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PW

Peter Weigelt

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizSt. Gallen

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
St. Gallen
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
19. Februar 1956
References & source
Wikidata
Q1607104
Source body
CHE
Source updated
05.08.2026
Record updated
30.08.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(878)
  1. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Arbeitsgesetz. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2006 · 06.06.2006
    Result: 99 Yes · 64 No · 2 Abst. · 35 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    5. IV-Revision (Geschäft des Bundesrates)NationalratFrühjahrssession 2006 · 06.03.2006
    Result: 96 Yes · 68 No · 1 Abst. · 35 Absent
  3. Ja
    Schweiz
    Tierschutzgesetz (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2005 · 28.11.2005
    Result: 166 Yes · 22 No · 2 Abst. · 10 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Result: 152 Yes · 8 No · 8 Abst. · 32 Absent
  5. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 143 Yes · 14 No · 6 Abst. · 37 Absent
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Speeches(64)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die Swisscom-Debatte der vergangenen Monate war primär auf Eskalation ausgerichtet. Es ist an der Zeit, dass wir den Fokus der Debatte wieder auf die Zukunft, auf das Unternehmen und auf seine Märkte ausrichten. Dem dient weder der Blick in die Vergangenheit noch die Zementierung des Status quo, denn Technologien und Wettbewerbsstrukturen im Telekommunikationsmarkt sind in einem rasanten Wandel begriffen; wir müssen reagieren. In diesem Umfeld gilt es, handlungsfähig und flexibel zu bleiben. Denn nur so können erarbeitete Werte erhalten und insbesondere neue Erfolgspositionen aufgebaut werden. Da unternehmerisch gesehen jeder Schritt nach vorne, vor allem in einem schwierigen Markt, mit Risiken verbunden ist, lohnt es sich, an dieser Stelle auch Überlegungen zur Risikoanalyse anzustellen, zumal sich die Risikoproblematik insbesondere bezüglich staatlicher Beteiligungen an Unternehmen, die im freien Wettbewerb tätig sind, weit über die Swisscom hinaus stellt. Das hat Kollegin Fässler richtig dargestellt.

    Erlauben Sie mir an dieser Stelle deshalb ein bereits mehrfach von mir vorgebrachtes ordnungspolitisches Statement. Grundsätzlich ist klar: Die Risikofähigkeit eines rein privatwirtschaftlich ausgerichteten Unternehmens stellt sich anders dar als diejenige eines öffentlichen Unternehmens. Denn die Risikoanalyse deckt auf staatlicher Seite Faktoren auf, die mit dem Wesen des Unternehmens und dessen Marktumfeld wenig bis nichts zu tun haben, beispielsweise wenn Strukturrisiken und Risiken des staatspolitischen Ausgleichs über Markt- und Technologierisiken gestellt werden. Dass diese unterschiedlichen Risikoanalysen auch zu strategisch unterschiedlichen Perspektiven führen, ist gerade im Fall Swisscom zwingend. Denn die Swisscom hat sich in einem sehr dynamischen Markt zu bewähren, der technologisch im Umbruch ist. Gleichzeitig hat sie aber auch Basisdienstleistungen zu erbringen - für unsere Volkswirtschaft, für unser Land -, also Strukturanforderungen zu erfüllen und in der Grundversorgung den staatspolitischen Ausgleich zu gewährleisten.

    Dass dieser Spagat mit dem Bund als Mehrheitsaktionär nicht zu schaffen ist, lag und liegt auf der Hand. Gerade die jüngste Entwicklung bei der Swisscom hat gezeigt, dass ein Verwaltungsrat eines börsenkotierten Unternehmens niemals dieselbe Risikoperspektive hat wie der Bundesrat als politische Behörde. Die unternehmerisch zwingende Delegation der Risikobewertung an die strategische Führung eines Unternehmens ist deshalb für den Hauptaktionär Bund schlicht unmöglich. Nimmt man diese Erkenntnis als Massstab für die Frage, ob die Swisscom ganz oder teilweise privatisiert werden soll, so liegt die Antwort auf der Hand: Nur eine vollständige Privatisierung der Swisscom versetzt das Unternehmen in die Lage, den anstehenden Herausforderungen globaler Märkte und technologischer Entwicklungen in einer kommunikativen Zukunft erfolgreich entgegenzutreten.

    Wenn wir akzeptieren, dass sich die Risikofähigkeit eines im Wettbewerb stehenden börsenkotierten Konzerns zur Risikofähigkeit der öffentlichen Hand inkompatibel verhält, so wird auch klar, dass die aktuelle Eigentumsstruktur der Swisscom keine Perspektive hat. Vor diesem Hintergrund laden sich die CVP und die Linke, die heute mit ihrem Nichteintreten eine materielle Debatte über die Zukunft der Swisscom abblocken, eine grosse Verantwortung auf, denn das absolute Nein zu einer Debatte über die Zukunft der Swisscom zementiert die offensichtlich einschränkenden und [PAGE 632] eskalationsträchtigen Unternehmensstrukturen des Status quo. Das Resultat sind anhaltende Unsicherheiten für alle Beteiligten: für den Bund als Hauptaktionär, für die Swisscom als innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen und letztlich auch für die Mitarbeitenden der Swisscom und insbesondere auch für unsere Volkswirtschaft, die auf eine moderne Telekom-Infrastruktur angewiesen ist.

    Wie eine aktuelle Markt- oder Meinungsumfrage zeigt, ist eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung bereit, zumindest Schritte in Richtung einer unabhängigen Swisscom zu gehen. Das ist sehr erfreulich und zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger wesentlich weitsichtiger und zukunftsorientierter denken als diejenigen, die heute mit ihrem Nein die Diskussion blockieren. Diese Blockade ist nicht nur ein Nein zum bundesrätlichen Vollprivatisierungsvorschlag, sondern verhindert eben auch mögliche Zwischenschritte und Teilschritte; ich denke beispielsweise an besondere Vinkulierungsbestimmungen oder an die Einführung einer Sperrminorität. Nichteintreten heisst Nichtdiskutieren und damit Ignorieren eines Problems, das dringend einer Klärung harrt.

    Kollege Marti zu meiner Linken hat heute die Swisscom-Frage und die heutige Debatte zum wichtigsten Geschäft dieser Legislatur erhoben. Über das wichtigste Geschäft dieser Legislatur soll also nicht diskutiert werden: Diese Logik kann niemand nachvollziehen, der sich mit der Swisscom und allen vor- und nachgelagerten Interessen materiell auseinander setzt.

    Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und so eine Plattform zu schaffen, damit innert nützlicher Frist eine Lösung in Sachen Swisscom gefunden werden kann, eine Lösung, die allen der Swisscom vor- und nachgelagerten Interessen entspricht und letztendlich für das ganze Land zukunftsgerichtet ist.

  2. Redetext
    Schweiz

    In Artikel 6 und damit, wie angekündigt, in Artikel 23 wird die Grundsatzfrage der staatlichen Sicherheitsphilosophie aufgeworfen. Das ist eine Grundsatzfrage, die ja bereits im Eintreten als Kernfrage dieses Gesetzes thematisiert worden ist. Es geht nämlich um die Frage, ob nur der Staat für die Sicherheit von Anlagen Gewähr bieten kann oder ob dies auch privaten Dritten zugemutet werden soll. Diese grundsätzliche Frage wird vom Verfahren überlagert, wie Sicherheitsprüfungen gewährleistet werden.

    Für die FDP-Fraktion ist die Stossrichtung der Minderheit die richtige, weil wir überzeugt sind, dass eine klare Gliederung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten einen wesentlichen Beitrag für ein überzeugendes Risikomanagement leistet. Konkret sind wir der Meinung, dass es angezeigt ist, zwischen den Aufgaben einer Bewilligungsbehörde und jenen einer entsprechenden Kontrollbehörde zu unterscheiden. Natürlich muss sich eine Kontrollbehörde akkreditieren, damit ihre Kompetenzen und ihre Verantwortung dem hohen Stand gerade im Seilbahnengeschäft zweifelsfrei entsprechen. Akkreditierungsbehörde - wir sind uns alle einig - ist selbstverständlich der Bund.

    Mit dieser Trennung von technischer Kontrollinstanz und juristischer Bewilligungsinstanz kann die notwendige Klarheit geschaffen werden, die sich in risikoorientierten Aufgaben und Aufsichtsfeldern auch EU-weit immer weiter durchsetzt. Nebst der Klarheit bezüglich Aufgaben, Stellung und Verantwortlichkeit hätte die Trennung von Kontroll- und Bewilligungsinstanz auch zur Folge, dass Risikoüberprüfungen effizienter und effektiver durchgeführt werden könnten. Mein Vorredner und Antragsteller Peter Vollmer hat bereits darauf hingewiesen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die eine Hand, in der alle risikorelevanten Aufgaben liegen, gefordert ist, Zweit- und Drittgutachten zu machen und sich selber abzusichern. Bei einer klaren Aufgabenstellung, bei einer klaren Verantwortlichkeit sind solche Mehrfachabsicherungen nicht erforderlich, weil jeder Partner eine klare [PAGE 432] Aufgabenstellung und eine klare Verantwortung hat und diese wahrnehmen muss.

    In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, der Minderheit Vollmer bei den Artikeln 6 und 23 zuzustimmen. Das ist eine Minderheit, die Effizienz und Effektivität bringt, ohne den Sicherheitsfaktor zu schmälern.

  3. Redetext
    Schweiz

    Nachdem sich die Einigungskonferenz heute Morgen zum zweiten Mal getroffen hat, können wir Ihnen einen Einigungsantrag unterbreiten, der das Konzept des Nationalrates aufnimmt, im Sinne eines Kompromisses jedoch die Frist für die Gewährung des Zugangs zum vollständig entbündelten schnellen Bitstrom von zwei auf vier Jahre ausweitet.

    Erlauben Sie mir noch einige ergänzende Bemerkungen zur anstehenden vierten und letzten Beratung des Fernmeldegesetzes in unserem Rat: Während rund drei Jahren haben wir uns mit der Revision des Fernmeldegesetzes auseinander gesetzt. Wesentliche Punkte konnten rasch bereinigt werden, insbesondere dringende Klärungen bezüglich Konsumentenschutz und Mehrwertdiensten fanden breite Zustimmung. Bezüglich der Art und Form der Öffnung der letzten Meile standen sich die Mehrheiten der beiden Räte jedoch bis heute Morgen mit unterschiedlichen Konzepten gegenüber. Interessant ist der Hinweis, dass sich dabei beide Ratsmehrheiten demselben Ziel verpflichtet hatten, nämlich einer möglichst raschen und breiten Versorgung der Fläche, also auch der Randregionen, mit schnellem Bitstrom; allein der Weg zu diesem Ziel wurde völlig unterschiedlich interpretiert. Die Zukunft wird weisen, welches der beste Weg zum gemeinsam angestrebten Ziel ist. Mit der Ausweitung der Frist für die Gewährung des Zugangs zum vollständig entbündelten schnellen Bitstrom von zwei auf vier Jahre legen wir den beiden Räten einen Einigungsantrag vor, der die beiden Konzepte so eng wie möglich miteinander verknüpft, ohne dabei das gemeinsame Ziel der schweizweiten Versorgung mit Breitbandanschlüssen aus den Augen zu verlieren.

    Die einstimmige Verabschiedung dieses Kompromisses in der Einigungskonferenz setzt ein deutliches Signal, ein Signal, auf das die ganze Telekombranche seit langem gewartet hat, denn allseits wird Rechtssicherheit gefordert, da Rechtssicherheit gerade in einem sich dynamisch entwickelnden Markt von zentraler Bedeutung ist. Mit unserer über dreijährigen Beratung haben wir die sensible Zeitspanne der Ungewissheit in den Märkten doch sehr strapaziert, einem positiven Abschluss unserer heutigen Beratungen kommt daher grosse Bedeutung zu.

    Der Vollständigkeit halber nehme ich auch noch kurz Stellung zu den zwei weiteren Differenzen, die im Rahmen der Einigungskonferenz bereinigt wurden. Es handelt sich dabei um Artikel 11 Absatz 2 und Absatz 2bis. Der sogenannte Flexibilisierungsartikel, Artikel 11 Absatz 2, hätte es der Bundesversammlung - also uns - ermöglicht, aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen das Regime der Zugangsformen mittels Verordnung zu ändern. Da, wie bereits ausgeführt, dem Thema Rechtssicherheit in der investitionsintensiven Telekombranche grösste Bedeutung zukommt, entschied die Einigungskonferenz, diesen Artikel 11 Absatz 2 ersatzlos zu streichen. Der einstimmige Entscheid auf Streichung von Artikel 11 Absatz 2bis kann als direkte Konsequenz aus dem Entscheid zu Absatz 1, der Verlängerung des Bitstromzugangs auf vier Jahre, interpretiert werden.

    Wir haben nun die Möglichkeit, eine sehr lange und teilweise blockierte Beratung eines für den Standort Schweiz sehr wichtigen Gesetzes zu einem einvernehmlichen Ende zu führen. Ich rufe Sie daher auf, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen und damit sicherzustellen, dass sich die für unser Land bedeutende Telekombranche auf berechenbare und zukunftsfähige politische Rahmenbedingungen abstützen kann.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Vielleicht ist es für einige von Ihnen nicht mehr ganz transparent, welches die ursprünglichen Eckdaten des Expertenberichtes in der Vernehmlassung zum Thema RTVG waren. Das RTVG wollte damals dem Thema der Konvergenz, also dem Zusammenfliessen von [PAGE 9] Fernmeldetechnik und Massenmedien, sehr stark Rechnung tragen. Es sah eine Behördenorganisation vor, die als konvergente Kommission in beiden Bereichen - FMG-Bereich und RTVG-Bereich - gehandelt hätte.

    Das, was wir hier am Schluss noch diskutieren, ist ein kleiner Rest dieser Konvergenz, nämlich, dass man im RTVG zumindest den redaktionellen Teil und den Werbeteil in der Aufsicht zusammenfasst. In diesem Sinne spreche ich hier für die FDP-Fraktion im Sinne der Kommission. Wir sind der Meinung, dass es Sinn macht, wenn die Aufsicht im redaktionellen Bereich, im Bereich von Werbung, Sponsoring, "product placement" und von allem, was sonst noch in diese Richtung geht, von einer Hand geführt wird. Diese eine Hand ermöglicht eine klare, berechenbare Situation für die Veranstalter: Man weiss, was gilt.

    Es wurde vorhin bereits von meinem Vorredner gesagt, dass es wichtig sei, dass eine solche Aufsicht im Medienbereich von einer unabhängigen Behörde wahrgenommen werde. Es ist für uns nicht richtig und nicht zukunftsweisend, wenn eine weisungsgebundene Behörde - und das Bakom ist eine weisungsgebundene Behörde - Aufsicht in einem so sensiblen Bereich wie den Medien wahrnimmt. Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, wenn eine unabhängige Behörde im Sinne der UBI für diese Aufsicht verantwortlich zeichnet.

    Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich möchte nicht weiter ausholen, sondern nur noch ergänzen, was Kollege Jermann bereits ausgeführt hat, und zwar zurückgreifend auf die Debatte im Ständerat in der letzten Session.

    Dass das Thema Klarheit in einer Gesetzgebung hohe Priorität hat, sollte selbstverständlich sein. Umso erstaunlicher ist es, dass Bundespräsident Leuenberger im Ständerat damals die Aussage gemacht hat, dass eben gerade wichtig sei, dass ein kleiner schweizerischer Anbieter einem grossen ausländischen Anbieter gleichgestellt ist. Wer die Systematik des RTVG kennt, weiss, dass in Artikel 61 die Kriterien definiert sind, aber eben nicht abschliessend, nicht genau, insbesondere was den Begriff "nichtdiskriminierend" anbelangt. Denn ein Schweizer Anbieter wird in der Regel immer eine Konzession und damit auch eine privilegierte Verbreitung haben. Es wird also nie zu einer Auseinandersetzung zwischen einem grossen europäischen und einem kleinen Schweizer Veranstalter kommen.

    Erlauben Sie mir, Kollege Schweiger zu zitieren, der dazu im Ständerat Folgendes gesagt hat: "Wenn wir bezüglich der Interpretation des Begriffes 'Diskriminierung' Klarheit schaffen wollen, müssen wir ausdrücklich sagen, unter welchen Voraussetzungen wir welches Verhalten als 'nichtdiskriminierend' beurteilen." Weiter sagt Herr Schweiger korrekt: "Wir schaffen damit nicht mehr und nicht weniger als Rechtssicherheit." Artikel 69a bietet die Möglichkeit, diese Rechtssicherheit zu schaffen.

    Ich bitte Sie, dem Artikel entsprechend zuzustimmen und damit der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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