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ML
Eidg. Dipl. Betriebsökonom HWV

Martin Landolt

Former member
Die Mitte
SchweizGlarus

Mandate
Party
Die MitteSource: M-E
Parliament
Schweiz
Electoral district
Glarus
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
30. Juni 1968
Language
German
Contact
Address
Sonnenweg 27
8752 Näfels
Also active in
Landrat (GL)
Die Mitte· Glarus NordFormer
References & source
Wikidata
Q125433
Source body
CHE
Source updated
26.06.2026
Record updated
27.06.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(18485)
  1. Abwesend
  2. Hat nicht teilgenommen
  3. Hat nicht teilgenommen
  4. Ja
  5. Hat nicht teilgenommen
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Speeches(233)
  1. Speech
    Speech
    Landrat

    Martin Landolt unterstützt den Änderungsantrag Büttiker.

  2. Redetext
    Schweiz

    Wir haben in der vergangenen Sommersession Änderungen am Tabaksteuergesetz vorgenommen, welche die Besteuerung von E-Zigaretten betreffen und auf die Motion 19.3958 der SGK-S, "Besteuerung von elektronischen Zigaretten", zurückzuführen sind. Im Rahmen dieser Arbeiten haben aber die WAK-N ebenso wie die SGK-N in einem Mitbericht weiteren Revisionsbedarf identifiziert, der über das Anliegen der damaligen Motion der SGK-S hinausgeht. Um diesen Revisionsbedarf besser einordnen zu können, hat die WAK-N ein Kommissionspostulat verabschiedet, das eine Gesamtschau verlangt. Über dieses Postulat befinden wir aufgrund der Fristen erst heute. Wir haben aber eigentlich bereits im Sommer intensiv darüber gesprochen. Es steht in einem direkten Zusammenhang mit den Diskussionen und Entscheiden der vergangenen Sommersession.

    Zahlreiche Innovationen der Industrie, und dazu gehören eben nicht nur die E-Zigaretten, haben die Vergleichbarkeit der Produkte schwieriger gemacht. Unabhängig von der Höhe der Besteuerung ist schon eine einigermassen konsistente Kategorisierung der heutigen Produktevielfalt eine grosse Herausforderung. Man muss aber beispielsweise auch die Entwicklungen und die Besteuerungen im Ausland im Auge behalten, um unerwünschte Effekte auf den Online-Handel, den Einkaufstourismus oder den Schwarzmarkt zu vermeiden.

    Das vorliegende Postulat soll deshalb eine Auslegeordnung als Grundlage für eine gesamthafte und voraussichtlich umfassende Revision zu einem späteren Zeitpunkt schaffen. Wir haben in der Sommersession hier gemeinsam festgestellt, dass dies der konzeptionell und handwerklich sorgfältigere Weg ist, um den verschiedenen Herausforderungen und Inkonsistenzen im heutigen Gesetz Rechnung zu tragen. Es ist deshalb nicht mehr als konsequent, wenn wir dieses Postulat [PAGE 1741] heute annehmen, welches erfreulicherweise auch vom Bundesrat unterstützt wird.

    Ich bitte Sie deshalb namens Ihrer Kommission um Zustimmung.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich muss auf die einzelnen Minderheitsanträge eigentlich gar nicht im Detail eingehen, weil sie in der Summe eben genau exemplarisch für das stehen, was ich Ihnen in der Eintretensdebatte schon erläutert habe und was Ihre Kommission auch festgestellt hat: Ja, es besteht bei diesem Gesetz Revisionsbedarf. Darin sind sich übrigens sogar die Vertreterinnen und Vertreter sowohl der Industrie wie auch der Präventionsorganisationen einig. Auch wenn man dann immer noch unterschiedliche Haltungen über die Sinnhaftigkeit und die Höhe einer Steuer haben wird, so brauchen wir zuerst eine vernünftige und konzeptionelle Basis, auf welcher man auch wirklich sorgfältig über die Höhe der Steuern diskutieren kann. Es braucht eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte, eine konsistentere Kategorisierung, damit diese Debatte über die Höhe der Steuern eben auch an Qualität gewinnt - ohne damit gesagt zu haben, dass einzelne Anliegen der Minderheiten deswegen nicht angebracht oder gerechtfertigt wären. Aber genau deswegen möchte Ihre Kommission den Weg über das Kommissionspostulat gehen und dort eine Ausgangslage schaffen, damit diese Basis zuerst geschaffen werden kann, bevor wir dann wieder darüber diskutieren, ob eine Steuer jetzt eher hoch, eher tief oder eher eingemittet sein muss.

    Ich möchte Sie daran erinnern: Wir diskutieren die Vorlage als Zweitrat. Der Ständerat hat die Vorlage mit 40 zu 1 Stimmen bereits angenommen. Das heisst nicht, dass wir deswegen hier an dieser Vorlage nichts mehr ändern dürfen. Aber Sie müssen sich schon auch ein bisschen die Frage stellen, ob Sie jetzt ein Flickwerk riskieren oder nicht eher den Bericht zum Postulat der WAK-N abwarten möchten, um diese Diskussion dann auf dieser neuen, konsistenteren Basis noch einmal aufzunehmen. Es führen selbstverständlich viele Wege nach Rom. Es ist Ihr Entscheid, wie kompliziert Sie dorthin reisen möchten.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die heute vorliegende Gesetzesänderung geht auf die Motion 19.3958, "Besteuerung von elektronischen Zigaretten", der SGK-S zurück und schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von elektronischen Zigaretten. Der Ständerat hat die Vorlage am 8. März 2023 beraten und die Änderung des Tabaksteuergesetzes gemäss dem Entwurf des Bundesrates mit 40 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen.

    Mit dieser Ausgangslage war Ihre Kommission konfrontiert, als sie mit den Beratungen zuhanden von Ihnen als Zweitrat begann. Gleichzeitig verfasste die SGK-N am 28. März 2023 einen Mitbericht und stellte Anträge. Sowohl die SGK-N wie auch die WAK-N stellten fest, dass das heutige Tabaksteuergesetz auch nach den vom Ständerat bereits beschlossenen Anpassungen nicht unbedingt zukunftsfähig ist. Zahlreiche Innovationen der Industrie - dazu gehören nicht nur die E-Zigaretten - haben die Vergleichbarkeit schwieriger gemacht. Unabhängig von der Höhe der Besteuerung ist schon eine einigermassen konsistente Kategorisierung der heutigen Produktvielfalt eine grosse Herausforderung.

    Es besteht also Revisionsbedarf. Dessen Komplexität zeigt sich jedoch in verschiedenen Fragen. Die bereits erwähnte Kategorisierung ist eine der Herausforderungen. Man muss aber beispielsweise auch die Entwicklungen und die Besteuerungen im Ausland im Auge behalten, um unerwünschte Effekte auf den Online-Handel, den Einkaufstourismus oder den Schwarzmarkt zu vermeiden. Ihre Kommission ist angesichts dieser Komplexität zum Schluss gekommen, dass es wenig sorgfältig wäre, quasi eine gesamtheitliche Revision über die hier vorliegende Besteuerung von E-Zigaretten zu beschliessen, und dies als Zweitrat.

    Der Auftrag der eingangs erwähnten Motion der SGK-S, nämlich die Besteuerung von E-Zigaretten, wird durch die Vorlage erfüllt. Man kann dazu natürlich unterschiedliche Haltungen in Bezug auf die Art und die Höhe der Besteuerung haben, was die entsprechenden Minderheitsanträge auf der Fahne auch zeigen. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte sich aber dem Ständerat anschliessen und sich insbesondere und ausschliesslich auf die Besteuerung von E-Zigaretten konzentrieren. Die Kommission ist denn auch mit 17 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten.

    Gleichzeitig hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen ein Kommissionspostulat verabschiedet, das vom Bundesrat einen Bericht, eine Auslegeordnung, verlangt, der die Grundlage für eine gesamthafte und umfassende Revision zu einem späteren Zeitpunkt bilden soll. Das ist aus Sicht der Mehrheit der konzeptionell und damit handwerklich sorgfältigere Weg, um die verschiedenen Herausforderungen und Inkonsistenzen rund um dieses Gesetz anzupacken und beispielsweise auch den Bedenken der SGK-N Rechnung zu tragen. Ja, das dauert etwas länger, aber es dürfte dank mehr Zeit, Sorgfalt und Übersicht viel eher zum Ziel führen, als dies unter dem Titel "Besteuerung von E-Zigaretten" jetzt schon und als Zweitrat zu versuchen. Über das Kommissionspostulat der WAK-N werden Sie in der Herbstsession befinden können.

    Vorerst bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, auf diese Vorlage einzutreten und sie anschliessend unverändert zu verabschieden.

  5. Redetext
    Schweiz

    Gleiche Motion, gleiches Anliegen, andere Geschäftsnummer: Es scheint unbestritten, dass die Schweiz eine Vorreiterrolle rund um einen nachhaltigen Finanzplatz einnehmen soll. Das liest man vom Bundesrat, das liest man von der Branche. Die Wichtigkeit eines nachhaltigen Finanzplatzes ist ja nicht erst in den letzten Monaten akut geworden, sondern schon länger bekannt. Die spannende Frage hingegen ist diejenige, wie man von der formulierten Absicht zu effektiven Taten kommen könnte.

    Eine Green Investment Bank - das Anliegen der Motionen - kann Investitionen tätigen, die der Privatsektor nicht oder noch nicht tätigt. Das sind strategisch intelligente, weitsichtige Investitionen, eben nachhaltige Investitionen. Es geht also darum, quasi als Inkubator eine Rolle zu übernehmen, die in dieser Phase noch niemand besetzt hat. Solche frühzyklischen Phasen bieten Opportunitäten, die wir uns nicht entgehen lassen sollten. Eine Green Investment Bank würde uns deshalb einen wertvollen Vorsprung verschaffen. Mit Vorsprung zu investieren, ist besser, als über Engpässe oder Mangellagen zu staunen. Weitsichtige eigene Investitionen sind besser als der Versuch, uns vor sogenannt fremden Investitionen zu schützen, wie das teilweise mit anderen Vorstössen verlangt wird. Wenn nun der Bundesrat eine solche Investition einfach als Kostenfaktor oder als Unkosten bezeichnet, trägt er der Bedeutung dieser Investitionen nicht ausreichend Rechnung. Ich glaube, es ist nicht nur aus buchhalterischer Sicht wichtig, zwischen Investitionen und Kosten zu unterscheiden, sondern auch aus Gründen der Weitsichtigkeit.

    Ich danke Ihnen, wenn Sie den Motionen zustimmen. Sie würden damit den Auftrag erteilen, eine Vorlage zu schaffen, die dann in den Kommissionen und im Rat diskutiert werden würde. Es wäre schade, wenn Sie sich diesem spannenden Prozess nicht stellen würden.

Contributions(652)
Memberships(9)

Images(6)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025
  • Version 3
    04.10.2025 – 31.12.2199
  • Version 4
    04.10.2025 – 31.12.2199

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