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Marianne Streiff-Feller

Former member
Evangelische Volkspartei
SchweizBern

Mandate
Party
Evangelische VolksparteiSource: EVP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Bern
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
17. August 1957
Occupation
Lehrerin / Präsidentin INSOS Schweiz
Contact
Address
Urtenen-Schönbühl
Also active in
Grosser Rat (BE)
Evangelische VolksparteiFormer
References & source
Wikidata
Q402548
Source body
CHE
Source updated
28.03.2025
Record updated
29.08.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(14987)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Nein
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Speeches(110)
  1. Redetext
    Schweiz

    Diesen Vorstoss habe ich vor zwei Jahren eingereicht. Damals standen wir vor der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie. Das Postulat verlangt einen Bericht darüber, wie die Systemrelevanz der sozialen Einrichtungen, insbesondere solcher im Bereich des Kindesschutzes und der Betreuung von Menschen mit Behinderung, bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie und künftiger Pandemien besser berücksichtigt werden kann.

    Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Thema Covid-19-Pandemie etwas in den Hintergrund gerückt, wenigstens bis die kältere Jahreszeit wieder Einzug hält. Aktuell dominiert die drohende Energiekrise den öffentlichen Diskurs. Ich könnte in Bezug auf die Energiekrise mit der Änderung weniger Begriffe denselben Auftrag an den Bundesrat erneut formulieren. In den in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungen zu einer möglichen Gasmangellage sind die sozialen Einrichtungen weder als grundlegende soziale Dienste noch als geschützte Verbraucherinnen aufgelistet. Das ist ein Versäumnis.

    Auf Nachfrage wurde den Verbänden der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf mitgeteilt, dass die sozialen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie für Kinder und Jugendliche neben den in den Verordnungsentwürfen aufgeführten Alters- und Pflegeheimen jeweils "mitgemeint" seien. "Mitgemeint" - dieser Begriff umschreibt genau die Problematik der mangelnden Sensibilität gegenüber sozialen Einrichtungen in der Covid-19-Pandemie.

    "Mitgemeint" ist mit ein Grund, weshalb ich dieses Postulat eingereicht habe. Sie kennen mich als optimistische Person und brückenbauende Nationalrätin. So gehe ich nicht davon aus, dass unter "mitgemeint" eine vernachlässigbare Branche zu verstehen ist. Ich gehe vielmehr davon aus, dass die Unterschiede zwischen vorwiegend medizin- und pflegeorientierten Institutionen einerseits und sozial ausgerichteten Einrichtungen andererseits zu wenig klar sind. Wie genau sich diese Unterschiede auf die adäquate Pandemiegesetzgebung auswirken, soll eben gerade im Bericht des Bundesrates dargelegt werden, der vom Postulat gefordert wird. Denn diese Antworten fehlen bis heute.

    Ich bin mit der Aussage des Bundesrates nicht einverstanden, dass die Erfahrungen in Bezug auf die im Postulat formulierte Systemrelevanz der sozialen Einrichtungen laufend [PAGE 1761] in die Krisenbewältigung mit eingeflossen seien. Meines Erachtens ist dies ungenügend geschehen. Die durchgeführten Evaluationen im Bereich der Gesundheitsversorgung und der sozialen Begleitung waren primär auf die Akutmedizin fokussiert. Dagegen wurde die Langzeitpflege und -betreuung nur unzureichend angeschaut. Auch die Begleitung im sozialen Bereich erhielt nur geringe Aufmerksamkeit.

    Die Revision des Epidemiengesetzes ist angelaufen. Bei dieser Revision gilt es, genau hinzuschauen, in welchen Bereichen des Gesetzes im Rahmen der Pandemiebewältigung Unklarheiten, zu vage Formulierungen und Fragen aufgetaucht sind. Die Gesetzesrevision soll diese Unsicherheiten so weit beheben, dass bei einer nächsten Epidemie oder Pandemie klar ist, wie die Prozesse verlaufen, wer zuständig ist und was in Bezug auf systemrelevante Dienstleistungen wichtig ist. Der im Postulat geforderte Bericht zu den aufgelisteten Fragen hilft mit, die bestehenden Wissenslücken zu schliessen und die notwendigen Klärungen im Epidemiengesetz zu verankern.

    Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich habe es gesagt: Die Initiative hat keine rechtliche Wirkung. Man verliert also keine Rechte. Es geht aber um eine Grundhaltung, und diese ist für viele Menschen in diesem Land wichtig - nicht nur für Christen, sondern auch für Muslime und für Leute jüdischen Glaubens.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ihre Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 24.[NB]Februar 2022 die von Nationalrat Molina am 17. März 2021 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Sie empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Initiative.

    Die Initiative verlangt eine Änderung der Präambel der Bundesverfassung, sodass auf die Anrufung Gottes verzichtet wird. Konkret verlangt Kollege Molina zwei Änderungen in der Präambel unserer Bundesverfassung: Er will den ersten Satz, "Im Namen [...] des Allmächtigen!", weglassen und infolgedessen auch im zweiten Satz den Begriff "Schöpfung" durch "Umwelt" ersetzen. Die Kommission entschied mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

    Die Kommission misst der Formulierung der Präambel der Verfassung durchaus eine grosse Bedeutung zu, insbesondere auch auf symbolischer Ebene. Sie hält fest, dass die Gottesanrufung in der schweizerischen Verfassungsgeschichte eine lange Tradition aufweist. An diesem Traditionsanschluss wollte der Verfassunggeber auch Ende der 1990er-Jahre anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung festhalten. Es wurde bereits damals eine breite Diskussion innerhalb und ausserhalb des Parlamentes über verschiedene Vorschläge zur Formulierung der Präambel geführt.

    "In nomine Domini", "in Gottes Namen" und "im Namen Gottes des Allmächtigen" begleiten uns bereits seit 1291. Damit wollten unsere Vorfahren und damit wollen auch wir zum Ausdruck bringen, dass kein König und keine Parteien die höchste Macht in der Schweiz innehaben. Indem wir uns auf etwas Übergeordnetes berufen, anerkennen wir, dass wir letztlich nicht alles selbst in den Händen haben. Dies hat mit Demut zu tun. Wir wollen damit zur Bescheidenheit aufrufen. Diese Traditionen haben unser Land und seine Gesellschaft entscheidend geprägt. Sie haben einen entscheidenden Anteil an unserer Lebensart, an unseren Moralvorstellungen und in weiten Teilen auch an unserem Denken.

    Die Kommissionsmehrheit erachtet es als wichtig, dass wir uns als Menschen bewusst sind, dass wir nicht die letzte Autorität besitzen. Ausserdem wird das Wort "Gott" nicht von den Christen gepachtet. Auch die Juden und die Muslime haben einen Gott. Häufig ist jenen Gruppierungen ein Gottesbezug gar noch wichtiger als vielen Christen in unserem Land.

    Seien wir uns bewusst: Die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sind nicht direkt betroffen, die Präambel hat absolut keine Rechtswirkung. Unabhängig davon ist die Kommission der Ansicht, dass an der aktuellen Formulierung der Präambel nichts zu ändern sei. Der Verfassunggeber hat Ende der 1990er-Jahre eine gute Lösung gefunden. Die Gottesanrufung hat in der schweizerischen Verfassungsgeschichte eine lange Tradition. An diesem Traditionsanschluss will die Mehrheit der Kommission festhalten.

    Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

  4. Redetext
    Schweiz

    Diese Aussage oder Behauptung von Ihnen habe ich noch nie gehört. Das Argument aber, dass es mehr Vergewaltigungen geben würde, habe ich schon gehört. Das finde ich eigentlich ein Armutszeugnis für die Männer. Ich glaube nicht, dass dem so ist.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die vorliegende Motion will, dass in der Schweiz Menschen künftig nicht mehr für Sex gekauft werden dürfen. Zudem verlangt sie breite, existenzsichernde Ausstiegsangebote für Prostituierte sowie wirkungsvolle Aufklärungs-, Präventions- und Bildungsmassnahmen in der Schweiz und den Herkunftsländern der Prostituierten. Weshalb?

    Laut Studien würden 89 Prozent aller Frauen sofort aus der Prostitution aussteigen, wenn sie denn könnten. In den allermeisten Fällen prostituieren sie sich aus einer Notlage heraus oder unter Zwang. Es gibt also kaum Prostitution ohne Zwang; fast immer erfolgt sie über einen Zuhälter, einen Clan, den eigenen Partner oder aus sozialer Not.

    Faktisch ist Prostitution nichts anderes als ein Akt bezahlter sexueller Gewalt. Sie verstösst gegen die Menschenwürde und die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine Gesellschaft, die Gleichstellung ernst meint, kann nicht akzeptieren, dass ein Mensch den Körper eines anderen für Geld kauft.

    Nicht wenige unter uns finden das Anliegen meiner Motion richtig, halten das nordische Modell aber für ein falsches oder wirkungsloses Mittel. Darauf entgegne ich mit folgenden fünf Punkten:

    1.[NB]Verschiedene Studien belegen, dass Prostitution durch das nordische Modell nicht unsicherer wird, sondern sogar sicherer. Mit dem Freierverbot können Frauen gewalttätige Kunden jederzeit anzeigen, ohne dass ihnen selbst etwas passiert.

    2.[NB]Weder die Liberalisierung noch die Legalisierung von Prostitution verbessern die Arbeitsbedingungen für Prostituierte nachweislich. Im liberalen Deutschland etwa erleiden neun von zehn Prostituierten körperliche Gewalt.

    3.[NB]Die langjährigen Erfahrungen des Stockholmer Polizeiinspektors und Buchautors Simon Häggström sowie Evaluationen aus Schweden und Norwegen zeigen, dass die Prostitution nicht in den Untergrund abwandert. Denn Käufer und Verkäufer müssen sich gegenseitig finden - und damit findet sie auch die Polizei.

    4.[NB]Gesetze haben normative Wirkung. Die meisten von uns halten sich daran. Wenn der Kauf von Sex verboten wird, reduziert das, wie Norwegen zeigt, die Anzahl der Freier, also die Nachfrage. Dadurch sinkt das Angebot. Die Lukrativität für Menschenhandel nimmt ab, die Risiken für die Menschenhändler nehmen zu.

    5.[NB]Ausstiegswillige Frauen stehen im nordischen Modell dank der geforderten existenzsichernden Ausstiegshilfe nicht plötzlich ohne Einkommen da.

    Worum geht es heute bei der Abstimmung über diese Motion? Es geht darum, liebe Kolleginnen, ob wir weiterhin dem Geschlecht angehören wollen, das vom anderen Geschlecht legal gekauft werden und als Ware gehandelt werden darf. Es geht letztlich auch um unseren gesellschaftlichen Status als Frauen. Es geht darum, liebe Kollegen, ob wir endlich einen Bewusstseins- und Einstellungswandel in unserer Gesellschaft einleiten wollen. In Schweden ist mehr als zwanzig Jahre nach Einführung des nordischen Modells eine Generation junger Männer herangewachsen, die es sich kaum noch vorstellen kann, eine Frau für Sex zu kaufen. Norwegen berichtet Ähnliches.

    Ich wünsche mir eine Schweiz, in der kein Geschlecht das andere kaufen, als Ware handeln und ausbeuten kann. Ich wünsche mir eine Schweiz, in der die Frau gleichgestellt und das Bild der Frau in der Gesellschaft von Respekt geprägt ist. Ich wünsche mir eine Schweiz, in der Menschen Sex haben, der auf Konsens basiert. Eine Frau soll nicht durch eine soziale Notlage, einen Clan, einen Menschenhändler oder Zuhälter dazu gezwungen sein. Diese Motion wäre ein erster Schritt zu diesem Wandel unserer Gesellschaft.

    In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme der Motion.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025
  • Version 3
    04.10.2025
  • Version 4
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0