Josef Kunz
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Luzern
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1. Juni 1945
- Wikidata
- Q120632
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 02.11.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizWeiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. FRONTEX (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 97 Yes · 70 No · 27 Abst. · 6 Absent
- JaSchweizMilitärstrafgesetz und Militärstrafprozess. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 166 Yes · 0 No · 1 Abst. · 33 Absent
- NeinSchweizResult: 117 Yes · 57 No · 1 Abst. · 25 Absent
- JaSchweizResult: 183 Yes · 5 No · 3 Abst. · 9 Absent
- NeinSchweizErhöhung der Energieeffizienz. Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes (Motion)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 80 Yes · 79 No · 3 Abst. · 38 Absent
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- RedetextEinkommen in der LandwirtschaftNo. 11.5427Schweiz
Herr Bundesrat, Ihr Departement schrieb in der Pressemitteilung vom 6. September 2011, dass im Talgebiet noch 66 Prozent, im Hügelgebiet noch 53 Prozent und im Berggebiet noch 39 Prozent der Betriebe das durchschnittliche Einkommen erreichen. Gleichzeitig besagt Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes ganz klar, dass der Bundesrat, wenn mehrere Jahre das mittlere Einkommen nicht erreicht wird, befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation ergreift. Meines Erachtens ist diese Situation heute ganz klar gegeben, sodass Sie Massnahmen ergreifen müssten. Ergreifen Sie keine Massnahmen, wenn bloss noch 50 Prozent der Bauernbetriebe das vergleichbare Einkommen erreichen? Wieso ergreifen Sie keine Massnahmen?
- RedetextKinder- und JugendförderungsgesetzNo. 10.087Schweiz
Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und Artikel 11 zu streichen. [PAGE 1242] Auch ohne Bundesunterstützung werden heute in den Kantonen und Gemeinden innovative Projekte gemacht, gefördert und unterstützt. Eine Anstossfinanzierung, wie sie die Minderheit und der Ständerat vorsehen, widerspricht dem Grundsatz der Eigeninitiative und der Eigenverantwortung. Wir schaffen mit diesem Artikel eine Rechtsungleichheit, nämlich gegenüber jenen Führungskräften, welche unentgeltlich und ehrenamtlich Kinder und Jugendliche in Riegen und Vereinen ausbilden. Diese Leistungen sind unbezahlbar, verdienen Hochachtung und Wertschätzung. Artikel 11 verursacht bloss bürokratischen Aufwand, weil die Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung und zeitlich begrenzt sein müssen.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.
- RedetextKinder- und JugendförderungsgesetzNo. 10.087Schweiz
Frau Galladé, ich bin absolut damit einverstanden, dass man diese Jugendlichen abholt. Aber ich habe in meinem Votum gefragt: Wie will eine Organisation diese Jugendlichen integrieren? Gemäss Botschaft muss sie den Beweis erbringen, dass sie das tut, damit Finanzhilfen ausgelöst werden. Wie wollen Sie gewährleisten, dass das dann wirklich funktioniert?
- RedetextKinder- und JugendförderungsgesetzNo. 10.087Schweiz
Mit meinem Antrag will ich Absatz 2 von Artikel 10 streichen. Dieser Absatz verlangt, dass Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf angemessen an der Vorbereitung und Durchführung von Anlässen und Projekten beteiligt werden. Diese Forderung ist für die Trägerschaften ein unnötiges Hindernis, um überhaupt Finanzhilfen auszulösen. Wie kann eine Trägerschaft definieren und garantieren, wie es die Botschaft verlangt, dass Jugendliche aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Schichten in der Organisation entsprechend vertreten sind? Meines Erachtens ist es für die Trägerschaften eine unlösbare Aufgabe, hier ein Auswahlverfahren vorzunehmen, um diese Auflage zu erfüllen.
Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass die Körperschaften allen Jugendlichen offenstehen. Eine zusätzliche Förderung gesetzlich zu verankern bringt den Trägerschaften bloss unnötigen Aufwand. Was in den ehrenamtlich geführten Sportvereinen eine Selbstverständlichkeit ist, müsste doch auch in diesen Jugendorganisationen funktionieren: die Jugendlichen zu motivieren, ohne eine zwingende Formulierung zugunsten gewisser Gruppierungen im Gesetz. Ich bin der Meinung, dass viele Organisationen von den Finanzhilfen ausgeschlossen würden, weil sie die Bedingungen gar nicht erfüllen könnten.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, Artikel 10 Absatz 2 zu streichen. Stimmen Sie also meinem Antrag zu.
- RedetextKinder- und JugendförderungsgesetzNo. 10.087Schweiz
Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Dieses Gesetz regelt die Kinder- und Jugendpolitik, die Unterstützung von Trägerschaften und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die 25- bis 30-Jährigen sind nach Meinung der SVP junge Erwachsene. Sie sind bereits im Erwerbsleben und müssen sicher nicht mehr in dieses Kinder- und Jugendförderungsgesetz integriert werden. Die Alterskategorie der 25- bis 30-Jährigen in Kinder- und Jugendprogramme zu integrieren ist fast eine Zumutung. Schon die grossen Altersunterschiede können zu Problemen führen und die Arbeit der Trägerschaften gar behindern. Junge Leute können nach Buchstabe b ihre Führungsaufgaben bis zum 30. Altersjahr ausüben. Bedenken Sie, dass wir das Kinder- und Jugendförderungsgesetz behandeln. Daher soll der Schwerpunkt bei diesen Alterskategorien gesetzt werden und nicht bei der Förderung von jungen Erwachsenen.
Stimmen Sie also der Mehrheit zu.
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- Ständig
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- Ständig
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)03.12.2007 – 04.12.2011
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
- Parlament (Legislativrat)04.12.1995 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied13.02.2004 – 02.12.2007
- Mitglied04.12.1995 – 30.11.2003
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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