Peter Kofmel
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Solothurn
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 16. September 1956
- Wikidata
- Q138870268
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 30.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextBerufsbildungsgesetzNo. 00.072Schweiz
Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.
Worum geht es eigentlich? Ursprünglich bestand die Differenz darin, dass unser Rat, unsere Kommission ein derartiges Institut vom Bund führen lassen wollte. Der Ständerat war der Meinung, der Bund solle das nur tun "können". Frau Simoneschi argumentiert nun ganz klar mit der Istsituation; das haben Sie gemerkt.
Es gibt dieses Institut heute tatsächlich an drei Orten. Es läuft recht gut und wird vom Bund geführt. Nur: Wo soll das hingehen? Macht es Sinn, dass der Bund ein eigenes, auf Hochschulniveau stehendes Institut führt? Wir wollen dieses Institut doch mittel- bis längerfristig in die Hochschullandschaft Schweiz einbauen. Da haben wir drei Möglichkeiten: die ETH, eine oder mehrere Universitäten oder eine oder mehrere Fachhochschulen. Der Bund führt selber aber nur die ETH. Es wäre wohl sehr störend, dieses Institut den ETH anzugliedern. Wenn man nicht will, dass das Gesetz später geändert werden muss, müsste man das Institut eigentlich den ETH angliedern, damit immer noch stimmt, dass der Bund das Institut "führt". Das wollen wir nicht. Sinnvollerweise gehört dieses Institut entweder an eine oder mehrere Universitäten oder an eine oder mehrere Fachhochschulen. Diese werden halt in diesem Land im Wesentlichen von Kantonen geführt.
Der Ständerat ist uns bei Absatz 2 nur deshalb gefolgt, weil er ihn als Paket mit Absatz 7 sieht.
Ich fordere Sie auf und bitte Sie, mit der Mehrheit eine Lösung zu finden, die für eine sinnvolle Eingliederung dieses Institutes in die Hochschullandschaft Schweiz in einigen Jahren offen ist.
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- RedetextUmweltschutzgesetz. Änderung (Gen-Lex)No. 00.008Schweiz
Nein, Herr Gross, es ist weder im internationalen noch im nationalen Kontext völlig neu; das ist richtig. Meine Bemerkung, dass hier Neues eingeführt werde, betrifft auch gar nicht dies - da hätte ich mich schlecht ausgedrückt -, sondern die so genannte "einleuchtende Wahrscheinlichkeit". Das ist ein Begriff - Frau Heberlein hat es gesagt -, der erst in einem sehr umstrittenen Gesetzentwurf steht. Aber diese Beweislastumkehr, wie sie Herr Strahm hier einführen will, schlägt dem Fass einfach noch den Boden aus nach all dem, was wir heute schon beschlossen haben. Deshalb wehren wir uns gegen dieses Instrument.
- RedetextUmweltschutzgesetz. Änderung (Gen-Lex)No. 00.008Schweiz
Es liegen uns jetzt drei Varianten vor:
1. Die Minderheit II (Strahm) will eine klare und reine Beweislastumkehr. Wenn man glaubhaft machen kann, dass ein Schaden entstanden ist, der auf den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen zurückzuführen sein könnte, dann kehrt sich die Beweislast um.
2. Die Mehrheit will den Begriff der "einleuchtenden Wahrscheinlichkeit" einführen. Niemand weiss, was das ist. Sie schlägt zusätzlich vor, dass Ersatzleistungen proportional zum Wahrscheinlichkeitsgrad zugesprochen werden können, und ermöglicht auch die Feststellung des Sachverhaltes von Amtes wegen.
3. Die Minderheit I (Heberlein) ermöglicht die Feststellung des Sachverhaltes von Amtes wegen auch, benützt aber den klassischen, bekannten Begriff der "überwiegenden Wahrscheinlichkeit".
Einmal mehr - und es ist das x-te Mal, dass ich es sagen muss - sind wir hier gefordert, gesundes Augenmass zu behalten und die Gentechnik nicht mit neuen Begriffen zu beladen, sondern mit jenen Instrumenten zu arbeiten, die bekannt sind und sich eingebürgert haben.
In diesem Sinne geht für die FDP-Fraktion die Minderheit II sehr viel zu weit. Sie schiesst wirklich weit über das Ziel hinaus, indem hier die Umkehrung der Beweislast auf all das, was wir schon entschieden haben, noch aufgepfropft wird. Die Mehrheit führt leider neue und unscharfe, unbekannte Rechtsbegriffe ein. Vielleicht ist Herr Bundesrat Leuenberger imstande, auf Wunsch von Frau Heberlein noch Klarheit zu schaffen; ich befürchte allerdings, dass das nicht möglich ist, weil diese Begriffe einfach noch keine Rechtspraxis haben.
Die Minderheit I anerkennt, dass eine Beweisführung nicht immer zumutbar ist, stützt sich aber auf die bekannten Begriffe ab, d. h. hier "überwiegende Wahrscheinlichkeit". Zudem ist festzuhalten, dass mit der Möglichkeit, den Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen, natürlich auch für den Klagenden eine ganz ungemeine Erleichterung geschaffen wird, was allerdings, das sei zugegeben, auch die Mehrheit will.
Festzustellen ist übrigens auch noch, dass der Bundesrat seinerseits keine Beweiserleichterung vorgeschlagen hat.
So komme ich zum Schluss: Für die FDP-Fraktion ist die Minderheit II nicht akzeptabel, weil übers Ziel hinausschiessend. Die Minderheit I und die Mehrheit liegen an sich nahe beieinander; die Minderheit Heberlein benützt allerdings bekannte, bestehende, eingeübte Rechtsbegriffe und bewegt sich übrigens auch betreffend Zusprechung von Ersatzleistungen auf bekanntem juristischem Boden.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, hier unbedingt der Minderheit I zuzustimmen.
- RedetextUmweltschutzgesetz. Änderung (Gen-Lex)No. 00.008Schweiz
Nein.
[VS]
La présidente (Maury Pasquier Liliane, présidente): La réponse avait le mérite de la brièveté.
- RedetextUmweltschutzgesetz. Änderung (Gen-Lex)No. 00.008Schweiz
Auch in dieser Frage sollten wir versuchen, gesundes Augenmass zu bewahren. Die Kommissionsmehrheit hat dieses in den Augen der FDP-Fraktion verloren und die Fassung des Ständerates verschärft und verschlimmbessert. Wir haben jetzt die Begründung von der Präsidentin der Subkommission, Frau Gadient, gehört: Es gehe darum, klar und einfach zu sein. Es bleibt mir nichts anderes übrig, als wieder einmal Einstein zu zitieren, der ungefähr gesagt hat, es gebe auf jedes komplexe Problem eine klare, einfache Antwort, die falsch sei. Man kann bei derartig komplexen Sachverhalten nicht einfach alles über einen Leisten schlagen. Was hier entstehen würde, wäre eine weltweit einzigartige Haftungssituation. Ich kann sie mir eigentlich nur so vorstellen - trotz der sachlich guten Erklärung, Frau Gadient -, dass auch hier letztendlich die Verhinderungsstrategie voll durchgeschlagen hat, was die Gentechnikgegner halt beabsichtigen.
Interessant und auch etwas pikant ist politisch gesehen ein Detail: Die ursprüngliche Fassung des Bundesrates sah eine Kanalisierung auf den Erstinverkehrbringer vor. Der Ständerat verschärfte dann die Haftung und kanalisierte sie auf eine Anlage- und Betriebsgefährdungshaftung. In der WBK wurde - notabene in Abwesenheit des zuständigen Bundesrates, aber in Anwesenheit des zuständigen Amtsvorstehers - eine Lösung wieder aufgegriffen, die ganz offensichtlich die Lösung des Buwal ist, eine Lösung, die das Buwal immer favorisiert und ursprünglich auch vorgeschlagen hat.
Es kann doch einfach nicht sein und widerspricht irgendwie jedem schweizerischen Rechtsverständnis, dass alle Bewilligungsinhaber auch für Fehlverhalten Dritter primär haften sollten, selbst wenn sie dann noch bei grobem Verschulden Regress nehmen können. Man sieht einfach aus den Formulierungen, wie sie hier von der Mehrheit der Kommission gefunden wurden, dass die Absicht war, ein wasserdichtes Gentechverhinderungsgesetz zu schaffen. Es wird sehr schwierig sein, in Anbetracht dessen, was uns die Mehrheit beantragt, überhaupt entsprechende Produktionsverfahren zu versichern. Wer also die Mehrheit unterstützt, muss wissen, dass er Zeichen setzt, dass nicht nur Schweizer Grossfirmen, sondern auch Schweizer KMU - es gibt viele in diesem Bereich, Frau Heberlein hat darauf hingewiesen - diskriminiert würden, dass die entsprechende Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft eingeschränkt wäre und dass letztendlich das Zeichen lauten würde: Eigentlich wollen wir keine Gentechnologie.
Die Lösung der Minderheit II (Heberlein) hingegen hat an sich zuerst vieles gemeinsam mit der Mehrheit. Sie sieht auch eine umfassende Gefährdungshaftung vor, kanalisiert ebenfalls auf Bewilligungsinhaber. Aber sie geht dann einen sehr viel differenzierteren Weg.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, der Minderheit II (Heberlein) zuzustimmen, auch dem Antrag Baader Caspar, der eine gewisse Verbesserung in Absatz 1bis bringt.
Bei allem Respekt vor Kollege Baader: Dieser Antrag stellt allerdings auch noch nicht das Gelbe vom Ei dar, das wissen wir. Aber der Ständerat wird das dann richten müssen.
Ich empfehle Ihnen, dem Antrag Baader Caspar und dem Antrag der Minderheit II (Heberlein) zuzustimmen.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Beitritt der Schweiz zur Unidroit-KonventionNo. 95.3588
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Öffentliches BeschaffungswesenNo. 96.3521
- Ständig
- Rat
- StändigSchweiz
- Mitglied04.12.1995 – 30.11.2003
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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