammenzuzählen und eine gemeinsame Eingabe zu machen?

    Also: Lösungen gibt es viele, weil die alte Bundesgesetzgebung nicht mehr gilt. Die Änderung im DBG wurde vom Volk angenommen; die alte Gesetzgebung, die wir heute mit der Heiratsstrafe kennen, wird es nicht mehr geben.

    Das ist also eine interessante Frage. Wir sollten uns ihr aber eigentlich gar nicht zuwenden, sondern jetzt einen Volksentscheid akzeptieren. Deshalb empfehle ich die Volksinitiative zur Ablehnung, stimme Nein aus Überzeugung und sage Ja zur Akzeptanz des Volksentscheids. Sie wissen, dass ich nicht der Erste war, der die Fahne der Individualbesteuerung hochgehalten hat, aber ich akzeptiere Entscheide.

  5. Redetext
    Schweiz

    Der Präsident hat einleitend darauf hingewiesen, dass wir jetzt über zwei Geschäfte, nämlich über die Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien und Belgien, zu entscheiden haben. Es handelt sich um eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Kroatien sowie um die Genehmigung eines Zusatzabkommens zwischen der Schweiz und Belgien. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, diesen beiden Beschlüssen zuzustimmen. Wir haben die beiden Geschäfte in der WAK des Ständerates geprüft und stellen Ihnen den Antrag, sie zu genehmigen. Zwischen der Schweiz und Kroatien, aber auch mit Belgien besteht heute schon[NB]ein[NB]Abkommen[NB]zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

    Weil die Bekämpfung der Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen zu einem zentralen Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft geworden ist, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zusammen mit den G-20-Staaten im Jahre 2013 das Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung eingeleitet. Sie alle kennen dieses Projekt. Nun werden die beiden Doppelbesteuerungsabkommen an diese neue Realität angepasst.

    Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Kroatien, wie auch jenes mit Belgien, setzt die Mindeststandards des Projektes um. Das Änderungsprotokoll mit Kroatien passt auch die Bestimmungen über den Informationsaustausch auf Ersuchen an den internationalen Standard für den Informationsaustausch an und aktualisiert das Doppelbesteuerungsabkommen in gewissen untergeordneten Punkten gemäss der Politik der beiden Länder. Das Abkommen mit Kroatien enthält keine Anpassungen der Steuerzuteilungsregeln für Einkommen und Vermögen. Auch beim Abkommen mit Belgien ist eine solche Anpassung erforderlich, auch dieses enthält keine Anpassung der Steuerzuteilungsregeln für das Einkommen oder das Vermögen. [PAGE 126]

    Der Bundesrat beurteilt die Anpassung der beiden Doppelbesteuerungsabkommen ebenso wie unsere Kommission als ausgewogenes Ergebnis, das zur weiteren positiven Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zu diesen beiden Staaten beitragen sollte. Die Kantone und auch die interessierten Kreise, welche sich hierzu haben vernehmen lassen, haben die Zusatzabkommen bzw. auch das Abänderungsabkommen geprüft und begrüsst.

    Mit diesen Worten möchte ich Ihnen beliebt machen, beiden Bundesbeschlüssen zuzustimmen, wie das auch unsere Kommission einstimmig getan hat, und dem Bundesrat zu folgen.

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