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RI

Rudolf Imhof

Former member
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
SchweizBasel-Landschaft

·

Mandate
Party
Christlichdemokratische Volkspartei der SchweizSource: CVP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Basel-Landschaft
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
18. Juni 1940
Died
6. Oktober 2014
References & source
Wikidata
Q18536320
Source body
CHE
Source updated
05.08.2026
Record updated
23.10.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(34)
  1. Redetext
    Schweiz

    Herr Strahm, wir hatten auch schon das umgekehrte Verhältnis von dem, was Sie vorhin besprochen haben. Ich kann Sie daran erinnern, dass bei der Wahl des Präsidenten letztes Mal der Bankrat grossmehrheitlich die Wahl von Herrn Gehrig beantragte und der Bundesrat dann Herrn Roth gewählt hat. Das kann also auch umgekehrt passieren im Vergleich zu dem, was Sie hier erzählt haben!

  2. Redetext
    Schweiz

    Wenn wir bei den Artikeln 9a und 14 der Minderheit Vallender folgen, kann das Ganze eigentlich wieder von vorne beginnen. Die ganze Debatte, die Kommissionssitzungen wären Makulatur; es wäre tatsächlich alles umsonst gewesen. Wenn wir einen solchen Artikel einbauen, ist auch die ganze interkantonale Zusammenarbeit Makulatur; denn diese Minderheitsanträge sind - wie es gesagt wurde - eine Ausstiegsklausel bei jeder Aufgabe, die einen Konsens zwischen den Kantonen verlangt. Natürlich wird es immer Differenzen zwischen den Partnern geben, die sich zu einer Aufgabe zusammenschliessen. Dass aber jeder Partner dabei ein eigenes Vetorecht bekommt - oder noch schlimmer, mit einer Rückzugsklausel ausgestattet wird -, verhindert doch zum Voraus, dass ernsthaft verhandelt wird und dass Kompromisse gesucht werden. Es käme zu einem "Jekami", das wohl lustig ist, vielleicht auch etwas interessant, aber es wäre keineswegs verbindlich.

    Sie erinnern sich, wir haben in Artikel 48a der Bundesverfassung die Bereiche aufgelistet, die eine Beteiligungspflicht voraussetzen. Wenn hier wider besseres Wissen andere Bereiche genannt werden, ist das - gelinde gesagt - etwas unseriös. Die Kommissionsmehrheit war sich einig darin, die für die Verfassung ungewohnte Aufzählung zu befürworten, um genau solchen Ängsten vorzubeugen bzw. sie sogar auszuschliessen. Die kleinen Kantone sind doch heute schon darauf angewiesen, partnerschaftliche Verträge abzuschliessen und auszubauen, weil sie schlicht nicht mehr in der Lage sind, alle Aufgaben allein zu lösen; deshalb sollten doch gerade die kleinen Kantone an dieser Allgemeinverbindlichkeit interessiert sein. Ebenso interessiert müssen sie daran sein, dass die Geberkantone nicht plötzlich aussteigen. Wir versuchen, den Föderalismus nicht nur zu verstärken, sondern ihm vor allem neue Instrumente in die Hand zu geben, die es ermöglichen, diese für alle bürgerlichen Parteien wichtige Erneuerung unseres Föderalismus auch durchzuführen.

    Die Mehrheit der Kommission ist mit mir durchaus der Meinung, dass das System unbedingt gewisse Druckmittel haben muss. Die Kantone brauchen ein Mittel, das sie selbst zwingt, die kantonale Zusammenarbeit zu fördern. Wenn jetzt immer wieder von 26 Lösungen in den verschiedenen Bereichen gesprochen wird, dann ist es höchste Zeit, die regionale Zusammenarbeit weiter zu fördern und eine Allgemeinverbindlichkeit selbst weiterzuführen.

    Diese Vorlage heisst "Neuer Finanzausgleich". Wir - und mit uns praktisch alle Kantone - wollen, dass die Art der Geldverteilung einen anderen Charakter erhält. Wir wollen, dass die Eigenverantwortung der Empfänger von Bundesmitteln zunimmt. Wenn dabei alles auf Freiwilligkeit beruht, wenn jedem Teilnehmer erlaubt wird, aus einem Vertrag auszusteigen, dann schaffen wir diese Erneuerung nicht!

    Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Vallender abzulehnen und der Mehrheit sowohl in Artikel 9a wie auch in Artikel 14 zuzustimmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Nebst vielen Argumenten der Mehrheit, die bereits erwähnt wurden, gibt es natürlich noch andere. Beispielsweise wird in Artikel 48a eine Allgemeinverbindlicherklärung oder Beteiligungspflicht möglich sein. Natürlich ist die Aufzählung, wie wir sie in Artikel 48a machen, nicht gerade ein Highlight für eine Verfassung. Sie scheint auch etwas überladen zu sein. Aber trotzdem denken wir, dass wir auf die Sensibilitäten dieser Vorlage aufmerksam machen müssen und dass diese Auflistung auch Sinn macht. Sie bringt den Kantonen Sicherheit und dem Bund Klarheit.

    Es ist unbestritten, dass die regionalen Aufgaben in der nahen Zukunft zunehmen werden. Wenn wir die echten Probleme in unserem Land lösen wollen, brauchen wir Gremien und Abläufe, die diese regionalen Aufgaben auch effizient lösen können. Deshalb wurde innerhalb dieser Vorlage der wichtige Pfeiler der interkantonalen Zusammenarbeit geschaffen. Es geht also nicht nur um die Allgemeinverbindlicherklärung, sondern auch um die Verpflichtung einzelner Kantone zur Mitwirkung bei der Lösung regionaler Probleme. Es muss ein Gremium geben, das jenseits der Freiwilligkeit - jenseits der Freiwilligkeit! - sagen kann, dass eine Aufgabe im Zusammenwirken bestimmter Kantone zu lösen ist. Ohne ein solches Instrument bleibt es bei reiner Freiwilligkeit, die nicht genügt. Man muss Kantone zur Zusammenarbeit "zwingen" können. Entschuldigen Sie diesen Ausdruck, aber ich glaube, es geht nicht anders. Gleichzeitig muss ihnen aber auch die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Lösungen gegeben werden. Ich meine, das sei keine Einschränkung der Kantone, aber auch keine Einschränkung der Volksrechte. In letzter Instanz bleibt das Volk immer zuständig.

    Mit der vorliegenden Fassung der Mehrheit können die Kantone auch kleinere und zum Teil untergeordnete Dinge regeln; ein Beispiel ist die Abfallentsorgung. Deshalb ist es völlig unangemessen, jedes Problem von Mitwirkung oder Allgemeinverbindlichkeit von der Bundesversammlung entscheiden zu lassen. Zudem spricht auch die Effizienz für eine offene Regelung. Mit der Bezeichnung "Bund" wird die zuständige Instanz bezeichnet. Es geht ja, wie gesagt, auch um kleinere Dinge.

    Nun argumentiert natürlich die Ratslinke, dass bei einer Allgemeinverbindlicherklärung so viele Kantone involviert seien, dass es einfacher und sinnvoller wäre, ein Bundesgesetz zu schaffen. Natürlich könnten wir ein Gesetz schaffen, das diesem Anspruch genügen würde. Aber erstens haben wir schon viel zu viele einschränkende und von oben diktierte Gesetze, und zweitens ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein Mittel, das es den Kantonen erlaubt, selbstständig und frei, ohne gesetzlichen Zwang, etwas zu unternehmen und die gemeinsamen Interessen zu fördern. Ausserdem würden wir einen Kernpunkt aus dieser Revision [PAGE 961] herausnehmen, ohne den das System nicht funktionieren kann.

    Schon bei der Diskussion um die Bundesverfassung wussten wir, dass im Bereich des Föderalismus Handlungsbedarf besteht. Wir waren damals mit einer Nachführung der Verfassung einverstanden und wussten, dass materielle Änderungen später vorgenommen werden müssen. Wir dürfen und sollen unsere aktuellen Strukturen also nicht als sakrosankt betrachten. Es spricht doch nicht für unsere Erneuerungskraft und für die Erneuerungskraft dieses Staatswesens, wenn innerhalb von 150 Jahren ein neuer Kanton geschaffen werden konnte - wohlgemerkt: aufgrund von Druck und nicht aus Überzeugung.

    Wenn wir nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, neue Strukturen in unserem Land zu schaffen, dann schaffen wir wenigstens die Verbindlichkeit für die kantonale Zusammenarbeit und verankern sie in dieser Vorlage.

    Ich bitte Sie, in Artikel 48a der Mehrheit, d. h. dem Ständerat, zuzustimmen. Aus dem Gesagten geht aber auch hervor, dass wir den Antrag Graf ablehnen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Gestatten Sie mir, dass ich hier als ehemaliger Präsident der Geschäftsprüfungskommission zwei, drei Worte dazu sage. Ich hoffe, dass Sie meinen Vorrednern sehr gut zugehört haben. Es geht hier also nicht darum, dass wir irgendetwas bekämpfen oder dass wir irgendetwas vorschlagen, das dem Parlament entzogen würde, sondern wir sind der Meinung, dass das Parlament hier entscheiden muss. Was ich Ihnen sagen will: Bitte unterstützen Sie die Rückweisungsanträge nicht, sondern sagen Sie ganz klar Ja oder Nein - Ja oder Nein! Dann hat das Parlament tatsächlich entschieden. Aber wenn Sie den Bericht hier zurückweisen und wir im September wieder mit den bereinigten Vorschlägen kommen sollen, müsste die Verwaltung tatsächlich ihre Arbeit nochmals aufnehmen und jeden einzelnen dieser 400 Vorstösse nochmals bereinigen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Dann sagen Sie lieber gleich Nein dazu. Dann haben die Legislativkommissionen, wie das neue Parlamentsgesetz das auch vorsieht, die Möglichkeit, diese Vorstösse selbst abzuschreiben, selbst aktiv zu werden. Aber Sie werden dann mindestens 900 statt nur der 500 Vorstösse verarbeiten müssen - das ist die Quintessenz.

    Ich bitte Sie, den Bericht nicht zurückzuweisen, sondern ganz klar Ja oder Nein zu sagen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Anlässlich der Besprechung mit den Bundesräten hat die GPK Fragen zum öffentlichen Beschaffungswesen als Querschnittfragen gestellt. Zur Vorgeschichte: Gut fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen wollte die GPK die ökonomischen Auswirkungen des Gesetzes anhand des Beschaffungswesen des Bundes hinterfragen. Das Gesetz hat, wie Sie wissen, folgende Hauptziele: Förderung der Transparenz, Stärkung des Wettbewerbs, sparsamer Umgang mit den öffentlichen Geldern und vor allem Gleichbehandlung der Anbieter. Dies ist eine der wichtigsten Forderungen dieses Gesetzes.

    Nach dem Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle stellte die GPK ein Datendefizit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens fest. Es wurde bemängelt, dass die Bundesverwaltung keine ausreichend verlässlichen und vergleichbaren, systematisch geführten und erhobenen Zahlen für die Beurteilung der Zielerreichung hat und dass ein einheitliches Statistikkonzept fehlt. Es ist sicher nicht Aufgabe der GPK zu untersuchen, wer was richtig oder nicht richtig umsetzt. Vielmehr besteht unser Auftrag darin festzustellen, ob ein Gesetz im Sinne des Gesetzgebers angewendet wird. Im vorliegenden Fall stellen wir fest, dass weniger als die Hälfte der Beschaffungsstellen des Bundes in den letzten zwei Jahren vor der Evaluation eine gesetzeskonforme Ausschreibung vorgenommen haben. Somit ist der gesetzliche Auftrag ganz sicher nicht erfüllt.

    Kurz gesagt: Die GPK stellte fest, dass die Beschaffungspraxis der Bundesstellen ganz allgemein verbesserungswürdig ist. Im März 2002 hat uns der Bundesrat mitgeteilt, dass er in allen Departementen aktiv wird und gleichzeitig auch ein Controlling-Instrument aufbaut.

    Mit einer Querschnittfrage hat die GPK sich bei allen Departementen über den Stand der Dinge erkundigt. Um es vorwegzunehmen: Wir konnten feststellen, dass dem Beschaffungswesen nun mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, es wird vermehrt kontrolliert, und in allen Departementen sind Richtlinien vorhanden, ein Statistikkonzept wird aufgebaut, also: Ziel mehr oder weniger erreicht.

    Gemäss Geschäftsbericht gibt sich der Bundesrat auch Jahresziele, die er erreichen will. Eines der wichtigsten Ziele war im Jahr 2002 die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Leider ist festzustellen, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Eine Arbeitsgruppe hat im Sommer 2002 die Ergebnisse einer Analyse zur Innovationsfähigkeit und Innovationspolitik unseres Landes vorgelegt. Leider hat der Bundesrat diesen Bericht weder bearbeitet noch verabschiedet. Dass ausgerechnet in der jetzigen, wirtschaftlich schwierigen Lage dieser Bericht über Massnahmen für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik fehlt, ist sicher nicht gerade gut.

    Aber auch in Bezug auf die Revision des Kartellgesetzes ist das Ziel nicht erreicht worden. Hier muss ich erwähnen, dass der Fehler nicht beim Bundesrat, sondern beim Parlament liegt. Sie haben es gesehen, gestern haben wir dieses Kartellgesetz bearbeitet. Nachdem dieses Gesetz nun revidiert ist, erwarten wir, dass der Bundesrat schnellstens die Vernehmlassung zu den Ausführungserlassen für dieses Gesetz eröffnet, wie dies in den Zielen für das Jahr 2002 beschrieben ist.

    Auch die Abklärungen zur Revision des Binnenmarktgesetzes sind nicht abgeschlossen. Der Grund ist, dass die Gruppe, welche vom Departement eingesetzt wurde, dem Bundesrat ihren Bericht nicht vorlegen konnte, da anscheinend wichtige Punkte nicht geklärt sind. Auch die Vernehmlassung zur Revision der Exportrisikogarantie ist nicht eröffnet. [PAGE 869]

    Herr Bundespräsident, dass ausgerechnet im Bereich der Leistungsfähigkeit und Innovationskraft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Ziele nicht erreicht wurden, ist schlecht, und man muss annehmen, dass der Bundesrat die Prioritäten falsch gesetzt oder die Verwaltung nicht das gemacht hat, was man von ihr verlangt hatte.

    Im Weiteren werden im Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung zahlreiche Gesetze erwähnt, die revidiert werden müssen: Lotteriegesetz, Patentgesetz, Zollgesetz, Währungszusammenarbeit, Parallelimporte usw., eine Fülle von Aufgaben. Die Gefahr ist gross, dass sich die Akteure dabei verzetteln und die Prioritäten falsch setzen.

    Ich denke, dass in der jetzigen Wirtschaftslage die konjunkturrelevanten Vorlagen absolute Priorität haben müssen. Ich erwarte deshalb, dass vor allem die Ausführungsbestimmungen zum Kartellgesetz und das Binnenmarktgesetz raschestmöglich umgesetzt werden, wie es in der Zielsetzung vorgesehen war.

    Die Stärkung des Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung. Wir erwarten, dass Nägel mit Köpfen gemacht werden und dass die Ziele, die sich der Bundesrat selbst gesteckt hat, raschestens umgesetzt werden. Dafür danke ich heute schon.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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