CV
dipl. Informatiker

Christoph von Rotz

Former member
Schweizerische Volkspartei
SchweizObwalden

Mandate
Party
Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Obwalden
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
15. Oktober 1966
References & source
Wikidata
Q118316
Source body
CHE
Source updated
14.11.2025
Record updated
24.05.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(4030)
  1. Nein
  2. Ja
    Schweiz
    Result: 176 Yes · 4 No · 13 Abst. · 7 Absent
  3. Nein
    Schweiz
    Result: 54 Yes · 88 No · 1 Abst. · 57 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Legislaturplanung 2007-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008
    Result: 57 Yes · 66 No · 49 Abst. · 28 Absent
  5. Ja
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Speeches(65)
  1. Redetext
    Schweiz

    Frau Bundesrätin, Sie haben mich zitiert und wiederholt, ich hätte gesagt, man bekomme nichts vom Service public. Ich möchte das klarstellen: Ich meinte damit, es sei eine Nutzungsgebühr.

    Sie haben zwei Beispiele gebracht: die Post mit der Briefmarke und die Bahn. Die Bahn bezahlen wir aber auch über die Steuern, und der Nutzer bezahlt nur das, was er auch nutzt. Bei der Briefmarke ist es genau das Gleiche. Können Sie mir sagen, wo Sie einen ernsthaften Vergleich sehen, wenn jetzt eine Radio- und Fernsehgebühr bei allen erhoben wird? Es findet eine Sozial-Quersubventionierung statt, die KMU müssen entlastet werden, und das muss über eine Gebühr von allen bezahlt werden. Ist das tatsächlich der richtige Ansatz?

  2. Redetext
    Schweiz

    Stellen Sie sich einmal vor, Sie kaufen ein neues Gerät für einen speziellen Einsatz. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen PC für die Büroautomation oder ein neues modernes Telefongerät, um mit anderen zu kommunizieren. Nun müssen Sie automatisch eine Zwangsgebühr bezahlen, weil Ihr neues Gerät im Prinzip noch etwas mehr kann als das, wofür Sie es eigentlich einsetzen wollen. Ob Sie diese Funktion, die das Gerät auch noch hat, tatsächlich nutzen oder nicht, spielt gar keine Rolle mehr. Und genau das ist die neue Praxis, seit das Bakom am 1. September 2009 beschlossen hat, auch für Radio- und Fernsehempfang via Handy sowie PC und Internet Gebühren zu erheben. Die Radio- und Fernsehgebühren waren immer eine Nutzungsabgabe. Die Nutzer haben bezahlt für das, was sie konsumieren. Nun soll diese Nutzung nicht mehr entscheidend sein und die Abgabe zu einer Zwangsabgabe für alle umfunktioniert werden.

    Kollegin Natalie Rickli hat am 29. September 2008 die besagte parlamentarische Initiative eingereicht. In der Zwischenzeit hat die KVF diese Initiative beraten und sich nach dem Bericht des Bakom dafür entschieden, eine geräteunabhängige Gebühr für alle umzusetzen. Zwar soll es immer noch eine sozialpolitisch begründete Befreiung von der Gebühr geben, aber ob es richtig ist, dass soziale Aspekte von Gebührenzahlern querfinanziert werden, ist eine weitere offene Frage. Mit dem Systemwechsel wird nun über Zwangsgebühren eine öffentliche Leistung finanziert, welche im Prinzip und konsequenterweise wie auch andere öffentliche Aufgaben über das ordentliche Budget finanziert werden muss. Aber aus Angst, so scheint es, vor der Diskussion bei der Budgetdebatte über die Höhe der Abgeltung an die SRG wird lieber eine solche Sondergebühr umgesetzt.

    Im Zusammenhang mit der Frage, wer die Gebühren zu zahlen hat, kam auch sofort die Problematik der Doppelbelastung für die kleinen KMU zur Diskussion, weil ein PC mit Internetanschluss im Geschäft zu einer zusätzlichen Belastung der KMU führt und diese mit einer weiteren Abgabe belastet. Mit den ausgeweiteten Gebühren wird der Service public finanziert. Aber was der Service public genau ist, was er anbieten soll und muss und wie viel er vor allem kosten darf, das wurde leider nicht diskutiert.

    Jetzt gibt es den Systemwechsel, um die geforderten Einnahmen zu sichern. Es wurde aufgrund einer scheinbaren Vereinfachung die Senkung der Gebühren in Aussicht gestellt, wir werden sehen, ob und wann eine solche Senkung der Gebühren und in welcher Grössenordnung sie für die Gebührenzahler eintreffen wird.

    Nun soll mit der Kommissionsmotion der Systemwechsel vollzogen werden. Statt wie bei anderen öffentlichen Aufgaben soll die Abgeltung nicht über das ordentliche Budget, sondern über eine Zwangsabgabe für alle und geräteunabhängig erfolgen. Es soll, wie schon erwähnt, keine Opting-out-Variante geben, obwohl es Familien gibt, die ganz bewusst auf den Fernseher verzichten. Auch ältere Menschen, die zu Hause kein Gerät haben, müssen nun eine solche Gebühr bezahlen. Es ist wirklich schwer nachvollziehbar, warum diese Finanzierung einer Nutzung so anders sein soll. Das ist ein falscher Ansatz.

    Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Rickli Natalie Folge zu geben und die Kommissionsmotion abzulehnen. Damit können wir in eine neue Runde gehen und über den Service public und dessen Finanzierung diskutieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung.

  3. Redetext
    Schweiz

    Die vorliegende Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz greift ein berechtigtes, altes Anliegen auf. Unbestritten ist im Zusammenhang mit dem Wohneigentum, dass heute der Eigenmietwert einen Bezug zum Schuldzins hat. Es stellt sich nun aber wirklich die Frage, warum ein schuldenfreies Eigentum im Alter noch mit einem fiktiven Einkommen versteuert werden muss, obwohl das effektive Einkommen mit der Pensionierung massiv abnimmt.

    Dass der Erwerb eines Eigenheims in jüngeren Jahren praktisch nur mit Schulden möglich ist, ist auch klar. Dass die Schulden mit der heutigen Rechtslage besser nicht abgebaut werden, ist aber alles andere als sinnvoll. Schulden sind nur dann gute Schulden, wenn man sich diese Schulden auch leisten kann. Aktuell gibt es bekanntlich ganze Staaten, welche sich die Schulden nicht mehr leisten können.

    Mit der vorliegenden Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes wird ja kein genereller Systemwechsel gefordert. Mit der Initiative soll die einmalige Wahl ermöglicht werden, wenn die Eigentümer in Pension gehen und dadurch das Einkommen abnimmt. Das stärkt schlussendlich die Eigenverantwortung und ermöglicht es älteren Liegenschaftseigentümern, welche im Zusammenhang mit dem Wohneigentum immer noch Schulden haben, mit dem aktuellen System weiterzufahren, das heisst, den Eigenmietwert zu versteuern und die Schuldzinsen abzuziehen. Warum soll der Staat ein Interesse daran haben, dass die Schulden auf Liegenschaften nicht abbezahlt werden?

    Als ein sehr wichtiges Anliegen erachte ich die Abzüge im Zusammenhang mit den Liegenschaften. Dass Unterhaltskosten und Investitionen in Energieeffizienz immer von den Steuern abgezogen werden können müssen, finde ich absolut richtig. Dank diesen Abzügen machen ja die Liegenschaftseigentümer dann auch sinnvolle, gute und wichtige [PAGE 1166] Investitionen. Diese Investitionen haben dann wieder einen schönen Nebeneffekt: Die Substanz und die Qualität der Gebäude bleiben erhalten, es werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert, und nebenbei werden auch noch Steuereinnahmen generiert.

    In der aktuellen Diskussion um die Erhöhung der Energieeffizienz ist so oder so jede Investition durch einen Liegenschaftseigentümer zu begrüssen. So ist es immer noch sinnvoller, Abzüge zu gewähren als Subventionen zu verteilen und auszurichten.

    Ich bitte Sie, die Volksinitiative zu unterstützen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Das digitale Fernsehen und die damit zusammenhängenden Möglichkeiten sind die Zukunft. Was die multimediale Unterhaltung und die multimediale Information betrifft, wird es mit Garantie noch viel mehr Möglichkeiten und Angebote geben. Alle, die das digitale Fernsehen schon nutzen - ich gehöre auch dazu -, brauchen aber immer noch so eine lästige Set-Top-Box. Und nicht nur das: Man braucht auch zwei Fernbedienungen. Ob nun aber eine solche Set-Top-Box gebraucht wird oder nicht, hängt von der Technologie ab, und da dürfen wir nicht mit politischen Regulierungen aktiv werden. Hier sind die Entwicklung und der Wettbewerb gefragt. Ich bin überzeugt, dass die Anbieter von digitalem TV die Kundenbedürfnisse genau kennen und dass sie bald auf die Set-Top-Box verzichten können - auch ich habe lieber früher als später keine solche Box mehr neben dem Fernseher; eine Integration in das TV-Gerät muss möglich werden. Ein politischer, also regulativer Eingriff ist nicht die Lösung dieses Problems, weil wir dann sofort mit Markt- und Wettbewerbsverzerrungen konfrontiert sind.

    Erlauben Sie mir, Ihnen die Situation anhand eines kurzen Beispiels zu erläutern: Weil ich als glücklicher Fiber-to-the-Home-Nutzer und IPTV-Kunde meinen Kabelanschluss jetzt gekündigt habe, ist der Kabelnetzbetreiber bei mir vorbeigekommen, um die TV-Steckdose zu plombieren. Sie hören richtig: Wir schreiben das Jahr 2011, und die Kabelnetzbetreiber müssen immer noch den Anschluss in der Wohnung plombieren. Genau das hat mit der Technologie zu tun, weil das TV-Signal - ob analog oder digital - die verschiedenen Services und Dienste auf dem gesamten Kabelnetz verbreitet. Bei dieser Technologie spielt die TV-Steckdose beim Kunden folglich eine wesentliche Rolle. Durch Entfernen dieser Plombe könnte das Angebot einfach wieder genutzt werden, illegal natürlich. Eine Möglichkeit, die die Kabelnetzbetreiber dagegen haben, ist eben die Verschlüsselung des Signals mit ihrem Service und mit ihrem Equipment.

    Anders sieht es bei Fiber to the Home aus. Dort wird das digitale TV mit einer anderen Technologie betrieben, nämlich als IPTV. Wenn ich als Kunde das Angebot nicht mehr will, dann wird das andere Ende des Glasfaserkabels beim Anbieter einfach ausgesteckt oder getrennt, und ich habe keine Möglichkeit mehr, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, weil auf der Verbindung eben kein Signal mehr zu empfangen ist. Bei einer solchen Punkt-zu-Punkt-Verbindung ist eine Verschlüsselung folglich eigentlich gar nicht nötig. Die Zukunft liegt also bei Fiber to the Home und IPTV, weshalb ich persönlich schon damals gegen die Annahme der Motion Sommaruga Simonetta 07.3484 war.

    Nun stellen Sie fest, dass diese beiden Technologien mit ganz anderen Voraussetzungen zu tun haben und die Set-Top-Box eigentlich sekundär ist. Nun beraten wir die Vorlage über die freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales [PAGE 575] Fernsehen, welche auf einer Motion beruht, die klar gegen das Geschäftsmodell der Cablecom gerichtet war. Seit der Einreichung im Jahre 2007 hat sich dank dieser Motion - das darf man sicher auch sagen - wieder einiges entwickelt, und es wird sich auch in Zukunft einiges weiterentwickeln. Wir haben einen funktionierenden Wettbewerb, davon bin ich überzeugt. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, aus den verschiedenen Angeboten im digitalen Fernsehen auszuwählen. Die freie Wahl des Angebots besteht also. Die Anbieter sind gefordert, sie müssen wissen, was die Kunden wollen. Wir Politiker dürfen diesen dynamischen technischen Markt nicht mit unnötigen Regulierungen und dann noch mit technischen Ausnahmen für IPTV behindern. Zudem ist nicht ganz klar, was der Bundesrat mit dem neuen Artikel 65a in der Verordnung genau regeln will. Das zeigt die Schwierigkeit dieser Vorlage.

    Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Kommissionsantrag auf Nichteintreten zu folgen und von einer Revision des RTVG abzusehen.

  5. Redetext
    Bahnreform 2No. 05.028
    Schweiz

    Stellen Sie sich einmal vor, Sie benötigen ein Darlehen; das ist eigentlich nichts Spezielles. Schön ist es, wenn Sie das Darlehen nach der Bonitätsprüfung auch bekommen. Für Sie ist sicher ganz klar, dass Sie dieses Darlehen verzinsen und zu gegebener Zeit auch zurückbezahlen müssen. Toll ist es natürlich, wenn Sie das Darlehen unverzinslich bekommen, es also ein zinsloses Darlehen ist. So bleibt nur noch die Rückzahlung des Darlehens zu gegebener Zeit. Noch schöner wäre es natürlich, wenn Sie ein bedingt rückzahlbares Darlehen bekämen. Leider ist es aber im Normalfall nicht so, dass Sie ein solches Darlehen bekommen. Es kann höchstens so sein, wenn Sie eine Schenkung bekommen.

    Genau solche Schenkungen gibt es bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Es ist doch weder transparent noch ehrlich, wenn wir solche Finanzhilfen offiziell zuerst als Darlehen gewähren und dann später faktisch in eine Schenkung umwandeln. Ich hoffe, dass Sie auch schon mitbekommen haben, dass die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in den nächsten Jahren eine der grössten Herausforderungen für uns sein wird.

    In Artikel 31 dieses Gesetzes werden genau diese Finanzhilfen geregelt. In Absatz 2 ist klar festgehalten, dass der Bund in besonderen Fällen zur Förderung neuartiger Lösungen usw. Beiträge leisten oder eben unverzinsliche Darlehen gewähren kann; das ist absolut kein Problem. Es ist folglich ehrlich, wenn der Bund bzw. das Parlament nichtrückzahlbare Beiträge oder zinslose Darlehen schon bei der [PAGE 377] Gewährung als solche deklariert. Dass der Bund rückzahlbare Darlehen in bedingt rückzahlbare Darlehen umwandeln soll, ist weder ehrlich noch hilft es der notwendig werdenden Transparenz bei der Finanzierung. Vielmehr muss ich dahinter eine Salamitaktik vermuten. Man hat das notwendige Geld nicht, gewährt ein zinsloses Darlehen und wandelt es später in ein bedingt rückzahlbares Darlehen um, welches am Schluss gar nicht mehr zurückbezahlt wird.

    Warum ist es nicht möglich, dass man schon zu Beginn, wenn ein Projekt unterstützt wird, beim Beitrag definiert, um was es sich eigentlich handelt? Es geht mir nicht darum, dem öffentlichen Verkehr keine Beiträge mehr zu gewähren. Es geht darum, dass solche Darlehen nicht in einer späteren Phase einfach so umgewandelt werden, solange wir Darlehen auch privat nicht so erhalten. Schlussendlich sind bedingt rückzahlbare Darlehen nichts anderes als A-fonds-perdu-Beiträge.

    In der Kommission wurde die Diskussion so geführt, als ob mit meinem Antrag das ganze Finanzierungssystem der Eisenbahn infrage gestellt würde. Das ist absolut nicht so. Mit meinem Streichungsantrag will ich lediglich die Umwandlung verhindern, nicht mehr und nicht weniger. Ich habe nichts gegen zinslose Darlehen oder Beiträge an den öffentlichen Verkehr. Solange man aber im privaten und geschäftlichen Bereich keine Darlehen bekommt, welche später einmal in bedingt rückzahlbare Darlehen umgewandelt werden, darf das, damit Transparenz herrscht, bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs auch nicht so gemacht werden. Gerade bei Finanzknappheit gilt es eben, Prioritäten zu setzen.

    Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, weil er der Transparenz und der Ehrlichkeit dient. Das Finanzierungssystem ist damit in keiner Art und Weise gefährdet.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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