RS
Dr. iur.

Rudolf Steiner

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizSolothurn

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
Solothurn
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
10. August 1945
References & source
Wikidata
Q138870231
Source body
CHE
Source updated
28.03.2025
Record updated
02.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1472)
  1. Ja
    Schweiz
    Result: 111 Yes · 35 No · 2 Abst. · 52 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    Result: 171 Yes · 0 No · 0 Abst. · 29 Absent
  3. Nein
    Schweiz
    Result: 74 Yes · 109 No · 1 Abst. · 16 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Bundesgesetz über die Landessprachen (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007
    Result: 113 Yes · 54 No · 1 Abst. · 32 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Result: 100 Yes · 54 No · 1 Abst. · 45 Absent
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Speeches(220)
  1. Redetext
    Schweiz

    Frau Bundesrätin, bei allem Respekt, aber mich befremdet die legalistische Antwort, die Sie mir geben. Sie selber haben wiederholt den administrativen Hürden und Fesseln gegenüber den KMU den Kampf angesagt. Jetzt beantragen Kleinstunternehmungen aus dem Buchhandel für eine Nacht eine bescheidene Ausnahme, und Sie sagen Nein. Das wäre die Gelegenheit, den Tatbeweis für Ihr Bekenntnis zu den KMU anzutreten.

  2. Redetext
    Schweiz

    Erlauben Sie mir, kurz auf einige Argumente einzugehen.

    Es wurde gesagt, im Bereich Finanzen gebe es eine Hüst-und-Hott-Politik. Nach meiner Meinung ist dies überhaupt nicht der Fall: Es ist kein Hüst und kein Hott. Wir haben die Kreditsperre seit 1997, und in diesen zehn Jahren wurde sechsmal davon Gebrauch gemacht, und zwar mit dem Ergebnis - es wurde wiederholt gesagt -, dass wir den Haushalt um eine Milliarde Franken haben entlasten können. Es ist auch nur bedingt eine Rasenmähermethode; es muss nicht zwingend alles der Kreditsperre unterstellt werden. Ich wiederhole: Wir haben in den letzten zehn Jahren und bei diesen sechs Malen, da die Kreditsperre gegriffen hat, im Durchschnitt 20 Prozent der ursprünglich gesperrten Kredite wieder freigegeben. Es ist also ein flexibles Instrument.

    Es ist letztlich noch auf Folgendes hinzuweisen: Die Kreditsperre hatte es schon gegeben, bevor die Schuldenbremse eingeführt wurde. Seit wir die Schuldenbremse haben, ist dies eine ausserordentlich gute Kombination. Mit der Schuldenbremse hat man ja auch nicht im Sinn, dass man alles ausgeben muss, was eingenommen wird; vielmehr darf man nicht mehr ausgeben, als eingenommen wird - aber man darf auch sparen, auch bei der Schuldenbremse darf man für schlechtere Jahre etwas auf die Seite legen, und da ist die Kreditsperre sehr dienlich.

    Was die Freude oder den Unfrieden der Kantone betrifft, ist zu wiederholen: Verbindlichkeiten, die vertraglich oder sonst wie geregelt sind, sind einzuhalten. Auch hier ist das Instrument flexibel, denn wenn sich im Laufe des Jahres - auch nach dem Budgetprozess - herausstellt, dass verbindliche Verpflichtungen vorhanden sind, wird vom Bundesrat her entsperrt, und wir werden entsprechend orientiert.

    Wenn man sagt, es sei keine Dauerlösung, sage ich: Wir haben die Kreditsperre immerhin seit zehn Jahren, und sie hat sich bewährt. Das Resultat habe ich gezeigt.

    Wenn Frau Frösch darauf hinweist, dass wir eine Verbesserung der Staatsquote haben, ist das unter anderem eben das Ergebnis der Kombination von Schuldenbremse und Kreditsperre, aber auch das Ergebnis der Ausgabenbremse, die wir viele Jahre zuvor eingeführt haben. Ich bin der Meinung, dass es gilt, nicht nachzulassen, und wir wollen nicht nachlassen, darum wollen wir das Instrument jetzt im Finanzhaushaltgesetz festschreiben. Im Übrigen, Frau Frösch - Sie sind ja auch in der Finanzkommission -, ist für 2008 im Budgetantrag des Bundesrates keine Kreditsperre vorgesehen. Mit der Mehrheit der Finanzkommission bedaure ich an sich auch, dass wir unserer eigenen Unvernunft und unseres Übermutes wegen gezwungen sind, uns selber Fesseln anzulegen, aber es gibt keinen anderen Ausweg, wenn wir eine vernünftige Politik betreiben wollen. Wenn ich an den Katalog denke, den uns Frau Kollegin Frösch aufgezählt hat, ihr politisches Programm, muss ich sagen: Dies ist ein Korb von Forderungen an den Bundeshaushalt, und da müssen wir Sorge tragen, dass wir nicht überborden.

    Zur Kurzfristigkeit: Es ist eine kurzfristige Massnahme, langfristig müssen wir Prioritäten setzen und Massnahmen in den Aufgabengebieten vornehmen. Für die Mehrheit der Kommission, die dem mit 13 zu 8 Stimmen zustimmte, ist die Aufnahme in das Gesetz eine nötige Massnahme und führt nur weiter, was sich in den letzten zehn Jahren ausserordentlich gut bewährt hat.

  3. Redetext
    Schweiz

    Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Ebenfalls mit 13 zu 8 Stimmen beantragt sie Ihnen die Ablehnung der Anträge der Minderheiten Rey und Marti Werner.

    Das geltende Recht sieht drei Gründe für das Sperren von Krediten vor:

    - wenn die Rechtsgrundlagen für voraussehbare Aufwände oder Investitionsvorhaben zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Voranschlages noch fehlen;

    - um einen Fehlbetrag aus dem Ausgleichskonto gemäss Schuldenbremse abzubauen und rückwirkend Überschreitungen des Ausgabenplafonds auszugleichen;

    - zur vorwärtsorientierten haushaltpolitischen Steuerung und zur Gewährleistung eines schuldenbremsenkonformen Voranschlages.

    Gegenstand dieser Vorlage ist der letzte der genannten Gründe für eine Kreditsperre. Warum? Am 31. Dezember 2007 läuft das befristete Kreditsperrungsgesetz aus. Da die Kreditsperre nach Meinung des Bundesrates und der Mehrheit der Finanzkommission regelmässig Bestandteil der bundesrätlichen Haushaltsteuerung ist, gilt es diese Bestimmung nun ins Dauerrecht zu überführen, und zwar durch die Eingliederung der Kreditsperrebestimmungen in das Finanzhaushaltgesetz.

    Die Bundesversammlung kann im Rahmen des Voranschlages Voranschlags- und Verpflichtungskredite sowie Zahlungsrahmen ganz oder teilweise sperren. Die so erzielten Kreditreste führen zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes. Das Instrument ist flexibel, die Höhe des Sperrsatzes kann individuell und in Abhängigkeit zum gewünschten Entlastungsziel oder zu weiteren finanzpolitischen Zielen festgelegt werden. Im Rahmen der Ausnahmeregelungen wurden bis heute die nichtsteuerbaren Voranschlagskredite - z. B. die Anteile Dritter an Bundeseinnahmen, die Beiträge an Sozialversicherungen, die Passivzinsen, die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen - regelmässig von der Sperre ausgenommen. Weiter beantragt der Bundesrat grundsätzlich keine Kreditsperren auf den Voranschlägen der Bundesversammlung, der eidgenössischen Gerichte und der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

    Kreditsperren können ganz oder teilweise aufgehoben werden - erstens zur Einhaltung zwingender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen, zweitens im Falle einer schweren Rezession. Mit den bisherigen sechs Kreditsperren in den Voranschlägen 1997, 1999, 2003, 2004, 2005 und 2007 konnte der Haushalt netto, also nach teilweiser Aufhebung der Sperre, um über eine Milliarde Franken entlastet werden. Im Durchschnitt haben Bundesrat und Parlament knapp 20 Prozent der gesperrten Mittel wieder freigegeben.

    Die Kommission ist sich bewusst, dass die Kreditsperre ihre Grenzen hat, denn sie sperrt die für eine bestimmte Aufgabe zur Verfügung stehenden Mittel, ohne an der Aufgabenerfüllung an sich Korrekturen vorzunehmen. Höhere Entlastungsvolumen bedingen konkrete Anpassungen bei der Aufgabenerfüllung, was in der Regel nicht ohne gesetzliche Änderungen möglich ist. Zudem kann die Kreditsperre aufgrund ihrer flächendeckenden Anwendung mittel- bis längerfristig dazu führen, dass kleinere Aufgabengebiete durch grosse und stark wachsende Bereiche schleichend verdrängt werden. Diese Gefahr war denn auch eines der Argumente der ablehnenden Minderheit der Finanzkommission. Gerade aus diesem Grund sind für die mittel- bis längerfristige Haushaltsteuerung klare Prioritätssetzungen und rigorose Reformen in den Aufgabengebieten unerlässlich.

    Artikel 37a des Finanzhaushaltgesetzes ermächtigt die Bundesversammlung, im Rahmen des Voranschlages die bewilligten Zahlungsrahmen, Verpflichtungskredite und Voranschlagskredite teilweise zu sperren. Über Ausnahmen entscheidet das Parlament im Rahmen des Bundesbeschlusses zum Voranschlag. Als Instrument zur Sicherung des Haushaltausgleichs visiert die Kreditsperre nur die finanzierungswirksamen Anteile eines Voranschlagskredites an, die Anwendung auf nichtfinanzierungswirksame Anteile sowie auf die Leistungsverrechnungen ist ausgeschlossen. Die Kreditsperre gilt jeweils für das Voranschlagsjahr.

    Nach Artikel 37b des Finanzhaushaltgesetzes hat der Bundesrat die Befugnis, die von den eidgenössischen Räten beschlossene Kreditsperre ganz oder teilweise aufzuheben, sofern bestehende Rechtsansprüche honoriert werden müssen. Solche Rechtsansprüche können einerseits aus den materiell-gesetzlichen Grundlagen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe erwachsen, und andererseits müssen Zahlungen auch dann geleistet werden, wenn die Eidgenossenschaft durch rechtskräftige Verfügungen oder Verträge sich dazu verpflichtet hat.

    Ein weiteres Bedenken der ablehnenden Minderheit betraf die Auswirkungen auf Subventionsempfänger sowie auf Kantone und Gemeinden. Es gilt aber hier, dass eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich zugesicherte Bundesbeiträge in der Regel von der Sperre ausgenommen werden. Es kann diesbezüglich auf die bewährte Praxis der Kreditsperren der letzten Jahre verwiesen werden. Im Falle einer schweren Rezession kann die Kreditsperre ebenfalls ganz oder teilweise aufgehoben werden, was jedoch der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf.

    Das Gesetz, welches dem fakultativen Referendum untersteht, soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Mit 13 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission aufgrund dieser gerafft genannten Überlegungen, auf die Vorlage einzutreten.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die FDP-Fraktion hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die ordentliche Rechnung 2006 des Bundes mit einem Überschuss von über 2,5 Milliarden Franken abschliesst. Das ist gegenüber dem Budget eine Verbesserung von 3,1 Milliarden Franken. Hierzu kommen - Frau Frösch: leider nur einmalig! - die ausserordentlichen Einnahmen von 3,2 Milliarden aus dem Verkauf der Swisscom-Aktien. Die Bruttoschulden konnten so um immerhin 6,7 Milliarden auf 123,6 Milliarden Franken reduziert werden. Das ist immer noch ein hoher, ein zu hoher Betrag. [PAGE 908]

    Ich habe gesagt: "mit Genugtuung zur Kenntnis genommen". Warum? Herr Zuppiger ist leider nicht mehr hier. Der gute Abschluss bestätigt nämlich, dass die wesentlich freisinnig geprägte Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik, von Herrn Bundesrat Villiger eingeleitet und von Herrn Bundesrat Merz in pragmatisch ruhiger und sachlicher Art und ohne Marktschreierei weiter umgesetzt, ein Erfolg ist und dass sich die gelegentlich verlangten Opfer und Vorausleistungen auszahlen. Denn gute Konjunktur kommt nicht von alleine. Sie ist auch nicht nur Frucht des Konjunkturaufschwungs im Ausland, sondern ist wesentlich Folge von guten Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Diese gute Konjunktur hat nun dazu geführt, dass 2,8 Milliarden Franken Mehreinnahmen verzeichnet werden konnten, wovon 70 Prozent auf die drei Haupteinnahmequellen Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer entfallen.

    Bei solchen Abweichungen stellt sich schnell die Frage nach der Budgetgenauigkeit und der dort verwendeten Sorgfalt oder der Politik des Pessimismus. Herr Direktor Siegenthaler von der Eidgenössischen Finanzverwaltung konnte in der Finanzkommission eine überraschende Antwort geben. Seit 1991, also über die Dauer von 16 Jahren, wurden die Einnahmen neunmal unterschätzt und siebenmal überschätzt. Die kumulierten Voranschläge und die kumulierten Rechnungen über diese 16 Jahre zeigen gesamthaft ein Delta von gerade einmal 14 Millionen Franken oder 0,1 Prozent. Das verdient nicht Kritik, sondern das verdient ein Kompliment.

    Ein Kompliment verdient auch die Verwaltung unter der Federführung des Finanzdepartementes und der Finanzverwaltung, nämlich dafür, dass das Ausgabenwachstum mit 1,9 Prozent wesentlich unter dem Wachstum des Bruttoinlandproduktes von 4,2 Prozent gehalten werden konnte. Aber das ist auch eine Messgrösse: Das Ausgabenwachstum ist immer noch dreimal höher als die Zunahme der Teuerung. Wenn wir weitere Verbesserungen erreichen wollen, liegt es nicht alleine an der Verwaltung, sondern ganz wesentlich an uns, dem Parlament: Wir müssen mit gutem Beispiel - Ausgabendisziplin und weniger Begehrlichkeiten - vorangehen.

    Zum guten Ergebnis haben, ich sage das mit Absicht, auch die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 beigetragen; mit rund 4 Milliarden Franken pro Jahr wirken sie also nachhaltig. Gespannt warten wir vom Freisinn nun auch auf die Ergebnisse der Aufgabenüberprüfung und der Verwaltungsreform. Bei diesen Projekten darf unseres Erachtens trotz des guten Abschlusses 2006 nicht nachgelassen werden. Ich bitte deshalb Herrn Bundesrat Merz - wahrscheinlich tut er es erst nächste Woche -, zu den Medienberichten Stellung zu nehmen, nach denen er gesagt haben soll, die Aufgabenüberprüfung und andere Massnahmen seien nicht mehr dringend.

    Nach dem Allgemeinen noch kurz zu einigen Details. Auffallend ist für mich, dass 91 Prozent der Bundesausgaben auf drei Sparten entfallen: Finanzen und Steuern als Durchlaufposten, soziale Wohlfahrt und Verkehr. Ein Ausgabenwachstum verzeichneten die Sparten Finanzen und Steuern, Bildung und Forschung, Landwirtschaft und soziale Wohlfahrt. Landwirtschaft und soziale Wohlfahrt verzeichneten prozentmässig ein sehr geringes Wachstum, aber umgelegt auf die Frankenbeträge ist es doch ein Wachstum, das hinterfragt und kritisch begleitet werden muss.

    Die Personalausgaben haben abgenommen und betragen mit 4,3 Milliarden Franken noch rund 8 Prozent der Gesamtausgaben. Diese Reduktion ist, es ist gesagt worden, eine Folge des Abbaus von 916 Vollzeitstellen bzw. 2,8 Prozent, womit von den 4000 einzusparenden oder abzubauenden Stellen über 2200 abgebaut worden sind. Es ist aber festzustellen, dass unser Staat deswegen nicht zusammengebrochen ist. Dem Staatspersonal gebührt Dank für das Verständnis für die unumgänglichen Massnahmen.

    Zu den Vorrednerinnen und Vorrednern: Entgegen dem, was die Ratslinke Ihnen erzählt hat, ist der Bund nach wie vor ein guter, geschätzter und verlässlicher Arbeitgeber.

    Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, die Rechnung 2006 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2007 gutzuheissen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich kann mich recht kurz fassen. Wenn schon die Presse weiterhin gefördert werden soll und wenn Sie dem Modell des Ständerates folgen sollten, dann beantrage ich bezüglich der Ermässigung für die sogenannte Mitgliederpresse - das sind Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen -, dass hier die Obergrenze gestrichen wird. Der Ständerat hat eine Obergrenze von höchstens 300 000 Exemplaren gesetzt. Das finden Sie auf Seite 4 der Fahne bei Artikel 15 Absatz 3bis Litera e.

    Ich kann Ihnen sagen, dass es nicht um persönliche Interessen geht. Sie wissen, ich vertrete den Hauseigentümerverband, und unsere Zeitung hat keine Auflage von 300 000 Exemplaren; also ist es nicht eigenes Interesse. Für mich als Rudolf Steiner ergibt eine Begrenzung aber keinen Sinn. Wenn man dann schon die nichtgewinnorientierten Organisationen privilegieren will, ergibt es keinen Sinn, die Auflage nach oben auf 300 000 Exemplare zu begrenzen. Wenn wir nichtgewinnorientierte Organisationen bevorteilen wollen, dann machen wir das, aber dann soll es für alle gelten, auch für solche, die aufgrund ihrer guten Tätigkeit, ihrer Reputation am Markt einen guten Auftritt haben und vielleicht auf über 300 000 Exemplare kommen; dann sollen die auch profitieren.

    Es gibt also keinen vernünftigen Grund, das nach oben zu limitieren. Ich weiss, dass Herr Ständerat Inderkum gestern im Ständerat das Gleiche ebenfalls ausgeführt und beantragt hat. Leider ist er unterlegen. Ich hoffe, dass hier im Nationalrat die Vernunft obsiegt. Noch einmal: Es geht um die nichtgewinnorientierten Organisationen. Entweder sagen wir für alle Ja, oder dann sagen wir generell Nein. Wenn Sie schon Presseförderung betreiben wollen, dann bitte ohne obere Grenze!

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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