Toni Eberhard
- Party
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Schwyz
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 25. August 1949
- Wikidata
- Q138870235
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 30.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextSchweiz
Am 5. Juni 2002 hat die grüne Fraktion eine Parlamentarische Initiative eingereicht, mit der sie fordert, es sei die Möglichkeit zur Einführung von gemischten Studien- und Forschungskommissionen zu schaffen, bestehend aus Parlamentsmitgliedern und Fachleuten. Sie sollen eingesetzt werden können, wenn es darum geht, Entscheide von grosser Tragweite vorzubereiten oder ausserordentliche Ereignisse zu verarbeiten. Die SPK hat diese Parlamentarische Initiative beraten; die Mehrheit empfiehlt Ihnen, sie abzulehnen.
Was will nun diese Parlamentarische Initiative? Die grosse Kammer des deutschen Parlamentes, der Bundestag, hat die Möglichkeit vorgesehen, Ad-hoc-Studien- und Forschungskommissionen zu schaffen, welche Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorbereiten sollen. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages ist dieser verpflichtet, eine solche Kommission einzusetzen. In diese Kommission nehmen Abgeordnete und Sachverständige Einsitz, die als gleichberechtigte Mitglieder zusammenarbeiten. Unser Parlament kennt keine vergleichbare Institution, in der parlamentarische, wissenschaftliche und praktische Erfahrung ähnlich umfassend zusammengebracht und diskutiert werden kann. Unsere Räte müssen sich zu einem grossen Teil auf die Fähigkeit der Regierung und der Bundesverwaltung verlassen, um die Probleme in ihrer Vielschichtigkeit zu verstehen. Die Parlamentarische Initiative lässt die Möglichkeit offen, sie nur für den Nationalrat einzuführen.
Was sind nun die Erwägungen der Kommission? Die Kommission ist der Ansicht, dass das Instrument der parlamentarischen Expertenkommission nur für ein Berufsparlament geeignet ist. Die Doppelbelastung durch das Parlamentsmandat und die Berufsausübung ist heute derart gross geworden, dass für die meisten Ratsmitglieder die erhebliche zusätzliche Belastung durch Einsitznahme in derartige Kommissionen kaum tragbar wäre. Die Parlamentsmitglieder können sich kaum gleichermassen wie die Expertinnen und Experten in diese Kommission einbringen. Die Fachleute würden die Kommission dominieren, und die Berichte würden mehrheitlich von ihnen verfasst und beeinflusst. Es stellt sich auch die Frage, zu welchem Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren solche Kommissionen eingesetzt werden sollen und welches das Verhältnis zu den Legislativkommissionen wäre.
Solche Gremien können den Gesetzgebungsprozess unnötig schwerfällig machen. Das Expertenwissen fliesst heute bereits im Rahmen der Arbeit von ausserparlamentarischen Kommissionen in den Entscheidungsprozess ein. Den Parlamentsmitgliedern stehen diese Berichte zur Verfügung. Wenn das Parlament der Ansicht ist, dass die vorhandenen Berichte nicht ausreichen oder nicht ausgewogen sind, dann haben seine Kommissionen die Möglichkeit, selber Experten beizuziehen. Sie können auch Hearings veranstalten oder Aufträge an Experten und Expertengruppen erteilen.
Damit sich Parlamentsmitglieder überhaupt sinnvoll und gleichwertig in eine solche gemischte Kommission einbringen könnten, müsste ihnen ein genügend grosser und kompetenter Mitarbeiterstab zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Mehrkosten für das Parlament dürften aber kaum auf Akzeptanz stossen, wie frühere Versuche zur Verbesserung der Infrastruktur der Parlamentsmitglieder gezeigt haben.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass gerade ein Nichtberufsparlament mit geeigneten Mitteln zur Verbesserung seines Sachverstandes auszustatten sei. Mit einer Studien- und Forschungskommission sollte das Parlament unabhängig von Regierung und Verwaltung im Vorfeld des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens Entscheidungsgrundlagen zu gesellschaftlichen Problemen von grosser Bedeutung erarbeiten können, z. B. Klimaerwärmung, Gentechnologie, Migration; Frau Bühlmann hat es erwähnt. Es geht der Minderheit darum, den Wissenstransfer zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern oder überhaupt zu ermöglichen und eine gemeinsame Plattform für Auseinandersetzungen über strategische Grundsatzfragen zu bieten.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
- RedetextMedien und DemokratieNo. 03.448Schweiz
Die CVP-Fraktion ist von der Notwendigkeit der Presseförderung überzeugt. Bereits seit 1970 wurden dazu verschiedene Vorstösse eingereicht. Auch bei der Diskussion um die Revision der Bundesverfassung wurde diese Notwendigkeit eingesehen; weil man sich aber auf die Nachführung beschränken wollte, wurde die Behandlung dieser Frage verschoben.
Grund dieser Diskussion ist die Konzentration der Presseerzeugnisse. Wir haben heute in der Schweiz vier grosse Verlagshäuser - Ringier, NZZ, Tamedia AG und Edipresse -, die den Grossteil der Schweiz abdecken. In diesem Teil verschwinden viele regionale Zeitungen. Herr Weigelt hat gesagt, der Wettbewerb spiele; das ist richtig. Der Grund dafür ist: Die kleineren Zeitungen gehen unter. Ein Wettbewerb herrscht natürlich auch im Inseratebereich. Die grossen Verlage sind besser in der Lage, Konditionen zu machen.
Bei uns in der Zentralschweiz herrscht noch eine grössere Pressevielfalt. Aber auch hier geht die Konzentration weiter; meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen. Selbst die "Neue Luzerner Zeitung", eher ein dominierendes Blatt, wurde vor einem Jahr von der "Neuen Zürcher Zeitung" zu 33 Prozent übernommen, vor kurzem hat sie auf 44 Prozent erhöht; mit der restlichen Streuung der Aktien - Breitenstreuung - ist das quasi eine Mehrheitsbeteiligung. Dadurch ist die Meinungsvielfalt gefährdet; davon ist die CVP-Fraktion überzeugt.
Unsere direkte Demokratie lebt von dieser Meinungsvielfalt. Sie ist auf eine unabhängige, neutrale Presse angewiesen. Wir von der CVP-Fraktion sind auch der Meinung, es sei enorm wichtig, dass diese Meinungsvielfalt bleibt. Vor allem für die politische Meinungsbildung bei Abstimmungen ist es notwendig, dass grosse Verlage keinen Einfluss darauf ausüben können.
Wir haben ja heute bereits eine Förderung der Presse über das Postgesetz. Früher waren es 100 Millionen Franken, jetzt ist dieser Betrag auf 80 Millionen gekürzt worden. Hier geht es natürlich vor allem um die Postzustellung, die Taxverbilligung. Hier wiederum profitieren vor allem grosse Zeitungen mehr. Ein Nachteil ist auch, dass mit der Postzustellung der Wettbewerb nicht spielt. Vielfach ist es möglich, durch Privatzustellungen billiger vorzugehen; das können aber nur grosse Verlage tun. Ein Nachteil der Postzustellung ist auch die Frühzustellung. Viele Zeitungskonsumenten wünschen, ihre Zeitung bereits beim Frühstück zu haben. Das ist aber über die Post nicht möglich. Für regionale Zeitungen ist eine solche Privatzustellung unmöglich; [PAGE 1442] das bedeutet ebenfalls einen massiven Wettbewerbsnachteil für diese Zeitungen.
Die SPK will jetzt mit diesem neuen Verfassungsartikel von der indirekten zur direkten Presseförderung wechseln. Die direkte Förderung verspricht einige Vorteile: Man kann direkt und gezielt in die Förderung eingreifen; man kann Kriterien vorgeben, welche Zeitungen gefördert werden sollen. Die SPK hat hierzu Vorschläge gemacht; sie können noch diskutiert werden. Wir verlangen einen redaktionellen Anteil, wir verlangen ein Redaktionsstatut. Wir sind auch der Meinung, es sollte möglich sein, dass die Zahl der Auflagen bis zu einer gewissen Grösse gefördert werden soll. Es wäre auch möglich, mit der direkten Förderung Qualitätsförderung zu betreiben sowie Kurse und Schulungen zu unterstützen. Der Widerstand gegen diese direkte Förderung kommt vor allem von Verlegerseite; meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen. Aber es ist hier klar: Die Verlegerseite ist natürlich von den grossen Zeitungen dominiert.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme, es sei Strukturerhaltung. Wir von der SPK wollen aber ganz klar qualitativ gute Zeitungen fördern.
Die CVP-Fraktion unterstützt die Parlamentarische Initiative der SPK. Wir sind der Meinung, es sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, die vorhandenen Mittel besser und gezielter einzusetzen. Es sind immerhin 80 Millionen Franken.
Ich bitte Sie deshalb, auf diesen Entwurf einzutreten.
- RedetextSchweiz
Kollege Schlüer hat jetzt mit seinem Minderheitsantrag begründet, dass er diesen Einsatz bis zum 31. Dezember 2004 begrenzen und nachher den endgültigen Ausstieg will. Er hat vor allem auf die nicht gelöste Statusfrage abgestellt. Er hat auch die Situation in Kosovo geschildert.
Wenn wir aussteigen, wenn wir bei diesem internationalen Engagement nicht mehr mitmachen, wird die Statusfrage nicht schneller gelöst und die Situation in Kosovo wird sich nicht verbessern. Herr Freund, selbst humanitäre Hilfe ist in Kosovo im Moment nur unter dem Schutz von militärischen Einheiten möglich - es sind immerhin 34 Staaten, die zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Denn es ist ganz klar, dass es noch länger dauern wird, bis in diesem Gebiet Ruhe einkehrt. Wenn einmal genügend Polizeikräfte in Kosovo vorhanden sind, könnte man über einen Ausstieg diskutieren.
Wir haben als Land ein unmittelbares Interesse, denn - ich habe das in der Eintretensdebatte bereits gesagt - wir liegen sehr nahe bei Kosovo. Während des Krieges hat sich das ganz klar gezeigt: 50 000 bis 60 000 Flüchtlinge sind in unser Land gekommen. Nachdem sich die Situation beruhigt hatte, indem dank des Einsatzes von Militär die Gefahr in Kosovo gebannt wurde, konnte die Rückführung vorgenommen werden. Sehr viele sind zurückgekehrt. Es ist aber ganz klar: Wenn die Unsicherheit zunimmt, riskieren wir, dass die Flüchtlingsströme wieder zunehmen. Wir haben also ein unmittelbares Interesse daran, dass sich die Lage vor Ort beruhigt, dass wir dort einen Beitrag leisten. Ein weiterer Punkt, der für uns wichtig ist: Die internationale Akzeptanz unseres Landes würde beschädigt, wenn wir hier jetzt als direkt Betroffene unseren Verpflichtungen nicht nachkommen würden.
Deshalb möchte ich Sie namens der Kommission bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen und für die Mehrheit zu stimmen.
- RedetextSchweiz
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt Ihnen, den Einsatz der Swisscoy in der multinationalen Kosovo Force im bisherigen Rahmen und Umfang bis zum 31. Dezember 2005 weiterzuführen.
Die Bundesversammlung hat am 12. Dezember 2001 den Einsatz der Swisscoy bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Deshalb wird jetzt diese Verlängerung beantragt. Mit dem letzten Beschluss wurden auch die Rahmenbedingungen verbessert: Bewaffnung zum Selbstschutz, mechanisierter Infanteriezug und Lufttransportdetachement. Dadurch konnten die eigenen Sicherheitsbedürfnisse selber abgedeckt werden und die Aufträge sehr erfolgreich erfüllt werden. Das Schweizer Detachement mit seinem Bestand von 160 bis maximal 220 Männern und Frauen geniesst bei der Multinationalen Brigade Südwest grosse Anerkennung für seine Zuverlässigkeit und die erbrachten Leistungen. Mit dem mechanisierten Infanteriezug mit Radschützenpanzern und Transporthelikopter Super Puma unterstützen sie das österreichische Truppenkontingent. Sie sind nicht der Nato unterstellt, die Zusammenarbeit ist in einem Vertrag geregelt.
Das vielfältige und nicht nur militärische Engagement der Schweiz in unserem unmittelbaren sicherheitspolitischen Vorfeld ist nach wie vor nötig. Alle 34 beteiligten Länder kommen in der Beurteilung zum gleichen Schluss: Der internationale Einsatz kann nicht kurzfristig abgesetzt werden. Wenn einzelne Staaten, vor allem die USA, ihre Präsenz verringern, ist es notwendig, dass andere Staaten diese Lücke auffüllen. Die Fortführung dieses internationalen Engagements in Kosovo ist auch im Interesse der Schweiz sinnvoll, weil unser Land direkt von den Ereignissen betroffen würde. Ich erinnere Sie nur an den hohen Flüchtlingsdruck mit seinen enormen Kosten während des [PAGE 1414] Kosovo-Krieges. Deshalb haben wir ein grosses Interesse an der Verminderung der Risiken vor Ort.
Es liegt aber auch in der moralischen Verpflichtung der Schweiz, dass sie einen Beitrag an diese internationale Aufgabe leistet. Unsere Nachbarstaaten würden es nicht verstehen, wenn wir unseren Einsatz beenden würden. Solange die Statusfrage ungelöst bleibt, wird die internationale Militärpräsenz notwendig sein, damit der Konflikt nicht wieder offen ausbricht. Auch unsere Armee gewinnt dank dieses friedensfördernden Einsatzes eine Vielzahl von Erfahrungen, welche dem Kernauftrag der Verteidigung zugute kommen.
Zu den Kosten und zum Umfang dieses Einsatzes: Die finanziellen Aufwendungen bleiben bei gleichem Umfang, gleich bleibendem Auftrag und unter Ausschöpfung des bewilligten Personalbestandes etwa in der Grösse des Jahres 2003. Es wird allerdings eine Ersatzbeschaffung für Fahrzeuge und Material in der Grössenordnung von 2,7 Millionen Franken notwendig sein. Die Gesamtausgaben betragen für das Jahr 2004 höchstens 39,7 Millionen, für das Jahr 2005 betragen sie 39,2 Millionen Franken. Davon fallen 37 Prozent bis Ende 2003 für die allgemeine Bundeskasse an, der Rest wird vom VBS-Budget getragen. Dieser Anteil des VBS ist aufgrund von Sparrunden seit dem Jahre 2000 von 25 auf 63 Prozent gestiegen. Mit dem Entlastungsprogramm ist eine Beteiligung der allgemeinen Bundeskasse nicht mehr vorgesehen. Deshalb wird sich das EDA mit 10,5 Millionen Franken am Genfer Zentrum für Friedensförderung beteiligen. Dadurch wird eine Entlastung und Umschichtung des VBS-Budgets möglich.
Zu diskutieren gab in der Kommission der schon früher geäusserte Wunsch nach einer ausserparlamentarischen Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung. Der Bundesrat hat am 10. April 2002 eine Verfügung über die Einsetzung einer solchen Kommission genehmigt. Es ist also auch der Wunsch des Bundesrates, die rechtliche Grundlage ist geschaffen, und es liegt in der Verantwortung des VBS, diese Kommission einzusetzen.
Ich fasse zusammen: Eine Fortführung des Einsatzes der Swisscoy liegt im Interesse der Schweiz, weil die Schweiz direkt von den Ereignissen in Kosovo betroffen ist und deshalb ein unmittelbares Interesse an der Verminderung der Risiken vor Ort hat. Solange die Statusfrage von Kosovo nicht gelöst ist, ist eine internationale Militärpräsenz notwendig. Die Schweiz ist moralisch verpflichtet, in Kosovo im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag zur Beruhigung der Regionen zu leisten. Die Armee kann dank dieses friedensfördernden Einsatzes eine Vielzahl von Erfahrungen sammeln, welche ihrer Kernkompetenz zugute kommen.
Der Ständerat hat der Verlängerung bis Ende 2005 in der Sommersession bereits einstimmig zugestimmt.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diese Vorlage einzutreten. Ich möchte Sie auffordern, das ebenfalls zu tun.
- RedetextAgrarpolitik 2007No. 02.046Schweiz
Bei Artikel 76 geht es um die Auszahlung der Ökobeiträge, der ökologischen Direktzahlungen. Hier habe ich in der ersten Diskussion mit einem Einzelantrag die Förderung der Hochstamm-Obstbäume verlangt. Wie Sie alle selber feststellen können, wenn Sie alte Fotos betrachten, war der Rückgang der Hochstamm-Obstbäume in den letzten Jahren dramatisch. Innerhalb von fünfzig Jahren sind über 83 Prozent dieser Bäume verschwunden. Nach der letzten offiziellen Zählung sind allein zwischen 1991 und 2002, also innerhalb von zehn Jahren, über eine Million Hochstamm-Obstbäume verschwunden.
Dieser Rückgang ist trotz des grossen Engagements des Bundes und teilweise auch der Kantone vonstatten gegangen. Der Bund bezahlt ja heute, gemäss der aktuellen Gesetzgebung, über die Direktzahlungen einen Baumbeitrag von 15 Franken. Das macht rund 38 Millionen Franken. Auch die Kantone können über die Vernetzung ökologische Beiträge ausrichten. Das wird in der Regel auch über einen Baumbeitrag gemacht. All diese Massnahmen waren unwirksam, der Rückgang konnte nicht gestoppt werden, und der Druck auf die Hochstamm-Obstbäume wird weiter steigen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass mit dem Strukturwandel die Betriebe grösser werden, die Arbeitsbelastung steigen wird und dass es weniger Arbeitskräfte auf dem Bauernbetrieb haben wird. Das wird dazu führen, dass im Zuge der Mechanisierung weitere Hochstamm-Obstbäume gefällt werden. Auch der Nebenerwerb hat seine Auswirkungen: Der Verdienst dort ist besser als bei der Ernte und Pflege dieser Bäume. Deshalb wird dieser Druck steigen. Ich habe deshalb angeregt, diese Beiträge mit einer Verarbeitungszulage umzulagern, damit die Pflege dieser Hochstamm-Obstbäume und die Ernte wieder besser belohnt werden.
Das Hauptargument gegen diese Verarbeitungszulage war die Frage: Woher die zusätzlichen Mittel nehmen? Da die bisherige Förderung unwirksam war, drängt sich meiner Meinung nach eine Umlagerung der ökologischen Direktzahlungen auf. Die Mittel, die aufgewendet werden müssen, werden zurückgehen, weil die Zahl der Obstbäume zurückgeht; sie wird sinken. Selbst wenn wir der Verarbeitungszulage zustimmen, können wir den Rückgang nur bremsen, aber nicht ganz stoppen.
Weiter ist zu sagen, dass mit der Harmonisierung der Alkoholsteuer jährlich über 20 Millionen Franken mehr in die Bundeskasse fliessen: Dies kommt von den Alkoholsteuern auf der Inlandproduktion. Auch bei der nächsten WTO-Runde stehen die Exportbeiträge für das Kernobstkonzentrat zur Diskussion. Diese werden wir vermutlich halbieren; der Verhandlungsvorschlag sieht das vor. Auch hier sind mittelfristig ungefähr 12 Millionen Franken frei. Diese sollten nach meiner Meinung in die Verarbeitungszulage umgelagert werden.
Die Landwirtschaftspolitik der Schweiz hat nach dem Verfassungsauftrag den Anspruch auf Multifunktionalität. Das beinhaltet die Schonung der Umwelt, aber auch den Erhalt des Landschaftsbildes. Damit sind auch die Direktzahlungen begründet und berechtigt. Wenn sie ihre Wirkung aber nicht erreichen, wie das beim Erhalt der Hochstamm-Obstbäume ausgewiesen ist, sind wir als Gesetzgeber verpflichtet, hier Abhilfe zu schaffen. Mit der Möglichkeit der Verarbeitungszulage schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Pflege und der Erhalt der Hochstamm-Obstbäume wieder besser abgegolten werden. Wir stellen damit die Weichen richtig und schaffen auch Anreize, damit wieder junge Obstbäume gepflanzt werden; dies im Interesse der Umwelt, des Landschaftsbildes, aber auch der gefährdeten Vogelwelt.
Ich bitte Sie deshalb, für die Minderheit zu stimmen.
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- InterpellationMitunterzeichner(-in)Arbeitslosigkeit in ländlichen GebietenNo. 96.3447
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
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- Ständig
- Ständig
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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